Gesundheit
Ohne Termin – Kein Schnelltest
LAHNSTEIN Nur symptomfreie Personen werden in der Stadthalle getestet

LAHNSTEIN Im Kommunalen Schnelltestzentrum Lahnstein in der Stadthalle am Salhofplatz kann man sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr einmal wöchentlich mit einem PoC-Antigen Schnelltest auf Covid-19 testen lassen.
Nur symptomfreie Personen werden in der Stadthalle getestet
Hierzu ist im Vorfeld unbedingt eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02621 914-170 notwendig. Eine spontane Testung ohne Termin ist nicht möglich.
Die Telefonhotline ist zu den folgenden Zeiten erreichbar
Montag bis Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr.
Die Tests werden von geschultem Personal durchgeführt. Über das Ergebnis erhalten die getesteten Personen eine Bescheinigung. Dieses Angebot dient dazu auszuschließen, dass man sich symptomfrei mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt hat.
Kommunales Schnelltestzentrum in Lahnstein nur nach Terminvereinbarung zu besuchen
Der PoC-Antigen-Schnelltest ist nicht geeignet für Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten oder die Erkältungssymptome oder einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben.
Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen oder weist man (Erkältungs-) Symptome auf, müssen sich die betreffenden Personen sofort in Quarantäne begeben und sich mit ihrem Hausarzt / Hausärztin beziehungsweise dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Dieser wird nicht im Kommunalen Schnelltestzentrum Lahnstein angeboten.
Weitere Testmöglichkeiten gibt es in Lahnstein hier
Lahn-Apotheke, Tel.: 02621 922115, Gemeinschaftspraxis Dres. med. Lutterbeck und Paolazzi, Tel.: 02621 40055. Praxis Dr. Julis Kremer-König, Tel.: 02621 4808.
Gesundheit
Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.
Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.
Gesundheit
Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.
Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.
Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“
Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
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