Wer hat Speisefette in Bächen entsorgt? Kreisverwaltung bittet um Mithilfe!
RHEIN-LAHN Da in jüngster Zeit vermehrt widerrechtlich Speisefette o.ä. Stoffe in den Kelterbaumbach und in den Hambach eingetragen wurden, ergeht folgender Hinweis der Unteren Abfallbehörde in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn:
Eintragung von Speisefett in den Kelterbaumbach und in den Hambach
Die Untere Wasserbehörde und Untere Abfallbehörde bittet um Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger zum Schutze der Umwelt. Hinweise können Sie an die Untere Wasserbehörde und Untere Abfallbehörde weiterleiten. Bei Einbringen von Speisefetten o.ä. Stoffen in ein Gewässer, handelt es sich um eine illegale Abfallablagerung bzw. Entsorgung, da es sich bei einem Gewässer um keine dafür zugelassene Anlage im Sinne des § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Wer eine solche Tat begeht, macht sich einer Ordnungswidrigkeit gem. § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG schuldig, welche mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 € geahndet werden kann.
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