Blaulicht
Mikel D. aus der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau zu 6 Jahren Haft verurteilt
Die Angeklagten vor der Strafkammer beim Landgericht Koblenz
DAUSENAU Dritter und letzter Verhandlungstag. Am heutigen Tag mussten sich Mikel D. und ein weiterer Angeklagter erneut vor dem Landgericht Koblenz wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Die beiden 21 und 22-Jährigen Männer aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sollen am Samstag, den 02. April 2022 mit einer Schreckschuss- und CO2 Pistole bewaffnet, einen Mann gezwungen haben, seine Rolex Uhr an sie herauszugeben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll dem Opfer eine Pistole an den Hals gehalten worden sein.
Noch in der Nacht zum Sonntag sollen die Wohnungen der Angeklagten durch Polizeikräfte aus Bad Ems und Montabaur durchsucht worden sein. Beide Beschuldigten wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaft. Soweit so gut, doch was waren die tatsächlichen Hintergründe der Tat? Nur ein makabrer Halbstarkenüberfall oder steckte mehr dahinter?
Der heutige Verhandlungstag zeigte nicht das Bild von zwei skrupellosen Tätern, sondern vielmehr junge drogenabhängige Erwachsene in einer für sie möglicherweise ausweglos empfundenen Situation. Täter werden zu Opfern? Wohl kaum aber dennoch steckt hinter der Geschichte eine Tragik. Beide legten am heutigen Tage umfangreiche und glaubhafte vollumfängliche Geständnisse über ihre Anwälte ab. Spät. Aber auch zu spät?
Gericht geht von durchgeladener Waffe aus. Einen Beweis dafür gab es nicht
Am 02. April diesen Jahres sollen sie das Opfer zu einer Schule in Montabaur gelockt haben. Der später Geschädigte soll noch Schulden bei den beiden Angeklagten gehabt haben. Woraus die resultierten war letztlich nicht ganz klar. Einmal war die Rede von einem gewährten Darlehen und ein weiteres Mal wurde spekuliert auf nicht bezahlte Drogen. Das Opfer soll nicht bereit gewesen sein, seine Schulden an die Beiden zu begleichen. Laut deren deckungsgleichen Geständnis, befanden sich die Angeklagten in einer prekären Situation. Das Gericht geht davon aus, dass beide mittlerweile Verurteilten drogensüchtig waren. Mikel D. soll in erster Linie Kokain und Tilidin konsumiert haben. Auch der zweite Angeklagte soll erheblich Drogen konsumiert haben.
Unabhängig voneinander gaben die Angeklagten in ihrem Geständnis an, dass sie Drogen aus Frankfurt von einem Dealer auf Kommisionsbasis bezogen hatten. Zwischenzeitlich hatten sie selber so viel von den zum Verkauf bestimmten Drogen eigenkonsumiert, dass sich 15.000 EUR Schulden beim Dealer Arnold in Frankfurt angehäuft hätten. Der Dealer aus Frankfurt hätte die beiden Beschuldigten enorm unter Druck gesetzt und zur Rückzahlung aufgefordert. Bis 0:00 Uhr des gleichen Tages sollten die beiden Täter ihre Schulden begleichen. Dieses soll der Grund gewesen sein, dass sie das spätere Opfer zur Herausgabe der über 6000 EUR teuren Rolex Uhr gezwungen hätten.
Lange Haftstrafen für beide Angeklagten aus dem Rhein-Lahn-Kreis
Für das Opfer eine unerträgliche Situation. Der Geschädigte aus dem Westerwald konnte zum Zeitpunkt der Tat nicht wissen, ob es eine echte durchgeladene Waffe ist oder nicht. Er muss Todesangst gehabt haben. Beide Angeklagten beteuerten in ihrem Geständnis, dass sie nie planten die Waffen einzusetzen. Sie wollten ihrer Forderung nur Nachdruck verleihen. Dass sie Angst vor den Konsequenzen, bei Nichtbezahlung ihrer Schulden beim Dealer in Frankfurt hatten, wurde glaubhaft vorgetragen. Mikel D. soll seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit aufgefordert haben, dass sie eine Zeitlang zu ihren Eltern oder Freunden zieht. Er hatte Angst, das ihr etwas zustoßen könnte. Sogar das Klingelschild habe er von der Tür entfernt.
Angeblich hätten die Angeklagten sich spontan dazu entschieden die Waffen mit zu dem Treffen des Opfers mitzunehmen. Dieser soll sie vor Ort verhöhnt haben und war nicht bereit zu bezahlen. Daraufhin soll eine der Angeklagten zurück zum Auto gegangen sein um die Pistole zu holen. Eine besondere Gewichtung legte der vorsitzende Richter auf die Frage, ob die Waffen durchgeladen bzw. überhaupt geladen waren. Diese Frage konnte nicht geklärt werden. Zwei vorgeladene Polizisten konnten es weder bestätigen noch verneinen.
Bei der Hausdurchsuchung des zweiten Angeklagten, wurden neben den Schusswaffen auch ein silbernes Messer aufgefunden. Die Pistolen waren unterladen. Somit steckten etwa 13 Schuss Munition in der Schreckschusswaffe. Laut dem Angeklagten, hätte er diese erst Zuhause wieder befüllt. Durchgeladen war die Waffe nicht. Schließlich war auch noch die Rede von Gummigeschossen. Welche Rolle diese letztlich spielten, erging nicht aus dem letzten Verhandlungstag.
Mikel D. mit Gesichtsverletzungen im Gerichtsaal
Neben den vollumfänglichen Geständnissen kam es zu einer weiteren interessanten Wendung in dem Fall. Der Anwalt von Mikel D. übergab dem Gericht die entwendete Rolex Uhr. Der Angeklagte soll dem Verteidiger mitgeteilt haben, wo sich die Uhr befunden habe. Diese wollte Mikel D. dem Opfer zurückgeben. Zusätzlich bot er von sich aus 1000,00 EUR freiwilliges Schmerzensgeld an. Beide Angeklagten zeigten sich stark beeindruckt von der erlebten Untersuchungshaft. Mikel D. erschien im Gerichtsaal mit geschwollenen Augen. Die Verletzungen sollen ihm in der Haft zugefügt worden sein.
Der Staatsanwalt begrüßte insbesondere die späte Einlassung der beiden Angeklagten. Auch die Reue war für ihn glaubhaft. Das Motiv in der Tat sah er in der Aussicht auf das schnelle Geld für die beiden Beschuldigten. Andererseits erkannte er auch die Angst um das eigene Wohlergehen und die der Lebensgefährtin an. Was der Staatsanwalt aber nicht glaubte war, dass die Angeklagten die Waffen nicht einsetzen wollten. Auch sah er keine spontane Tat. Diese soll vielmehr geplant gewesen sein. Auch soll Mikel D. gewusst haben, dass die Waffe des Mitangeklagten geladen gewesen war. Schlussendlich forderte die Staatsanwaltschaft 6 Jahre und 10 Monate für Mikel d. und 5 Jahre 4 Monate für seinen Mitangeklagten.
Dieses saht die Verteidigung völlig anders. Der vorsätzliche Waffeneinsatz wäre nicht gegeben gewesen. Die Ansatzpunkte waren nicht erkennbar. Der Einsatz einer Schusswaffe hätte ja auch nichts gebracht, teilte der Verteidiger von Mikel D. mit. Dadurch hätten sie auch kein Geld gehabt und das war ihnen bewusst. Zusätzlich waren bei Mikel D. etwa 400 Gramm Cannabis aufgefunden worden. Auch da plädierte der Rechtsanwalt auf Milde im Hinblick auf die sich ändernde Gesetzgebung. „In Wiesbaden freute man sich früher über den Fund von 10kg Marihuana und hätte nackt ums Feuer getanzt“, sprach der Verteidiger im Plädoyer. „Heute ist das nur noch eine Kleinmenge.“ Letztendlich plädierte der Anwalt auf einen minder schweren Fall und erinnerte an den einseitig vollzogenen Täter-Opfer-Ausgleich mit der Rückgabe der Rolex Uhr. Verletzungen hätte es ebenfalls keine gegeben. Sein Mandant wäre ein schwer-suchtkranker Mann. Zusätzlich wäre er depressiv und er braucht Hilfe im Wege einer Therapie. Der Verteidiger plädierte auf eine maximale Haftstrafe von vier Jahren.
Ähnlich sah es die Verteidigerin des zweiten Angeklagten. Sie betonte erneut die spontane Tat und die angespitzte Drucksituation durch den Dealer in Frankfurt. Während der Geschädigte sich bei seiner Vernehmung durchweg widersprochen haben soll, auch zu dem Verhältnis zu den Angeklagten, machte die Verteidigerin deutlich, dass die sich sehr wohl gut gekannt haben mussten. Dies ergäbe sich aus bestätigten Instagram Chats. Eine schwere räuberische Erpressung wäre das nicht. Die Situation zwischen den Beteiligten hätte sich hochgeschaukelt. Sie betonte erneut, dass die Waffen ungeladen waren. Ähnlich wie ihr Verteidigerkollege argumentierte sie, dass ein Verletzten den Opfers kaum etwas gebracht hätte. Das wusste auch ihr Mandant. Letztlich war es ein Gruppendynamisches Geschehen.
Gericht glaubt spontaner Tat nicht
Sie plädierte auf einen minder schweren Fall. „Das hier sind nicht die zwei bösen Omaräuber sondern die Personen kannten sich“, teilte sie ihm Plädoyer mit. Schlussendlich beantragte sie, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird und die Strafe 2,5 Jahre betragen soll mit Aussicht auf eine Therapie. Das Schlusswort hatten die Angeklagten. Mikel D. entschuldigte sich ausdrücklich bei dem Opfer. Nach einer einstündigen Verhandlungsunterbrechung verkündete der vorsitzende Richter der Strafkammer sein Urteil und direkt wurde deutlich, dass das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte.
5 Jahre und 6 Monate Haft für einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung erhielten beide Angeklagten. Zusätzlich wurde Mikel D. zu weiteren 6 Monaten Haft verurteilt für den besitz von mehr als 400 Gramm Marihuana. Der Richter sah eine geplante Tat. Auch sah er es als bewiesen an, dass die Waffen unterladen (vorgeladen) waren. Dieses begründete er damit, dass im Haus des zweiten Angeklagten bei der Hausdurchsuchung eine ebenfalls unterladenen Waffe mit Patronen drin vorgefunden wurden. Eine entladene Waffe mitzunehmen zum Konfliktort und daheim wieder zu unterladen wäre unlogisch. Auch ging der Richter von einer geladenen weiteren CO2 Pistole beim Treffen mit dem Geschädigten aus damit auch Mikel D. nicht unbewaffnet gewesen wäre. Dieses begründe keine Spontanität, die aus dem Ruder gelaufen wäre. Die Tat wäre viel zu geplant gewesen.
Außerdem würde es ausreichen, dass man eine Waffe zum Drohen mit hätte ohne dass man schießen würde. Eine geminderte Steuerungsfähigkeit war für das Gericht nicht erkennbar, da am Tattag kein Rauschzustand vernehmbar war. Eine BTM Abhängigkeit sah der Richter bei beiden Angeklagten. Die Triebfeder zum Geschehen wäre die eigene Abhängigkeit. Der Richter erkannte die Schadenswiedergutmachung durch die Rückgabe der Rolex Uhr an. Auch die Entschuldigung begrüßte der Vorsitzende. Besser hätte er diese am ersten verhandlungstag gefunden und nicht am letzten. Mikel D. soll einschlägig vorbestraft gewesen sein. Erst kürzlich wäre er zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Strafverschärfend sah der Richter die hohe Rückfallgeschwindigkeit zumal es bereits ein Gewaltdelikt gegeben haben soll.
Verteidigung plädiert auf minderschwere Fälle
Einen minder-schweren Fall wollte das Gericht nicht erkennen. Mit dem Urteil wäre man am unteren Mindestmaß geblieben. Ein hartes Urteil könnte man denken, doch der Richter wollte den Verurteilten einen Weg aus der Misere aufzeigen. Bei beiden Tätern ist eine Therapie vorgeschrieben. Schon in wenigen Monaten könnte der zweite Angeklagte diese beginnen. Bei erfolgreicher Absolvierung winkt die Belohnung mit einer möglichen Halbierung der Strafe.
Für Mikel D. könnte der Beginn der Therapie noch etwas länger dauern. Unklar blieb, wie mit den 2 Jahren und 2 Monaten Jungendstrafe verfahren wird. Unter Umständen könnte seine Strafe somit 8 Jahre und 2 Monate statt 6 Jahre betragen. Und nun? Was bleibt von dieser Geschichte? Viel Tragik. Zwei junge Männer die einen schlimmen Fehler und Tat begangen haben. Ein Opfer, dass unter Todesangst seine Uhr herausgab. Dabei blieb ungeklärt, wie er diese finanziert hatte.
Vielleicht darf man auch die Chancen sehen. Es war nicht der Richter Gnadenlos sondern ein Vorsitzender, der auch Perspektiven aufweisen wollte. Wären die Taten jemals ohne Drogen passiert? Mit der Therapie könnte sich ein neuer Lebensweg für beide Verurteilten ergeben. Es blieben aber auch Zweifel. Ein Hauptargument war die angenommene geladene Waffe. Davon war das Gericht überzeugt, doch Beweise dafür wurden nicht genannt, nur mögliche logische Schlussfolgerungen.
Am Ende gibt es viele Verlierer. Im Gerichtsaal saßen viele verzweifelte Angehörige. Tränen flossen. Auch sie sind Opfer einer dummen Tat und leiden unter den Folgen. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit innerhalb einer Woche in Revision zu gehen.
Blaulicht
Feuerwehr-Ehrungen der Verbandsgemeinde Diez: Dank für jahrzehntelanges Engagement
DIEZ In der Orangerie von Schloss Oranienstein fand am Abend des 13. November die diesjährige Ehrungsveranstaltung für Feuerwehrangehörige der Verbandsgemeinde Diez statt. Bürgermeisterin Maren Busch und Landrat Jörg Denninghoff zeichneten zahlreiche Feuerwehrangehörige für langjährige Verdienste aus, außerdem wurden Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Zu Beginn der Veranstaltung gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute der verstorbenen Feuerwehrkameraden Carsten Schwarz und Thomas Thorn sowie aller weiteren im vergangenen Jahr verstorbenen Feuerwehrleuten.
In ihrer Ansprache würdigte Bürgermeisterin Busch das unermüdliche Engagement der Feuerwehrangehörigen: „Feuerwehr ist #Immerda – Tag und Nacht, an Feiertagen und auch im Urlaub. Dieses Ehrenamt ist alles andere als selbstverständlich.“ Sie hob hervor, dass die Kameradinnen und Kameraden nicht nur bei Einsätzen rund um die Uhr zur Stelle seien, sondern sich auch in Übungen, Lehrgängen, der Ausbildung sowie in Festen, Fördervereinen und überregionalen Einsätzen engagieren. Besonders er wähnte sie markante Einsätze des vergangenen Jahres, darunter der Trafobrand in Holzappel, der Gebäudebrand in Fachingen, die Explosion in Laurenburg sowie der Brand im Steinbruch Steinsberg und ganz aktuell den Brand in einerm Altendiezer Einkaufsmarkt. Die Bürgermeisterin dankte den Einsatzkräften für ihre Zuverlässigkeit, ihre Kameradschaft und ihr Durchhaltevermögen.
Sie wies auf die erreichten Fortschritte in Technik, Ausstattung und Infrastruktur hin, darunter der Beitritt zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fertigstellung mehrerer neuer bzw. umfassend sanierter Gerätehäuser. Auch die Einführung der digitalen Alarmierung und die Unterstützung bei der Sandsackfüllaktion zur Gefahrenvorsorge hob sie hervor. Mit dem neuen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan werde die Planung und Optimierung von Ausstattung, Ausbildung und Personal in den kommenden fünf Jahren transparent und realistisch gestaltet. Hierauf aufbauend wird der Verbandsgemeinderat einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Die Bürgermeisterin betonte, dass Investitionsprojekte Schritt für Schritt umgesetzt würden, immer mit dem Ziel, Arbeitsschutz, Einsatzbedingungen und Motivation der Einsatzkräfte zu verbessern. Abschließend dankte sie allen Feuerwehrangehörigen nochmals persönlich und auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Diez für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ihr seid das Herzstück unserer Feuerwehr, und für euren Beitrag gebührt euch größter Respekt.“
Sodann ehrte die Bürgermeisterin die Kameradinnen und Kameraden für 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Zu den Geehrten gehören: Leon Weimer (Altendiez), Luca Fogolin (Birlenbach), Marc Isselbächer (Holzappel), Lukas Nink (Holzheim), Kim Epstein (Isselbach), Benjamin Schilling (Isselbach), Eric Maxeiner (Scheidt), Robin Merkler (Scheidt) und Teresa Kroll (Scheidt). Anschließend nahm sie die Ehrungen für 25 Jahre aktiven Dienst vor: Peter Albus (Aull), Markus Bäcker (Charlottenberg), Nadine Gronewold (Diez), Frank Ackermann (Eppenrod), Kevin Hubert (Isselbach) und Florian Schölkmann (Steinsberg).
Daraufhin übernahm Landrat Jörg Denninghoff die Ehrungen für besonders langjährigen Dienst: Für 35 Jahre aktiven Dienst wurden ausgezeichnet: Olaf Roßtäuscher (Altendiez), Markus Wolf (Cramberg), Isabel Stein (Diez), Thorsten Kasper (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Sascha Faßbender (Hambach) und Tobias Meffert (Laurenburg). Die Ehrungen für 45 Jahre aktiven Dienst nahm der Landrat ebenfalls persönlich vor: Udo Saß (Aull), Andreas Schmittel (Aull), Rüdiger Bostelmann (Diez) und Werner Wölbert (Isselbach). Darüber hinaus wurden Feuerwehrangehörige verabschiedet, die die Altersgrenze erreicht hatten, sowie infolge Zeitablauf ausgeschiedene Funktionsträger gewürdigt. Zu den Entpflichteten und ausgeschiedenen Funktionsträgern zählen: Peter Fast (Altendiez), Michael Alfred Holleyn (Balduinstein), Klaus Artur Langschied (Birlenbach), Rüdiger Gemmer (Charlottenberg), Erhard Stötzer (Cramberg), Walter Bernd Stillger (Diez), Heinz Dieter Aloys Buhs (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Edwin Sukdolak (Geilnau), Clementine Maria Storto (Heistenbach), Detlef Theo Ott Holzappel) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Ausgeschiedene Funktionsträger sind Walter Bernd Stillger (Diez), Roland Hofmann (Scheidt) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Sie alle erhielten ein Weinpräsent.
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande an Andreas Moog (Eppenrod) für herausragende Dienste während seiner 25 Jahre in Führungsverantwortung. (Ein gesonderter Bericht hierzu folgt.)
Zum Ende des Ehrungsabends ergriffen Marcus Grün und Thomas Wilbert, Wehrleiter bzw. stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde, das Wort und schlossen sich den lobenden Worten der Bürgermeisterin an. Beide betonten die herausragende Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und Professionalität aller Feuerwehrangehörigen und hoben hervor, wie sehr der gemeinsame Zusammenhalt die Arbeit der Feuerwehr prägt. „Ohne diese engagierten Frauen und Männer wäre ein sicherer und verlässlicher Feuerwehrdienst in unserer Verbandsgemeinde nicht möglich“, erklärte Marcus Grün.
Auch Thomas Wilbert bedankte sich bei allen Einsatzkräften für ihr kontinuierliches Engagement und vergaß dabei nicht, auch die Ehefrauen, -männer und Lebenspartner der Aktiven für deren familiären Rückhalt zu würdigen: „Unser Hobby ist zeitlich leider nur bedingt planbar – nämlich bei Übungen.“ (pm VG Diez)
Blaulicht
Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!
MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.
Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.
Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.
Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.
Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.
Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.
Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.
Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.
Blaulicht
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