Blaulicht
Mikel D. aus der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau zu 6 Jahren Haft verurteilt
Die Angeklagten vor der Strafkammer beim Landgericht Koblenz
DAUSENAU Dritter und letzter Verhandlungstag. Am heutigen Tag mussten sich Mikel D. und ein weiterer Angeklagter erneut vor dem Landgericht Koblenz wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Die beiden 21 und 22-Jährigen Männer aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sollen am Samstag, den 02. April 2022 mit einer Schreckschuss- und CO2 Pistole bewaffnet, einen Mann gezwungen haben, seine Rolex Uhr an sie herauszugeben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll dem Opfer eine Pistole an den Hals gehalten worden sein.
Noch in der Nacht zum Sonntag sollen die Wohnungen der Angeklagten durch Polizeikräfte aus Bad Ems und Montabaur durchsucht worden sein. Beide Beschuldigten wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaft. Soweit so gut, doch was waren die tatsächlichen Hintergründe der Tat? Nur ein makabrer Halbstarkenüberfall oder steckte mehr dahinter?
Der heutige Verhandlungstag zeigte nicht das Bild von zwei skrupellosen Tätern, sondern vielmehr junge drogenabhängige Erwachsene in einer für sie möglicherweise ausweglos empfundenen Situation. Täter werden zu Opfern? Wohl kaum aber dennoch steckt hinter der Geschichte eine Tragik. Beide legten am heutigen Tage umfangreiche und glaubhafte vollumfängliche Geständnisse über ihre Anwälte ab. Spät. Aber auch zu spät?
Gericht geht von durchgeladener Waffe aus. Einen Beweis dafür gab es nicht
Am 02. April diesen Jahres sollen sie das Opfer zu einer Schule in Montabaur gelockt haben. Der später Geschädigte soll noch Schulden bei den beiden Angeklagten gehabt haben. Woraus die resultierten war letztlich nicht ganz klar. Einmal war die Rede von einem gewährten Darlehen und ein weiteres Mal wurde spekuliert auf nicht bezahlte Drogen. Das Opfer soll nicht bereit gewesen sein, seine Schulden an die Beiden zu begleichen. Laut deren deckungsgleichen Geständnis, befanden sich die Angeklagten in einer prekären Situation. Das Gericht geht davon aus, dass beide mittlerweile Verurteilten drogensüchtig waren. Mikel D. soll in erster Linie Kokain und Tilidin konsumiert haben. Auch der zweite Angeklagte soll erheblich Drogen konsumiert haben.
Unabhängig voneinander gaben die Angeklagten in ihrem Geständnis an, dass sie Drogen aus Frankfurt von einem Dealer auf Kommisionsbasis bezogen hatten. Zwischenzeitlich hatten sie selber so viel von den zum Verkauf bestimmten Drogen eigenkonsumiert, dass sich 15.000 EUR Schulden beim Dealer Arnold in Frankfurt angehäuft hätten. Der Dealer aus Frankfurt hätte die beiden Beschuldigten enorm unter Druck gesetzt und zur Rückzahlung aufgefordert. Bis 0:00 Uhr des gleichen Tages sollten die beiden Täter ihre Schulden begleichen. Dieses soll der Grund gewesen sein, dass sie das spätere Opfer zur Herausgabe der über 6000 EUR teuren Rolex Uhr gezwungen hätten.
Lange Haftstrafen für beide Angeklagten aus dem Rhein-Lahn-Kreis
Für das Opfer eine unerträgliche Situation. Der Geschädigte aus dem Westerwald konnte zum Zeitpunkt der Tat nicht wissen, ob es eine echte durchgeladene Waffe ist oder nicht. Er muss Todesangst gehabt haben. Beide Angeklagten beteuerten in ihrem Geständnis, dass sie nie planten die Waffen einzusetzen. Sie wollten ihrer Forderung nur Nachdruck verleihen. Dass sie Angst vor den Konsequenzen, bei Nichtbezahlung ihrer Schulden beim Dealer in Frankfurt hatten, wurde glaubhaft vorgetragen. Mikel D. soll seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit aufgefordert haben, dass sie eine Zeitlang zu ihren Eltern oder Freunden zieht. Er hatte Angst, das ihr etwas zustoßen könnte. Sogar das Klingelschild habe er von der Tür entfernt.
Angeblich hätten die Angeklagten sich spontan dazu entschieden die Waffen mit zu dem Treffen des Opfers mitzunehmen. Dieser soll sie vor Ort verhöhnt haben und war nicht bereit zu bezahlen. Daraufhin soll eine der Angeklagten zurück zum Auto gegangen sein um die Pistole zu holen. Eine besondere Gewichtung legte der vorsitzende Richter auf die Frage, ob die Waffen durchgeladen bzw. überhaupt geladen waren. Diese Frage konnte nicht geklärt werden. Zwei vorgeladene Polizisten konnten es weder bestätigen noch verneinen.
Bei der Hausdurchsuchung des zweiten Angeklagten, wurden neben den Schusswaffen auch ein silbernes Messer aufgefunden. Die Pistolen waren unterladen. Somit steckten etwa 13 Schuss Munition in der Schreckschusswaffe. Laut dem Angeklagten, hätte er diese erst Zuhause wieder befüllt. Durchgeladen war die Waffe nicht. Schließlich war auch noch die Rede von Gummigeschossen. Welche Rolle diese letztlich spielten, erging nicht aus dem letzten Verhandlungstag.
Mikel D. mit Gesichtsverletzungen im Gerichtsaal
Neben den vollumfänglichen Geständnissen kam es zu einer weiteren interessanten Wendung in dem Fall. Der Anwalt von Mikel D. übergab dem Gericht die entwendete Rolex Uhr. Der Angeklagte soll dem Verteidiger mitgeteilt haben, wo sich die Uhr befunden habe. Diese wollte Mikel D. dem Opfer zurückgeben. Zusätzlich bot er von sich aus 1000,00 EUR freiwilliges Schmerzensgeld an. Beide Angeklagten zeigten sich stark beeindruckt von der erlebten Untersuchungshaft. Mikel D. erschien im Gerichtsaal mit geschwollenen Augen. Die Verletzungen sollen ihm in der Haft zugefügt worden sein.
Der Staatsanwalt begrüßte insbesondere die späte Einlassung der beiden Angeklagten. Auch die Reue war für ihn glaubhaft. Das Motiv in der Tat sah er in der Aussicht auf das schnelle Geld für die beiden Beschuldigten. Andererseits erkannte er auch die Angst um das eigene Wohlergehen und die der Lebensgefährtin an. Was der Staatsanwalt aber nicht glaubte war, dass die Angeklagten die Waffen nicht einsetzen wollten. Auch sah er keine spontane Tat. Diese soll vielmehr geplant gewesen sein. Auch soll Mikel D. gewusst haben, dass die Waffe des Mitangeklagten geladen gewesen war. Schlussendlich forderte die Staatsanwaltschaft 6 Jahre und 10 Monate für Mikel d. und 5 Jahre 4 Monate für seinen Mitangeklagten.
Dieses saht die Verteidigung völlig anders. Der vorsätzliche Waffeneinsatz wäre nicht gegeben gewesen. Die Ansatzpunkte waren nicht erkennbar. Der Einsatz einer Schusswaffe hätte ja auch nichts gebracht, teilte der Verteidiger von Mikel D. mit. Dadurch hätten sie auch kein Geld gehabt und das war ihnen bewusst. Zusätzlich waren bei Mikel D. etwa 400 Gramm Cannabis aufgefunden worden. Auch da plädierte der Rechtsanwalt auf Milde im Hinblick auf die sich ändernde Gesetzgebung. „In Wiesbaden freute man sich früher über den Fund von 10kg Marihuana und hätte nackt ums Feuer getanzt“, sprach der Verteidiger im Plädoyer. „Heute ist das nur noch eine Kleinmenge.“ Letztendlich plädierte der Anwalt auf einen minder schweren Fall und erinnerte an den einseitig vollzogenen Täter-Opfer-Ausgleich mit der Rückgabe der Rolex Uhr. Verletzungen hätte es ebenfalls keine gegeben. Sein Mandant wäre ein schwer-suchtkranker Mann. Zusätzlich wäre er depressiv und er braucht Hilfe im Wege einer Therapie. Der Verteidiger plädierte auf eine maximale Haftstrafe von vier Jahren.
Ähnlich sah es die Verteidigerin des zweiten Angeklagten. Sie betonte erneut die spontane Tat und die angespitzte Drucksituation durch den Dealer in Frankfurt. Während der Geschädigte sich bei seiner Vernehmung durchweg widersprochen haben soll, auch zu dem Verhältnis zu den Angeklagten, machte die Verteidigerin deutlich, dass die sich sehr wohl gut gekannt haben mussten. Dies ergäbe sich aus bestätigten Instagram Chats. Eine schwere räuberische Erpressung wäre das nicht. Die Situation zwischen den Beteiligten hätte sich hochgeschaukelt. Sie betonte erneut, dass die Waffen ungeladen waren. Ähnlich wie ihr Verteidigerkollege argumentierte sie, dass ein Verletzten den Opfers kaum etwas gebracht hätte. Das wusste auch ihr Mandant. Letztlich war es ein Gruppendynamisches Geschehen.
Gericht glaubt spontaner Tat nicht
Sie plädierte auf einen minder schweren Fall. „Das hier sind nicht die zwei bösen Omaräuber sondern die Personen kannten sich“, teilte sie ihm Plädoyer mit. Schlussendlich beantragte sie, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird und die Strafe 2,5 Jahre betragen soll mit Aussicht auf eine Therapie. Das Schlusswort hatten die Angeklagten. Mikel D. entschuldigte sich ausdrücklich bei dem Opfer. Nach einer einstündigen Verhandlungsunterbrechung verkündete der vorsitzende Richter der Strafkammer sein Urteil und direkt wurde deutlich, dass das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte.
5 Jahre und 6 Monate Haft für einen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung erhielten beide Angeklagten. Zusätzlich wurde Mikel D. zu weiteren 6 Monaten Haft verurteilt für den besitz von mehr als 400 Gramm Marihuana. Der Richter sah eine geplante Tat. Auch sah er es als bewiesen an, dass die Waffen unterladen (vorgeladen) waren. Dieses begründete er damit, dass im Haus des zweiten Angeklagten bei der Hausdurchsuchung eine ebenfalls unterladenen Waffe mit Patronen drin vorgefunden wurden. Eine entladene Waffe mitzunehmen zum Konfliktort und daheim wieder zu unterladen wäre unlogisch. Auch ging der Richter von einer geladenen weiteren CO2 Pistole beim Treffen mit dem Geschädigten aus damit auch Mikel D. nicht unbewaffnet gewesen wäre. Dieses begründe keine Spontanität, die aus dem Ruder gelaufen wäre. Die Tat wäre viel zu geplant gewesen.
Außerdem würde es ausreichen, dass man eine Waffe zum Drohen mit hätte ohne dass man schießen würde. Eine geminderte Steuerungsfähigkeit war für das Gericht nicht erkennbar, da am Tattag kein Rauschzustand vernehmbar war. Eine BTM Abhängigkeit sah der Richter bei beiden Angeklagten. Die Triebfeder zum Geschehen wäre die eigene Abhängigkeit. Der Richter erkannte die Schadenswiedergutmachung durch die Rückgabe der Rolex Uhr an. Auch die Entschuldigung begrüßte der Vorsitzende. Besser hätte er diese am ersten verhandlungstag gefunden und nicht am letzten. Mikel D. soll einschlägig vorbestraft gewesen sein. Erst kürzlich wäre er zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Strafverschärfend sah der Richter die hohe Rückfallgeschwindigkeit zumal es bereits ein Gewaltdelikt gegeben haben soll.
Verteidigung plädiert auf minderschwere Fälle
Einen minder-schweren Fall wollte das Gericht nicht erkennen. Mit dem Urteil wäre man am unteren Mindestmaß geblieben. Ein hartes Urteil könnte man denken, doch der Richter wollte den Verurteilten einen Weg aus der Misere aufzeigen. Bei beiden Tätern ist eine Therapie vorgeschrieben. Schon in wenigen Monaten könnte der zweite Angeklagte diese beginnen. Bei erfolgreicher Absolvierung winkt die Belohnung mit einer möglichen Halbierung der Strafe.
Für Mikel D. könnte der Beginn der Therapie noch etwas länger dauern. Unklar blieb, wie mit den 2 Jahren und 2 Monaten Jungendstrafe verfahren wird. Unter Umständen könnte seine Strafe somit 8 Jahre und 2 Monate statt 6 Jahre betragen. Und nun? Was bleibt von dieser Geschichte? Viel Tragik. Zwei junge Männer die einen schlimmen Fehler und Tat begangen haben. Ein Opfer, dass unter Todesangst seine Uhr herausgab. Dabei blieb ungeklärt, wie er diese finanziert hatte.
Vielleicht darf man auch die Chancen sehen. Es war nicht der Richter Gnadenlos sondern ein Vorsitzender, der auch Perspektiven aufweisen wollte. Wären die Taten jemals ohne Drogen passiert? Mit der Therapie könnte sich ein neuer Lebensweg für beide Verurteilten ergeben. Es blieben aber auch Zweifel. Ein Hauptargument war die angenommene geladene Waffe. Davon war das Gericht überzeugt, doch Beweise dafür wurden nicht genannt, nur mögliche logische Schlussfolgerungen.
Am Ende gibt es viele Verlierer. Im Gerichtsaal saßen viele verzweifelte Angehörige. Tränen flossen. Auch sie sind Opfer einer dummen Tat und leiden unter den Folgen. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit innerhalb einer Woche in Revision zu gehen.
Blaulicht
Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp
BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.
Altersstruktur stabiler als oft angenommen
Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.
Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast
Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.
Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber
Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.
Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.
Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen
Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.
Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte
Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.
Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger
Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend
Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.
Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung
Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.
Fazit der Datenlage
In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.
Blaulicht
Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz
OBERNHOF|BAD EMS Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.
Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.
In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.
Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.
Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.
Blaulicht
EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!
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