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Koblenz

Koblenzer Inzidenz stabil unter 50: Weitere Öffnungen ab Freitag

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Das Theater Koblenz zählt zu den Kultureinrichtungen, die ab Freitag, 28. Mai, öffnen dürfen. Das Stadttheater nutzt die Möglichkeit und startet am Sonntag, 30. Mai, wieder mit dem Spielbetrieb. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf
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KOBLENZ Die Sieben-Tage-Inzidenz in Koblenz ist weiter rückläufig. Am heutigen Mittwoch, 26. Mai, liegt der Inzidenzwert, den das Robert Koch-Institut für die Rhein-Mosel-Stadt ausweist, mit 22,8 den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50.

Damit erfüllt Koblenz die in der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geforderte, konstante Unterschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, so dass es ab Freitag, 28. Mai, zu weiteren Lockerungen bzw. Öffnungsschritten kommen kann.

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Im Einzelnen bedeutet das für folgende Bereiche ab 28. Mai Lockerungen

·        Innengastronomie: Gastronomiebetriebe an Land sowie auf Ausflugsschiffen dürfen ihre Angebote im Inneren wieder öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und eine Vorausbuchungspflicht gewährleisten, um den Zutritt zum Lokal zu steuern. Als Zugangsvoraussetzung gilt außerdem ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein gültiger Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

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In der Innengastronomie gilt neben dem Abstandsgebot auch eine Maskenpflicht für Gäste und Personal. Gäste dürfen ihre Maske am Platz abnehmen. An Tischen dürfen fünf Personen aus zwei Haushalten Platz nehmen. Genesene, vollständig geimpfte Personen und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Außengastronomie gelten analog (Testpflicht etc.) weiterhin. Kostenlose Testmöglichkeiten finden sich jederzeit im Internet unter www.koblenz.de/teststellen

·        Kultureinrichtungen im Innern: Maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauern sind in Einrichtungen wie Theatern, Kinos, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen ab Freitag wieder erlaubt. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, außerdem ist ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis vorzulegen. Das Abstandsgebot wird durch einen personalisierten Sitzplan sichergestellt, in Einrichtungen mit fester Bestuhlung kann alternativ im Schachbrettmuster gesetzt werden.

Das Theater Koblenz startet beispielsweise am Sonntag, 30. Mai, wieder mit seinem Sonder-Spielplan für die verbleibenden Wochen der Spielzeit 2020/21. Der Kartenvorverkauf läuft bereits unter anderem im Internet auf www.theater-koblenz.de.

·        Probenbetrieb der Laien- und Breitenkultur: Neben den bisher zulässigen Proben ist der Probentrieb im Freien in Gruppen bis zu maximal 10 Personen plus anleitende Person gestattet. Es gilt durchgängig das Abstandsgebot.

·        Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen: In Spiel- und Wetteinrichtungen gilt ab der Wiedereröffnung am Freitag, 28. Mai, eine Maskenpflicht bis zum Platz sowie das Abstandsgebot. Zudem besteht eine Vorausbuchungspflicht und der Zugang zur Einrichtung muss gesteuert werden.  Ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis ist vorzulegen.

·        Sport: Zusätzlich zu den bisherigen Sportmöglichkeiten ist im Freien sowie auf allen öffentlichen und privaten Außensportanlagen die kontaktlose Sportausübung in Gruppen bis maximal 10 Personen nebst Trainerin oder Trainer zulässig.

Sollte die Inzidenz in Koblenz weiterhin stabil unter 50 bzw. 100 bleiben, sieht der von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegte „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ab Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen im Bereich Tourismus, Freizeit und Sport vor.

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Koblenz

Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren: Mehrere Veranstaltungen in Koblenz Erinnerung an die Opfer aufrechterhalten!

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Foto: Stadt Koblenz/ Andreas Egenolf
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KOBLENZ Am 27. Januar jährt sich zum 81. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Aus diesem Anlass finden in Koblenz mehrere Veranstaltungen statt, die den Opfern des Nationalsozialismus gedenken und die Erinnerung an ihr Schicksal aufrechterhalten.

Noch bis Freitag, 6. Februar, wird in einer Ausstellung in der Citykirche an die Verschleppung von 150 Bewohnerinnen der damaligen „Idiotenanstalt Kühr“ im Mai 1943 in drei deutsche NS-Tötungsanstalten und von dort aus in weitere Tötungsanstalten im von Deutschland besetzten Polen erinnert. Ergänzend dazu zeigt die Ausstellung vom Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e. V., erarbeitete Biografien von Menschen aus Koblenz und Umgebung, die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise sterilisiert oder in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn ermordet wurden.

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Am Dienstag, 27. Januar, gedenkt die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ um 17 Uhr an der Stele Balduinstraße (Vorplatz des „Hotel Super 8“ / Görgenstraße) den Opfern aus der Altstadt. Die Balduinstraße war lange Zeit als „kleine Judengasse“ bekannt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden aus der Altstadt in sogenannten „Judenhäusern“ untergebracht, bis sie in die Vernichtungslager der NS-Diktatur deportiert wurden.

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Eine weitere Gedenkveranstaltung findet ebenfalls am 27. Januar um 17.30 Uhr am Mahnmal auf dem Reichensperger Platz statt. Oberbürgermeister David Langner gedenkt dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Hans-Zulliger-Schule und der Diesterweg-Schule den NS-Opfern aus Koblenz und Umgebung. Im Zentrum des Erinnerns stehen Menschen, die Opfer von Zwangssterilisationen und Krankenmorden wurden.

Den Schlusspunkt bildet eine anschließende Gedenkveranstaltung in der Citykirche mit Ansprachen des Oberbürgermeisters, des Vorsitzenden des Fördervereins Mahnmal Koblenz, Martin Schlüter sowie einem christlich-jüdischen Gebet. Die Gedenkstunde wird musikalisch umrahmt von Eleonore Ciupka (Flöte) und Werner Höss (Orgel). Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. (pm: Stadt Koblenz)

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Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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Koblenz

Sportfreunde Eisbachtal sichern sich den Sieg beim evm-Junior-Cup in Mülheim-Kärlich

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Foto: Irene Appel
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MÜLHEIM-KÄRLICH. Beim zehnten evm-Junior-Cup, ausgerichtet vom SG2000 Mülheim-Kärlich 1921 e.V. und unterstützt von der Energieversorgung Mittelrhein (evm), kämpften am Sonntag, 11. Januar, zahlreiche Jugendmannschaften mit großem Sportsgeist um den begehrten Titel. Rund 400 Gäste verfolgten die spannenden Begegnungen in der Philipp-Heift-Halle und sorgten für eine mitreißende Atmosphäre.

Nach packenden Spielen und einem nervenaufreibenden 9-Meter-Schießen setzten sich die Sportfreunde Eisbachtal gegen den Favoriten TUS Koblenz durch und sicherte sich den Turniersieg. Der Titelverteidiger TUS Koblenz belegte in diesem Jahr den zweiten Platz, gefolgt vom JFV Rhein-Hunsrück auf Rang drei.

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Doch nicht nur das: Auch Einzelleistungen wurden gewürdigt: Liam Tschauner vom JSG Rhein-Westerwald wurde als bester Torwart ausgezeichnet, während David Szymczuk von den Sportfreunden Eisbachtal den Titel des Torschützenkönigs erhielt. Bester Spieler war Mika Seul von TuS Koblenz.

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Der evm-Junior-Cup ist ein großartiges Event, das jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Jugendsports in unserer Region unterstreicht. Alle Mannschaften haben mit viel Engagement und Fairness um den Sieg gekämpft“, betont Sara Burdenski, verantwortlich für das Sponsoring der evm. Gemeinsam mit Martina Böth-Baulig, Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, und Winfried Erbar, Beigeordneter der Verbandsgemeinde, überreichte sie den Gewinnern den Pokal. „Wir freuen uns, auch 2026 wieder Partner dieses besonderen Turniers zu sein und den regionalen Sport weiterhin zu unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner zu ihren herausragenden Leistungen“, so Burdenski weiter. Bereits jetzt ist klar, dass der evm-Junior-Cup auch im nächsten Jahr erneut stattfinden wird. Dann heißt es zum elften Mal: Wer gewinnt im Kampf um den begehrten Pokal? (pm: evm)

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