VG Bad Ems-Nassau
Herbe Ohrfeige für die Stadt Bad Ems – Bürger darf Werbeanlage aufstellen – Gericht gibt ihm Recht
David siegt gegen Goliath - Bad Emser darf Werbeanlage aufstellen
BAD EMS So manche Male siegt ein David gegen Goliath. So geschehen beim Koblenzer Verwaltungsgericht, wo unser Protagonist gegen den Rhein-Lahn-Kreis für die Errichtung einer Werbeanlage klagte und gewann. Der BEN Kurier berichtete hier. Doch wer war der eigentliche Goliath? Der Beklage Rhein-Lahn-Kreis oder die Stadt Bad Ems?
Wohl eher die Letztere denn den Rhein-Lahn-Kreis war verpflichtet eine Werbeanlagensatzung und ein Wasserrecht vor Gericht zu vertreten wovon er selber nicht überzeugt war. Und für genau diese Werbeanlagensatzung war alleine die Stadt Bad Ems verantwortlich.
David siegt gegen Goliath und darf Werbeanlage errichten
Unser David vertrat vor Gericht die Ansicht, dass seine geplante Werbeanlage den gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen entspricht. Zumal es zahlreiche ähnliche Plakatständer in der näheren Umgebung der Lahnstraße gibt. Dieses ist ein Mischgebiet. Dem gegenüber vertrat unser Goliath die Meinung, dass eine weitere Werbeanlage das Straßen – und Ortsbild verschandeln würde zumal es sich am Rande einer Pufferzone zum beantragten UNESCO Weltkulturerbe befinden würde.
Zudem begründete die Beklagte, also unser Goliath, die Meinung, dass die geplante Werbeanlage im Bereich der Denkmalzone Lahnstraße errichtet werden solle. Und letztlich würden dem auch wasserrechtliche Gründe entgegenstehen.
In keinem Punkt folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Bad Ems
Doch alle die Argumente unseres Goliaths reichten dem Gericht nicht aus. Im Gegenteil. Dieses sah keinerlei baurechtliche Bedenken hinsichtlich des Einfügens des Vorhabens. Auch aus wasserechtlicher Sicht gab es einen vollen Erfolg für den Kläger. Denn das Gericht konnte nach §36 Satz 1 WHG keine Belange erkennen, die in diesem dem Vorhaben entgegenstehen.
Auch die angeführte „Verschandelung“ des Ortsbildes sah das Koblenzer Verwaltungsericht nicht. Nur wenige Meter neben der geplanten Anlage in der Lahnstraße , befindet sich ein Werbepylon, wenige hundert Meter weiter, einige andere Großflächenwerbungen. Diese jetzige geplante Werbefläche würde sich nach Auffassung des Gerichts, als nicht störendes Gewerbevorhaben, in die nähere Umgebung einfügen.
Verwaltungsgericht Koblenz zweifelt erneut Rechtmäßigkeit der Bad Emser Werbeanlagenverordnung an
Und dieser Richter hat es sich nicht einfach gemacht. Vor Ort sah er sich die Situation an um diese einschätzen zu können.
Ein Sieg auf ganzer Linie für unseren David. Er darf seine Werbeanlage errichten. Doch für die Stadt Bad Ems kommt es noch bitterer. Denn mit aller Deutlichkeit machte die Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichtes klar, dass sie Zweifel, an der Wirksamkeit und somit Rechtmäßigkeit, des auf Grundlage des §88 der Landesbauordnung erlassenen Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln Schaukästen usw. hege.
Beklagter Rhein-Lahn-Kreis löffelt unverschuldet die Suppe der Stadt Bad Ems aus
Sehr bewusst bezog sie sich darauf, dass eine konkrete gebietsspezifische Gestaltungsabsicht verfolgt werden muss um Werbeanlagen in bestimmten Bereichen auszuschließen. Dem müsste ein schlüssiges Gestaltungsgesamtkonzept zugrunde liegen. Ferner müssten Besonderheiten herauskristallisiert werden, die gerade für ein solches Gebiet charakteristisch sind.
Und genau ein solches hinreichend gebietsspezifisch ausgestaltetes Gesamtkonzept sieht die Kammer in der Bad Emser Werbeanlagensatzung nicht. Das Koblenzer Verwaltungsgericht sieht in dem Bereich des Vorhabengrundstücks unseres Davids keine ausreichende Satzungsbegründung, weshalb es sich um ein schutzwürdiges Gebiet handeln sollte.
Dabei war das noch lange nicht alles. Weitere Abschnitte der Bad Emser Werbeanlagensatzung wurden gerügt. Letztlich bleibt bei genauer Hinsicht nicht viel übrig von der Verordnung. Doch war dieses der Stadt Bad Ems nicht bekannt? Um was ging es hier eigentlich im Verfahren? Auf der einen Seite der eigentlich Unbeteiligte Rhein-Lahn-Kreis als Beklagter. Warum? Weil er in die Suppe auslöffeln musste, welche die Stadt Bad Ems eingebrockt hatte.
Ging es der Stadt Bad Ems um Rechtssicherheit oder um Aversionsgründe?
Denn alleine die Stadt Bad Ems war als vermeintlicher Goliath in der Geschichte für die Werbeanlagensatzung verantwortlich. Und wo war die? Die waren lediglich Beigeladene. Von Vorneherein war erkennbar, dass zu Gunsten des Klägers entschieden werden würde. Doch weshalb wurde dieses Verfahren angestrengt und nicht bereits im Vorfeld dem Ansinnen unseres Davids gefolgt? Um Rechtssicherheit zu erlangen? Wohl kaum. Denn die Werbeanlagensatzung wurde schon Jahre vorher vom Verwaltungsgericht in Koblenz gerügt. Somit wäre erkennbar gewesen, dass die Kammer der Argumentation des Klägers folgen wird.
Wenn es nicht um die Feststellung der Rechtmäßigkeit ging bzw. um Rechtssicherheit zu erlangen worum ging es dann? War es aus Aversionsgründen der klägliche Versuch eines Goliaths den David in die Schranken zu weisen?
Gericht gab dem Kläger in allen Punkte Recht
Letztlich bleibt hier ein bitterer Beigeschmack. Die Kosten des Verfahrens soll der beklagte Rhein-Lahn-Kreis tragen. Obwohl dieser weder für die Werbeanlagensatzung verantwortlich war und dennoch als Kreis vertreten musste.
Vergleichbar mit einem nachbarlichen Brandstifter und sie sollen den Feuerherd für ihn löschen und noch Kosten des Einsatzes tragen oder einer KFZ Garantieversicherung welche ein schrottreifes Auto übernehmen muss. Denn genau dieses ist hier geschehen.
Und nun? Nun wird man schauen müssen, wie die Stadt Bad Ems mit der Situation umgehen wird. Das Problem ist hinlänglich bekannt. Lösungen müssen für die Zukunft gefunden werden.
VG Bad Ems-Nassau
Neue Beschilderung in Fachbach hilft Ortsfremden: Gefährliche Umgehung endlich Geschichte
FACHBACH Auf Anregung mehrerer Anwohner wurde in unserer Gemeinde ein neues Hinweisschild installiert, das auf die Fußgänger- und Radfahrerunterführung hinweist.
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass ortsunkundige Besucher den Weg über die Umgehungsstraße wählten, um zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Brücke nach Nievern zu erreichen. Dieser Weg war nicht nur umständlich, sondern auch mit erheblichen Gefahren verbunden, da die Umgehungsstraße stark befahren ist.
Dank des neuen Schildes wird nun deutlich auf die sichere Verbindung durch die Unterführung hingewiesen. Damit wird die Orientierung für Ortsfremde erleichtert und die Nutzung der vorgesehenen Strecke gefördert.
Die Gemeinde bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Hinweise und freut sich, dass durch diese Maßnahme ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Infrastruktur geleistet werden konnte.
Der erste Bürger hat das Schild bereits kurz nach seinem Aufbau sehr positiv bewertet (pm Thorsten Heibel, Ortsbürgermeister in Fachbach).
VG Bad Ems-Nassau
Bauarbeiten am Kalkofener Tunnel von Obernhof: Lahntalsstrecke ab April 2026 vollständig gesperrt
OBERNHOF Der Kalkofener Tunnel östlich von Obernhof hat das Ende seiner technischen Nutzungsdauer erreicht und muss umfassend instandgesetzt werden. Die Deutsche Bahn informiert nun über die anstehenden Arbeiten, die sich vom 5. Januar bis voraussichtlich 15. Mai 2026 erstrecken. Ziel ist es, den Bahnverkehr auf der Lahntalstrecke dauerhaft sicher und zuverlässig zu halten.
Bereits im Dezember dieses Jahres beginnt die Bahn mit der Einrichtung der Baustelle. Die Containeranlagen werden derzeit in Seelbach beim Sägewerk aufgebaut, während die Arbeitsfläche am Bahnhof Obernhof vorbereitet wird.
Im Mittelpunkt der bevorstehenden Maßnahme steht die Erneuerung der Tunnelentwässerung sowie die Sanierung der Innenschale, bei der beschädigte Beton- und Mauerwerksbereiche abgetragen und anschließend neu betoniert werden. Zusätzlich werden Dübel und Anker gesetzt, um die Standsicherheit des Tunnels zu erhöhen. Zum Einsatz kommen unter anderem ein Arbeitszug, eine Stopfmaschine sowie Bagger.
Der Arbeitszug wird vor allem nachts an der Baustelleneinrichtungsfläche in Obernhof be- und entladen. Dies kann laut Bahn zu temporären Lärmbelästigungen führen. Während der täglichen Bauarbeiten tagsüber sei hingegen nicht mit nennenswertem Lärm zu rechnen.
Besonders wichtig für Pendler und Reisende: Von Anfang April bis Mitte Mai 2026 wird die Lahntalstrecke komplett gesperrt. Während dieser Totalsperrung finden alle Arbeiten ausschließlich am Tag statt. Die Bahn kündigt rechtzeitig weitere Informationen zu Ersatzverkehren an.
Mit Abschluss der Maßnahmen soll der Kalkofener Tunnel für die kommenden Jahrzehnte fit gemacht werden und die Streckensicherheit langfristig gewährleistet bleiben.
VG Bad Ems-Nassau
Kreishaus hisst Flagge: NEIN zu Gewalt an Frauen!
BAD EMS Landrat Jörg Denninghoff setzte ein Zeichen und hisste die „Flagge Nein zu Gewalt an Frauen“ am Kreishaus. Diese Flagge wird seit vielen Jahren am Kreishaus als Zeichen gegen Gewalt gehisst. Dort wird sie – wie bereits in den letzten Jahren – bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, zu sehen sein.
Weltweit erleuchten im Zeitraum vom 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, bedeutende Gebäude und markante Orte in Orange, Flaggen in orange werden gehisst. Den „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ gibt es bereits seit den 1980er Jahren. Seit 2008 setzen sich zusätzlich immer mehr Organisationen wie auch Unternehmen unter dem Slogan „Orange the World“ für die Rechte von Frauen und Mädchen ein: Sie beleuchten ihre Wände mit orangem Licht oder bieten Veranstaltungen rund um die Themen „Gewalt an Frauen“, „Frauenrechte“, „Female Empowerment“ und „Gleichberechtigung“ an.
Die mediale Präsenz hat in den letzten Jahren stark zugenommen, doch die jährlich ausgeübte Gewalt an Frauen und Mädchen ist nach wie vor erschreckend hoch. Seit 2018 gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland, ihre Umsetzung ist weder auf Bundes- noch Landes- oder Kommunalebene ausreichend und angemessen erfolgt. Für Frauen, die Gewalt in der Beziehung erleben, sind Frauenhäuser dringend notwendig.
Aber hier fehlen- auch in Rheinland-Pfalz- weiterhin Plätze. Akute telefonische Hilfe ist 24 Stunden täglich über sieben Tage die Woche in 17 verschiedenen Sprachen erreichbar unter: 08000 116 016. Regional hilft bei sexualisierter Gewalt der Frauennotruf Koblenz: 0261 35000 (pm Kreisverwaltung Rhein-Lahn).
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