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Lahnstein

Vor 125 Jahren wurden Winzervereine in Ober- und Niederlahnstein gegründet

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Weinetikett Oberlahnsteiner Hasenberg. (Fotos: Stadtarchiv Lahnstein)
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LAHNSTEIN Der Weinbau hat sowohl in Nieder- als auch in Oberlahnstein eine Jahrhundertelange Tradition. Er machte im 18. Jahrhundert ein Gutteil des Erwerbs der vorwiegend vom Ackerbau lebenden Bevölkerung aus. Ursprünglich erstreckten sich die Niederlahnsteiner Weinberge von den Hängen an Rhein und Lahn bis in die Gemarkung, ebenso in Oberlahnstein von der Bergwand hinab ins Tal. Mancher Straßenname erinnert heute noch an die ehemaligen Weinberglagen. Um 1880 gab es etwa 25 Hektar Weinberge in Niederlahnstein, die einen Ertrag von rund 450 hl Wein brachten, und in Oberlahnstein 78 Hektar mit ca. 1.100 hl Ertrag. Die Ernteerlöse waren in der Regel gering. Der Traubenpreis schwankte.

Die Winzer beschlossen auf einer außerordentlichen Versammlung des Bauern-Vereins in Oberlahnstein 1895 mit großer Zustimmung die Gründung eines Winzervereins. Dieser wurde jedoch erst zwei Jahre später ins Leben gerufen. Die Oberlahnsteiner Winzer wurden durch eine amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters am Sonntag, den 26. September 1897, zur Gründungsversammlung des Winzervereins Oberlahnstein in das Hotel „Deutsches Haus“ eingeladen. Die Statuten wurden beraten, Vorstand und Aufsichtsrat gewählt.

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1898 wurde dem Winzer Wilhelm Löhr für den Oberlahnsteiner Winzerverein die Ausschankgenehmigung für Naturweine erteilt. Als Winzerkeller wurde der ehemalige Salkeller der kurfürstlichen Kellerei unter der Druckerei Schickel in der Hochstraße angemietet.

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Mitglieder des Winzervereins Oberlahnstein im Salkeller bei der Erfassung, 1958 (Foto: Stadtarchiv Lahnstein)

Zwei Wochen vor der Gründung des Vereins in Oberlahnstein war mit Statut vom 13. September 1897 bereits der „Niederlahnsteiner Winzerverein – Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“ in das Genossenschaftsregister eingetragen worden. Die Zielsetzung des Vereins war: „durch Einsammeln und gemeinsames Keltern der Trauben der Mitglieder reine Weine zu erzielen, diese einheitlich zu behandeln und sodann durch gemeinschaftlichen Verkauf möglichst hoch zu verwerten.“ Im Jahre 1910 zählte der Niederlahnsteiner Winzerverein 32 Mitglieder.

Viele Winzer lieferten fortan ihre Trauben in den Winzervereinen ab. Die Zeit der Weinlese wurde durch den Bürgermeister oder das Feldgericht festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. In Niederlahnstein wurde meist an zwei Tagen gelesen, die roten Trauben (Frühburgunder) zuerst, später dann die weißen. In Oberlahnstein fand die Lese an fünf Tagen, je nach Jahrgang, von Mitte bis Ende Oktober statt.  Die Jahre bis zum ersten Weltkrieg brachten den Winzern nur mäßige Erträge, abgesehen vom Jahrhundertwein 1911. Hinzu kamen die Schwierigkeiten in der Schädlingsbekämpfung, besonders der gefürchteten Reblaus, gegen deren Ausbreitung es um 1905 als einziges Mittel das Verbrennen der Rebstöcke mittels Petroleums gab.

Weinetikett Oberlahnsteiner Hasenberg. (Fotos: Stadtarchiv Lahnstein)

So wundert es nicht, dass in den nächsten Jahrzehnten, besonders in Niederlahnstein, immer mehr Weinberge in Obstkulturen oder Erdbeerfelder umgewandelt wurden. Das hatte zur Folge, dass sich der Niederlahnsteiner Winzerverein durch Beschluss der Generalversammlung vom 17. Dezember 1914 auflöste.  Der Oberlahnsteiner Verein existierte weiter. Im Keller der alten Salkellerei lagerten die Weinfässer in zwei Reihen zum Teil übereinander. Gekeltert wurde in einer großen Doppelkelter und einer weiteren kleinen Kelter, die heute am Pulverturm in der Hintermauergasse steht. Der Wein wurde verkauft und auch im vereinseigenen Winzerhaus in der Burgstraße zum Ausschank gebracht.

Als die Konkurrenz – besonders auch durch ausländische Weine aus den EWG-Staaten – zu groß wurde und die harte Arbeit in den Weinbergen sich nicht mehr lohnte, da zudem viele Weinberge dem Bau der Umgehungstraße zum Opfer fielen, ging die Traubenanlieferung stark zurück. Der Oberlahnsteiner Winzerverein vereinbarte mit dem Braubacher Winzerverein, dass die Trauben ab Herbst 1971 in Braubach gekeltert, gelagert und abgefüllt werden. Der Salkeller wurde 1972 geschlossen und geräumt. Auf einer ordentlichen Generalversammlung im September 1972 beschloss man die Verschmelzung mit der Gebietswinzergenossenschaft Rheingau in Eltville. Damit war nach 75 Jahren das Ende des Oberlahnsteiner Winzervereins gekommen. Das Winzerhaus in der oberen Burgstraße wurde verkauft, das Vermögen der übernehmenden Genossenschaft in Eltville übertragen.

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Lahnstein

Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.

Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.

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Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.

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Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.

Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.

Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.

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Lahnstein

55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung

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LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.

Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.

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Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung

Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.

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Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.

Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden

In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.

Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.

Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.

Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.

Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis

Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.

Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.

Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage

Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.

Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.

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Lahnstein

NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt

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Foto und Video: Tobais Steffens
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LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.

Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.

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Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.

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Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.

Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.

Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.

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