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Lahnstein

Lahnstein im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71

LAHNSTEIN 1870 kam es zum kriegerischen Konflikt zwischen Preußen und Frankreich, der aus einem Streit um die Thronfolge in Spanien entbrannte.

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Nahaufnahme des Denkmals, auf der die Namen der drei Gefallenen des Krieges 1870/71 und weiterer aus dem Ersten Weltkrieg stehen. (Fotos: Bernd Geil / Stadtverwaltung Lahnstein)
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LAHNSTEIN 1870 kam es zum kriegerischen Konflikt zwischen Preußen und Frankreich, der aus einem Streit um die Thronfolge in Spanien entbrannte. Frankreichs Kaiser forderte durch seinen Botschafter den preußischen König Wilhelm auf, dass er für alle Zukunft eine erneute Kandidatur von Hohenzollern ausschließen solle. Höflich verweigerte sich Wilhelm einer solchen Zusage.

Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck, per Telegramm von seinen Mitarbeitern darüber informiert (Emser Depesche), ging in einer Pressemitteilung bewusst eine Provokation ein, indem er den Anschein erweckte, als ob diese Forderung dem preußischen König bedingungslos aufgezwungen worden wäre. Dies fasste die französische Regierung als Demütigung auf, sodass sie Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg erklärte.

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Am 16. August 1870 kam es zur ersten großen Entscheidungsschlacht bei Vionville, die Preußen für sich entscheiden konnte. Nach einem weiteren wichtigen Erfolg in der Schlacht bei Gravelotte, mussten sich die französischen Truppen zunächst zurückziehen. Die ultimative Kriegsniederlage für die Franzosen ereignete sich am 02. September 1870 in der Schlacht von Sedan. Dabei geriet auch Frankreichs Kaiser Napoleon III. in Gefangenschaft. Zwei Tage später kam es in Frankreich zum Sturz der Monarchie, die durch eine republikanische Regierung ersetzt wurde. Die Aufstellung von lokalen Volksheeren konnte die Niederlage nicht mehr abwenden. Am 27. Oktober kapitulierte die französische Armee in Metz.

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Die Kriegsniederlage gegen die deutschen Staaten unter preußischer Führung hatte weitreichende Folgen. Noch während der Kriegshandlungen gründeten die deutschen Fürsten am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich. Am 28. Januar wurde der Waffenstillstand unterzeichnet. Frankreich musste Teile von Elsass und Lothringen abtreten und hohe Kriegsentschädigungen zahlen.

Oberlahnstein hatte drei Gefallene zu beklagen. Peter Mand, Soldat der 5. Kompagnie des 81. Infanterieregiments starb nach seiner Verwundung bei der Schlacht von Metz im Lazarett an Typhus, Thomas Frank, Soldat des 2. Kompagnie des 87. Infanterieregiments wurde am 06. August bei der Schlacht bei Wörth schwer verwundet und starb im Lazarett. Andreas Krämer fiel am 02. September in der Schlacht bei Sedan. Er war Soldat des 88. Regiments.

Aus Niederlahnstein fielen Anton Breitenbach und Wilhelm Satori, die beide in der 1. Kompagnie des 87. IR dienten.

Die Heimkehr der Soldaten entwickelte sich zum Freudenfest, das am Jahrestag der Schlacht bei Wörth, am 06. August 1871, in allen Städten gefeiert wurde. So gab es sowohl in Nieder- als auch Oberlahnstein Festgottesdienste, -umzüge, -ansprachen und Festbälle. Niederlahnsteins Bürgermeister Christoph Strobel hob in seiner Dankesrede hervor, dass Niederlahnstein „60 seiner Söhne in den heiligen Kampf fürs Vaterland sandte und zwei von diesen auf dem Feld der Ehre geblieben seien“. Auf Kosten der Stadt wurden die heimgekehrten Krieger zum Festessen geladen.

In Oberlahnstein gründete sich am gleichen Tag der Kriegerverein Concordia. Er errichtete für die Gefallenen einen 4,5 m hohen Sandsteinobelisken mit Krone auf dem Friedhof Sebastianusstraße, der im November 1871 feierlich enthüllt wurde. Eingraviert sind neben den Namen der drei Gefallenen (vorne) auch die 65 Namen der Veteranen (seitlich und hinten). An den Kosten beteiligte sich die Stadt mit 50 Talern. Der Obelisk steht heute auf dem Ehrenfriedhof.

Nahaufnahme des Denkmals, auf der die Namen der drei Gefallenen des Krieges 1870/71 und weiterer aus dem Ersten Weltkrieg stehen. (Fotos: Bernd Geil / Stadtverwaltung Lahnstein)

In Niederlahnstein wurde zum Gedächtnis der Gefallenen die Allerheiligenbergkapelle in den Jahren 1895 bis 1901 gebaut.

Der 02. September (Sedanstag) wurde im Deutschen Reich zum Nationalfeiertag erklärt und fortan bis 1914 alljährlich mit Kundgebungen und Fackelzügen unter Anteilnahme aller Vereine begangen, mitorganisiert von den Kriegervereinen, die sich auch in Niederlahnstein und in Friedrichssegen gründeten. Sie widmeten sich der Kriegsgräberfürsorge, der Fürsorge von Kriegshinterbliebenen und Kriegsopfern, der Pflege von Kriegerdenkmälern und Gedenkstätten sowie der Reservistenbetreuung. Der glorifizierte Sieg trug nicht unerheblich zur Kriegsbegeisterung zu Beginn des Ersten Weltkriegs bei, den man genauso rasch zu gewinnen glaubte.

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Lahnstein

Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.

Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.

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Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.

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Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.

Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.

Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.

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Lahnstein

55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung

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LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.

Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.

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Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung

Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.

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Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.

Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden

In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.

Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.

Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.

Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.

Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis

Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.

Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.

Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage

Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.

Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.

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Lahnstein

NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt

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Foto und Video: Tobais Steffens
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LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.

Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.

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Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.

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Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.

Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.

Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.

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