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Politik

Kein Antragsrecht für „Die PARTEI“ im Bad Emser Stadtrat?

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Kein Antragsrecht für „Die PARTEI“ im Bad Emser Stadtrat) (Foto: Steve Johnson, Pixabay)
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BAD EMS Eine verzwickte Situation. Das Stadtratsmitglied Michael Brüggemann von Die PARTEI wurde von den Bürgern der Kurstadt in den Bad Emser Stadtrat gewählt doch Anträge darf er, laut dem Stadtbürgermeister Oliver Krügel, nicht stellen.

Dieser bezieht sich auf die Gemeindeordnung. Laut dem Stadtoberhaupt, erfüllt Die PARTEI nicht die Voraussetzungen einer Fraktion im Stadtrat. Denn diese muss mindestens aus zwei Personen bestehen. Da Die PARTEI aber nur ein Stadtratsmitglied stellt, gilt Michael Brüggemann als fraktionslos und somit nicht antragsberechtigt.

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FDP Bundestagskandidat Markus Bodo Wieseler fordert, dass die Anträge von fraktionslosen Stadtratsmitgliedern aufgenommen und abgestimmt werden.

Dem widerspricht zuweilen die FDP und fordert, dass die Anträge des fraktionslosen Stadtratsmitgliedes aufgenommen und zur Abstimmung gebracht werden. Begründet wird dieses durch den FDP Bundestagskandidaten Markus Bodo Wieseler damit, dass es nicht um die Inhalte der Anträge gehen würde sondern darum, dass Die PARTEI, wie alle anderen Mitglieder und Fraktionen auch, von den Bürgern in den Stadtrat gewählt wurde und somit über den Inhalt der Anträge debattiert und abgestimmt werden muss.

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Der FDP Vorsitzende in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau verweist darauf, dass auch er einmal in der Vergangenheit fraktionslos im Stadtrat gewesen ist und dennoch seine Anträge durch den damaligen Stadtbürgermeister Berny Abt zur Abstimmung gebracht wurden.

Mit Unverständnis weist der FDP Bundestagskandidat auf nachbarliche Gemeinden, welche demokratischer agieren und somit Anträge von fraktionslosen Mitgliedern wie jeden anderen behandeln würden.

In zahlreichen rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, dürfen fraktionslose Mitglieder Anträge stellen

Dabei ist genau dieses nicht gewährte Antragsrecht für fraktionslose Ratsmitglieder umstritten. Einige Gerichte mussten sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgericht (NkomVG) sieht das Antragsrecht für jedes Mitglied, unabhängig davon, ob es einer Fraktion angehört oder nicht. Seinerzeit war das Recht fraktionsloser Mitglieder auf Änderungs- und Ergänzungsanträge zu Gegenständen auf der Tagesordnung beschränkt.

Schon 1980 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung (OVG B35/80), dass das Antragsrecht durch Geschäftsordnungsregeln an die Unterstützung anderer Abgeordneter zu binden, unzulässig sei. Dadurch wurde ein Minderheitenschutz für fraktionslose Mitglieder gesetzlich verankert. Andere Kommunalverfassungen, mit Ausnahme von Bayern, kennen diese Regelung jedoch nicht.

Der Bad Emser Stadtbürgermeister gab zu Bedenken, dass er bei Zulassung einer Ausnahme, alle Anträge sämtlicher Ratsmitglieder auf die Tagesordnung nehmen müsste

Der Bad Emser Stadtbürgermeister gab zu Bedenken, dass er bei Zulassung einer Ausnahme, alle Anträge sämtlicher Ratsmitglieder auf die Tagesordnung nehmen müsste.

Wäre damit tatsächlich zu befürchten, dass sämtliche Ratsmitglieder einzelne Anträge stellen oder wäre es nicht vielmehr so, dass sich diese weiterhin innerhalb der Fraktion beraten würden?

Das es auch anders geht, zeigt die gängige Praxis* in den überwiegenden Gemeinden und kleinen Städten, in denen der Fraktionsstatus keinerlei Rolle spielt. Dort wird den einzelnen Ratsmitglieder problemlos Antragsrechte gewährt. Und dieses macht durchaus Sinn. In Dörfern und Städten bis 20.000 Einwohner ist es durchaus üblich, dass fraktionslose Mitglieder im Stadtrat vertreten sind. Oftmals ist es eine Personenwahl in der das Parteibuch eine untergeordnete Rolle spielt.

In solchen Städten und Gemeinden wird ergebnisorientiert, ohne Ansehen der Person oder Partei, für die Bürger gearbeitet.  *kommunalbrevier.de

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Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich

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Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
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LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.

Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.

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Ein Projekt mit langer Vorgeschichte

Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.

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CDU warnt vor Scheitern des Projekts

Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.

Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch

Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.

Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.

Landkreise setzen auf Einigung

Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.

Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.

Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).

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Politik

Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust

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Foto: Aus Video von hessencam
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RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.

Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.

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Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.

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Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.

Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.

Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.

Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.

In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.

Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.

Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.

Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.

Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.

Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden.  Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)

Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!

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Politik

Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

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Foto - Copyright: Bundesfinanzhof | Daniel Schwarcz
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POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.

Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.

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Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.

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