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VG Loreley

Finanzierung steht: Hallenbad der Loreleyschule kann dank Spende endlich saniert werden

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Hallenbad der Loreleyschule kann dank Spende endlich saniert werden
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ST. GOARSHAUSEN Dank einer stattlichen Spende steht jetzt die Finanzierung und die Sanierung des Hallenbades an der Loreleyschule kann endlich starten. Lange standen hierzu jedoch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, und der Verwaltung Sorgenfalten auf der Stirn, denn seit Jahresbeginn war nicht nur eine Co-Finanzierung des Landes fraglich – hinzu kommt zudem enormer Zeitdruck.

„Mit großzügiger Unterstützung der Else-Schütz-Stiftung aus Montabaur konnte die Finanzierung und damit auch die Sanierung des Hallenbades gerettet werden“, so Mike Weiland erleichtert, der dem Verbandsgemeinderat diese Überraschung jetzt erläuterte. Doch der Reihe nach: Auf Grundlage damaliger Kostenschätzungen von 3,5 Mio. € gelang es in den Jahren 2021/22, eine hohe Bundesförderung von gut 2,8 Mio. € mit Unterstützung von heimischen Bundestagsabgeordneten sowie dem damaligen Landes-Innenminister Roger Lewentz aus dem Programm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu generieren.

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Als die VG Loreley auf Grundlage der erwarteten Zusage dann schlussendlich weiterplanen konnte, waren die Kosten zwischenzeitlich bis Dezember 2022 aufgrund der weltweiten Situation und der Baupreisentwicklung dann auf 5,5 Mio. € angestiegen. Bei der Finanzlage der VG Loreley war für den Bürgermeister der VG klar, dass es dringend einer Co-Finanzierung bedürfe, um die Summe für den Haushalt stemmbar zu halten.

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Anfang 2023 wandte sich Mike Weiland ans Land und an den Bundeszuwendungsgeber, um zu klären, ob der Bundesfördermittelgeber eine Co-Finanzierung zulasse und ob das Land im Rahmen eines zu bildenden 2. Bauabschnitts bereit sei, diesen zu fördern. Seit Mai 2023 stand die VG nun mit den zuständigen Prüfbehörden Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kontakt. Im Juli 2023 konnte zunächst formlos der Zuwendungsantrag ans Land gerichtet werden.

Unterlagen wurden dann mit formellem Antrag Ende September 2023 bei Gesamtkosten für den 2. Bauabschnitt von gut 1,683 Mio. €, zuwendungsfähigen Kosten von 1,503 Mio. € und einer beantragten Zuwendung gut 0,9 Mio. € nachgereicht. „Etwa alle 6 Monate später wurden wir aufgefordert, weitere Unterlagen zu erstellen und einzureichen“, so Mike Weiland. Auch über die Sommerpause 2024 habe man in der Urlaubszeit kurzfristig Ergänzungen von Planungsbüros erarbeiten lassen, um zeitnah an die SGD und ADD zu liefern.

Im Herbst 2024 habe man dann den sog. vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beantragt, weil man die Maßnahme dringend starten wollte, um die Bundesförderung noch rechtzeitig und komplett abrufen wolle. Sie muss spätestens 2026 verausgabt werden. „Wir dachten, wir seien auch mit der Prüfung der Landesförderung auf der Zielgerade und bereiteten bis Jahresende 2024 alle weiteren Schritte bis hin zur Ausschreibung erster Bauleistungen vor. Um den Jahreswechsel 2024/25 dann aber wieder völlige Unklarheit hinsichtlich der Landesförderung: Anfang Januar 2025 holte Bürgermeister Mike Weiland alle Beteiligten per Videokonferenz an einen Tisch: Bauamt, Planer, SGD, ADD und Bildungsministerium.

Aus Mainz war ein Signal durchgesickert, dass die Landesförderung durch die Prüfbehörden generell in Frage gestellt sei – nach knapp 2 Jahren vorangegangener Prüfzeit, die mittlerweile ins Land gegangen war. „Von den zwischenzeitlich nach Baupreisindex zu erwartenden Kostensteigerungen seit Ende 2022 einmal ganz abgesehen, eine absolut schlechte und langwierige ‚Zusammenarbeit‘“, wie Bürgermeister Mike Weiland sein Unverständnis jetzt im VG-Rat zum Ausdruck brachte.

Alleine seit Januar haben in unterschiedlichsten Konstellationen und auch unter Beteiligung hochkarätiger Behördenvertreter nahezu zehn Videokonferenzen und Telefonate für Abstimmungen stattgefunden, in denen die VG klar und deutlich auf die zeitliche Brisanz hingewiesen hat. Bis zum Tag der VG-Ratssitzung blieb man hier jedoch im Unklaren, wie hoch am Ende die mögliche Landesförderung ausfallen wird. Tags vor der Ratssitzung war eine Förderung mit Tippfehler in Aussicht gestellt worden (1,8 Mio. € zuwendungsfähige Kosten), worauf Bürgermeister Mike Weiland die SGD darauf aufmerksam machte, dass sich der Gesamtantrag ‚nur‘ auf gut 1,6 Mio. € beläuft und hier etwas nicht stimmen könne.

Etwa eine Stunde vor der VG-Ratssitzung erhielt der Bürgermeister dann eine korrigierte E-Mail, wonach die VG maximal von 1,08 Mio. € zuwendungsfähige Kosten und maximal 40-prozentiger Förderung ausgehen dürfe. Selbst bei der nun avisierten Förderung würde also immer noch ein Loch von gut 0,5 Mio. € im Haushalt klaffen und die Hallenbadsanierung infrage stellen, wenn da nicht vor wenigen Wochen die Else-Schütz-Stiftung ihre Hand in Richtung VG ausgestreckt und finanzielle Unterstützung zur Sanierung des Hallenbades angeboten hätte. „Dieses Defizit hätte über einen Nachtragshaushalt gegenfinanziert über andere Maßnahmen, bei denen das Geld aktuell wegen Verzögerungen nicht abgerufen wird, zunächst abgedeckt werden können – oder es hätte beschlossen werden müssen, das Bad nicht zu sanieren“, so die Alternativen nach Mike Weiland.

Mit der seit zwei Tagen vor der VG-Ratssitzung vorliegenden Zusage der Stiftung konnte er nun jedoch dem VG-Rat den Vorschlag unterbreiten, eine Spende von mindestens 600.000 € bis zu maximal 1 Mio. € für den zweiten Bauabschnitt der Hallenbadsanierung anzunehmen. Nach kurzer Stille im VG-Rat ob der Überraschung war dann aber die Freude groß: einzelne Nachfragen und dann folgte die Feststellung, dass man hier nur applaudieren könne, dem die Ratsmitglieder auch nachkamen und die Spende einstimmig annahmen.

Ich bin dankbar und den Mitarbeitenden und mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen“ sagte Bürgermeister Mike Weiland, der in den letzten Jahren viele Hebel in Bewegung gesetzt hat, um Kindern eine Möglichkeit zu geben, schwimmen zu lernen. Der Bürgermeister machte nach der Sitzung aus seinem Herzen aber auch keine Mördergrube: Ohne diese Spende hätten wir das Projekt stoppen müssen. Unbürokratisches und zügiges Verwaltungshandeln im Sinne des Landesmottos, dass Kinder schwimmen lernen sollen, sieht gewiss anders aus.“ Das Spendenangebot wurde tags darauf unterzeichnet und die ersten Ausschreibungen für Bauleistungen gehen nun auf den Markt.

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Straßenausbau im Braubacher Rosenacker startet

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Foto: Markus Fischer
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BRAUBACH Im Stadtteil Braubach Nord beginnen am Montag, 12. Januar 2026, die Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Straße „Im Rosenacker“. Mit der Maßnahme haben die Verbandsgemeindewerke Loreley und die Stadt Braubach die Firma EUROVIA Bau GmbH beauftragt.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Kreuzungsbereich Im Rosenacker / Dautenstielweg bis zur Mitte der Einfahrt der Firma Schöntges Automobile. Die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich bis zum Sommer 2026 dauern“, informiert der für Bauen zuständige Beigeordnete der Stadt, Marius Risch. Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn fänden Kampfmittelsondierungen statt. In diesem Zusammenhang würden Halteverbote eingerichtet, die aus Sicherheitsgründen zwingend einzuhalten seien, so Risch.

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Während der Bauphase ist die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke im Bauabschnitt mit Kraftfahrzeugen nicht möglich. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb des gesperrten Bereichs abzustellen. Die Stadt Braubach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen, die mit der Maßnahme verbunden sind.

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Ansprechpartner auf der Baustelle ist der Kolonnenleiter Markus Retzmann. Für allgemeine Rückfragen stehen zudem die Verbandsgemeindewerke Loreley sowie die Stadt Braubach und die Firma Eurovia, Telefon 0261 80890, zur Verfügung.

Anliegerversammlung zur Baumaßnahme im Rosenacker

Um die Anliegerinnen und Anlieger umfassend zu informieren, lädt die Stadt Braubach zu einer Anliegerversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, 21. Januar 2026, um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Braubach statt. Dort werden weitere Informationen zur Baumaßnahme sowie zum geplanten zeitlichen Ablauf gegeben (pm Stadt Braubach).

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Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik

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RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.

Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.

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Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.

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2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.

Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.

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VG Loreley

Neues Verwaltungsgebäude in St. Goarshausen: Die Vorwürfe waren laut – der Faktencheck ist lauter! Onlinemedium bringt unhaltbare Vorwürfe: Planungsstände mit Realität verwechselt

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Foto: BEN Kurier
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ST. GOARSHAUSEN Rund um das neue Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Loreley in St. Goarshausen ist in den vergangenen Tagen ein Bild entstanden, das viele sofort triggert: Da war plötzlich in einem Onlinemedium die Rede von einer angeblichen Wellnessoase für den Bürgermeister, von einer ausschweifenden Dachterrasse, von einer »gläsernen« Loggia, von einer aufwendig inszenierten Tiefgarage, kurz: von Luxus statt Funktion, von Komfort statt Verwaltung, von Steuergeld für Annehmlichkeiten. Grundlage für diese Debatte sind Anmerkungen aus dem Kommunalbericht 2025, in dem der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Planung und Ausführung des Projekts kritisch beleuchtet.

Genau an diesem Punkt beginnt aber das, was saubere, neutrale Pressearbeit ausmacht: Wer schwere Vorwürfe oder zugespitzte Bilder in den Raum stellt, muss sie überprüfen. Dazu gehört, Betroffene zu Wort kommen zu lassen und, wenn es möglich ist, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Nur so können Leser informiert werden, nicht mit Schlagworten, sondern mit überprüfbaren Fakten.

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Der BEN Kurier war deshalb vor Ort. Wir haben das Verwaltungsgebäude von innen besichtigt und mit Verbandsbürgermeister Mike Weiland gesprochen. Begleitet wurde der Termin von unserer Kollegin Jennifer Schmidt, die den BEN Kurier ehrenamtlich als Reporterin unterstützt. Und das Ergebnis dieser Besichtigung ist eindeutig: Mehrere Kernaussagen, die sich aus dem Prüfbericht und der zugespitzten Weitererzählung in der öffentlichen Debatte verselbständigt haben, halten der Realität im Gebäude nicht stand.

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Wie aus Kritik ein Luxus-Narrativ wurde

Der Kommunalbericht 2025 enthält Hinweise und Kritikpunkte zur Planung, zu Flächen, zu Ausstattungsstandards und zur Wirtschaftlichkeit. Solche Prüfanmerkungen sind wichtig, gerade bei Projekten dieser Größenordnung. Problematisch wird es jedoch, wenn aus Prüfsätzen ein Gesamtbild gebaut wird, das »Luxus für den Chef« suggeriert, ohne den Abgleich mit dem tatsächlichen Planungsstand und dem tatsächlichen Bauzustand zu leisten.

Vor Ort zeigt sich: Viele der Reizworte, die in der Debatte hängen geblieben sind, beschreiben entweder längst überholte Planungsstände , oder sie treffen die Sache sprachlich so verzerrt, dass beim Leser ein falscher Eindruck entsteht.

Die Dachterrasse: was tatsächlich oben liegt

Eines der stärksten Bilder in der Debatte war die Dachterrasse. Das klingt nach Liegestühlen, Ausblick, Privatbereich. Vor Ort ist davon nichts zu sehen und vor allem: Es ist baulich etwas völlig anderes. Was oben als Terrasse gelesen wurde, ist in der Realität die Dacheindeckung über dem darunterliegenden Trauzimmer- und Aufenthaltsbereich. Eine nutzbare Dachterrasse im klassischen Sinn wird es nicht geben. Der angrenzende Bereich, der im Prüfkontext mit 36 Quadratmetern im Raum stand, ist nach Anpassungen nicht nur kein Luxus, sondern ein deutlich kleiner dimensionierter Funktionsraum: 21,3 Quadratmeter, nachgemessen und verkleinert.

Kurz: Das Dachterrassen-Narrativ fällt beim ersten Blick durch die Tür. Es ist »Dach«. Und darunter ein Trauzimmer mit Besprechungsraum, das Aufgaben erfüllt, die bisher Geld kosten, jedes Mal aufs Neue.

Die Wellnessoase: Dusche ja, Luxus nein

Das zweite Schlagwort war die »Wellnessoase«. Es ist das klassische Empörungs-Reizwort: Wer will schon, dass Steuergeld in Wohlfühlbereiche fließt?

Die Realität im Gebäude ist nüchtern. Im sogenannten Bürgermeisterbereich, der nicht »Bürgermeister allein« ist, sondern Arbeitsplätze von Bürgermeister und Vorzimmer umfasst, findet sich eine zu errichtende Nasszelle: Toilette, Handwaschbecken, und eine Dusche, ohne Kabine, ohne Inszenierung. Dazu eine kleine Teeküche, die nicht exklusiv gedacht ist, sondern das Gebäude mitversorgt. »Wellness« ist dafür ersichtlich die falsche Vokabel.

Entscheidend ist auch: Diese Dusche ist nicht als Privatkomfort geplant, sondern in vielen Verwaltungen (z.B. Kreisverwaltung und anderen Verbandsgemeindeverwaltungen) sind solche Sanitärlösungen längst normal, gerade wenn Termine eng getaktet sind und Mitarbeiter auch außerhalb klassischer Bürozeiten im Einsatz sind.

Dazu kommt ein Punkt, der in der moralischen Aufladung gern unterschlagen wird: Ein Verbandsbürgermeister arbeitet nicht von »neun bis fünf«. In der Praxis sind Wochen mit sehr hoher Stundenzahl Realität. Wer von Termin zu Termin geht, Sitzungen, Bürgertermine, Außentermine, Krisenlagen, Baustellen, Repräsentation, der verbringt einen großen Teil seiner Zeit im Büro. Es ist, übersetzt in Alltagslogik, oft eher »Wohnzimmer« als Schreibtischplatz. Und gerade im Sommer ist eine kurze Dusche zwischen Terminen kein Luxus, sondern schlicht funktional, bevor es weitergeht.

Das ist die eigentliche Entlarvung: Aus einem normalen, schlichten Bad mit Dusche wurde rhetorisch eine »Oase«. Die zu errichtende spartanische Nasszelle selbst widerspricht dieser Erzählung.

Dazu noch die Sage mit dem überdimensionierten Bürgermeisterbüro: Die oft zitierte Zahl von 63 Quadratmetern beschreibt nicht ein einzelnes Büro, sondern einen bereits verkleinerten Arbeitsbereich von etwa 57 Quadratmetern inklusive Vorzimmer mit zwei Arbeitsplätzen sowie Teeküche und Sanitär und wirkt damit, verglichen mit den Bürgermeisterzimmern in anderen Verbandsgemeinden, eher klein und spartanisch als luxuriös. Das Bürgermeisterzimmer hat lediglich 28,4 Quadratmeter und nicht 63 Quadratmeter.

Das gläserne Trauzimmer: Planstand vs. Realität

Das nächste Bild: »komplett verglast«. Auch hier wirkt das Wort wie ein Trigger: teuer, extravagant, Showarchitektur. Vor Ort ist entscheidend, was inzwischen umgesetzt und geändert wurde.

Im Gespräch und anhand des Bauzustands wird klar: Eine vollständig bodentiefe Verglasung war in einer frühen Planung einmal enthalten, wurde aber nach Hinweisen angepasst. Die Fassade wurde verändert, Fenster nicht mehr durchgehend bodentief ausgeführt, ausdrücklich auch aus Effizienz-, Energie- und Kostengründen sowie mit Blick auf Folgekosten.

Das heißt: Wer heute noch mit dem Etikett »voll verglast« arbeitet, beschreibt nicht den aktuellen Stand. Und genau hier kippt der Unterschied zwischen Kritik und Verzerrung: Prüfer können frühere Planungen kritisieren, aber Berichterstattung muss dann sauber trennen, ob der kritisierte Zustand noch gilt oder bereits korrigiert wurde.

Die »flutbare Tiefgarage« und warum sie eher ein Carport ist

Kaum ein Begriff klang in der Debatte so nach Bau-Spielerei wie die »flutbare Tiefgarage«. Wer das liest, denkt an ein teures Untergeschoss, aufwendig abgedichtet, technisch kompliziert.

Vor Ort ist das Bild ein anderes: Unter dem aufgeständerten Gebäude entstehen Stellplätze. Nicht als geschlossene, in den Boden eingelassene Tiefgarage, sondern als durchflutbarer Bereich, treffender beschrieben als Carport unter dem Gebäude. Genau das ist im Hochwassergebiet der entscheidende Punkt: Ein geschlossener, erdberührter Tiefgaragen-Bau wäre nach Hochwasserereignissen mit erheblichem Reinigungs- und Schadensrisiko verbunden. Die offene, durchflutbare Lösung reduziert Folgekosten und passt zur gesamten Bauweise auf Stelzen.

Hier zeigt sich ein Grundmuster: Wer ein Wort wie »Tiefgarage« setzt, erzeugt automatisch ein Luxusbild, obwohl die Konstruktion gerade eine Hochwasser-Notwendigkeit und eine Kostenbremse ist.

Dazu kommt ein weiterer Realitätscheck: Die bisherigen Verwaltungsstandorte liegen höhenmäßig tiefer. Hochwasser hat dort bereits Folgekosten erzeugt. Der Neubau ist so geplant, dass genau diese Schäden in Zukunft geringer ausfallen.

Das Hochwassergebie: nicht Wunsch, sondern Zwangslage

Ein Kernargument, das in der Debatte oft moralisch verkürzt wird: »Warum baut man überhaupt dort?« Die Antwort ist banal und politisch unbequem zugleich: Flächen sind knapp und Alternativen nicht vorhanden.

Nach Darstellung aus dem Projektprozess wurden seit 2020 verschiedene Möglichkeiten geprüft: Sanierung, Neubau, andere Bestandsgebäude. Am Ende blieb dieser Standort als realistische Option, auch wegen Erreichbarkeit für Bürger. Damit ist das Bauen im Hochwasserbereich keine romantische Idee, sondern eine Zwangslage und dann entscheidet nicht die Fantasie, sondern die Hochwasserschutzvorgabe: aufgeständertes Bauen, Einhaltung der maßgeblichen Hochwasserlinie.

Wer den Standort kritisiert, muss deshalb fairerweise zwei Dinge nebeneinander legen: ja, Hochwassergebiet ist ein Risiko. Aber nein, es ist nicht automatisch „leichtfertig“, wenn man zugleich so baut, dass das Risiko technisch minimiert wird, Folgekosten sinken und der Standort anhand von kaum vorhandener Flächen alternativlos war und in die Überlegungen von allen Institutionen mit einbezogen wurde.

1089 Quadratmeter: warum die Zahl nicht einfach so steht

Ein weiterer Aufreger war die Fläche: 1089 Quadratmeter. In der öffentlichen Debatte ist so eine Zahl schnell zu »groß«. Der Rechnungshof hinterfragt Diskrepanzen gegenüber bewilligten oder hergeleiteten Nutzflächen.

Vor Ort wird die Flächenfrage aber greifbarer, wenn man sie nicht als Zahl behandelt, sondern als Aufgabenpaket einer modernen Verwaltung: In den bisherigen Gebäuden fehlen Sozialraum, Besprechungsräume, ein vernünftiger Sitzungssaal; dazu kommen neue Aufgaben, die Kommunen seit Jahren zusätzlich schultern müssen: Krisenstäbe, Flüchtlingsbetreuung, Klimaschutz, Ganztagsförderung, immer neue Bundes- und Landesvorgaben. Und: Mit dem Neubau sollen Fachbereiche zusammengeführt werden, Räume werden unmittelbar belegt. Und eines wurde einfach vollkommen vergessen: Es gab einmal zwei Verbandsgemeinden: Loreley und Braubach und die werden nun weiter zusammengeführt. Von Tag eins an sind alle Räume vollständig belegt. Das schafft Synergien die vorher nicht einmal denkbar waren.

Hinzu kommen Standards, die Fläche fressen, ohne dass sie politisch vor Ort beschlossen wurden: Barrierefreiheit, Flurbreiten, Toilettenanforderungen pro Etage, Aufzug: Vorgaben aus Regelwerken, die sich kommunal kaum wegdiskutieren lassen. Das sind Quadratmeter, die in jeder Verwaltung entstehen, aber selten in Empörungsartikeln als Ursache auftauchen.

Kurz: 1089 Quadratmeter sind nicht automatisch Luxus. Die Zahl wird erst dann seriös bewertbar, wenn man sie mit Aufgaben, Pflichten und Standards zusammenliest und genau das fehlt in vielen zugespitzten Darstellungen indem die Fakten rigoros ignoriert oder nicht hinterfragt wurden.

Kosten, Anpassungen, Prüfhinweise – und was daraus geworden ist

Auch beim Geld lohnt der Blick auf den Stand: Im Interview wird ein veranschlagter Gesamtansatz von 9,2 Millionen Euro genannt; ein großer Teil sei bereits gebunden, und man liege aktuell unter der Kalkulation. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Baupreise der vergangenen Jahre massiv gestiegen sind: Entwicklungen, die öffentliche Bauprojekte ebenso treffen wie private Bauherren (Ukrainekrise, gestiegene Preise für Baustoffe usw).

Wichtig in der Entlarvung ist aber weniger das politische Pro oder Contra zu Baukosten, sondern die Frage: Wurden Hinweise aufgegriffen? Nachweisbar ja, etwa bei der Reduzierung und Neubewertung von Flächen (Beispiel 36 → 21,3 Quadratmeter beim Aufenthaltsraum) und bei der Anpassung der Verglasung und Fensterstandards.

Das heißt nicht: »Alles ist perfekt.« Es heißt: Wer den Prüfbericht und seine Kritik zitiert, muss gleichzeitig zeigen, was inzwischen geändert wurde, sonst entsteht beim Leser eine Scheinrealität.

Realität schlägt Reizwort

Die Debatte um das Verwaltungsgebäude zeigt, wie schnell aus Prüfanmerkungen ein Empörungsfilm geschnitten werden kann, mit Begriffen, die im Kopf sofort Bilder erzeugen: Wellnessoase, Dachterrasse, gläsernes Trauzimmer, flutbare Tiefgarage. Der Vor-Ort-Check entzieht diesen Bildern den Boden.

Was im Gebäude tatsächlich zu sehen ist, ist funktionale Verwaltung: ein kleines zu errichtendes Sanitärbad mit Dusche statt »Oase«, ein Dach statt »Terrasse«, ein angepasstes Trauzimmer statt »Glaspalast«, Stellplätze unter einem aufgeständerten Gebäude statt »Tiefgaragen-Prestige«. Und die Flächen- und Kostenfragen werden erst dann fair, wenn man sie mit Aufgabenwachstum, Standards und Hochwasserschutzvorgaben zusammen betrachtet.

Wer das Projekt kritisch begleitet, darf und soll genau hinsehen. Aber wer kritisiert oder zugespitzt berichtet, muss ebenso konsequent prüfen, ob die zugespitzten Bilder stimmen. In St. Goarshausen zeigt sich: Mehrere zentrale Behauptungen, die derzeit kursieren, sind in dieser Form nicht Realität. Genau deshalb waren wir vor Ort. Genau deshalb ist der Faktenabgleich wichtiger als der lauteste Begriff.

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