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VG Bad Ems-Nassau

Bittere Wahrheit zur Straße „Am Rotlöffel“ in Arzbach – So wurden die Anlieger abkassiert!

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Unter der Straße am Rotlöffel verliefen die sanierungsbedürftigen Kanäle. Die Zeche für die Entsorgung des Erdaushubs, sowie die Öffnung und Asphaltierung der Straße zahlen jetzt die Anlieger.
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ARZBACH Viel Aufregung um die Straße Am Rotlöffel in Arzbach. Eine 248 Meter lange Straße ins Nichts wird umfangreich saniert zu Lasten der Anlieger. Dabei ist diese Geschichte längst ein Politikum geworden in denen die Anwohner der Straße, in den langsamen aber unaufhörlichen Mühlen der Bürokratie und Interessen der Verantwortlichen, zermahlen und zur Kasse gebeten werden.

Sechs Wochen lang recherchierte der BEN Kurier zu dem umstrittenen Bauprojekt und stieß so einige Male auf eine Mauer des Schweigens, die nur mit Androhung rechtlicher Schritte durchbrochen werden konnte.

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Gehen wir gemeinsam zu den Anfängen des Projekts Am Rotlöffel zurück und schauen wir uns einmal an um was es da wirklich geht. Wie eingangs erwähnt, führt die sanierungsbedürftige Straße Am Rotlöffel in einen Waldweg. Genutzt wird diese durch die Anwohner kaum da ihre Hauseingänge über einen befestigten Waldweg an der Hangseite erreichbar sind.

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Einzig eine ehemalige Schuhfabrik könnte als fast echter Anlieger in der Straße gesehen werden. Die in den 50er Jahren errichtete Straße Am Rotlöffel hatte ihre besten Jahre längst hinter sich. Die berechnete Nutzungsdauer war seit fast einem halben Jahrhundert überschritten. In der Zwischenzeit gab es lediglich notdürftige Ausbesserungsarbeiten.

Die Anlieger der Straße „Am Rotlöffel“ wehren sich in einer Interessensgemeinschaft. Doch wieso eigentlich Anlieger? Die Zufahrt zu Ihren Häusern befindet sich in einer anderen Hangstraße. „Am Rotlöffel“ können die Anlieger bestenfalls zu ihren Gärten vordringen.

Dort ein klein wenig Teer oder auch etwas Fräsgut. Mehr ließen die klammen Kassen der damaligen Verbandsgemeinde Bad Ems offenbar nicht zu. 2019 stellte die Ortsgemeinde Arzbach einen Antrag auf Fördermittel aus dem Investitionsstock. Laut den uns vorliegenden Unterlagen, schätzte die Gemeinde die Kosten der Baumaßnahme mit etwa 370.000 EUR ein. Daraufhin wurden ihnen 2020 rund 90.000 EUR Fördergelder, für den Ausbau der Straße, bewilligt.

Heute wissen wir, dass die Kosten nahezu 700.000 EUR betragen.  Anfänglich war die Stimmung angespannt aber konstruktiv. Aus einem Bericht von Blick Aktuell geht hervor, dass die Gemeinde plante wiederkehrende Beiträge einzuführen. Dieses ist eine Alternative zu einmaligen Straßenbaubeiträgen welche auf alle Grundstücke in einem bestimmten Abrechnungsgebiet der Gemeinde umgelegt wird.

Nur wenige Fahrzeuge nutzten die Straße ins Nichts. Nun wurde sie teilweise für den Schwerlastverkehr in der Breite ausgebaut. Die Kosten sollen die Anlieger bezahlen.

So trägt eine große Solidargemeinschaft den ursprünglichen Anliegeranteil und muss in der Regel nur niederschwellige dreistellige Beträge im Jahr entrichten. Bereits seit dem 05.Mai 2020 sind sind die wiederkehrenden Beiträge in Rheinland-Pfalz per Gesetz verpflichtend eingeführt worden. Einmalige Straßenausbaubeiträge sind nicht mehr möglich, mit Ausnahme weniger Übergangsregelungen bis zum 31.12.2023.

Einem Zeitungsbeitrag war zu entnehmen, dass die Gemeinde vormals davor scheute, wenige Anlieger mit sehr hohen Beitragsbescheiden zu belasten. Bereit seinerzeit gab es Überlegungen eines Systemwechsels, weg von Einmalzahlungen, hin zu wiederkehrenden Beiträgen. Durch diese Umstellung wären alle Grundstücksbesitzer mit etwa nur 2%, im Vergleich zu den Einmalbeiträgen, belastet worden.

Doch weshalb wurde das nicht umgesetzt? Auf diese Frage gibt es tatsächlich eine logische Antwort, doch darauf kommen wir später. Aus der Abschrift einer Sitzung des Arzbacher Gemeinderates vom 29.06.2020 geht hervor, dass das Ratsmitglied Dennis Junglas auf die Zieltermine des Zuwendungsbescheides hinwies. Danach wäre die Maßnahme unverzüglich, spätestens aber bis zum 31.12.2020 zu beginnen. Dennis Junglas konnte nicht wissen, dass der Ablauftermin zum Ende des Jahres falsch wart. Andere Verantwortliche schon.

Förderbescheid nur bis 31.12.2020 gültig? Falsch! ADD teilte mit, dass dieser bis 31.12.2023 ausgestellt war

Die Aufsichts- & Dienstleistungsdirektion (ADD) teilte dem BEN Kurier mit, dass diese mitgeteilten Information des Ablaufdatums im Förderbescheids unstimmig sind. Aus dem von der ADD ergangenen Schreiben ging der Termin 31.12.2023 hervor und nicht der 31.12.2020. Und dieses ist nicht ohne Brisanz. Unter der Prämisse des Verfallsdatum 31.12.2020 wären wiederkehrende Beiträge nur mit großem Aufwand einführbar gewesen. Dieses war eines der Hauptargumente, weshalb die wiederkehrenden Beiträge keine kurzfristige Option wären.

Doch unter der Voraussetzung der Fristsetzung zum 31.12.2023 wären diese problemlos einführbar gewesen. Zumal einen Tag später die wiederkehrenden Beiträge verpflichtend gewesen wären. Einen Tag…..

Der einzige „fast“ echte Anlieger in der Straße „Am Rotlöffel“ ist die ehemalige Schuhfabrik. Dort sollten generationsübergreifende Wohnungen entstehen. Das ist Geschichte. Der Anlieger musste über 107.000 EUR Einmalzahlungen leisten.

Demgegenüber soll den Anliegern in der Straße Am Rotlöffel versprochen worden sein, dass diese maximal 15.000 EUR je Grundstück zahlen müssten. Auch da wissen wir mittlerweile, dass die erhobenen Beiträge jeweils zwischen 28.000 und 107.000 EUR liegen.

Doch warum drängte der Gemeinderat in Arzbach, unter Federführung des Ortsbürgermeisters Claus Eschenauer, auf die so schnelle Umsetzung des Ausbaus der Straße am Rotlöffel? Waren die tatsächlichen Fristen des Förderbescheids unbekannt? Bei dem Ausbau des Projektes ging es keineswegs nur um eine Straße die ins wortwörtliche Nichts führt. Unter dem schlechten Asphalt befand sich ein sanierungsbedürftiger Kanal.

Kanal in der Straße Am Rotlöffel befand sich im schlechtesten Zustand und hätte von der Verbandsgemeinde umgehend saniert werden müssen

Dieser sollte regelmäßig durch die Verbandsgemeinde überprüft und gewartet werden. Kanäle werden in DWA Zustandsklassen von 4 bis 0 eingeteilt.  Bei der Klassifizierung 4 befindet sich der Kanal in einem guten Zustand und es besteht kein Handlungsbedarf. Bei 0 sollen innerhalb kürzester Frist, maximal innerhalb von 12 Monaten, *Sofortmaßnahmen eingeleitet werden (*Quelle: Umweltbundesamt – Leitfaden zur Sanierung von Abwasserkanalisationen).

Der Kanal unter der Straße am Rotlöffel befand sich seit Jahren in der Zustandsklasse 0. Dieses hätte bedeutet, dass die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau den Kanal, seit Bekanntwerden der Zustandsklasse 0, innerhalb einer Jahresfrist umfangreich hätte sanieren müssen.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems plante nie, eine eigene isolierte Kanalbaumaßnahme durchzuführen

Um den Kanal freizulegen, hätte die Straßendecke geöffnet und später wieder geschlossen werden müssen. Der BEN Kurier fragte beim Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser an, ob die Verbandsgemeinde vor den bewilligten Fördergeldern plante, den Kanal zu sanieren. Dazu äußerte sich Uwe Bruchhäuser wie folgt: „Aufgrund der Gespräche mit der Ortsgemeinde Arzbach war seit dem Jahr 2012 geplant, eine gemeinsame Straßenbau- und Kanalbaumaßnahme durchzuführen, da aufgrund des Straßenzustands und des maroden Bauzustands der talseitigen Stützmauer nur eine gemeinsame Baumaßnahme in Frage kommt (insbesondere zur Nutzung von Synergieeffekten). Die Verbandsgemeindewerke (VGW) planten daher nicht, eine eigene (isolierte) Kanalbaumaßnahme durchzuführen.“

Im weiteren Verlauf führte er aus: Allgemein gilt Im Falle einer isolierten Kanalerneuerung durch die VGW: Sofern bei offener Bauweise eine Öffnung des Straßenkörpers (Fahrbahndecke) erforderlich ist, erfolgt eine Wiederherstellung der Fahrbahndecke seitens der VGW als Verursacher der Maßnahme.

Eine Aussage über die Lebensdauer einer solchen provisorischen *Maßnahme (*Asphaltierung der Fahrbahndecke nach Öffnung) kann nicht getroffen werden. Dies hängt u.a. von der Art der Ausführung der Maßnahme, der Verkehrsbelastung einer Straße und anderer Faktoren ab.

Die Verbandsgemeinde konnte kein Interesse an der Einführung wiederkehrender Beiträge haben – Zur Kasse wurden die Anlieger gebeten

Seit 2012 plante die Verbandsgemeinde und der Ort Arzbach eine gemeinsame Straßenbau – und Kanalmaßnahme. Eine isolierte Kanalbaumaßnahme war nie geplant. Spätestens seit 2019 war der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bekannt, dass sich der Kanal, unterhalb der Straße Am Rotlöffel, in der Zustandsklasse 0 befand. Ab diesem Zeitpunkt hätten sie innerhalb eines Jahres den Kanal sanieren müssen.

Damit konnte seitens der Verbandsgemeinde kein Interesse an der Einführung wiederkehrender Beiträge in der Ortsgemeinde Arzbach bestehen. Die Umsetzung hätte Monate, wenn nicht sogar ein Jahr oder mehr gedauert. In der Zeit wäre die Verbandsgemeinde aber verpflichtet gewesen, die kostenintensiven Kanalerneuerungsarbeiten auszuführen.

Aus finanziellen Gründen sicherlich nachvollziehbar. So sparte man sich die Öffnung der Asphaltdecke, die Entsorgung des Bodenaushubs und die Neudeckung der Straße. Dafür sollten die Anlieger der Straße Am Rotlöffel zur Kasse gebeten werden.

Der Innenminister Roger Lewentz bot der Gemeinde Arzbach und der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau Hilfe bei möglichen Fristverlängerungen an – Dieses wurde abgelehnt

Unter der Straße „Am Rotlöffel“ verliefen die sanierungsbedürftigen Kanäle. Die Zeche für die Entsorgung des Erdaushubs, sowie die Öffnung und Asphaltierung der Straße zahlen jetzt die Anlieger. Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hatte nie vorgehabt, der Kanalerneuerung in einer individuellen Leistung nachzukommen.

Der Innenminister Roger Lewentz erkannte frühzeitig die Problematik der unverhältnismäßig hohen Belastung der Anlieger. In einem Schreiben vom 26.04.2021 teilte er der Interessensgemeinschaft IG Am Rotlöffel mit: „….Ich rege an, dass Sie mit der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau nochmals wegen einer Abrechnung des Ausbaus der Gemeindestraße „Am Rotlöffel“ über wiederkehrende Beiträge in ein Gespräch eintreten. Aus meiner Sicht kann eine Systemumstellung von der Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge auf die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge durch die Ortsgemeinde Arzbach noch so rechtzeitig erfolgen, dass eine Abrechnung des Ausbaus der Straße „Am Rotlöffel“ über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge möglich ist.

Weiter schrieb der Staatsminister: „Soweit sich vor Ort die in meinem Bescheid vom 24. April 2020, mit dem eine Zuwendung mit einem Höchstbetrag von 90.000,00 Euro aus dem Investitionsstock für den Ausbau der Gemeindestraße „Am Rotlöffel“ bewilligt worden ist, festgelegten Fristen als hinderlich erweisen sollten, steht mein Haus der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau für ein Gespräch über eine Fristverschiebung sehr gern zur Verfügung.

Der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser teilte dem BEN Kurier mit, dass dieses Angebot von der Ortsgemeinde Arzbach abgelehnt wurde. Der Ortsbürgermeister Claus Eschenauer sagte dazu im einem SWR Interview: „Ich muss leider an dem Tag heute sagen, dass es definitiv vor dem Zeitraum unmöglich war (wiederkehrende Beiträge) einzuführen. So schnell kann man das System nicht umstellen und jetzt haben wir die Diskussion mit den Anwohnern hier am Rotlöffel. Hätten wir die wiederkehrenden Beiträge eingeführt, hätten wir das mit dem ganzen Dorf besprechen müssen…..“

Der Zeitraum 31.12.2023 war unmöglich einzuhalten wenn bereits einen Tag später die wiederkehrenden Beiträge ohne seltene Ausnahme verpflichtend gewesen wären? Und welche seltene Ausnahme war es, die der Gemeinderat sah um die wiederkehrenden Beiträge nicht einzuführen?

Die Fronten zwischen den Anliegern und dem Arzbacher Ortsbürgermeister sowie der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sind verhärtet. Zwischenzeitlich musste sich auch das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem Antrag einer einstweiligen Anordnung seitens eines Am Rotlöffel Anwohners auseinandersetzen. Das moralische Recht unterlag der justiziellen Bewertung.

Das Ende der Geschichte hat längst begonnen. Schon in Kürze wird es eine überdimensionierte Straße Am Rotlöffel geben, die ins gefühlte Nichts führen wird. Gewinner sind die Verbandsgemeindeverwaltung und vermeintlich die Verantwortlichen in der Gemeinde Arzbach.

Fazit: Doch die Moral der Geschichte wird zeigen, dass nicht nur die Anlieger in der Straße am Rotlöffel die Verlierer sein werden. Pinocchio hätte an der aufgezeigte Lügensuppe sein helle Freude gehabt. Der eine oder andere politisch Verantwortliche könnte im Laufe der Zeit über das Politikum stolpern. Denn der Artikel zeigte wie sehr die Wahrheit, das eine oder andere Mal, zu Gunsten der ureigenen Gemeinde- oder Verwaltungsinteressen gebogen wurde.

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Politik

Wahlkreis 7 vor der Landtagswahl: Acht Bewerber kämpfen um das Direktmandat SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler und ÖDP stellen Direktkandidaten

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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POLITIK  Am 22. März findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Im Wahlkreis 7, zu dem die Verbandsgemeinden Diez, Aar-Einrich, Nastätten und Bad Ems-Nassau gehören, bewerben sich acht Kandidaten um ein Direktmandat.

Für die SPD tritt erneut Manuel Liguori aus Nassau an. Er gehört dem rheinland-pfälzischen Landtag seit drei Jahren an. Liguori ist gelernter Maler- und Lackierer, war zuvor Lehrer an der Berufsbildenden Schule Diez und ist aktuell Stadtbürgermeister von Nassau. Zudem ist er Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn und Kreisvorsitzender der SPD Rhein-Lahn. Liguori ist verheiratet und hat ein Kind.

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Die CDU schickt Matthias Lammert ins Rennen. Der gebürtige Tübinger ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und gelernter Jurist. Seit 2001 gehört er ununterbrochen dem Landtag Rheinland-Pfalz an und ist dort Vizepräsident. Lammert ist Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn, war von 2009 bis 2022 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion und von 2019 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Zudem ist er Mitglied im Verbandsgemeinderat Diez.

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Für Bündnis 90/Die Grünen kandidiert Annemarie Imgrund. Die 38-Jährige lebt in Nassau, wuchs am Niederrhein auf und ist beruflich als Autorin und Creatorin tätig. Sie ist verheiratet, besitzt das Abitur und gehört der Partei seit dem Sommer 2024 an.

Direktkandidat der AfD ist Robin Classen. Der 35-jährige Familienvater ist Jurist und als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied des AfD-Landes- und Kreisvorstands und steht auf Platz 11 der Landesliste.

Für die FDP tritt Frank Michael Schöberl aus Diez an. Der 60-jährige Diplom-Volkswirt ist Mitglied des Stadtrats und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Er arbeitet als kaufmännischer Niederlassungsleiter und belegt Platz 33 der FDP-Landesliste.

Die Partei Die Linke wird durch Ann-Kathrin Brings vertreten. Die 25-jährige Mutter lebt in Obernhof, ist Heilerziehungspflegerin und in der Pädagogik für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig. Sie steht auf Platz 10 der Landesliste und ist Mitglied im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit.

Für die Freien Wähler kandidiert erneut Lisa-Marie Jäckel. Die 32-jährige Volljuristin gehört dem Landtag seit 2021 an und war 2024 parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion. Jäckel ist Vorsitzende der Jungen Freien Wähler Rheinland-Pfalz und stammt aus Weilburg.

Erstmals stellt die ÖDP im Wahlkreis einen eigenen Kandidaten. Der 26-jährige Wolfgang Schaefer ist Verwaltungsfachangestellter, stammt aus Nassau, steht auf Platz 11 der Landesliste und ist Co-Bundesvorsitzender der Parteijugend .

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VG Bad Ems-Nassau

JOBNOX 2026 in Pohl: Jetzt schnell anmelden! Noch wenige Standflächen frei

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Foto: WFG Rhein-Lahn | Jutta Schützdeller
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POHL Die Zeit drängt, bald endet die Bewerbungsfrist für die Berufs- und Ausbildungsmesse des Rhein-Lahn-Kreises, JOBNOX®. Schon über 100 Unternehmen haben sich einen Platz in einem der beiden  riesigen Zelte oder auf der Außenfläche gesichert, jetzt gibt es nur noch wenige freie Standflächen bis es heißt: „Wir sind ausgebucht!“

Das Team der JOBNOX® freut sich riesig über die großartige Resonanz. „Wir haben in diesem Jahr nach dem Start der Bewerbungsphase so schnell so viele Anfragen erhalten, wir sind total überwältigt!“ sagt Tanja Steeg, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Lahn mbH. „Ja, die Fläche ist zwar groß, wir haben auch in diesem Jahr wieder zwei riesige Zelte, in denen die Messe stattfinden wird, aber irgendwann ist der Platz einfach belegt,“ sagt Andreas Minor, stvtr. Geschäftsführer der WFG und im Team hauptverantwortlich für die Zeltplanung.

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Kostenfrei, aber nicht aufwandsfrei

Mittlerweile hat es sich schon weit herumgesprochen, aber man kann es nicht oft genug betonen: Die Teilnahme an der JOBNOX® ist kostenfrei, aber nicht aufwandsfrei. Was bedeutet das? Bei einer Teilnahme stellt die WFG Rhein-Lahn den Messestand mit einer bedruckten Blende, einer Messetheke mit Logoaufdruck, Tisch und Stühlen sowie einen normalen Stromanschluss zur Verfügung. Auf dieser Basis können sich die Teilnehmenden ganz auf ihre Präsentation konzentrieren. „Es gilt, den Arbeitsalltag so plastisch wie möglich erlebbar zu machen“, sagt Jutta Schützdeller, die im JOBNOX®Team für Marketing und Kommunikation zuständig ist. „Dabei helfen wir gerne und setzen uns gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern die Denkkappe auf, falls gewünscht.“

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Auch für kleine Unternehmen machbar

Nadine Hehner, die im WFG Team für die Zusammenarbeit mit den Schulen zuständig ist, weiß, was die mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler erwarten, wenn sie zur JOBNOX® kommen: „Die JOBNOX® bietet eine breite Auswahl an Berufen, die man vor Ort kennenlernen kann. Aber wir finden, da geht noch mehr. Wir würden uns über Bewerbungen von Apotheken, Friseuren oder Kosmetikinstituten freuen, denn auch für Berufe aus diesem Bereich gibt es viele Interessenten und wir haben noch keine Aussteller aus diesem Bereich.“

Jetzt aber schnell!

Was jetzt zu tun ist? Wer noch bei der JOBNOX® am 8. und 9. Mai 2026 dabei sein will, der sollte sich bis spätestens 31.01.2026 unter https://aussteller.jobnox.de/ anmelden und Teil einer der größten Berufs- und Ausbildungsmessen zwischen Frankfurt und Köln werden!

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Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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