Koblenz
Die Frau hat mein Leben zerstört
KOBLENZ Missbrauch an einer Vierjährigen an der katholischen Kita St. Martin in Koblenz Pfaffendorf. So oder ähnlich lasen sich die Schlagzeilen in der Presse und den sozialen Medien.
KOBLENZ Missbrauch an einer Vierjährigen an der katholischen Kita St. Martin in Koblenz Pfaffendorf. So oder ähnlich lasen sich die Schlagzeilen in der Presse und den sozialen Medien. Eine Frau behauptete, dass ihre Tochter auf eine unglaubliche Art und Weise von einem Erzieher vergewaltigt worden wäre. Auch weitere Mitarbeiter/innen der Kita sollen sich angeblich in einer regelrechten Orgie an den Geschehnissen beteiligt haben.
Der Aufschrei in der Bevölkerung war gigantisch. Selbst der renommierte Fernsehsender Al Jazeera berichtete über die vermeintlich schrecklichen Vorkommnisse in der Koblenzer Kindertagesstätte.
Doch schnell wurde klar, dass nichts an den Vorwürfen dran war. Die Geschichte war frei erfunden. Der BEN Kurier berichtete am 22.10 als einer der ersten in einem Faktencheck (https://ben-kurier.de/2020/10/22/missbrauch-in-koblenzer-kita-frei-erfunden).
Einen Tag später folgte die DPA mit dem gleichen Ergebnis (https://dpa-factchecking.com/germany/201021-99-28823).
Was letztendlich blieb ist ein trauriger Scherbenhaufen, den kaum einer bereit ist, aufzukehren. So einige Presseorgane gierten im Vorfeld nach der schnellen Schlagzeile. Die Erkenntnis, dass so gar nichts an der Geschichte dran gewesen ist, war so einiger Boulevardpresse kaum eine größere Nachricht Wert. Damit ließ sich kein Geld verdienen.
Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte die Pressemitteilung viel zu spät
Und noch immer finden sich Berichte auf einschlägigen islamischen Seiten, die sich mit der Wahrheit nicht beschäftigen möchten.
Der BEN Kurier führte exklusiv ein Interview mit dem seinerzeit in den Fokus geratenen Erzieher und bekam Antworten vom dem KiTa-Träger in Mayen sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Was sich daraus ergeben hat, ist ein Spiegelbild einer Gesellschaft, was diese nun ertragen muss. Die Perversion dieser Angelegenheit ist nicht die eigentliche erfundene Geschichte der Mutter. Nein. Es ist die Frage, wie weit Menschen bereit sind zu gehen und sich einseitig instrumentalisieren lassen, um sich als Verfechter einer verlogenen Moral aufzuspielen.
So mancher Blogger wurde zum selbsternannten Richter und rief die aufgebrachte Menge auf, in Selbstjustiz zum Henker zu werden. Sie wollten die Werte eines Rechtsstaates bestimmen und bemerkten dabei nicht, dass auch sie von der Mutter für ihre Zwecke missbraucht wurden.
Ich stehe vor den Trümmern meiner Existenz
Das, was Martin (Name von der Redaktion geändert) uns über die Vorgänge zum angeblichen Missbrauchsfall schilderte, ließ uns mit einem tief-traurigen Blick in die Fratze einer bösartigen Gesellschaft blicken. Wir schämen uns für diese Menschen.
Hallo Martin. Zunächst einmal danke ich Ihnen, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten. Es sind bestimmt keine einfachen Wochen für Sie gewesen. Wie geht es Ihnen heute?
Mein Leben ist zerstört. Ich stehe vor den Trümmern meiner Existenz. Die Frau hat mir und meinen Kolleginnen Unvorstellbares angetan. Keinem Menschen wünsche ich, dass er so etwas durchleben muss. Ohne Vorwarnung wirst du aus deinem Leben gerissen. Plötzlich stehst du im Fokus der Öffentlichkeit. Und du kannst nichts dagegen tun. Wir waren so wütend, verzweifelt und einfach nur hilflos.
Darauf möchte ich später noch genauer eingehen. Sie haben damals in der Kita St. Martin in Koblenz Pfaffendorf gearbeitet?
Ja. Das habe ich. Allerdings gerade einmal ein Jahr.
Moment. Das heißt, dass Sie zu dem Zeitpunkt, wo es zu dem angeblichen Missbrauch gekommen sein soll, überhaupt nicht mehr in der Kita St. Martin beschäftigt waren?
Genauso ist es. Die Mutter des vierjährigen Mädchens gab einen Tattag an, an dem ich schon mehr als vier Wochen nicht mehr in der Kita St. Martin war. Das wusste sie anscheinend nicht.
Wow. Das ist eine Hausnummer. Der Polizei war das bekannt?
Natürlich. Und deswegen war ich auch niemals Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, sondern nur Zeuge. Zusätzlich hatte ich für den angeblichen Tattag auch ein lückenlos überprüftes Alibi.
Wie haben Sie überhaupt von dem angeblichen Missbrauch erfahren?
Zuerst hörte ich von den Anschuldigungen der Frau auf meiner Arbeitsstelle in der neuen Kita. Wir sprachen alle darüber. Und da immer neue Gerüchte aufkamen, wurde ich am 23.09. von der Polizei in einer Zeugenaussage allgemein befragt. Eine Beamtin teilte mir mit, dass ich als Täter benannt worden sei. Ich war seinerzeit in der Kita St. Martin der einzige männliche Erzieher.
Ich kann mir vorstellen, dass man da erst einmal sehr geschockt ist, oder?
Oh ja. Es gab keinen Boden mehr unter den Füßen, auch wenn man mir mitteilte, dass ich nicht als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren geführt werde.
Das scheint fast so, als ob die Polizei von vornherein den Aussagen der Frau kaum Glauben schenkte?
Das weiß ich nicht. Mir schien es schon so, dass die Polizei auf Hochtouren ermittelte. Immerhin stand sie auch unter immensem Druck, den die Mutter medial aufgebaut hatte.
Hat die Polizei von Ihnen einen DNA Probe ausgewertet?
Ja, hat sie. Ich habe bereits bei der ersten Vernehmung als Zeuge freiwillig angeboten, dass die Polizei sofort bei mir meine PCs untersuchen darf und bot zusätzlich eine DNA Probe an. Diese wurde dann auch genommen aber eine Durchsuchung hat es nie gegeben.
Das Ergebnis der DNA Probe ist hinlänglich bekannt. Sie hatten nie etwas mit dem Kind zu tun. Kannten Sie die Mutter und deren Tochter?
Die Mutter hatte ich nie gesehen. Ihre Tochter kannte ich nur vom Sehen her, da sie in einer anderen Kita-Gruppe betreut wurde.
Die Staatsanwaltschaft hat mich im Stich gelassen
Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht sofort mit einer Presseerklärung reagiert, nachdem klar war, dass sie als angeblicher Täter ausscheiden mussten?
Das werfe ich der Staatsanwaltschaft massiv vor. Ich lebte in einem ständigen Ausnahmezustand und musste machtlos zusehen, wie mein Leben vor mir wie ein Mosaik zerfällt. Ich hätte erwartet, dass diese umgehend nach den DNA-Ergebnissen mit einer Presseerklärung reagiert. Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft die mediale Wirkung und den Fall unterschätzte. Ich hatte die Zusage einer umgehenden Erklärung. Aber es sollte noch vier Wochen dauern, bis diese endlich veröffentlicht wurde.
Dem BEN Kurier gegenüber hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage mitgeteilt, dass die entsprechenden DNA-Ergebnisse erst drei Tage vor Einstellung des gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahrens eingegangen sind. Diese mussten erst ausgewertet und mit den Ermittlungsergebnissen verglichen werden…
Dieses ist komplett erlogen und eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Wochen Zeit gehabt, das vorhandene Ergebnis zu präsentieren. Aber sie hat es nicht getan. Erst zu dem Zeitpunkt, wo sie durch das erneute Video der Mutter selbst in das Visier der Öffentlichkeit geriet, veröffentlichte sie die Pressemitteilung. Viel zu spät. Mein Schicksal war denen völlig egal.
Es kam auch zu Morddrohungen gegen Sie, oder?
Nicht nur gegen meine Person. Die Anfeindungen gingen gegen Mitarbeiterinnen, die Kita allgemein und im Besonderen gegen mich.
Wie erfuhren Sie von den Drohungen und wie wurden Sie geschützt?
Die Polizei rief mich an und teilte mir mit, dass ich gefährdet bin. Ich sollte meine Wohnung nicht mehr betreten. Ein Bild von meiner Person ist auf Instagram erschienen und auch mein Wohnort mit Name war bekannt. Ich sollte sofort verschwinden.
Entweder ich bringe mich um oder die tun es
Verschwinden? Wurde ihnen kein Schutz angeboten?
Zunächst nicht. Erst nachdem ich der Polizei mitteilte, dass es keine Rolle mehr spielt ob ich mich selber umbringe oder die es tun, wurde reagiert. Aber auch das dauerte noch zwei Tage. In der Zwischenzeit bin ich aus dem Kreis weggefahren.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz berichtete dem BEN Kurier gegenüber, dass Ihnen der Umstand über die Entwicklung der Empörungswelle in den sozialen Medien am 19.10. mitgeteilt wurde. Sie seien als ehemaliger Mitarbeiter der Kita darauf hingewiesen worden, dass Sie in den Fokus geraten könnten. Laut der Staatsanwaltschaft wurden am selben Tag polizeiliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Dieses ist schlichtweg gelogen. Erst zwei Tage nach der Bekanntgabe wurde mir mitgeteilt, dass ich nunmehr als Opfer einer Straftat geführt werde. Beim Opferschutz ist der Status stärker und es wurden von dort an polizeiliche Schutzmaßnahmen durchgeführt. (Anm.: Dem Ben Kurier liegen Dokumente vor, welche belegen können, dass erst zwei Tage später Schutzmaßnahmen eingeleitet wurden). Die Polizei empfahl mir eine Namensänderung und dauerhaften Wohnortwechsel. Wo ist da der effektive Opferschutz?
Woher hatte die Frau ein Bild von Ihnen, um es auf Instagram veröffentlichen zu können?
In der Kita St. Martin hingen von sämtlichen Mitarbeiter/innen Fotos im Flur aus. Sie muss es abfotografiert haben.
Laut der Staatsanwaltschaft lägen dort keine Erkenntnisse vor, dass Ihre persönlichen Daten auf Instagram veröffentlicht wurden.
Und auch dieses entspricht nicht den Tatsachen. Erst durch diesen Eklat reagierte die Polizei und konnte mich überhaupt informieren. Ich selber habe die Einträge mit meinem Bild auf Instagram gesehen. Später wurden diese gelöscht.
Kommen wir zurück zu den polizeilichen Schutzmaßnahmen. Wie kann man sich so etwas vorstellen?
Die Polizei war sehr präsent. In unregelmäßigen Abständen wurde mein Wohnort angefahren. Ab dem Zeitpunkt fühlte ich mich wieder deutlich sicherer.
Die Polizei hat die Sachlage unterschätzt
Hatte die Polizei die Sachlage unterschätzt?
Ich denke schon. Sie war der Ansicht, dass sich der Trubel im Sande verlaufen würde, aber dem war nicht so. Das hätte sehr böse enden können. Die Polizei nahm meine anfänglichen Bedenken überhaupt nicht ernst.
Aber es hat sich dann doch noch zum Guten gewandelt?
Ich habe in einem Schreiben beim rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz interveniert. Kurz darauf übernahm ein Generalstaatsanwalt die Sache, welcher seine Arbeit gut machte. Auch der Kontakt zur Polizei und deren Betreuung wurde besser.
Wie kann man in so einer Ausnahmesituation noch ruhig schlafen?
Gar nicht mehr. In direkter Umgebung vor meinem Wohnort wurden verdächtige Personen bemerkt, welche augenscheinlich die Bewegungen in unserem Haus verfolgten. Ich liege oft stundenlang wach. Das hat sich bis heute nicht geändert. Im Dunkeln verlasse ich meine Wohnung nicht mehr.
Wie gestaltet sich Ihr Leben heute?
Welches Leben? Ich wurde in den sozialen Medien als Vergewaltiger eines vierjährigen Mädchens gebrandmarkt. Zu gerne hätten mich einige gelyncht. Das, was ich als Leben kannte, gibt es nicht mehr. Es ist in seine Einzelstücke zerfallen und wird nie mehr existieren können. Die Frau hat mir von heute auf morgen alles genommen, was ich jemals war. Meine Lebensfreude, mein Vertrauen in die Menschheit. Es ist alles weg.
Gab es keine psychologischen Hilfen für Sie?
Doch, aber viel zu spät. Mittlerweile werde ich gut betreut. Polizeipsychologen und das Bistum Trier helfen mir, um mich zu stabilisieren, aber wie soll das gehen? Nichts davon kann die Frau wiedergutmachen.
Meine Familie und Freunde waren für mich da
Wie sieht es mit Ihrem sozialen Umfeld aus? Bekommen Sie da Unterstützung?
Ja. Die Kita, der Träger in Mayen, meine Familie und Freunde waren immer für mich da. Dafür war und bin ich auch sehr dankbar. Und dennoch verliert sich das soziale Umfeld. Nicht nur wegen der aktuellen Coronalage. Ich leider unter Angstattacken. Etwas, was ich vorher nicht kannte. Früher hätte ich mich einfach mit Freunden oder der Familie getroffen. So einfach ist das nicht mehr.
Es ist eine traumatische Erfahrung die Sie verarbeiten müssen.
Ich werde mich weiter psychisch betreuen lassen, aber es fällt mir schwer zu glauben, dass dieses jemals enden wird. In solchen Zeiten möchte man nur noch Stille. Ich kann mehr denn je verstehen, wenn Menschen sich umbringen, weil sie das nicht mehr ertragen können.
Hatten Sie suizidale Absichten?
Mehr als einmal. Anfangs lassen sich die Gedanken noch kontrollieren doch irgendwann wird der Wunsch nach Stille immens hoch. Ich bin froh, dass das besser geworden ist.
Wie erging es denn Ihren Kolleginnen aus der Kita?
Auch nicht so viel besser. Besonders eine Mitarbeiterin wurde enorm angefeindet. Meines Wissens nach sind zwei Kolleginnen zeitweilig in einer akut-psychologischen Einrichtung gewesen.
Arbeiten Sie wieder in Ihrem erlernten Beruf?
Nein. Und ich werde es wahrscheinlich auch nie wieder. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass ein Kind im Kindergarten hinfallen würde. Ich könnte ihm noch nicht einmal mehr aufhelfen. Ein unbefangener Umgang mit Kindern ist für mich unvorstellbar geworden. Ich bin krankgeschrieben. Wegen den Spätfolgen ist die Berufsgenossenschaft involviert. Ich werde all das Geschehene aufarbeiten müssen. Aber ich glaube nicht daran, dass ich jemals im Leben wieder der sein darf, der ich war.
Das, was Ihnen angetan wurde, ist schrecklich. Ich wünsche Ihnen, dass Sie das Erlebte verarbeiten können. Ich danke Ihnen für das ehrliche und mutige Interview.
Was am Ende bleibt ist ein Desaster. Die Frau hat mit ihren Aussagen nicht nur das Leben des Erziehers zerstört, sondern auch die Justiz an den Pranger gestellt. Die Vergewaltigung war nicht an ihrer Tochter, sondern an der Gesellschaft, welche sie für egoistische Eigenzwecke instrumentalisierte. Und diese ließ sich zu gerne missbrauchen. Zu schön die Vorstellung, richten zu dürfen. Für ein paar Likes und Kommentare in den sozialen Medien.
Dieses Kapitel ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Eltern des Kindes werden sich genau vor dem Gericht verantworten müssen, welches sie versuchten auszunutzen. Und genau diese Justiz wird erneut genauso unbeirrbar ermitteln, wie in dem erlogenen Missbrauchsfall. Nur mit einem wahrscheinlich weitaus anderen Ende.
Und auch die Verfasser von Hasskommentaren dürfen sich ihrer Sache nicht sicher sein.
Letztlich stellt sich die Frage der Intention für die Handlung der Mutter. Dem BEN Kurier gegenüber liegen Informationen vor, dass die Motivation der vorsätzlich falschen Verdächtigung und üblen Nachrede darin liegen könnte, dass die Familie von einer möglichen Abschiebung ausging.
Angeblich sei ihnen mitgeteilt worden, dass von einer Ausweisung abgesehen wird, wenn gegenüber Personen aus der Familie eine schwere Straftat verübt worden sei. Einer der Elternteile kommt aus einem sicheren Herkunftsland. Der andere stammt aus Ägypten. Das auswärtige Amt befand 2017 die Menschenrechtslage in Ägypten besorgniserregend.
Auf Anfrage des BEN Kurier teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit, dass die Motive, welche zur Erstattung der Strafanzeige (*durch die Mutter) führte, nicht bekannt sind.
Bei diesem unglaublichen Vorfall müssen wir erkennen, dass wir an die Grenzen des Rechtssystems und die damit verbundenen Folgen kommen. Immanuel Kants verbindliche Ordnung der Vernunft wurde ausgehebelt. Keine moralische Strafe wird das begangene Unrecht heilen.
Keine Vergeltung wird die Mitarbeiter/innen und Opfer Genugtuung erfahren lassen. Es bleibt eine Leere. Und die Gesellschaft hat nicht gelernt, diese Leere mit nonkonformen Denken zu füllen.
Es ist viel einfacher, mit dem Strom zu schwimmen. Wir erinnern uns. „Wer den ersten Stein wirft…“ Und hier ist eine Gerölllawine der Dummheit losgetreten worden. Dafür reichte ein einziger verlogener Kiesel.
Was wir sehen ist ein funktionierender Rechtsstaat. Doch beim Opferschutz zeigen sich Defizite. Schon während der Ermittlungen müssen die Opfer, in dem Fall die Mitarbeiter betroffenen Kita, umfangreich psychisch betreut werden. Das blieb aus. Und was wir noch sehen sind die Folgen einseitiger Berichterstattung. Willkommen in der obskuren Aluhutwelt.
Auch der Versuch einen stigmatisierenden Kampf der Religionen zu inszenieren, ist misslungen.
Wer nun erwartet, dass wir als Pressemedium das unbehagliche Spiegelbild entzerren, der irrt. Wir schämen uns für all die Mitläufer und selbstgefälligen Verschwörungstheoretiker.
Teil des Berichts: Anfrage des BEN-Kurier mit Stellungnahme Gemeinnützige Trägergesellschaft – katholische Kindertageseinrichtungen im Raum Koblenz mbH
Ist die Kita St. Martin in Koblenz Pfaffendorf wieder geöffnet? – Wenn nein….. Gibt es einen Zeitpunkt wann diese öffnen soll? – Wenn ja Wie ist der Zuspruch durch die Eltern? Wie geht es den Mitarbeitern? Wie gehen die Mitarbeiter mit der Situation um?
Alle Beteiligten (Eltern, Kinder und unsere Mitarbeitenden) wünschen sich Normalität zurück. Wir möchten die oben aufgeführten Fragen aus diesem Grund nur sehr eingeschränkt beantworten. Die Leitung und das Kita-Team haben während der schwierigen Zeit sehr gut zusammengestanden und sich gegenseitig unterstützt. Das Kita-Team hat in den vergangenen Wochen viel Solidarität der Eltern erfahren.
- Welche Art von Drohungen hat es gegeben?
Die Drohungen wurden in den sozialen Medien, per E-Mail und am Telefon ausgesprochen und erreichten neben der Kita St. Martin Pfaffendorfer Höhe auch andere unserer Einrichtungen und unseren Verwaltungssitz.
- Gibt es noch immer Anfeindungen?
Die Anzahl der Drohungen ist sehr deutlich zurückgegangen. In dieser Woche haben uns nur sehr vereinzelt Anfeindungen erreicht.
- Wie ging die lokale und überregionale Presse mit den angeblichen Vorfällen um?
Die Ereignisse rund um die Kita St. Martin haben für ein großes öffentliches Interesse gesorgt. Es gab darum rund um die Thematik eine Vielzahl von Presseanfragen von regionalen und überregionalen Medien. Deutlich angestiegen sind diese nach dem Bekanntwerden der Drohungen bzw. der vorübergehenden Schließung der Kita.
- Wie bewertet der Träger die Situation? Bzw. hilft der Träger den Mitarbeitern (psychische Unterstützung pp.)
Eine derartige Situation, wie wir sie seit der vergangenen Woche erleben, hätten wir uns zuvor nicht vorstellen können. Wir sind entsetzt über die Dynamik, mit der sie sich entwickelt hat. Unsere Mitarbeitenden werden professionell unterstützt und begleitet.
Blaulicht
Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.
Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.
Blaulicht
Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!
KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.
Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).
In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.
9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.
Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.
Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.
Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.
Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“
Rechtliche Hinweise:
Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.
Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.
Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Koblenz
Koblenz ehrt Olmypia- und Paralympics-Teilnehmer für starke Leistungen
KOBLENZ Es waren neben der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland die sportlichen Großereignisse im Sommer in diesem Jahr: Die Olympischen und die Paralympischen Spiele in Paris. Zusammengenommen nahmen fast 15.000 Athletinnen an beiden Spielen teil, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Mittendrin waren auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionäre, die in Koblenz wohnen, hier trainieren oder für Vereine aus der Rhein-Mosel-Stadt starten. Die Stadt Koblenz nutzte nun die Gelegenheit, um sich bei ihnen für ihre sportlichen Höchstleistungen in Frankreich zu bedanken.
„Sie stehen für diese Stadt und sind sportliche Botschafterinnen und Botschafter für Koblenz“, machte Oberbürgermeister David Langner in seiner Begrüßung deutlich. Sport stifte Identität, von der nicht nur die Aktiven selbst, sondern auch ihre jeweiligen Heimat- oder Trainingskommunen profitieren würden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Koblenz hätten herausragende Leistungen gezeigt, so der Stadtchef. „Es geht allerdings auch nicht ohne die sportlichen Helfer im Hintergrund, egal, ob Trainer, Mediziner, Sponsoren oder Familien. Auch ihnen gilt mein Dank“, sagte Langner.
Die für den Sport in Koblenz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sprach ebenso ihren Dank und ihre Bewunderung für die starken Auftritte der Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen sowie den Paralympics aus. Die Grundlagen für solche Leistungen im Spitzensport würden auch durch den Breitensport gelegt. „Wir alle wissen, dass es ohne Breitensport keinen Spitzensport geben kann“, sagte Mohrs. Der Sport habe in Koblenz insgesamt einen hohen Stellenwert, den die Stadt auch zukünftig fördern wolle. So nannte die Bürgermeisterin beispielsweise die Weiterentwicklung des Sportparks Oberwerth, in dem unter anderem das bestehende Stadion zukunftstauglich umgebaut werden soll, als ein Großprojekt in der Entwicklung der Koblenzer Sportstätten.
David Langner und Ulrike Mohrs nutzen im Anschluss die Gelegenheit, um den erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein Präsent in Form eines Schängel-Kapuzenpullovers und einer Schängel-Statue zu überreichen. So konnte als Teilnehmerin der Olympischen Spiele gleich zu Beginn mit Sophia Junk, die bis vor wenigen Tagen in Koblenz lebte und für die LG Rhein-Wied startet, eine Medaillengewinnerin ausgezeichnet werden. Die 25-Jährige hatte in Paris mit der 4×100 Meter-Staffel der Frauen die Bronzemedaille gewonnen, musste nach einer starken Leistung im Halbfinale als Startläuferin allerdings verletzungsbedingt auf das Finale verzichten.
Als Paralympics-Teilnehmer im Sitzvolleyball konnte die Koblenzer Stadtspitze im Sitzvolleyball Heiko Wiesenthal, den abwesenden Torben Schiewe (beide TV Güls) sowie Francis Tonleu (BSG Emmelshausen) auszeichnen. Zudem wurde Mannschaftsarzt Axel Rütz, der unter anderem 18 Dienstjahre am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur in der Rhein-Mosel-Stadt verbrachte, ebenso geehrt. Die Sitzvolleyballer hatten in Paris eine Medaille äußert knapp verpasst, denn am Ende unterlagen sie im Spiel um Platz 3 Ägypten mit 2:3.
Ebenfalls während der kleinen Feierstunde in der Weinlounge im Forum Confluentes wurden die Koblenzer Vertreter der Rollstuhlrugby-Nationalmannschaft ausgezeichnet, für die Florian Bongard und Maximilian Stolz vor Ort waren. Gemeinsam mit den verhinderten Michael Volter, Christoph Werner (Nationaltrainer) und Marcus Buhr (Betreuer, alle RSG Koblenz) hatten sie in Paris Platz 8 bei den Paralympics belegt.
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