Blaulicht
Lebenshilfe Rhein-Lahn Prozess hat begonnen: Angeklagten droht nach Verständigung mehrjährige Haftstrafe
NASTÄTTEN/KOBLENZ Heute früh um 9 Uhr wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor dem Schöffengericht im Landgericht Koblenz eröffnet. Die Strafkammer ist mit drei hauptamtlichen und zwei Schöffenrichtern besetzt. Geleitet wird das Verfahren von Dr. Prinz.
Der angeklagte Martin M. nahm zwischen seinen drei Verteidigern auf der Anklagebank Platz. Im Anschluss verlas die Staatsanwältin die Anklage. Mehr als eine Stunde dauerte es, bis die über 250 Anklagepunkte verlesen werden konnten. Die vorgeworfenen Delikte reichten von E-Bike-Käufen im Wert von 101.251 Euro über Tauschgeschäfte bis hin zu Bargeldabhebungen im Zeitraum von 2020 bis 5. Dezember 2021 in Höhe von 115.760 Euro und nicht zu vergessen Überweisungen vom Lebenshilfe-Konto an den ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von 262.312 Euro.
Statsanwaltschaft und Verteidigung verständigen sich auf Strafrahmen zwischen 2 Jahre, 9 Monate bis 3 Jahre und 3 Monate
Zusätzlich gab es noch Bonuszahlungen in Form zusätzlicher Monatsgehälter. Dafür sollen Gesellschafterbeschlüsse schriftlich erstellt worden sein, wo es gar keine Gesellschafterversammlungen gab. Diese hätten den Angeklagten berechtigt, die Bonuszahlungen zu erhalten. Dieser Anklagepunkt wurde schließlich fallengelassen, obwohl es nachweisliche Auszahlungen in Höhe von 44.700 Euro gab. Grund war, dass die Vorsitzende des Lebenshilfe-Vereins laut Angaben des Angeklagten die Protokolle abgezeichnet hätte. Da sie sich selber nicht belasten muss und angeblich nicht wusste, was dort in den vermeintlich gefälschten Gesellschafterbeschlüssen stand, ist unklar, wer die Protokolle tatsächlich unterschrieben hat. Der Angeklagte will es nicht gewesen sein. Um das Verfahren zu verkürzen und weil die Strafe kaum ins Gewicht fallen würde, wurden diese Anklagepunkte nicht mehr berücksichtigt. Dabei wirkten die Begründungen für die Bonuszahlungen skurril. Alleine 15.712 Euro für besondere Leistungen in der Coronazeit. Dafür reichten die offenbar fingierten Gesellschafterbeschlüsse dem Lohnbuchhalter aus, um die Zahlungen anzuweisen. Ein anderes Mal wurde Geld, ein E-Bike als Bonus gewährt.
Wie in einem Selbstbedienungsladen: 598.232,46 Euro soll der Angeklagte für sich vereinnahmt haben
Schlussendlich warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Geschäftsführer vor, dass er für eigene Zwecke Gelder in Höhe von rund 598.232,46 Euro für sich vereinnahmte. Ab August 2021 war die Lebenshilfe Rhein-Lahn bereits zahlungsunfähig. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Krankenkassen wurden nicht eingehalten. Beim Verlesen der umfangreichen Anklage hörte es sich teilweise an wie in einem Selbstbedienungsladen. Nahezu jede Woche wurden vom Angeklagten entweder per Überweisungen oder Bargeldabhebungen vierstellige Beträge abgehoben. Teilweise geschah das sogar mehrfach an einem Tag. E-Bikes wurden in Nastätten gekauft, manche kosteten fünfstellige Summen, und an anderen Tagen wieder getauscht oder verkauft. Dazu kam noch ein Quad oder Mobiltelefone, die er für die Mitarbeiter erwarb und anschließend auf einer Auktionsplattform versteigerte, zum eigenen Vorteil.
Der Schaden ist immens und es bedurfte eines erfahrenen Richters, der das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts abdecken konnte. Der Vorsitzende, Dr. Prinz, leitete die Verhandlung mit Bedacht und Struktur und ließ gar keine emotionalen Ausfälle zu. Für die wenigen Zuschauer war das sicherlich nicht einfach zu verdauen. Vielleicht waren die Erwartungen am ersten Verhandlungstag auch die Falschen. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung. Fragen werden offen bleiben und für die ehemaligen Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn wird es keine Genugtuung geben. Das wurde schon zu Prozessbeginn sehr deutlich und macht es wahrscheinlich für einige Betroffene unerträglich.
Beim Zuhören der vereinnahmten Zahlen und der dazugehörigen Geschwindigkeit konnte einem schwindelig werden. Während manche Mitarbeiter bei ihren Gehaltszahlungen vertröstet wurden oder um erbrachte geldwerte Leistungen kämpfen mussten, bediente sich der Angeklagte am finanziellen Topf der Lebenshilfe nach Belieben und lebte ein vermeintlich ausschweifendes Leben. So könnte man es durchaus wahrnehmen. Ob das allerdings so zutraf, ist noch unklar. Ein erstelltes Sachverständigengutachten dürfte da mehr Klarheit bringen. Dennoch fiel bereits das Schlagwort Kaufsucht, aber lässt sich damit alles erklären? Auch das wird man abwarten müssen.
Schon vor dem ersten Verhandlungstermin soll es Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben haben. Die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers hofften auf eine bewährungsfähige Strafe für ihren Mandanten. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der vorsitzende Richter, Dr. Prinz, deutlich, dass es die nicht geben wird. Auch seitens der Staatsanwaltschaft war ein solcher Strafrahmen ausgeschlossen. Sie teilte mit, dass sie deutlich mehr als 3 Jahre Haft für den Angeklagten für angemessen halten würde.
Auf Anraten der Kammer wurden erneute Verständigungsgespräche geführt. Dr. Prinz schlug einen Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre, 3 Monate vor. Darauf konnten sich nach kurzer Unterbrechung der Angeklagte, die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einigen. Das bedeutet, dass das Landgericht in diesem Rahmen auf eine Haftstrafe festlegen wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Richter konnte sich aber vorstellen, dass es im späteren Urteil eine Begründung geben wird, die eine Strafaussetzung nach der Hälfte möglich machen könnte.
Somit könnte der Angeklagte nach 1 Jahr, 3 Monaten bis 1 Jahr, 9 Monaten wieder auf freien Fuß sein, wenn das zutreffen sollte. Damit dieser Strafrahmen überhaupt möglich wird, musste der Angeklagte ein qualifiziertes und vollumfängliches Geständnis ablegen. Das ließ er von seinen Anwälten verlesen. Prinzipiell räumte er nahezu alle Vorwürfe ein, bis auf die gefälschten Gesellschafterbeschlüsse. Ration erklärten könnte er sein Verhalten nicht, und er habe akzeptiert, dass er für seine Verfehlungen geradestehen müsse. Zum Geständnis gehörten die Bargeldabhebungen, die Überweisungen, Tauschgeschäfte, der Kauf der Fahrräder und die Veräußerung der Mobiltelefone. Auch den fälligen Insolvenzantrag habe er nicht gestellt. Die Verteidiger schlossen im Namen ihres Mandanten mit den Worten: „Auch wenn das von den Zuhörern als Floskel abgetan wird, mir tun meine Handlungen sehr leid.“
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht
Wiedergutmachungen gab es bisher nicht. Bei einem Haftprüfungstermin teilte der damalige Gefangene mit, dass er mit 1000 Euro monatlich den Schaden beheben möchte. Dazu wäre es wegen Pfändungen und Schwierigkeiten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht gekommen. Die Verteidiger teilten mit, dass es von einer Versicherung 250.000 Euro an den Insolvenzverwalter Lieser gegeben hätte. Schuldmindernd oder wiedergutmachend sah das die Staatsanwaltschaft nicht, da das Geld nicht von einer Versicherung des Angeklagten kam, sondern von einer Police der Lebenshilfe Rhein-Lahn.
Nun gibt es eine Verständigung mit einem Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre und 3 Monate. Ob die hält, hängt davon ab, ob möglicherweise weitere schwere Vergehen im Laufe der Zeugenbefragungen zutage kommen. Dann würde eine solche Verständigung aufgehoben werden. Bereits am morgigen zweiten Verhandlungstag sollen die ersten Zeugen befragt werden.
Am Ende war es nicht allein die erhebliche Schadenssumme, die eine Strafe mit Aussetzung zur Bewährung unmöglich machte. Auch die erheblichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten flossen in die Überlegungen der Kammer mit ein. Bereits in den Vorjahren vor der Beschäftigung bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll der ehemalige Geschäftsführer wegen Betruges und des Missbrauchs von Titeln verurteilt worden sein, zuletzt 2013 vor dem Amtsgericht in Lahnstein zu einer Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Angeblich soll der Angeklagte unter Minderwertigkeitskomplexen gelitten haben. Mit gefälschten Uni-Abschlüssen und Promotionen der Universität Landau und einer weiteren mit Abschluss Magna cum laude abgeschlossenen Doktortitel in Theologie und als Diplompädagoge bewarb er sich bei einem beruflichen Trainingszentrum in Neuwied und wurde dort eingestellt. Ohne gefälschte Unterlagen hätte er die Stelle nicht erhalten. Das Gleiche später bei einem kirchlichen Krankenhausträger, wo er später fristlos gekündigt wurde, als die Fälschung nachgewiesen wurde.
Dennoch soll er Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen mit dem gefälschten Doktortitel unterschrieben haben. 2016 endete seine Bewährungszeit vorzeitig. Nach seiner Tätigkeit bei einem Versandhausriesen ging es 2016 erstmalig als Prokurist zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, und da muss tatsächlich hinterfragt werden: Bei einem Träger, der sich für beeinträchtigte Kinder und Erwachsene einsetzt, wurde kein Führungszeugnis eines Prokuristen verlangt? Erstaunlich.
Viele Fragen bleiben offen
Nach dem ersten Verhandlungstag bleiben viele Fragen offen, aber das war nicht anders zu erwarten gewesen. Rückfragen auf das Geständnis waren nicht zugelassen, außer es wäre nicht vollumfänglich und qualifiziert von der Kammer oder der Staatsanwältin anerkannt worden. Dem war zunächst nicht so, was für die Betroffenen unbefriedigend war. Sie hofften auf Antworten. Bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll nach Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern durch den ehemaligen Geschäftsführer ein hoher psychologischer Druck auf vereinzelte Beschäftigte ausgeübt worden sein. Die Arbeitsverhältnisse beschrieben viele als schwierig, doch wie weit kann daraufhin ein Gericht reagieren? Gar nicht. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung, und die erhofften Antworten kann es nicht geben. Hochprofessionell und mit einem ruhigen roten Faden versehen, leitet der Vorsitzende durch die Verhandlung. Genauso unaufgeregt und nicht minder professionell arbeiten die Verteidiger und natürlich die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter würdigte dem wenigen Publikum kaum einen Blick. Ruhig und aufmerksam verfolgte er die Verhandlung während er machmal lächelnd mit den Verteidigern kommunizierte
Ein Angeklagter hat das Recht auf eine gute Verteidigung, und genau das machen die Anwälte. Sie verteidigen, so wie es ihr Auftrag ist, überlegt und taktisch klug. Demgegenüber sitzt die Staatsanwältin, die eine Strafforderung formulieren muss, die aus ihrer Sicht den Vergehen des Angeklagten angemessen ist. Und genau darum geht es: Dort sitzen Vollprofis, die nur eins machen können – juristisch aufarbeiten.
Emotionslos ist dort keiner, aber genau darum darf es nicht gehen, denn Emotionen trüben die Sicht auf die juristische Perspektive, und am Ende hat all das durchaus eine Moral, denn mit dem Urteil wird etwas befriedet: Das Verhalten des Angeklagten wird sanktioniert. Mit der Strafe wird das eigene Schicksal nicht unbedingt verbessert. Die Auseinandersetzung mit der Schuld wird dem Angeklagten noch eine Zeitlang begegnen, und die Betroffenen der Lebenshilfe haben möglicherweise etwas Genugtuung erfahren, aber dennoch werden ihre Fragen Fragen bleiben.
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Neues Landesamt für Katastrophenschutz aus Koblenz unterstützt bereits am Neujahrstag bei Einsätzen
KOBLENZ/WW Mit dem Jahreswechsel wurde das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz offiziell gegründet. Bereits wenige Stunden später wechselte das Landesamt erstmals in den „Einsatzmodus“.
Neben verschiedenen Bränden kam es in der Neujahrsnacht zu mehreren Stromausfällen in Rheinland-Pfalz. Einsatzschwerpunkt bildete ein Stromausfall im oberen Westerwald. Hier waren rund 33.000 Haushalte mit insgesamt rund 85.000 Einwohnern betroffen.
Präsident Schubert: „Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“
Im Lagezentrum Bevölkerungsschutz wurden daher die vorgesehenen Rufbereitschaften aktiviert und Verbindungspersonen zur Polizei und in die zuständige Technische Einsatzleitung nach Selters entsendet.
Durch die ungewisse Dauer bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung hat sich das Landesamt auf ein längerfristiges Szenario eingerichtet und verschiedene Möglichkeiten der Führungs- und Einsatzunterstützung vorbereitet. Unter anderem fragte das Landesamt in umliegenden Landkreisen und Leitstellenbereichen Transport- und Versorgungskapazitäten zur Aufnahme von Personen aus den betroffenen Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen ab.
Aktive Führungsunterstützung hat neben der Verbindungsperson auch die Landesfacheinheit Presse- und Medienarbeit geleistet. So wurde mit sechs Einsatzkräften in Selters eine ad-hoc-Pressestelle eingerichtet.
Präsident René Schubert dankte den Einsatzkräften für ihr Engagement: „Das Landesamt soll im Einsatzfall eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen in Rheinland-Pfalz einnehmen. Die Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im zuständigen Landkreis vor Ort ist dabei eine unserer Hauptaufgaben. Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“
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Silvesternacht in Rheinland-Pfalz überwiegend friedlich
RHEIN-LAHN Die Silvesternacht in Rheinland-Pfalz ist überwiegend friedlich verlaufen. Die Polizei bewältigte eine Vielzahl von ereignistypischen Einsätzen. Es wurden meist alkoholbedingte Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Beleidigungen registriert. Darüber hinaus kam es zu mehreren Bränden. Im Westerwald kam es in den Morgenstunden zu einem Stromausfall.
„Allen, die verantwortungsvoll gefeiert haben sowie den Kräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gilt mein herzlicher Dank. Sie waren nicht nur an Silvester, sondern auch an den Feiertagen für uns da. Dank ihrer Arbeit konnten viele Menschen den Jahreswechsel sicher feiern“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Insgesamt wurden von den Einsatzkräften der rheinland-pfälzischen Polizei 101 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Silvesterfeierlichkeiten und damit etwas weniger als im Vorjahr (2023: 105) registriert. Es mussten 43 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungen (2023: 34), 27 wegen Sachbeschädigung (2023: 15) und sechs wegen Beleidigung (2023: zwölf) eingeleitet werden. Gegen Störer wurden 43 Platzverweise (2023: 68) ausgesprochen und 15 freiheitsentziehende Maßnahmen (2023: fünf) durchgesetzt.
Die Polizei war mit ihren Planungen auch in diesem Jahr gut auf die Besonderheiten der Silvesternacht vorbereitet und landesweit mit rund 500 Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Die fünf Flächenpräsidien wurden dabei vor Ort durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt.
In Neuwied ist es in der Nacht zu einem Brand einer Lagerhalle mit angrenzender Eventlocation gekommen. Die angrenzenden Häuser wurden evakuiert und die ebenfalls angrenzende Bahnstrecke vorübergehend gesperrt. Es liegen Hinweise vor, dass der Brand durch Feuerwerk ausgelöst worden sein könnte. Bei den Löscharbeiten verletzten sich fünf Feuerwehrkräfte.
In Germersheim verletzte sich ein 10-jähriges Kind mit einem Böller schwer an der Hand und musste zur Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch in Mainz flog eine Silvesterrakete auf einen Balkon. Durch den ausgelösten Brand war die Wohnung nicht mehr bewohnbar. Es entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro. Zudem brannte eine Garage in Mainz. In Saulheim (Landkreis Alzey-Worms) brannte der Dachstuhl eines Einfamilienhauses, vermutlich ausgelöst durch eine auf dem Dach gelandete Silvesterrakete.
In Leuterod (Westerwaldkreis) brannte am Abend zunächst ein Schuppen. Das Feuer griff auf ein angrenzendes Einfamilienhaus über und der Dachstuhl brannte vollständig aus. Das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar. Der Schaden wird auf 350.000 Euro geschätzt.
In Otterbach (Landkreis Kaiserslautern) brannte eine Garage samt Fahrzeug aus bislang unbekannter Ursache. Der Sachschaden wird auf etwa 70.000 Euro geschätzt.
Nachdem sich weggeräumte Feuerwerkskörper erneut entzündet hatten, brannte in Hillesheim (Landkreis Vulkaneifel) eine Garage. Bei den Löschversuchen verletzte sich ein 16-Jähriger leicht. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 80.000 Euro geschätzt.
Im Westerwald kommt es seit den frühen Morgenstunden in den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Rennerod sowie Teilen der Verbandsgemeinden Westerburg und Hachenburg zu einem Stromausfall. Die Feuerwehrgerätehäuser sind besetzt, Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger können sich dorthin wenden, um Notrufe abzusetzen. Der Netzbetreiber arbeitet mit Nachdruck daran, die technische Störung zu beheben.
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Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt
BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.
Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.
Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.
Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.
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