Blaulicht
Glasfaser-Ausbau im Chaos: Phoenix Engineering hinterlässt Millionen-Schäden und offene Fragen
Auch sie sollten vor drei Tagen vom Vermieter auf die Straße gesetzt werden: Das wurde zunächst verhindert
RHEIN-LAHN Die Lage rund um die Phoenix Engineering GmbH bleibt auch nach der Anmeldung der Insolvenz angespannt. Während sich der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jörg Gollnick bemüht, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, wächst die Verunsicherung bei Beschäftigten, Subunternehmern und Vermietern.
Auf Anfrage des BEN Kurier teilte der Insolvenzverwalter mit, erste Gespräche mit Geschäftspartnern seien vielversprechend verlaufen. Zudem seien Maßnahmen eingeleitet worden, um die Löhne und Gehälter der Beschäftigten bis einschließlich Oktober 2025 zu sichern. „Gesellschafter und Geschäftsführer wollen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Gesamtsanierung der Unternehmensgruppe ermöglichen“, erklärte Geschäftsführer Ilias Lekas.
Antworten auf konkrete Fragen blieben jedoch aus. So ist unklar, ob bekannt war, dass das Büro in Köln nicht mehr besetzt ist und bereits seit November 2024 hohe Summen an Subunternehmer nicht ausgezahlt wurden.
Dramatische Szenen in Koblenz
Noch vor wenigen Tagen eskalierte die Situation in der Servatiusstraße in Koblenz. Dort sollten rumänische Mitarbeiter auf Anweisung des Hausmeisters ihre Unterkunft räumen. Nur durch das Einschreiten der Partei Die Linke konnte die Räumung kurzfristig verhindert werden. Viele der betroffenen Gastarbeiter warten seit Wochen auf ihren Lohn. Ansprechpartner in Köln gibt es nicht mehr.
Laut Insolvenzverwalter sind rund 320 Beschäftigte von der Pleite betroffen. Die Geschäftsführung verweist auf gestiegene Zinsen, restriktive Kreditvergaben sowie langwierige Genehmigungsverfahren und verspätete Zertifizierungen als Ursachen für die Schieflage.
Banken sollen Gehälter vorstrecken
Den Mitarbeitern liegt inzwischen ein Schreiben vor, das sie bei ihrer Bank einreichen sollen. Darin wird vorgeschlagen, dass Banken die Gehälter vorfinanzieren, welche später von der Agentur für Arbeit erstattet werden. Ein gängiges Verfahren – doch für viele ausländische Beschäftigte mit Konten im Ausland oder geringen Deutschkenntnissen kaum praktikabel.
Auch die Wohnsituation bleibt angespannt. Ein Vermieter aus Koblenz berichtete dem BEN Kurier von Mietschulden der Phoenix Engineering in Höhe von mehr als 20.000 Euro. Er wolle die betroffenen Gastarbeiter nicht einfach auf die Straße setzen: „Das könnte ich aus moralischen Gründen nicht, die Menschen tun mir leid.“ Andere Vermieter reagieren weniger nachsichtig – zumal die Mietverträge ausschließlich mit der Phoenix Engineering bestehen und nicht direkt mit den Arbeitern.
Krise auch in Griechenland
Die Probleme beschränken sich nicht auf Deutschland. Auch die griechische Tochtergesellschaft Engineering bleibt Löhne schuldig. Wie die Zeitung Ekfrasi berichtete, erhielten Beschäftigte seit August kein Gehalt mehr. Am 11. September traten sie in den Streik. Schon seit Jahresbeginn häuften sich dort verspätete Zahlungen und Vertragsverstöße. Gewerkschaften fordern von der Unternehmensleitung einen klaren Plan zur Rückzahlung und zur Sicherung künftiger Gehaltszahlungen.
Systematische Hinhalte-Taktik
Bereits seit Herbst 2024 zeichneten sich massive Zahlungsschwierigkeiten ab. Mit Subunternehmern wurden zwar Zahlungspläne vereinbart, diese aber vielfach nicht eingehalten. Stattdessen drängte Phoenix Engineering die Firmen, weiterzuarbeiten – oftmals unter dem Versprechen, dass offene Rechnungen bald beglichen würden. Teilzahlungen dienten dabei lediglich dazu, die Unternehmen bei der Stange zu halten.
Das Ergebnis war ein Teufelskreis: Rückstände aus alten Vereinbarungen wuchsen weiter an, während neue Leistungen ebenfalls nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Subunternehmer sprechen von einem klaren System – Hinhalten mit Versprechungen, obwohl die Geschäftsführung längst gewusst haben müsse, dass sie die Verpflichtungen nicht erfüllen konnte.
Die Schäden belaufen sich nach Unterlagen, die dem BEN Kurier vorliegen, inzwischen auf rund drei Millionen Euro. Betroffen sind nicht nur Unternehmen aus dem Rhein-Lahn-Kreis, sondern auch zahlreiche Betriebe im Raum Kassel. Hauptauftraggeber der Phoenix Engineering soll bundesweit die „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) gewesen sein.
Subunternehmer fühlen sich betrogen
Während die Staatsanwaltschaft Koblenz bislang keine Strafanzeigen registriert hat, liegen dem BEN Kurier bereits mehrere Anträge vor. Bei der Staatsanwaltschaft Köln ist ein Verfahren anhängig, weitere sollen folgen. Zahlreiche Firmen sehen sich getäuscht und sprechen offen von Betrug.
Für viele Subunternehmer bedeutet die Insolvenz das eigene wirtschaftliche Aus. Sie mussten ihre Mitarbeiter weiter bezahlen, ohne dass die vereinbarten Leistungen vergütet wurden. Ein Muster, das in der Branche nicht neu ist: Bereits 2024 endete die Insolvenz der KVI in Castrop-Rauxel in einem Millionenschaden für Subunternehmer.
Ein strukturelles Problem?
Der Fall Phoenix Engineering wirft erneut die Frage auf, ob es sich um ein strukturelles Problem im Glasfaserausbau handelt. Leidtragende sind nicht nur die Subunternehmer, sondern vor allem die Gastarbeiter, die auf deutschen Baustellen ihr Einkommen sichern wollten und nun ohne Lohn und oft ohne Unterkunft dastehen.
Für sie steht weit mehr auf dem Spiel als ein Auftrag oder ein Projekt. Sie haben an Deutschland geglaubt – und wurden bitter enttäuscht.
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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!
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Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!
RHEIN-LAHN Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen. Betreten Sie Eisflächen nur, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.
Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Abflüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.
Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Betreten Sie die Fläche nicht.
Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; halten Sie Abstand.
Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.
Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 rufen und mit Hilfsmitteln (Stange, Seil) aus sicherer Entfernung retten.
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Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten
MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.
Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.
Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.
Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.
Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.
Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.
Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.
In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.
Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.
Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.
Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.
Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).
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