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Politik

Dr. Tanja Machalet zum Antrittsbesuch in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

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Foto von links: Alexander Lorch, Lars Denninghoff, Dr. Tanja Machalet, Jörg Denninghoff, Harald Gemmer
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AAR-EINRICH Dr. Tanja Machalet besuchte zuletzt als Bewerberin für das Bundestagsmandat die Verbandsgemeinde Aar-Einrich. Den zweiten Besuch konnte sie als Mitglied des Deutschen Bundestages abstatten. In dieser neuen Funktion begrüßte Bürgermeister Harald Gemmer die Bundestagsabgeordnete in der Verwaltung in Katzenelnbogen.

Die bei der Bundestagswahl im Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete für den Deutschen Bundestag Dr. Tanja Machalet besuchte die Verbandsgemeinde Aar-Einrich zum politischen Dialog.

Ebenfalls am Gespräch nahmen teil die Fraktionsspitzen im Verbandsgemeinderat, von der SPD Jörg Denninghoff, von der CDU Alexander Lorch und als Beigeordneter Lars Denninghoff (SPD).

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Dr. Tanja Machalet war 10 Jahre im rheinland-pfälzischen Landtag. Diese lange Zeit war eine gute Vorbereitung für die Arbeit im Deutschen Bundestag. So beschreibt die frischgebackene Bundestagsabgeordnete ihren Einstieg. „Natürlich ist in Berlin alles größer und alles anders als die Arbeit im rheinland-pfälzischen Landtag. Aber auch in Berlin wird „nur mit Wasser gekocht“, so Machalet mit einem Lächeln über ihre Arbeit. Sie ist sehr froh, dass sie bereits aktiv den Einstieg in die politische Arbeit gefunden hat. Als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales warten vielfältige und aktuelle Aufgaben auf sie. Die Sicherstellung der Rente, die Arbeitsmarktpolitik, die Inklusion behinderter Menschen und soziale Sicherheitssysteme – all diese Aufgabenstellungen prägen ihre Arbeit. Natürlich gehört die Wahlkreisarbeit und damit auch dieser Besuch in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zu einem ganz wichtigen Teil der Aufgaben der Abgeordneten im Bundestag.

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Bürgermeister Gemmer gratulierte Dr. Tanja Machalet zu ihrem Wahlerfolg, und im weiteren Gespräch eröffnete sich ein bunter Strauß von politischen Themen, die auf allen Ebenen von Bund, Land und Kommune wichtige Zukunftsaufgaben darstellen.

Der erste Besuch von Dr. Machalet im vergangenen Jahr betraf das Thema hausärztliche Versorgung und das kommunale MVZ. Bei ihrem jetzigen Besuch fand ein weiterer Austausch dazu statt und es wurden auch die Ergebnisse des letzten Treffens abgearbeitet. Bürgermeister Gemmer betonte, dass er sich sehr über die Reaktionen und Rückmeldungen der aktuellen Anfragen im Hinblick der Ausbildung von medizinischem Personal gefreut habe.

Als Schwerpunktthema des gemeinsamen Gespräches wurde die Förderpolitik von Bund und Land angesprochen, die Kommunen zeitlich immer mehr unter Druck setzt. Allein das Förderprogramm zur Einrichtung von stationären Lüftungsanlagen in Kitas und Schulen ist terminlich so eng gesetzt, dass weder das erforderliche Material beschafft noch die Handwerkerleistungen in den angesetzten Förderzeiträumen umgesetzt werden können. Dr. Tanja Machalet hat das Thema schon mehrfach aufgenommen und will sich dafür noch einmal einbringen, da sie die Notwendigkeit und die Herausforderungen für die Kommunen und Schulträger erkennt.

Ein weiteres Gesprächsthema war die effektive Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Ist die derzeitige Vorgehensweise, in der jede Verbandsgemeinde beziehungsweise Kommune für sich Klimaschutzkonzepte erarbeitet, die nicht aufeinander abgestimmt sind, eine sinnvolle Regelung? Klimaschutz ist eine in so vielen Sparten erforderliche und wichtige Zukunftsaufgabe, dass hier eine intensivere Netzwerkarbeit effizientere Lösungsansätze liefern könnte. Hier bereitet es den Kommunen in Zeiten des Fachkräftemangels und ständig befristeten Förderperioden Schwierigkeiten, geeignetes und qualifiziertes Personal zu finden. In diesem Zusammenhang wurde auch intensiv über die Aufgabenübertragung beziehungsweise gesetzlich geregelte Zuständigkeit diskutiert. Sowohl Jörg Denninghoff als Landtagsabgeordneter wie auch Dr. Tanja Machalet als Bundestagsabgeordnete sagten zu, die Themen miteinander anzugehen und entsprechende Rückmeldungen an die Verbandsgemeinde zu geben. Alle Gesprächsteilnehmer bewerteten diese politische Runde als angenehm wertvoll und hilfreich. Zum Abschluss wurde vereinbart, in diesen Themenblöcken auch weiterhin im Gespräch zu bleiben.

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Politik

Spielplatz Große Wiese in Bad Ems: Politisches Versagen auf Kosten der Bürger

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Foto: BEN Kurier (Archivbild)
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BAD EMS Mit der offiziellen Wiedereröffnung des Spielplatzes „Große Wiese“ am 20. Juni 2025 endet eine monatelange Sanierungsphase – und gleichzeitig rückt ein Vorgang in den Fokus, der aus Sicht der BEN-Kurier-Redaktion wesentliche Fragen zur Planung, Verantwortung und dem Umgang mit öffentlichen Mitteln aufwirft.

Sanierungskosten: 85.000 Euro – exklusive Anwaltskosten

Nach Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau belaufen sich die Kosten der Bodensanierung aktuell auf rund 85.000 Euro. Nicht enthalten sind Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem juristischen Vorgehen gegen den BEN Kurier angefallen sind. Unsere Redaktion hatte im September 2024 erstmals öffentlich über eine mögliche Schadstoffbelastung des Spielplatzbodens berichtet und einer fehlenden Baugnehmigung zum Zeitpunkt der Errichtung und feierlichen Eröffnung – eine Einschätzung, die sich nachträglich, in Bezug auf die Schadstoffbelastung, durch ein Gutachten bestätigte. Auch die fehlende Baugenehmigung wurde bestätigt. 

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Durch die Stadt – vertreten durch Stadtbürgermeister Oliver Krügel – wurde ein Fachanwalt für Medienrecht mandatiert, um eine Unterlassungserklärung gegen unsere Redaktion durchzusetzen. Der BEN Kurier verweigerte diese. Die rechtliche Maßnahme blieb folgenlos. Etwaige Kosten dieses juristischen Vorgehens trägt nach Kenntnisstand unserer Redaktion die Allgemeinheit.

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Schwermetallbelastung: Frühzeitige Hinweise blieben unbeachtet

Ein später beauftragtes Bodengutachten bestätigte eine signifikante Belastung mit Blei – teilweise bis zum Neunfachen des zulässigen Grenzwerts für Kinderspielflächen. Auch Zink war in erhöhtem Maß vorhanden. Fachleute wiesen darauf hin, dass insbesondere die Einatmung von aufgewirbelten Feinstäuben durch spielende Kinder ein Gesundheitsrisiko darstellen könnte. In der öffentlichen Kommunikation geäußerte Aussagen, wonach Kinder „kiloweise Erde essen“ müssten, um gefährdet zu sein, erscheinen aus fachlicher Sicht irreführend.

Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hatte ein von der Stadt Bad Ems beauftragter externer Fachplaner empfohlen, eine Bodenuntersuchung durchzuführen, ausdrücklich mit dem Hinweis, dass Altlasten nicht ausgeschlossen werden könnten. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

Disziplinarprüfung bleibt im Dunkeln

Vor dem Hintergrund der damals fehlenden Baugenehmigung stellt sich die Frage, ob das Vorgehen dienstrechtliche Konsequenzen für den Stadtbürgermeister als Ehrenbeamten hat. Nach uns vorliegenden Unterlagen teilte die zuständige Kommunalaufsicht folgendes mit:

Zu dem Thema Spielplatz/Baugenehmigung teilen wir Ihnen mit, dass wir dieses abschließend gegenüber Herrn Krügel im Innenverhältnis Kommunalaufsicht/Stadtbürgermeister als Ehrenbeamter geprüft haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilen wir Ihnen hierzu keine Auskünfte.

Diese Mitteilung lässt wesentliche Fragen unbeantwortet – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um ein öffentlich finanziertes Bauvorhaben handelt. Die Verweigerung jeglicher Information über den Ablauf oder das Ergebnis der Prüfung steht nach Ansicht unserer Redaktion in einem fragwürdigen Verhältnis zum Transparenzanspruch gegenüber der Bürgerschaft.

Alternative Lösungen wurden offenbar nicht erwogen

Laut Unterlagen argumentierte der Rechtsbeistand der Stadt zunächst, eine Bodenuntersuchung sei haushaltsrechtlich nicht zu rechtfertigen gewesen. Letztlich wurde diese dann doch beauftragt – mit erheblichem Kostenaufwand. Fachleute bewerten einen Rückbau und Neuaufbau an anderer Stelle als potenziell kostengünstiger. Ob diese Option geprüft wurde, ist aus Sicht der Redaktion nicht ersichtlich. Eine öffentliche Dokumentation liegt uns hierzu nicht vor.

Ursprünglich sollte das Projekt weitgehend durch Spenden getragen werden. Heute stehen mindestens 85.000 Euro an öffentlichen Mitteln im Raum. Politische und verwaltungsseitige Verantwortung bleibt – die finanziellen Folgen tragen die Bürgerinnen und Bürger.

Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen?

In einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats erläuterte der beauftragte Gutachter, dass die festgestellten Schwermetalle möglicherweise aus dem Emsbach stammen. Laut Sitzungsniederschrift erklärte der Sachverständige:

„Auf Nachfrage von RM Brückmann (CDU) erklärt Herr Born (Bodengutachter), dass die Schwermetalle aus dem Emsbach kommen und anzunehmen ist, dass die Belastung im weiteren Verlauf des Gewässers ähnlich sei.“

Sollte sich diese Einschätzung bestätigen, könnte auch künftig nicht ausgeschlossen werden, dass es – etwa bei Hochwasser – zu erneuten Einträgen von Schwermetallen in den Boden kommen kann.

Transparenzdefizit statt Fehlerkultur?

Aus Sicht unserer Redaktion wirft der Gesamtvorgang grundlegende Fragen im Umgang mit öffentlicher Verantwortung auf: Warum wurden klare Empfehlungen ignoriert? Warum wurde auf sachliche Berichterstattung juristisch statt dialogisch reagiert? Und weshalb wurden die Öffentlichkeit und die städtischen Gremien nicht proaktiv über die Genehmigungslage, Risiken und Folgekosten informiert?

Anstatt mögliche Versäumnisse transparent aufzuarbeiten, entschied sich die Stadt offenbar für eine kostenintensive Konfrontation mit der Presse – ohne Erfolg. Die Belastung des Bodens erwies sich als real. Die politische Auseinandersetzung mit den Konsequenzen bleibt bis heute aus.

Der Spielplatz „Große Wiese“ ist nach langer Sanierungsphase wieder zugänglich. Doch seine Geschichte ist mehr als die eines Bauprojekts – sie steht exemplarisch für strukturelle Defizite im Umgang mit Risiken, Verantwortlichkeit und Transparenz.

Wer heute feiert, feiert ein Projekt, das an diesem Standort unter Kenntnis der heutigen Faktenlage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr beschlossen worden wäre. Die entstandenen Kosten trägt die Allgemeinheit. (Anm. medienrechtlich geprüfter Text).

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Lahnstein

Zehn Jahre Runder Tisch für Flüchtlinge in Lahnstein

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Bildquelle: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Volker Schmidt
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LAHNSTEIN Die Integration geflüchteter Menschen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. „Natürlich muss der Staat die gesetzlichen und behördlichen Rahmenbedingungen und auch die finanzielle Grundlage schaffen, damit Integration gelingen kann. Ohne das Engagement ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger wäre diese Mammutaufgabe aber nicht zu bewältigen“, sagt der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph.

In Lahnstein ist 2015 infolge des syrischen Bürgerkriegs und der damit verbundenen Zuwanderung geflüchteter Menschen der „Runde Tisch für Flüchtlinge in Lahnstein“ entstanden. Vor kurzem feierte die Initiative ihren zehnten Geburtstag. Ein guter Anlass für Rudolph, sich mit den Menschen zu treffen, die sich hier engagieren, und sich über deren Arbeit und Anliegen zu informieren.cBei dem Treffen mit dabei war auch der Lahnsteiner Oberbürgermeister Lennart Siefert.

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Stadt und Initiative arbeiten bei der Integration Hand in Hand, wie beide Seiten bei dem Treffen betonten. Die Leistungen des Runden Tischs ergänzen die der Stadt und des Staates, sind also „on top“, wie Sprecher Uwe Achhammer dem Abgeordneten erklärte. „Sie sind aber definitiv nicht als Luxus zu verstehen. Denn die Hilfe, die geboten wird, ist essenziell wichtig“, so Rudolph.

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Gerade was die sprachlichen Fähigkeiten angeht, stoßen die Verwaltungen und auch Lehrerinnen und Lehrer nämlich oft an die Grenzen des Machbaren. Ohne die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in die Schulen gehen oder Kurse anbieten, wäre es für die Flüchtlinge extrem schwierig, ein Sprachniveau zu erreichen, das es ihnen ermöglicht, am Unterricht teilzunehmen oder einen Beruf zu erlernen.

Darüber hinaus bietet der „Runde Tisch für Flüchtlinge in Lahnstein“ zum Beispiel auch Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, bei der Eröffnung eines Bankkontos, der Beschaffung einer Wohnung, bei Gesprächen mit der Verwaltung, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder Vermieterinnen und Vermietern sowie das monatlich stattfindende „Café International“ an. Eine Fahrradwerkstatt soll den Geflüchteten die Möglichkeit geben, für kleines Geld ein großes Plus an Mobilität zu erreichen.

Ich bin ungeheuer froh, dass mir die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ihre Eindrücke geschildert haben und auch die Probleme aufgezeigt haben, die es immer wieder gibt – sei es bei Zertifizierungen, Aufenthaltsgenehmigungen oderschlichtweg, weil an der ein oder anderen Stelle das Personal fehlt“, so Rudolph. „Und es ist auch wichtig, dass der OB mir gegenüber erklärt hat, wie wichtig für die Stadt die Integrationspauschale ist, da hierdurch Projekte – auch die des Runden Tischs – gezielt unterstützt werden können.“

All diese Eindrücke und Meinungen werde er mitnehmen in seine Gespräche im Wahlkreis und auch in Berlin, erklärt Thorsten Rudolph, der überzeugt ist, dass gute Integrationsarbeit nicht nur den geflüchteten Menschen hilft. „Denn wir können dadurch auch Fachkräfte gewinnen, die wir in unserem Land dringend benötigen. Ich danke daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Initiative für ihre wichtige Arbeit und auch das hochinteressante Gespräch.“

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Politik

Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.

Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.

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Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.

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Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.

Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.

Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.

Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.

Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.

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