Recht
SPD fordert ADD zur zügigen Klärung offener Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn auf
RHEIN-LAHN Seit Mitte 2021 war die ‚Lebenshilfe Rhein-Lahn‘ in nahezu jeder Kreisausschusssitzung Thema. Im Jahr 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über den damaligen Sachstand informiert wurde und die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Noch intensiver wurde der Informationsfluss seit April 2022 und die Informationsdichte und -klarheit nahm rapide an Fahrt auf“, so Mike Weiland und Carsten Göller für die SPD-Kreistagsfraktion nach erneuter Durchsicht der allen Fraktionen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Protokollen zu den Gremiensitzungen. Bislang gab es diese Informationen jedoch für alle Fraktionen nur nicht öffentlich.
Weiland/Göller: SPD fordert Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur zügigen Klärung offener Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn auf
Das führte im öffentlichen Diskurs und vor allem in sozialen Netzwerken teils zu Spekulationen und leider auch immer wieder zu falschen Darstellungen oder Behauptungen. Mit den in den nicht öffentlichen Sitzungen geteilten Informationen konnte den Spekulationen und falschen Behauptungen bislang aber nicht begegnet werden. Die Regelungen sind hier eindeutig, was aber zu Unverständnis bei der Öffentlichkeit führte. Bevor die Öffentlichkeit hierfür noch weniger Verständnis zeigt, war es für die SPD-Fraktion daher höchste Zeit, dass sich die Menschen ab sofort auf Grundlage von Tatsachen, Zahlen, Daten und Fakten mit Kreistagsmitgliedern austauschen können. Daher hatte die SPD für die zurückliegende Kreistagssitzung beantragt, die Themenkomplexe rund um die Lebenshilfe, die öffentlich behandelt werden können, auch öffentlich zu behandeln.
„Das soll nach Willen der SPD auch Fortsetzung finden“, wie Mike Weiland (SPD-Kreisvorsitzender) und Carsten Göller (SPD-Fraktionsvorsitzender) erklären. Sie begrüßen daher die Ankündigung von Landrat Jörg Denninghoff, künftig die Thematik im Kreistag und – soweit wie möglich – in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Klar ist, die Kreisverwaltung muss sich an geltendes Recht halten und kann oftmals Fragen, die die Menschen am meisten bewegen, nicht sofort von A bis Z öffentlich darstellen und beantworten. „Jedoch entbehren Unterstellungen, die Kreisverwaltung oder gar die SPD hätten kein Interesse an einer lückenlosen Aufklärung, jeglicher Grundlage“, so Weiland und Göller. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Ein Prüfverfahren dümpelt bis heute bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. In die Verwaltungsgeschäfte zwischen Lebenshilfe und Kreisverwaltung waren alle drei Kreisbeigeordneten von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bis zur Erkrankung des früheren Landrates nicht involviert. Unmittelbar nach dessen Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen hat die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram (SPD) gemeinsam mit der Verwaltung der Aufklärung des Sachverhalts rund um die Insolvenz der Lebenshilfe neuen Schub verliehen. Durch intensive Gespräche innerhalb der Verwaltung konnten zur Aufklärung die verwaltungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Kreisverwaltung und der Lebenshilfe herausgearbeitet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden ohne Zeitverzug mit entsprechend zusammengefassten Unterlagen an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier übermittelt und der Dienstaufsichtsbehörde zur Bewertung und Ergreifung etwaiger weiterer Maßnahmen vorgelegt.
Nach Amtsantritt des neuen Landrats Jörg Denninghoff im Juli 2022 hat dieser die Aufklärungsbemühungen weiter vorangetrieben. Trotz seiner zwischenzeitlich mehrfachen Nachfragen an die ADD zu den Ergebnissen der Prüfung wurde er verwiesen, dass das Prüfverfahren noch andauere. Für die SPD ist dies ein nicht weiter hinnehmbarer Zustand. Die SPD-Kreistagsfraktion hat daher die ADD aufgefordert, die offenen Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, die von der ADD beantwortet werden können, zügig zu klären, die Prüfung der vor Monaten durch die Kreisverwaltung und die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram übermittelten Unterlagen abzuschließen und der Kreisverwaltung sowie dem heutigen Landrat Jörg Denninghoff das Ergebnis mitzuteilen, damit sich der Kreistag damit befassen kann. „Wir haben uns, ebenso wie die Kreisverwaltung, schriftlich an den Präsidenten der ADD, Thomas Linnertz, gewandt“, so Mike Weiland und Carsten Göller. Der Präsident wurde durch die SPD aufgefordert, das Verfahren schnell und ohne Rücksichtnahme auf Ansehen und Verdienste von Personen abzuschließen. „Hier braucht es dringend Klarheit, damit der Landkreis prüfen kann, ob er im Gesamtkomplex Geschädigter ist. Außerdem muss dann geprüft werden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können und müssen“, so Weiland und Göller unisono.
Neben diesem Verfahren begrüßen die SPD-Vertreter auch die weiteren Aufklärungsbemühungen der Ersten Kreisbeigeordneten Gisela Bertram und des neuen Landrats Jörg Denninghoff sehr, denn es gibt weitere Sachverhalte und Verfahren, die bereits vor Monaten angestoßen wurden, jedoch zwingend separat zu betrachten sind. Neben dem Prüfverfahren bei der ADD gibt es noch das laufende Insolvenzverfahren, das die Lebenshilfe Rhein-Lahn in ihrer Organisationsstruktur selbst betrifft. Die Kreisverwaltung hat in diesem Verfahren ihre Ansprüche angemeldet. Für dieses Verfahren ist der Insolvenzverwalter verantwortlich und nur er kann über den aktuellen Stand Auskunft erteilen. „Auch hier ist es mehr als bedauerlich, dass das Verfahren, wie zu hören ist, wohl noch einige Zeit andauern wird“, so die SPD weiter.
Ein drittes Verfahren liegt in der Verantwortung der zuständigen Staatsanwaltschaft, die gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe ermittelt. Auch hier ist die Kreisverwaltung nicht involviert und entsprechende Auskünfte kann nur der zuständige Staatsanwalt geben.
Im vierten Verfahren geht es um Erstattungsleistungen des Landesamtes für Jugend und Soziales an den Rhein-Lahn-Kreis, die noch ausstehen. „Hier gibt es laut Auskunft der Kreisverwaltung gegenüber dem Kreistag unterschiedliche Ansichten und Bewertungen der beiden betroffenen Behörden, was sehr bedauerlich ist“, so die SPD-Vertreter. Daher sei es richtig, dass der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung entschieden habe, einen Rechtsbeistand zu beauftragen, um die Durchsetzung der Ansprüche des Kreises nun auf juristischem Weg durchzusetzen.
Für Carsten Göller und Mike Weiland sowie die gesamte SPD-Fraktion ist klar, dass weiter intensiv an der Aufarbeitung aller Sachverhalte um die Lebenshilfe gearbeitet werden muss. Ebenso wird aufgrund des SPD-Antrags die Thematik nun immer im Kreistag behandelt, sodass die Öffentlichkeit informiert werden wird.
Recht
Reformen in 2026 möglich: Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?
POLITIK Deutschlands geltender Glücksspielstaatsvertrag läuft aktuell noch bis 2028. Wie es danach weitergehen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach bereits 2026. Für dieses Jahr sind Evaluierungsgespräche und Diskussionsrunden unter Branchenvertretern geplant. Im Rahmen dieser Sitzungen wird zu prüfen sein, wie erfolgreich das bisherige Modell des Glücksspielstaatsvertrags war und welche Veränderungen nötig sein werden.
Aus Sicht von Glücksspielbetreibern und Spielern könnte 2026 ein wichtiges Jahr werden. Die aktuellen Maßnahmen werden häufig als „zu hart“ kritisiert, stellenweise wird sogar von einer indirekten Förderung des Graumarktes gesprochen. Hier wird man prüfen müssen, ob einzelne Regulierungsmaßnahmen aufzulösen oder zu optimieren sind. Gleichzeitig dürfte aber auch das Thema Netzsperren wieder auf den Tisch kommen. In der Innenministerkonferenz von 2025 einigte man sich bereits darauf, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mehr Kompetenzen einzuräumen.
Glücksspielinteresse steigt in Deutschland an
Seit 2021 ist das Interesse an Online-Glücksspielen in Deutschland angestiegen, die Prognosen sagen weiteres Wachstum voraus. Spieler legen dabei zum einen Wert auf Seriosität, aber zum anderen auch auf Attraktivität. Spontananmeldungen sind selten, meist informieren sich Nutzer vorher und greifen beispielsweise auf Angebote zurück, die von Esportinsider empfohlen werden. Solche Plattformen stehen für neutrale und werbefreie Vergleiche, die dem Spieler einen sachlichen Überblick gewährleisten.
Vergleichsplattformen sind für Spieler auch aus dem Grund der weitläufigen Werbeverbote wichtig. Hier können sie sich sachlich informieren, welche Angebote es gibt und wie es um die Lizenzierung steht. Bei Werbungen besteht die Gefahr, dass sich ein Spieler von einer nicht legalen Plattform ködern lässt, die den Werberichtlinien von Deutschland nicht entspricht und sich „durchgedrängt“ hat.
Glücksspielstaatsvertrag unter der Lupe – wie erfolgreich war er?
Stand 2025 gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und wird auch erst 2028 seine Gültigkeit verlieren. Das Inkrafttreten war für die Branche eine enorme Erleichterung, denn erstmals gab es bundeseinheitliche Regeln in Deutschland. Trotzdem gibt es mittlerweile Kritiken, vor allem die Einschränkung des Spielangebots wird skeptisch angesehen. In Zusammenarbeit mit der Politik wird es im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen nötig sein, den Status Quo zu diskutieren und herauszufinden, welche Maßnahmen tauglich und welche zu streng sind.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Spielersperrdatei OASIS weiter halten wird, denn sie hat erfolgreich dazu beigetragen, Spieler vor Glücksspielsucht zu schützen. Über OASIS wurden 2024 etwa 307.000 Spielersperren durchgeführt, dabei ist zwischen Fremd- und Selbstsperren zu unterscheiden. Spieler können sich bei Gefahr selbst für mehrere Monate sperren lassen, die Sperrung gilt anbieterübergreifend und trägt so zum Schutz bei.
Rund 425 Millionen Abfragen finden pro Monat statt, 2024 waren es insgesamt fünf Milliarden. Damit zeigt sich, dass das System sowohl von den Betreibern als auch von den Spielern anerkannt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesbezüglich Änderungen geben wird. Gegebenenfalls könnte über die Auflösung der Sperren gesprochen werden, die bislang nur nach einem durch den Spieler gestellten Antrag erfolgt. Auf den aktuellen Agenda-Plänen für die Evaluierung steht das Thema aber nicht.
Der Schwarzmarkt als Thema
Von großer Relevanz wird der Graubereich in Deutschland sein, denn er erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bei Google sind Stichwortsuchen wie „Casino ohne Oasis“ oder „Roulette in Deutschland online“ sehr gefragt. Das zeigt klar, dass die erfolgreichen Maßnahmen nicht vollständig wirken. Wer als Spieler gesperrt wird, versucht nicht selten, die Blockade zu umgehen und bei Anbietern ohne OASIS-Prüfung zu spielen. Hier kommt das Sperrsystem nicht zum Einsatz und der Spieler kann weiterhin an Glücksspielen teilnehmen.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird darüber zu sprechen sein, ob Netzsperren ein Thema werden. Die Schweiz ist damit sehr erfolgreich und unterbindet den Zugang zu allen Anbietern aus dem Ausland rigoros.
In Deutschland ist die Teilnahme bei lizenzierten Anbietern aus Malta oder Curacao zwar offiziell nicht erlaubt, wird aber auch strafrechtlich nicht verfolgt. Der Zugriffsanteil ist hoch, selbst nicht-gesperrte Spieler entscheiden sich für diese Alternativen.
Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten zuletzt laut geworden, denn die maltesischen Behörden argumentieren mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und sehen es als ihr Recht an, um deutsche Spieler zu werben. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über dieses Thema verhandelt. Wenn das Urteil wie erhofft 2025 noch gesprochen wird, könnte das die Evaluierungsgespräche verändern.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 2026 mit mehr Befugnissen
Im Rahmen der Innenministerkonferenz 2025 wurde bereits hitzig über die aktuellen Glücksspielregelungen debattiert. Man entschied darauf, dass ein zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits 2026 umgesetzt werden solle. Dabei geht es zwar nicht um die ganz großen Maßnahmen, dennoch soll die GGL mehr Befugnisse erhalten. Das Ziel dahinter ist es, illegale Anbieter in Deutschland weitgehend einzudämmen.
Bislang konnte die GGL lediglich den Anbietern illegaler Inhalte eine „Sperrpflicht“ auferlegen. Künftig sollen auch die Internetanbieter in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortungsbereiche für die Inhalte sollten dabei keine Rolle mehr spielen. Außerdem möchte man selektive Handlungen ermöglichen. Anstatt einen ganzen Betreiber zu sperren, soll es möglich sein, einzelne Spielangebote von deutschen Websites zu entfernen.
Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die Arbeit der GGL. So wird unter anderem die Arbeit mit dem Verwaltungsrat erleichtert. Er muss nur noch einberufen werden, wenn ein Vertragsabschluss ein Mindestvolumen von 100.000 Euro und mehr mitbringt. Ebenso möchte man die Überprüfung der Jahresabschlüsse für die Behörde vereinbaren. Zuständig sollen dann nur noch das Innenministerium selbst und der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt sein. Bislang waren stets alle Landesrechnungshöfe in der Pflicht.
Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ab. In Sachsen und Thüringen gibt es politische Schwierigkeiten, sodass hier potenzielle Bremsen gesehen werden.
Neuer Glücksspielstaatsvertrag ab 2028 wahrscheinlich
Eine vollständig neue Version des Glücksspielstaatsvertrags wird ab 2028 erwartet. Im Rahmen der Evaluierung wird man Vorschläge einbringen, anhören, darüber diskutieren und am Ende entscheiden, was aus Sicht der Spieler und Betreiber die besten Lösungen sind. Vor allem Themen wie Werbung, aber auch Spielerschutz durch Sperren sowie die Erlaubnis von Tischspielen dürften relevant sein.
Der Staatsvertrag von 2021 war der Erstversuch für eine bundeseinheitliche Regelung. Dass es hier zu Fehlschlägen kam, war zu erwarten. Wenn die neue Version in Kraft tritt, steckt dahinter mehr Expertise und damit die Chance, langfristig tatsächlich den Schwarzmarkt zu zerschlagen und seriöse, aber auch attraktive Angebote für Spieler bereitzustellen.
Montabaur
Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL
MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.
Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken
Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.
Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen
Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Warum das Urteil wichtig ist
Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.
1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.
Was Kunden jetzt beachten sollten
Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.
Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).
Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1
Recht
„Es ging mir um Gerechtigkeit“: Frank Herrig-Jansen eröffnet Kanzlei in Nastätten
NASTÄTTEN Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen hat in Nastätten eine neue Kanzlei eröffnet. Mit seiner Familie hat er seinen Lebensmittelpunkt in die Blaufärberstadt verlegt und damit einen persönlichen Neuanfang gewagt. Nach über 25 Jahren Tätigkeit in einer großen Sozietät arbeitet er nun unabhängig und baut sich in der Region eine neue Basis auf.
Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging
Herrig-Jansen begann seine Laufbahn als Strafverteidiger. „Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging. Ich wollte Menschen helfen und sie in Prozessen verteidigen“, erzählt er im Gespräch mit dem BEN Kurier. Doch die Auseinandersetzung mit schweren Gewalt- und Straftaten brachte ihn früh an moralische Grenzen. Er orientierte sich um und spezialisierte sich zunächst auf das Autokauf- und Werkstattrecht. In dieser Zeit verfasste er ein Fachbuch und vertrat Autohäuser, bevor er über diesen Weg mit dem Arbeitsrecht in Berührung kam.
Zunächst war er auf Arbeitgeberseite tätig. Ein langjähriger Bekannter, damals Vorsitzender eines Gesamtbetriebsrats, bat ihn schließlich, Mandate zu übernehmen – allerdings mit der Bedingung, sich klar für eine Seite zu entscheiden. „Für mich war sofort klar, dass ich künftig Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten möchte“, so Herrig-Jansen. Seitdem konzentriert er sich ausschließlich auf diese Mandate.
Das Arbeitsrecht sei für ihn besonders reizvoll, weil es unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen habe. Fälle von Kündigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz gehörten ebenso dazu wie die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen oder in Beschlussverfahren. Dabei weist der Anwalt immer wieder auf die besondere Bedeutung von Fristen hin: Eine Kündigungsschutzklage müsse innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz binnen zwei Monaten. Auch in Arbeits- oder Tarifverträgen seien Ausschlussfristen üblich, deren Versäumnis hohe finanzielle Einbußen bedeuten könne. „Wer eine Zielvereinbarung über 20.000 Euro hat und die Frist verpasst, verliert dieses Geld“, macht er deutlich.
Neben den inhaltlichen Fragen spielt auch die Kostenregelung im Arbeitsrecht eine Rolle. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Deshalb sei eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Für Bedürftige bestehe die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Trotz aller digitalen Möglichkeiten legt Herrig-Jansen Wert auf den persönlichen Kontakt. „Ich bin noch von der alten Schule. Für mich gehört es dazu, den Mandanten wenigstens einmal persönlich zu sprechen – sei es telefonisch oder in der Kanzlei. Nur so kann man die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.“ Gerade bei Kündigungen sei dies wichtig, da die Begründungen oft unklar oder gar nicht angegeben seien und die entscheidenden Informationen vom Mandanten kommen müssten.
Mit der Eröffnung seiner Kanzlei in Nastätten verbindet Herrig-Jansen einen bewussten Neuanfang. „Ich wollte unabhängig arbeiten. Mit dem Umzug meiner Familie nach Nastätten entstand die Idee, hier eine Kanzlei aufzubauen. Daran arbeite ich nun mit ganzer Kraft.“
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Udo Rau
7. April 2023 at 21:22
Groß muss die Not bei der SPD-Rhein-Lahn sein, wenn es um die Aufklärung der Vorgänge rund um die Lebenshilfe Rhein-Lahn geht. Und gerade das Aufklärungsbuch des Kreisvorsitzenden Mike Weiland und seines Fraktionssprechers Carsten Göller ist besonders dünn und voller weißer Seiten!
Es ist für die Gremienmitglieder im Kreisausschusses geradezu grotesk, wenn jetzt die SPD der Öffentlichkeit Glauben schenken will, Chefaufklärer zu sein. Bislang ist keiner der genannten Herren durch Aktivitäten und/oder Wortbeiträgen in dieser Causa aufgefallen.
Dass die SPD Rhein-Lahn jetzt auf den Präsidenten der ADD zeigt, einen Genossen, der es in diesen Tagen aufgrund der Ahr-Katastrophe ohnehin schon schwer genug hat, lässt tief blicken. Die Reihen standen schon mal geschlossener.
Dass man jetzt auch noch suggeriert, der Präsident der ADD hätte die Aufklärungsarbeit zu leisten, ist ebenso abstrus wie falsch. Der Präsident der ADD ist Disziplinarvorgesetzter der Landräte und prüft deshalb die Rolle von Alt-Landrat Puchtler. Er wird entscheiden, ob Puchtler dienstliche Vorschriften verletzt hat und im Falle der Bejahung dies auch sanktionieren, er wird aber nicht die Arbeit des Kreises machen. Dort liegen heute bereits alle Fakten vor, die zu einer rechtlichen und politischen Bewertung ausreichen. Der Kreis „füttert“ den ADD-Präsidenten mit Fakten und nicht umgekehrt!
Warum es mehr als 6 Monate dauert, bis der ADD-Präsident seiner Verantwortung nachkommt und sich dem Fall überhaupt annimmt, wird er politisch an anderer Stelle zu erklären haben. Warum es aber fast 8 Monate dauert, bis die Verwaltungsspitze der Kreisverwaltung die Fraktionen über ihre Erkenntnisse ins Vertrauen zieht, wird wiederum auf Kreisebene zu diskutieren sein.
Udo Rau, Nassau
Mitglied Kreistag
und Kreisausschuss
Ein Faktencheck bereits zum 1. Absatz der SPD-Pressemeldung zeigt die Suggestion die hier versucht wird:
Behauptung: Seit Mitte 2021 war die Lebenshilfe in nahezu jeder Kreisausschusssitzung (KA) Thema…
… Fakt ist, dass der KA in 2021 10mal getagt hat. In lediglich 2 Sitzungen wurde Das Thema Lebenshilfe gestreift. Es wurde lediglich über die Trägerschaft der Kindertagesstätte gesprochen, nachdem hierzu von einem Mitglied des Ausschusses Fragen gestellt wurden.
Behauptung: In 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über die Lebenshilfe informiert wurde…
… Fakt ist, dass in 2022 9 Sitzungen des KA stattfanden. 3mal wurde überhaupt nicht über die Lebenshilfe gesprochen, 2mal weil ein Antrag oder eine Anfrage der CDU vorlag. Lediglich 4mal wurde ein kurzer Bericht durch den/die Vorsitzende/n abgegeben. Die Rolle des Alt-Landrates wurde nie beleuchtet.
Behauptung: Die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen…
… Fakt ist, dass das Thema Lebenshilfe immer im nicht-öffentlichen Teil unter „Mitteilungen der Verwaltung“ angesprochen wurde. Mitteilungen lassen aber, anders als eine Beratung, überhaupt keine Rückfragen oder gar eine Debatte zu.
Michael Eberhardt
9. April 2023 at 21:23
Ich kann mich als Kreistagsmitglied und stellv. Mitglied im Ältestenrat und im Kreisausschuss dem Kollegen Rau nur anschließen und habe ebenfalls dazu einen Kommentar verfasst, der bislang allerdings vom BEN-Kurier noch nicht veröffentlicht wurde.
Michael Eberhardt, Pohl
Redaktion
10. April 2023 at 9:43
Kommentare schauen wir uns leider immer nur einmal am Tag an und geben diese dann immer direkt frei.
Michael Eberhardt
8. April 2023 at 21:37
Als Kreistagsmitglied würde ich die entsprechenden Protokolle gerne mal sehen:
„Im Jahr 2022 gab es darüber hinaus keine Sitzung, in der nicht über den damaligen Sachstand informiert wurde und die Gremienmitglieder hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. „Noch intensiver wurde der Informationsfluss seit April 2022 und die Informationsdichte und -klarheit nahm rapide an Fahrt auf“, so Mike Weiland und Carsten Göller für die SPD-Kreistagsfraktion nach erneuter Durchsicht der allen Fraktionen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Protokollen zu den Gremiensitzungen. Bislang gab es diese Informationen jedoch für alle Fraktionen nur nicht öffentlich.“
Man wurde immer hingehalten, es sei ein laufendes Verfahren, zu dem man keine Auskunft erteilen könne. Im Kreisausschuss war nur das Gebäude der Lebenshilfe und die Weiterführung der KiTa Thema. Erst Ende vergangenen Jahres wurde der Ältestenrat über den näheres informiert und auch über Tätigkeiten, die schon Anfang des Jahres 2022 stattfanden.
Die SPD tritt die Flucht nach vorne an, um mit möglichst wenig Schaden für die Partei aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Dies war auch mein Eindruck im Ältestenrat und bei dem SPD-Antrag, den Fall in den öffentlichen Kreistagsitzungen zu behandeln. Was bei der letzten Kreistagsitzung vom Landrat Denninghoff vorgetragen wurde, waren Antworten ohne Zusammenhang, da man die gestellten Fragen größtenteils öffentlich nicht vortragen konnte oder wollte. Für die Zuschauer und ehemaligen Mitarbeitern der Lebenshilfe vertane Zeit. Die AfD-Kreistagsfraktion wird alles daran setzen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und die Öffentlichkeit erfährt, was auch im öffentlichen Interesse ist. Die Rhein-Lahn-Zeitung hat im übrigen heute schon Details veröffentlicht. Frohe Ostern!