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Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

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Eine klare Botschaft vom BEN Kurier!
Foto: BEN Kurier
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BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.

Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.

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Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung

Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“

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Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:

  • „Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“

  • „Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“

  • „Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“

Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend

So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:

  • „Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“

  • „Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“

  • „Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“

Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.

Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.

Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen

Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:

  • „Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“

  • Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.

Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis

Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.

Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.

Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025

Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Redaktion: „Nicht mit uns.“

„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.

Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.

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Mehr als eine Tonne Wasserpfeifentabak bei Großkontrolle sichergestellt

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Fotorechte: Generalzolldirektion
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KOBLENZ (ots)  Am Nachmittag und in den Abendstunden des 1. November führten Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz in der Eifel eine Schwerpunktkontrolle im Bereich Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Verbrauchsteuerkriminalität durch. Haupteinsatzbereiche waren die B51 und A60. Unterstützt wurden sie hierbei durch Kräfte der Landes- und Bundespolizei und der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Ebenso waren Zöllner aus Luxemburg und Belgien und belgische Polizisten an der Maßnahme beteiligt. Insgesamt waren ca. 70 Kräfte im Einsatz. Während der Kontrolle wurden etwa 400 Fahrzeuge und ca. 520 Personen kontrolliert. Es wurden hierbei 35 Sachverhalte festgestellt, die zu beanstanden waren. Besonders hervorzuheben ist der Fund von 1,2 Tonnen unversteuertem Wasserpfeifentabak, der in einem niederländischen Fahrzeuggespann gefunden wurde.

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Der Steuerschaden beläuft sich auf ca. 60.000 Euro. Gegen den niederländischen Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Tabak wurde sichergestellt. Eine Person wurde durch die Bundespolizei festgenommen, da sie ausgeschrieben war zur Festnahme zwecks Abschiebung. Durch die Landespolizei wurden verschiedene Verfahren eingeleitet, z. B. wegen Fahren unter Drogeneinfluss.

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Nach Abschluss der Kontrollmaßnahme stellten belgische Zollbeamte auf einem Parkplatz in Belgien ein verdächtiges Fahrzeug fest. Bei der Kontrolle des Transporters fanden sie dann mehr als 440.000 Zigaretten im Fahrzeug. Der Steuerschaden beläuft sich hier auf ca. 220.000 Euro. Es ist nicht auszuschließen, dass der Transporter auf dem Weg nach Deutschland war.

Insgesamt ist die Schwerpunktkontrolle als Erfolg zu werten, und es hat sich gezeigt, wie wichtig und erfolgreich solche behörden- und länderübergreifenden Maßnahmen sind. Logistisch unterstützt wurde die Aktion durch das THW und die Straßen- und Autobahnmeisterei durch Absperrmaßnahmen und Bereitstellen von Zelten und weiterer Infrastruktur.

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Sperrung des Bahnübergangs in Nassau vom 26. – 27. Oktober

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Foto: BEN Kurier
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NASSAU Der Bahnübergang im Bereich der Kettenbrücke wird im Zeitfenster vom 26.10 (20:00 Uhr) bis zum 27.10 (12:00 Uhr) für den fließenden Verkehr gesperrt. Dies hängt mit der Beseitigung von Gefahrenstellen im Gleisbereich im Auftrag der DB Infra Go AG zusammen. Die Umleitung wird über die B 417 bzw. B 260 beschildert.

Zudem ergeht eine lärmschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Nachtarbeiten während des o.g. Zeitraums.  Wir bitten Sie hinsichtlich der temporär veränderten Verkehrsregelung um Beachtung und Verständnis (pm Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau).

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Schulzeit verbindet für immer: Kamp-Bornhofen feiert 1075 Jahre und ein besonderes Wiedersehen

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KAMP-BORNHOFEN Es war ein Wochenende voller Emotionen, Erinnerungen und Begegnungen: In Kamp-Bornhofen wurde das 1075-jährige Bestehen der traditionsreichen Rheingemeinde gefeiert, verbunden mit dem Heimatfest der Kolpingkapelle und einem großen Jahrgangstreffen.

Rund 25 Jahrgänge kamen zusammen, um gemeinsam in Erinnerungen zu schwelgen, alte Freunde wiederzusehen und das Gefühl von Heimat zu spüren. Viele waren extra angereist – teils nach Jahrzehnten – und erlebten ein herzliches Wiedersehen im festlich geschmückten Ort.

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Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley und selbst gebürtiger Kamp-Bornhofener, war mitten im Geschehen: »Dieses Wochenende feiert die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen ihr 1075-jähriges Bestehen. Dabei auch das Heimatfest der Kolpingkapelle, eine ganz tolle Mischung. Heute mit einem Jahrgangstreffen, bei dem mein Jahrgang sogar das Quiz über die Ortsgemeinde gewonnen hat. Ein richtig schönes Heimspiel für mich als Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde.«

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Neben Weiland war auch Landtagsabgeordneter Roger Lewentz privat unter den Gästen, kein offizieller Termin, sondern ein Besuch in seiner Heimatgemeinde am Rhein, wo er seit vielen Jahren lebt.

Für Andre Vickos, den Vorsitzenden der Kolpingkapelle Kamp-Bornhofen, war das Wochenende ein besonderer Höhepunkt: »Wir hatten am gestrigen Tag unseren Kölschabend und heute das große Jahrgangstreffen mit etwa 260 Teilnehmern. Viele sehen sich nach 25 Jahren erstmals wieder. Morgen geht es mit dem Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde weiter, wir freuen uns auf viele Gäste.«

Auch Uwe Vogt vom Gemeinderat war begeistert: »Von 1942 bis 1990, so viele Jahrgänge, die sich hier wiedersehen. Es ist ein großes Hallo! Wir hatten ein Quiz, bei dem einige Preise vergeben wurden, und am Abend gab es ein Serenadenkonzert unserer Kolpingkapelle

Die 1075-Jahr-Feier in Kamp-Bornhofen zeigte eindrucksvoll, wie stark der Zusammenhalt in der Gemeinde ist, über Generationen hinweg. Zwischen Musik, Erinnerungen und vielen herzlichen Begegnungen wurde eines deutlich: Heimat ist dort, wo Menschen sich nach Jahren wieder in die Arme schließen.

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