VG Bad Ems-Nassau
Alkoholverbot auf Bad Emser Bartholomäusmarkt an öffentlichen Plätzen
lkoholverbot auf dem Bad Emser Bartholomäusmarkt (öffentliche Plätze)
BAD EMS Anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems ist innerhalb des Marktgeländes und den angrenzenden Bereichen (siehe beigefügter Lageplan) von Freitag, den 26.08.2022, 15:00 Uhr, bis Montag, den 29.08.2022, 24:00 Uhr, der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.
Begründung:
Aufgrund § 9 Abs. 1 POG können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine Gefahr im Sinne des POG liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachlage in absehbarer Zeit ein Schaden für öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt, falls die Ordnungsbehörde nicht eingreift. Die öffentliche Sicherheit umfasst neben den Kollektivrechtsgütern den Schutz der gesamten Rechtsordnung sowie die absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch und das Vermögen.
In den vergangenen Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass sich anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems verschiedene Gruppierungen während des Bartholomäusmarktes im Bereich des Marktgeländes getroffen haben, um extrem und vordergründig Alkohol zu konsumieren. Bei Einsätzen der Polizeiinspektion Bad Ems wurden Ansammlungen von mehr oder weniger stark angetrunkenen Personen festgestellt, die eine Vielzahl alkoholischer Getränke mit sich führten und diese konsumierten.
Dabei kam es verschiedentlich auch zu regelrechten Alkoholexzessen. Durch den Alkoholkonsum wird die Hemmschwelle dieser Personen zur Begehung rechtswidriger Taten erheblich gesenkt. Einhergehend mit dem Konsum des Alkohols kommt es zu Störungen durch lautes Grölen und Johlen. Es wird in der Regel Müll, insbesondere Verpackungsmaterial, Glasflaschen und Glasscherben auf den Grünanlagen, den Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Flächen hinterlassen oder wild entsorgt. Es wird in aller Öffentlichkeit uriniert. Diese Verhaltensweisen, die durch Einsatz- und Lageberichte der Polizeiinspektion Bad Ems dokumentiert sind, stellen permanente Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, des Landes-Immissionsschutzgesetzes, abfallrechtlicher Vorschriften sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems dar. Durch die großen Mengen hinterlassener Glasscherben ist insbesondere im Bereich des Marktgeländes und der unmittelbar angrenzenden Bereiche die Gefahr von Schnittverletzungen für die sich dort aufhaltenden Personen und Tiere gegeben.
Im Bereich des Marktgeländes sind riesige Mengen Müll, nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben, bei denen es sich fast ausschließlich um solche Flaschen mit alkoholischen Inhalt (Bier, Biermixgetränke, Schnaps, Sekt, etc.) handelt, ein erhebliches Problem. Auf den Wegen, Plätzen und Grünflächen sind sie nur sehr schwierig und aufwändig zu beseitigen. Weiterhin besteht die Gefahr der durch Glasscherben hervorgerufenen Schäden an Reifen von Fahrzeugen. Es ist notwendig, diese inakzeptablen Verhaltensweisen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, so dass es verhältnismäßig ist, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen.
Das Verbot ist zeitlich beschränkt, da die beschriebenen Gefahren sich auf den Zeitraum vom 26.08. bis 29.08.2022 konzentrieren und sich die Gefahren rechtswidriger Handlungen in den übrigen Zeiträumen erheblich reduzieren. Da Spirituosen durch Heranwachsende und Erwachsene teilweise in Mengen erworben bzw. mitgeführt wurden, die über den Eigenbedarf hinausgingen, kann eine unkontrollierte Weitergabe an andere Personen, auch Jugendliche, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund war die Verfügung allgemein zu formulieren.
Sofortvollzug
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung des Sofortvollzuges:
Die sofortige Vollziehung ist dann anzuordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erforderlich macht. Dieses besondere öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung öffentlichen Raumes ist hier mit dem Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Alkoholkonsum, abzuwägen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dann stets begründet, wenn andernfalls der Allgemeinheit erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen würden. Nachteile, die zu einem Überwiegen des Allgemeininteresses führen, sind bei prognostischer Betrachtung unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Erkenntnisse, insbesondere strafrechtlicher Delikte zum Nachteil Dritter, Ruhestörungen nach Landesimmissionsschutzgesetz, häufige Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften sowie gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Ems und in der Verbandsgemeinde Bad Ems- Nassau.
Aufgrund der durch den uneingeschränkten Alkoholkonsum, auch von Jugendlichen, weiterhin zu erwartenden Rechtsverstöße und der dadurch entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit sowie Schäden an öffentlichen Eigentum, ist es nicht vertretbar, die Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung abzuwarten.
Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebietet den sofortigen Vollzug. Dieser ist dringend erforderlich, da andernfalls die Gefahr bei Einlegung eines Widerspruchs und der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung nicht wirksam beseitigt werden kann.
Zwangsmittelandrohung
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang, in Form der Sicherstellung und Vernichtung mitgeführter alkoholischer Getränke, gemäß §§ 1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.
Begründung der Zwangsmittelandrohung:
Ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung, auf eine Duldung oder, wie in diesem Fall, auf ein Unterlassen gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Die aufschiebende Wirkung eines möglichen Anfechtungswiderspruchs entfällt hier durch die oben angeordnete sofortige Vollziehung. Als Zwangsmittel wird der unmittelbare Zwang angedroht, da nur durch die Anwendung dieses Zwangsmittels die geforderte, nicht vertretbare Handlung, nämlich das Unterlassen des Alkoholkonsums sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit, effektiv durchgesetzt werden kann.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt an diesem Tag für das Marktgelände und die angrenzenden Bereiche (siehe beigefügten Lageplan – betreffende Flächen sind mit unterbrochener Linie umrandet) in Kraft. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Geschäftsbereich Bürgerservice, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der allgemeinen Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 15:30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister)
VG Bad Ems-Nassau
Ein Jahrhundertleben: Dausenau gratuliert Erna Schäfer zum 103. Geburtstag
DAUSENAU Ein außergewöhnliches Jubiläum durfte im Sonnenau gefeiert werden: Erna Schäfer wurde 103 Jahre alt. Ihren Ehrentag verbrachte sie, ganz nach ihrem Wunsch, in den eigenen vier Wänden, umringt von ihrer Familie. Die Jubilarin wurde 1922 in Wirges geboren und lebte 95 Jahre im oberen Westerwald, bevor sie zu ihren Angehörigen nach Dausenau zog. Dort wird sie bis heute liebevoll von ihren Kindern und weiteren Familienmitgliedern umsorgt.
Die Gratulation zu einem 103. Geburtstag ist selbst für erfahrene Kommunalvertreter ein seltenes Ereignis. Claus Eschenauer überbrachte in Vertretung des Landrates die Glückwünsche des Ministerpräsidenten und der Kreisverwaltung. Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Bruchhäuser gratulierte im Namen der Verbandsgemeinde Bad Ems–Nassau.
An der Spitze der Gratulanten stand Ortsbürgermeisterin Michelle Wittler, die im Namen der Ortsgemeinde Dausenau herzlich gratulierte und ein Präsent überreichte. »Frau Schäfer hat ein beeindruckendes Leben geführt. Es erfüllt mich mit großer Freude, dass sie ihren 103. Geburtstag im vertrauten Kreis der Familie und hier bei uns in Dausenau feiern kann«, sagte Wittler.
Bei Kaffee und Kuchen wurden Erinnerungen geteilt und kleine Einblicke in ein bewegtes Jahrhundertleben gewonnen. Alle Anwesenden zeigten sich dankbar und berührt, dass Frau Schäfer weiterhin im familiären Umfeld leben kann. (dk).
Gesundheit
Hufeland-Klinik Bad Ems zählt 2026 erneut zu Deutschlands Top-Rehakliniken Bundesweite Spitzenbewertungen: FOCUS und STERN sind sich einig
BAD EMS Die Hufeland-Klinik Bad Ems zählt auch 2026 wieder zu den führenden Rehaeinrichtungen in Deutschland. Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat die Einrichtung gleich in zwei Bereichen ausgezeichnet: als TOP-Rehaklinik Lunge 2026 sowie als TOP-Rehaklinik Post-COVID 2026. Damit bestätigt das Magazin erneut die besondere medizinische Kompetenz des Hauses, das sich seit Jahren auf die Behandlung und Rehabilitation von Lungenerkrankungen spezialisiert hat. Auch der STERN weist die Klinik im Sonderheft »Gute Kliniken für mich 2025« als eine der besten Rehaeinrichtungen Deutschlands aus und bestätigt damit die Einschätzung des Nachrichtenmagazin FOCUS.
Für Geschäftsführer Andre Theveßen ist die doppelte Anerkennung ein wichtiges Signal. Er hebt hervor, dass die Auszeichnung die kontinuierliche Leistung der gesamten Belegschaft widerspiegele und das medizinische Gesamtkonzept bestätige, das von der Akutbehandlung über rehabilitative Maßnahmen bis hin zur Nachsorge reicht. Ziel sei immer, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu begleiten und eine nachhaltige Stabilisierung ihrer Erkrankung zu erreichen.
Die Hufeland-Klinik versteht sich nicht ausschließlich als Rehaeinrichtung, sondern als umfassendes Zentrum der Pneumologie. Unter einem Dach finden sich eine Akutstation, eine Intensiv- und eine zertifizierte Weaningstation, eine Station für pneumologische Komplexbehandlung, eine Intermediate Care-Einheit, ein Zentrum für pneumologische Rehabilitation, ein spezialisiertes Therapiezentrum für außerklinische Beatmung sowie ein anerkanntes Schlaflabor. Diese Struktur ermöglicht eine durchgehende Versorgung, wie sie in Deutschland nur wenige Kliniken anbieten können.
Chefarzt Dr. Frank Wimmershoff betont, dass gerade chronisch Atemwegserkrankte oder Patientinnen und Patienten mit langfristigen Post-COVID-Symptomen von diesem ganzheitlichen Ansatz profitieren. Entscheidend sei, alle Phasen einer Erkrankung medizinisch und therapeutisch eng miteinander zu verzahnen und damit eine möglichst stabile gesundheitliche Perspektive zu schaffen.
Grundlage der FOCUS-Auszeichnung ist eine jährliche bundesweite Analyse des Rechercheinstituts FactField. Bewertet werden dabei unter anderem die medizinische Qualität, das fachliche Renommee, pflegerische Standards, Hygiene sowie die Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten. Laut FOCUS punktet die Klinik in Bad Ems besonders durch moderne diagnostische und therapeutische Verfahren, hohe Hygienestandards und eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Teams.
Für Geschäftsführer Theveßen sind die positiven Rückmeldungen von Fachkollegen und Betroffenen gleichermaßen Bestätigung und Verpflichtung. Die Klinik wolle ihren Fokus auf Spezialisierung und hochwertigen medizinischen Standard weiter ausbauen – sowohl in der Akutmedizin als auch im rehabilitativen Bereich.
Mit den aktuellen FOCUS-Siegeln untermauert die Hufeland-Klinik Bad Ems ihren Rang als eines der leistungsstärksten Zentren für Lungenmedizin in Rheinland-Pfalz und als Einrichtung, die medizinische Expertise konsequent mit menschlicher Zuwendung verbindet.
VG Bad Ems-Nassau
Funktionierende Dorfgemeinschaft: Gemeinde Singhofen spendet 500 Euro für das Hospiz Rhein-Lahn
SINGHOFEN In diesem Jahr ging Singhofen bei seinem Heimatfest neue Wege. Der Luftballonumzug der Kinder wurde um zwei Stunden vorverlegt und anschließend ging es zu Kaffee und Kuchen ins Festzelt. Über das Ergebnis der Veranstaltung konnten sich jetzt die Verantwortlichen des Hospizes Rhein-Lahn freuen.
Ortsbürgermeister Detlef Paul und die erste Beigeordnete Ira Strack übergaben an Hospizleiterin Hanne Benz und Rainer Lindner, den Schatzmeister des Fördervereins Stationäres Hospiz Rhein-Lahn, eine Spende in Höhe von 500 Euro.
Zusammengekommen war das Geld durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen. Etliche Frauen des Ortes hatten für ein reichhaltiges Kuchenbuffet gesorgt. Dieses wurde gut angenommen, wobei der Seniorenausschuss die Bewirtung übernahm. Das, so der Ortsbürgermeister, sei ein Zeichen für eine funktionierende Dorfgemeinschaft.
Hanne Benz und Rainer Lindner bedankten sich herzlich für die Spende. Solche Spenden seien außerordentlich wichtig, um die Finanzlücke zu füllen, die dadurch entstehe, dass die Krankenkassen lediglich 95 Prozent der Kosten übernehmen. (pm vy)
-
Allgemeinvor 4 JahrenRhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 4 JahrenVG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Schulenvor 4 JahrenVG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Koblenzvor 4 JahrenKoblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Blaulichtvor 2 MonatenMillionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering
-
Koblenzvor 7 MonatenKoblenz ausgebremst: Geplante Zug-Offensive scheitert an Bauchaos
-
VG Nastättenvor 4 JahrenAus für Endlichhofmilch? Zellmanns Birkenhof in Endlichhofen meldet Insolvenz an!
-
VG Nastättenvor 1 JahrLandwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus












Ingeborg Stöckl
6. August 2022 at 16:08
Da wird hier wegen d. Bartholomäusmarkt so ein „Bahai“ wegen rechtswidriger Handlungen, strafrechtlicher Delikte zum Nachteil der anderen Besucher des Marktes und generell Rechtsverstöße gegen Mitbringen u. Verzehr von Alkohol gewarnt, ja sogar Zwangsmittel angedroht!!! Hier sollte man lieber mal die kriminellen, rechtswidrigen Handlungen und strafrechtlicher Delikte der Behörden nachgehen >z.B. Bauamt das soll unser Rechtsstaat sein?! Da werden Bauanträge für einen Schwarzbau ohne normales Genehmigungsverfahren mit dem Siegel „geprüft u.genehmigt“ (Mißbrauch) widerrechtlich genehmigt und der kriminelle Weg nimmt seinen Lauf >>> und das schon seit 1995!!! Die Verlogenheiten sind denen inzwischen schon auf der Stirn geschrieben!!! Nicht nur wir bekommen bei einem Gespräch mit LR Puchtler a.D. und Mitarbeiter des Bauamtes Hr.Kloock gesagt „Sie haben keine Rechte und damit müßen Sie sich abfinden!“, sondern begehen auch noch Irreführungen der Justiz und „spannen“ auch noch unsere Rechtsanwälte für sich ein > mit so einer kriminellen Bande der Behörde muß man sich auseinandersetzen und alle Politiker wissen das, aber die sind alle tief unter der Erde im Dreck verwurzelt!!! Sollten Sie noch mehr wissen wollen, wir können alles seit 1995 belegen >
02603-14794< durch die Länge der Zeit von 27 Jahren haben wir noch mehr Dreckigkeiten durch Akteneinsicht u. Vermessungsgutachten usw. herausgefunden!