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Koblenz

Skandalöse Sachbeschädigung und Diebstahl – Bürger kämpfen für ihr Krankenhaus

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Skandalöse Sachbeschädigung und Diebstahl - Haarlos Armlos Handlos und Nackt - Die BI-MY (Bürger von Mayen) kämpfen weiter für den Erhalt unseres Krankenhauses in Mayen und sind entsetzt über die Schändung des Mahnmals.

MAYEN/KOBLENZ Zur Ergreifung der Täter wird eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt. In der Nacht von Freitag, den 6.8.2021 auf Samstag, den 7.8.2021 zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens wurde die Ärztin des Mahnmals entblößt und ihr linker Arm herausgerissen. Tatort Polcher Straße Mayen, Viehmarktplatz.

Haarlos  – Armlos – Handlos und Nackt

Wer steckt hinter dieser Tat? Die Bürgerinitiative zum Erhalt und Ausbau der kommunal betriebenen Krankenhäuser insbesondere für den ländlichen Raum und gegen das Krankenhaussterben informiert: Die BI-MY macht sich große Sorgen um die Privatisierung und den Erhalt aller Standorte des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein und schlägt Alarm. Sie beklagt die fehlende Transparenz und fordert den Erhalt aller Standorte und Arbeitsplätze ein.

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Die BI-MY (Bürger von Mayen) kämpfen weiter für den Erhalt unseres Krankenhauses in Mayen und sind entsetzt über die Schändung des Mahnmals.

Ziel muss die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung aller Bürger in der Region sein, unabhängig von der Art der Krankenversicherung.  Wie wichtig diese Zielsetzung ist, zeigen die aktuellen Herausforderungen bzgl. der Pandemie und der tragischen Hochwasser-Ereignisse.  Folgende Situation. Sie stehen am Empfang eines Krankenhauses. Welche Frage möchten Sie gestellt bekommen: Wie können wir Ihnen am besten helfen? oder Was können wir bei Ihnen abrechnen?

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Erfreulich zeigt sich die BI Mayen über die jüngsten Entwicklungen. Der Stadtrat von Mayen hat in einer Resolution beschlossen, sich klar für den kommunalen Betrieb des Mayener St.-Elisabeth-Krankenhauses stark zu machen. Unter Federführung des Oberbürgermeisters Dirk Meid in Schulterschluss mit den Fraktionen wurde die Resolution auf den Weg gebracht. Nicht nachvollziehbar ist das Abstimmungsverhalten der FDP und der Grünen. Wie man sich da enthalten kann, ist für die aktiven Streiter unerklärlich und beschämend.

Jüngst hat sich die Kreis SPD der Allianz der verantwortungsbewussten Kommunalpolitker angeschlossen. Namentlich Herr Achim Hütten, Oberbürgermeister von Andernach, sowie Herr Herbert Kaifenheim, Herr Rolf Schäfer, Dr. Helmut Sondermann, Frau Doris Laux, Frau Martina Luig Kaspari, Herr Maximilian Mumm, Frau Karin Küsel.

Seitens der CDU Fraktion Mayen haben sich für den Erhalt des Mayener Standortes Frau Hannelore Knabe, Herr Martin Reis und Herr Christoph Rosenbaum ausgesprochen. Die gesamte Fraktion der Freien Wähler im Stadtrat und im Kreistag sind ebenfalls mit von der Partie. Ein Befürworter der ersten Stunde der kommunalen Trägerschaft ist der parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler im Landtag zu Rheinland-Pfalz Stephan Wefelscheid.

Die BI-MY misst alle Politiker nicht nur an ihren Worten, sondern auch an ihren Taten. Des Weiteren bedankt sich die BI-MY für das offene Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Detlef Pilger SPD und sein klares Bekenntnis zum GKM in gemeinnütziger kommunaler Trägerschaft. Zudem haben sich die LINKE und der Vertreter von Die PARTEI Hr. Michael Brüggemann klar zur kommunalen Verantwortung bekannt.

Die BI-MY zeigt sich sehr erfreut über diesen Zuspruch.  Die aktuellen tragischen Ereignisse an der Ahr sollten dem letzten Politiker klar vor Augen führen, wie wichtig eine medizinische Grundversorgung aller Bürger und ein gut aufgestellter Katastrophenschutz fest in öffentlicher Hand sind.

Es darf und kann nicht sein, dass Aktiengesellschaften über den Rücken der Krankenkassenbeiträge zweistellige Renditen einfahren. Der Gewinn muss in die Krankenhäuser zurückfließen oder in die Weiterbildung des Personals investiert werden.  Vorstellbar ist auch eine Gründung einer Landeskrankenhausgesellschaft. In dieser könnten in finanzieller Not geratene Krankenhäuser mit den Gewinnen aufgefangen werden.

Alle Bürger sollten sich fragen, ob sie amerikanische oder chinesische Krankenhausverhältnisse haben wollen, bei denen, insbesondere finanziell schlechter gestellte Patienten auf der Strecke bleiben und die Gefahr besteht, dass ihre Lebenszeit verkürzt wird. Die Frage an der Eingangspforte unserer Krankenhäuser muss lauten:

Wie können wir dem Patienten bestmöglich helfen und nicht: Was bringt uns dieser Patient.  Wir brauchen bundesweit kompetente Geschäftsführer unserer kommunalen Krankenhäuser, die den Patienten und das medizinische Personal lieben und nicht in die Kohle verliebt sind.

Kritisch steht die BI Mayen dem im Jahre 2004 eingeführten DRG-System (Abrechnung nach Fallpauschalen) gegenüber, da dieses insbesondere kleine ländliche Krankenhäuser unter wirtschaftlichen Überlebensdruck setzt. Zudem müssen das medizinische Personal und alle Angestellten eine adäquate Bezahlung erhalten. Dies ist nur bei einem kommunalen Betrieb gewährleistet.

Die BI Mayen spricht sich ganz klar gegen das Outsourcing von privatbetriebenen Krankenhäusern aus. Das betrifft: Schreibarbeiten, Verpflegung der Patienten, Reinigungsarbeiten u. v. m. Diese prekären Arbeitsverhältnisse sind für die Beschäftigten und für die BI Mayen inakzeptabel.

Mit einer Privatisierung entfällt die Gemeinnützigkeit der Krankenhausgesellschaft. Das kann und darf nicht das Ziel der momentanen Verhandlungen sein. Hier stehen alle Gesellschafter, insbesondere die Kirchlichen in Verantwortung (Pressemitteilung und Foto: Bürgerinitiative Mayen).

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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