Blaulicht
Noch kein Verhandlungstermin bei der Lebenshilfe: Gutachten zur Schuldfähigkeit des Geschäftsführers nicht fertig!
KOBLENZ Das Koblenzer Landgericht teilte dem BEN Kurier auf Anfrage mit, dass noch kein Termin zur Hauptverhandlung der beklagten ehemaligen Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers gibt. Aktuell wird in einem Gutachten geklärt, ob möglicherweise eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte.
Diese Begutachtung ist noch nicht gänzlich abgeschlossen. Wann es nun zu einem Hauptverhandlungstermin kommen könnte, ist unklar.
Dem Angeschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Zeit von Februar 2020 bis Dezember 2021 in insgesamt 251 Fällen Untreue in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung private Anschaffungen – insbesondere von teuren e-Bikes – getätigt und sich von Konten der Einrichtung Geldbeträge verschafft haben soll.
Soweit in 62 dieser Fälle die Untreuetaten nach Zahlungsunfähigkeit der gemeinnützigen Einrichtung erfolgt sein sollen, wird dem Angeschuldigten außerdem jeweils tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Der Angeschuldigte soll durch diese 251 Taten rund 598.000 € erlangt haben.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, in 25 Fällen für bei der gemeinnützigen Einrichtung angestellte Arbeitnehmer die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht an die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen abgeführt zu haben, wodurch ein Schaden von rund 29.000 € entstanden sein soll. Schließlich soll der Angeschuldigte trotz Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt haben.
Blaulicht
Waldbrandübung am Wochenende
WEISEL Mit dem Waldbrandlöschzug wurde neben dem kreisweit agierenden Gefahrstoffzug und der Kreisbereitschaft ein weiteres kreisweit und überregional einsetzbares schlagkräftiges Gefahrenabwehrmodul im vergangenen Jahr generiert (wir berichteten). In Abstimmung mit den Wehrleitern konnten die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Kreises den Waldbrandlöschzug aufstellen.
Um die Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern, wird es am kommenden Samstag, 11. Mai, eine Waldbrandübung in Weisel (Verbandsgemeinde Loreley) von ca. 10 bis 15 Uhr geben. Beteiligt sind um die 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, der Schnellen Einsatzgruppe (Mitglieder Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst) und THW, unter Mitwirken des Forstamtes Nastätten und der Polizei.
Blaulicht
Olaf Jobst aus Rettershain wurde zum Hauptbrandmeister befördert
RETTERSHAIN Olaf Jobst ist Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Früher war er hauptberuflicher Feuerwehrmann, seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten in Rettershain. Kurz bevor Olaf Jobst wegen Erreichens der Altersgrenze in den „Feuerwehr-Ruhestand“ eintritt, konnte Bürgermeister Jens Güllering ihn nun noch zum Hauptbrandmeister befördern. Diese Beförderung wurde im Rahmen des Maifeuers im Kreise der Öffentlichkeit und der Feuerwehrkameraden aus Rettershain unter Beteiligung der Wehrleitung der Verbandsgemeinde durchgeführt.
Grundlage hierfür war die Anerkennung der in Hessen absolvierten Lehrgänge durch die rheinland-pfälzische Behörde. Bürgermeister, Wehrleitung und Wehrführung freuen sich gemeinsam Olaf Jobst, dass diese Beförderung nach langer Wartezeit nun noch erfolgen konnte.
Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich immer an den absolvierten Lehrgängen und den Voraussetzungen der Feuerwehrverordnung. Ehrungen und Beförderungen finden im Blauen Ländchen in der Regel zentral am Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag statt. In diesem Jahr ist dieser am 15. September in Bogel. Da Olaf Jobst bis dahin bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein wird, erfolgte die Beförderung vorgezogen vor Ort in seiner Heimateinheit.
Blaulicht
In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!
DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.
Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.
Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.
Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.
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