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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt
Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt (Foto: Wikepedia Autor: Asperatus Lizenz: Creative Commons
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KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie den Landesverband der Partei hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Strafbefehls gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei dem Amtsgericht Cochem – Strafrichter – beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.
Darin wird dem Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Verantwortlichem des CDU-Landesverbandes zur Last gelegt, sechs Parteispenden in einer Gesamthöhe von 56.000,- EUR in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 PartG pflichtwidrig nicht an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abgeführt zu haben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die hiesige Presseerklärung vom 22.11.2017. Wegen der Nichtmeldung verhängte der Präsident des Deutschen Bundestages eine Strafzahlung nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU. Die Spenden der Jahre 2012 und 2014 haben darüber hinaus Eingang in die jährlichen Rechenschaftsberichte der CDU Deutschlands gefunden, die infolgedessen unrichtig waren. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als Untreue in sechs Fällen (§ 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gem. § 31d Abs. 1 Nr. 1 PartG. Im Übrigen wurde das Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt. Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen an.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Gemäß § 31d Parteiengesetz (PartG) macht sich u.a. strafbar, wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern, unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht. Angedroht werden eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
§ 25 Abs. 2 Nr. 6 PartG bestimmt, dass von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen, Spenden ausgeschlossen sind, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt.
Nach § 31c PartG entsteht gegen eine Partei, die Spenden unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 PartG angenommen und nicht gemäß § 25 Abs. 4 PartG an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet hat, ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages; bereits abgeführte Spenden werden angerechnet.
Rechtliche Hinweise zu den vier weiteren Beschuldigten, bezüglich derer die Ermittlungen andauern:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für die vier weiteren Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)
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Mehr als eine Tonne Wasserpfeifentabak bei Großkontrolle sichergestellt
KOBLENZ (ots) Am Nachmittag und in den Abendstunden des 1. November führten Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz in der Eifel eine Schwerpunktkontrolle im Bereich Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Verbrauchsteuerkriminalität durch. Haupteinsatzbereiche waren die B51 und A60. Unterstützt wurden sie hierbei durch Kräfte der Landes- und Bundespolizei und der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.
Ebenso waren Zöllner aus Luxemburg und Belgien und belgische Polizisten an der Maßnahme beteiligt. Insgesamt waren ca. 70 Kräfte im Einsatz. Während der Kontrolle wurden etwa 400 Fahrzeuge und ca. 520 Personen kontrolliert. Es wurden hierbei 35 Sachverhalte festgestellt, die zu beanstanden waren. Besonders hervorzuheben ist der Fund von 1,2 Tonnen unversteuertem Wasserpfeifentabak, der in einem niederländischen Fahrzeuggespann gefunden wurde.
Der Steuerschaden beläuft sich auf ca. 60.000 Euro. Gegen den niederländischen Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Tabak wurde sichergestellt. Eine Person wurde durch die Bundespolizei festgenommen, da sie ausgeschrieben war zur Festnahme zwecks Abschiebung. Durch die Landespolizei wurden verschiedene Verfahren eingeleitet, z. B. wegen Fahren unter Drogeneinfluss.
Nach Abschluss der Kontrollmaßnahme stellten belgische Zollbeamte auf einem Parkplatz in Belgien ein verdächtiges Fahrzeug fest. Bei der Kontrolle des Transporters fanden sie dann mehr als 440.000 Zigaretten im Fahrzeug. Der Steuerschaden beläuft sich hier auf ca. 220.000 Euro. Es ist nicht auszuschließen, dass der Transporter auf dem Weg nach Deutschland war.
Insgesamt ist die Schwerpunktkontrolle als Erfolg zu werten, und es hat sich gezeigt, wie wichtig und erfolgreich solche behörden- und länderübergreifenden Maßnahmen sind. Logistisch unterstützt wurde die Aktion durch das THW und die Straßen- und Autobahnmeisterei durch Absperrmaßnahmen und Bereitstellen von Zelten und weiterer Infrastruktur.
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Sperrung des Bahnübergangs in Nassau vom 26. – 27. Oktober
NASSAU Der Bahnübergang im Bereich der Kettenbrücke wird im Zeitfenster vom 26.10 (20:00 Uhr) bis zum 27.10 (12:00 Uhr) für den fließenden Verkehr gesperrt. Dies hängt mit der Beseitigung von Gefahrenstellen im Gleisbereich im Auftrag der DB Infra Go AG zusammen. Die Umleitung wird über die B 417 bzw. B 260 beschildert.
Zudem ergeht eine lärmschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Nachtarbeiten während des o.g. Zeitraums. Wir bitten Sie hinsichtlich der temporär veränderten Verkehrsregelung um Beachtung und Verständnis (pm Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau).
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Schulzeit verbindet für immer: Kamp-Bornhofen feiert 1075 Jahre und ein besonderes Wiedersehen
KAMP-BORNHOFEN Es war ein Wochenende voller Emotionen, Erinnerungen und Begegnungen: In Kamp-Bornhofen wurde das 1075-jährige Bestehen der traditionsreichen Rheingemeinde gefeiert, verbunden mit dem Heimatfest der Kolpingkapelle und einem großen Jahrgangstreffen.
Rund 25 Jahrgänge kamen zusammen, um gemeinsam in Erinnerungen zu schwelgen, alte Freunde wiederzusehen und das Gefühl von Heimat zu spüren. Viele waren extra angereist – teils nach Jahrzehnten – und erlebten ein herzliches Wiedersehen im festlich geschmückten Ort.
Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley und selbst gebürtiger Kamp-Bornhofener, war mitten im Geschehen: »Dieses Wochenende feiert die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen ihr 1075-jähriges Bestehen. Dabei auch das Heimatfest der Kolpingkapelle, eine ganz tolle Mischung. Heute mit einem Jahrgangstreffen, bei dem mein Jahrgang sogar das Quiz über die Ortsgemeinde gewonnen hat. Ein richtig schönes Heimspiel für mich als Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde.«
Neben Weiland war auch Landtagsabgeordneter Roger Lewentz privat unter den Gästen, kein offizieller Termin, sondern ein Besuch in seiner Heimatgemeinde am Rhein, wo er seit vielen Jahren lebt.
Für Andre Vickos, den Vorsitzenden der Kolpingkapelle Kamp-Bornhofen, war das Wochenende ein besonderer Höhepunkt: »Wir hatten am gestrigen Tag unseren Kölschabend und heute das große Jahrgangstreffen mit etwa 260 Teilnehmern. Viele sehen sich nach 25 Jahren erstmals wieder. Morgen geht es mit dem Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde weiter, wir freuen uns auf viele Gäste.«
Auch Uwe Vogt vom Gemeinderat war begeistert: »Von 1942 bis 1990, so viele Jahrgänge, die sich hier wiedersehen. Es ist ein großes Hallo! Wir hatten ein Quiz, bei dem einige Preise vergeben wurden, und am Abend gab es ein Serenadenkonzert unserer Kolpingkapelle.«
Die 1075-Jahr-Feier in Kamp-Bornhofen zeigte eindrucksvoll, wie stark der Zusammenhalt in der Gemeinde ist, über Generationen hinweg. Zwischen Musik, Erinnerungen und vielen herzlichen Begegnungen wurde eines deutlich: Heimat ist dort, wo Menschen sich nach Jahren wieder in die Arme schließen.
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