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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt

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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt (Foto: Wikepedia Autor: Asperatus Lizenz: Creative Commons https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie den Landesverband der Partei hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Strafbefehls gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei dem Amtsgericht Cochem – Strafrichter – beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Darin wird dem Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Verantwortlichem des CDU-Landesverbandes zur Last gelegt, sechs Parteispenden in einer Gesamthöhe von 56.000,- EUR in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 PartG pflichtwidrig nicht an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abgeführt zu haben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die hiesige Presseerklärung vom 22.11.2017. Wegen der Nichtmeldung verhängte der Präsident des Deutschen Bundestages eine Strafzahlung nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU. Die Spenden der Jahre 2012 und 2014 haben darüber hinaus Eingang in die jährlichen Rechenschaftsberichte der CDU Deutschlands gefunden, die infolgedessen unrichtig waren. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als Untreue in sechs Fällen (§ 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gem. § 31d Abs. 1 Nr. 1 PartG. Im Übrigen wurde das Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt. Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen an.

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Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

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Gemäß § 31d Parteiengesetz (PartG) macht sich u.a. strafbar, wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern, unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht. Angedroht werden eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

§ 25 Abs. 2 Nr. 6 PartG bestimmt, dass von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen, Spenden ausgeschlossen sind, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt.

Nach § 31c PartG entsteht gegen eine Partei, die Spenden unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 PartG angenommen und nicht gemäß § 25 Abs. 4 PartG an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet hat, ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages; bereits abgeführte Spenden werden angerechnet.

Rechtliche Hinweise zu den vier weiteren Beschuldigten, bezüglich derer die Ermittlungen andauern:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für die vier weiteren Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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Faszinierendes Mandolinen Konzert in Nastätten: Oelsberger Ensemble begeistert die vielen Zuschauer!

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Foto: Tanja Steeg

NASTÄTTEN Ein Mandolinen-Konzert in Nastätten? Ein Fragezeichen? Genau. So erging es uns, als wir zur evangelischen St. Salvator Kirche in die Stadt im Blauen Ländchen fuhren. Klassische Musik ist speziell und oft bedarf es einer brillanten Umsetzung, damit ein junges Publikum überhaupt begeistert werden kann. Mozart, Smetana oder Beethoven waren allesamt einzigartige Künstler der damaligen Zeit. Die Pop-Stars einer Epoche, die noch heute viele Menschen begeistert.

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Dennoch waren wir durchaus kritisch und wurden eines Besseren belehrt. Als wir die beeindruckende evangelische Kirche in Nastätten betraten, war jeder Platz im Saal gefüllt. Eintritt kostete es nichts, aber um eine Spende zum 100-jährigen Bestehen des Mandolinen-Ensembles wurde gebeten. Wir platzierten unser Filmstativ und rückten, wie immer, die Kamera ins rechte Licht, bevor wir uns auf das eigentliche Geschehen konzentrieren konnten.

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Dann geschah etwas Beeindruckendes. Mit dem Erklingen der ersten Töne aus den violinenartigen und seltenen Musikinstrumenten wurde man, ob man wollte oder nicht, in den Zauber der eindringlichen Musikklänge mitgerissen. Mal still und dann wieder gewaltig. Dabei spielte es gar keine Rolle mehr, ob es die Vier Jahreszeiten sein würden oder “Sound of Silence” von Simon and Garfunkel. Die Mandoline spielt mit den Gefühlen der Menschen. Einen Augenblick darf die Welt stehenbleiben und man möchte nur noch zuhören.

Zum Ausklang eines Liedes erstarrte man ein wenig in Ehrfurcht und wartete den wirklich letzten Klang ab, bevor die Zuschauer enthusiastisch applaudierten. Am liebsten wäre man das eine oder andere Mal aufgestanden und hätte frenetisch “Bravo” geschrien, wenn das nicht in einer ehrwürdigen Kirche gewesen wäre. Auf der Bühne ein Oelsberger Ensemble, die sich bescheiden Amateure nennen und durchaus eine philharmonische Konzerthalle hätten füllen können. Schlussendlich konnte jeder der Besucher die Faszination der klassischen Mandoline nachvollziehen. Ein symbiotischer musikalischer Strom von der Barockzeit hin zur Pop-Musik. Einfach nur richtig schön.

 

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Hurra! Der Lenz ist da: Singhofen hat wieder eine Metzgerei – Neueröffnung heute!

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SINGOFEN Der Spatenstich für die Metzgerei Lenz war im September 2022. Heute durfte gejubelt werden, denn die langersehnte Eröffnung des Betriebs im Gewerbegebiet, parallel hinter dem Norma Lebensmitteldiscounter, ist vollbracht. Die Wartezeit hat sich durchaus gelohnt. Was dort entstanden ist, dürfte viel mehr als nur eine klassische Metzgerei sein. Neben dem modernen Ladenbereich gibt es auch einen bestuhlten Restaurantbereich. Jeden Tag werden zwei verschiedene Mittagsgerichte angeboten.

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Für die Familie Lenz hat sich ein langersehnter Traum erfüllt. Sie lieben Fleisch? Das geht schon ein Stück weiter. Papa und Sohn sind beide Fleisch-Sommeliers. Für sie geht es um den außergewöhnlichen Genuss, und das zeigt sich schon an der Fleisch- und Wursttheke. Regionale Produkte stehen im Vordergrund, die zu einmaligen Spezialitäten verarbeitet werden. Ein wahrer Hochgenuss. Und was das alles wieder kostet? Metzgerfleisch ist traditionelles Handwerk und hat seinen Preis, aber den kann sich tatsächlich jeder leisten, und dafür brauchen sie nicht in einen lokalen Verbrauchermarkt zu gehen.

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Das Besondere ist vielleicht der Tipp hinter der Theke. Dort warten noch einmalige Zubereitungen auf die Kunden. Und sonst? Dann darf es auch einmal das leckere Grillfleisch sein oder halt der Wurstaufschnitt. Da war doch noch etwas: Genau. Grillen. Für Michael Lenz ist Grillen mehr eine Passion als nur ein Freizeitvertreib. Wer das möchte, kann für das Wochenende oder auch die Woche anfragen, ob der Grillmeister mit Grill und Fleisch zu einer Veranstaltung oder einem Familienfest kommt. Das hat etwas. Zusehen, wie man den Fleischgenuss unter Holzkohle perfektionieren kann.

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Doch heute darf man die Eröffnung mit der sympathischen Familie feiern. Draußen vor der Metzgerei steht der Getränkewagen, für die Kinder ist ein XXL-Dartspiel aufgebaut, und das Ganze bei Livemusik. Bis 20 Uhr wird die Neueröffnung gefeiert, und jeder Besucher ist herzlich willkommen. Große Freude auch auf Seiten der Gemeinde. Der Bürgermeister Detlef Paul ließ es sich nicht nehmen, der Neueröffnung beizuwohnen und die Glückwünsche des Ortes zu überbringen. Für Andreas Minor von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Lahn ist das ebenfalls ein großer Tag, denn sie begleiteten den Prozess der Neueröffnung mit viel Know-how. Und nun? Lasst es euch schmecken. Der Lenz ist da.

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Ärger bei den Freien Wählern: Lahnsteins Siefert und Seifert treten nicht mehr für den Kreis an

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Foto: Archivbild Stadt Lahnstein

LAHNSTEIN Die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel lehnte auf dem Bundesparteitag der Freien Wähler in Bitburg den Antrag gegen die Zusammenarbeit mit der AFD ab. Zum gleichen Zeitpunkt war Sebastian Siefert für die Freien Wähler als Redner auf der Demonstration gegen Rechts in Nastätten. Für den Lahnsteiner Oberbürgermeister Siefert eine unerträgliche Situation. Während auf der einen Seite der Stadtratskollege gegen Rechtsextremismus demonstrierte, musste das Stadtoberhaupt erleben, dass die Landtagsabgeordnete sich nicht klar abgrenzte gegen die AFD.

Zusätzlich steht Lisa-Marie Jeckel auf dem ersten Listenplatz der Freien Wähler für den Kreistag Rhein-Lahn. Für Siefert ist jede Zusammenarbeit mit der AFD ausgeschlossen. Er befürchtet, dass Jeckel themenbezogen eine solche nicht kategorisch abweisen würde.

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Rund 92 Prozent sprachen sich in Bitburg für ein Kooperationsverbot mit der AFD aus. Ein klares Votum. Vier Personen aus den rheinland-pfälzischen Freien Wähler stimmten dagegen. Eine davon war die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Gründe für die Ablehnung sollen rein juristisch gewesen sein. Von einer Zusammenarbeit mit der AFD möchte die Landtagsabgeordnete nichts wissen. Dagegen würde bereits der Bundesbeschluss der Partei sprechen.

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Doch das alleine sollen nicht die Gründe von Siefert und Seifert für die Ablehnung Lisa-Marie Jeckel gewesen sein. Sie bemängeln fehlende Unterstützung und Zusammenarbeit für die Kreistagsfraktion. Im Kreis wäre die Landtagsabgeordnete wenig präsent gewesen. Doch dabei alleine ist es nicht geblieben. Die Lahnsteiner Mitglieder der Freien Wähler stellten sich demonstrativ hinter den Lahnsteiner Oberbürgermeister Lennart Siefert und Sebastian Seifert, indem sie allesamt eine Kandidatur für den Kreistag ausschlossen.

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