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Goethe-Leistungskurs Sport 11 hält sich souverän über Wasser

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Goethe-Leistungskurs Sport 11 hält sich souverän über Wasser

BAD EMS Am Dienstag, dem 31.05.22, und am Montag, dem 13.06.22, hat sich der Sport-Leistungskurs (LK) der Jahrgangsstufe 11 am Ruderverein an der Lahn getroffen. Die Ruderer des RV Bad Ems haben uns Schüler:innen einen Schnupperkurs auf dem Wasser angeboten. Allerdings stand zunächst eine Einheit Materialkunde im Trockenen auf dem Programm. Vorweg wurde uns in der Rudersprache erklärt, wie wir die Boote für den ersten Wassergang startklar zu machen haben.

Nach kurzer Einführung in die Rudertechnik durften wir uns praktisch an den Skulls, den Rudern, erproben. Auch wenn wir in den Vierer-Booten immer wieder Schwierigkeiten hatten, den Rhythmus zu halten und die Ruderschläge synchron durchzuführen, haben wir uns mit der Zeit hineingefuchst und selbst Wendemanöver auf dem Wasser hinbekommen. Auch wenn es mal durch einen Regenguss von oben nass wurde, so blieb dennoch die Motivation nicht auf der Strecke. Ganz im Gegenteil – die angestimmten Seemannslieder zeigten, wieviel Freude und Spaß wir bei der für die meisten neuen sportlichen Bewegung hatten. Um diesen Erfahrungsschatz reicher, bedanken wir uns nochmals herzlich bei den helfenden Ruderern des Vereines. Wir haben zum Abschluss der Schnuppereinheit als kleinen Dank für die Mühen den Grill angeschmissen und es uns bei Würstchen mit Salat sowie Kaltgetränken gut gehen lassen.  Text: Laura Schieder Bilder: Goethe-Gymnasium

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Schulen

Sicherheit für die Kinder: Polizeikontrolle vor Schulbeginn in Bad Ems

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS Heute Morgen, in Bad Ems an der Ecke Braubacherstraße und Winterbergstraße, stand die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt, als örtliche Polizeibeamte eine Kontrolle durchführten. Mit einem besonderen Fokus auf die Kindersicherung und den Fußgängerüberweg Braubacherstraße sorgten sie für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei den Fahrzeugführern.

Die Maßnahme wurde eingeleitet, um sicherzustellen, dass die jüngsten Verkehrsteilnehmer angemessen geschützt sind und um die Sicherheit an einer viel befahrenen Kreuzung zu gewährleisten. Trotz der klaren Vorschriften und des offensichtlichen Bedarfs an Sicherheitsvorkehrungen mussten einige Fahrer Bußgelder oder Verwarnungsgelder hinnehmen, da ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß mit Kindersicherungen ausgestattet waren.

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Die Tragik dieser Situation liegt in der Tatsache, dass die Verstöße gegen die Kindersicherungsvorschriften vermeidbar sind und dass diese Kontrollen stattfinden müssen, um das Leben unserer Kinder zu schützen. Die Polizei erinnert die Fahrer daran, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat und dass die Einhaltung der Vorschriften nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Unfällen leistet.

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Diese morgendliche Polizeikontrolle ist ein deutliches Signal an die Fahrzeugführer, die Sicherheit auf den Straßen ernst zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln dazu beiträgt, Leben zu retten. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Straßen sicher sind, insbesondere für diejenigen, die am verletzlichsten sind – unsere Kinder.

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Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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Lahnstein

Lahnsteiner Schüler ist spitze in Mathe und Chemie

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Foto: Johannes-Gymnasium Lahnstein

LAHNSTEIN Thorben Weinhold besucht die 9. Klasse des Privaten Johannes-Gymnasiums in Lahnstein und steht kurz vor dem „Triple“ in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wettbewerben in Rheinland-Pfalz. Thorben errang am 13.03.2024 bei der Landesrunde Rheinland-Pfalz/Saarland des Schülerwettbewerbs „Chemie-die stimmt!“ den 1. Platz in der Klassenstufe 9. Durch seine hervorragenden Leistungen in den ersten beiden Runden hat er sich nun für die 3. Runde der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes qualifiziert und nimmt vom 04.06. bis 07.06.2024 an einem dreitätigen Auswahlseminar in Münster teil.

Am 12. April wurde Thorben dann beim Landeswettbewerb Mathematik zum Landessieger gekürt. Er hat die Jury mit seinen mathematischen Leistungen sehr beeindruckt und konnte diese im Rahmen eines 3-tägigen Workshops an der Universität Kaiserlautern unter Beweis stellen. Am 25. und 26.04.2024 nimmt nun Thorben Weinhold zusammen mit seinen Mitschülern Enjo Westphal und Gero Hanrath am Landesfinale Schüler experimentieren mit ihrer Forschungsarbeit zur Balkonaufzuchtstation in der Sparte Biologie teil. „Wir drücken den drei Jungs die Daumen für das Landesfinale – die Leistungen von Thorben Weinhold sind schon mit den beiden Erstplatzierungen mehr als außergewöhnlich“ – so der stolze Schulleiter Rudolf Loch – „ein Landessieg bei Schüler experimentieren wäre dann tatsächlich das Triple“.

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