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VG Loreley

75 Jahre Grundgesetz: Feierlichkeiten auf der Marksburg in Braubach

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BRAUBACH Am 23. Mai wird das Grundgesetz in Deutschland 75 Jahre alt. An dieses wegweisende Ereignis erinnerte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtspräsident Professor Dr. Lars Brocker auf der Marksburg oberhalb von Braubach. Eingeladen hatte der Loreley Verbandsbürgermeister Mike Weiland. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, so beginnt das Grundgesetz in Deutschland. »Der Mensch steht im Mittelpunkt. Nicht der Deutsche, der Christ, der Heterosexuelle oder der Nichtbehinderte. Einzig der Mensch steht im Mittelpunkt. Wir müssen alles dafür tun, dass nicht rechtsextreme oder andere Extremisten in die Verantwortung kommen könnten«, führt der Landtagsabgeordnete Roger Lewentz aus.

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Mitorganisiert hat die Veranstaltung das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium aus St. Goarshausen. Gerade jungen Menschen sind in der Verantwortung, dass das Grundgesetz wehrhaft bleibt und nicht aufgeweicht wird. „Beim deutschen Grundgesetz stehen die Menschenrechte an erster Stelle. Das ist nicht üblich auf der ganzen Welt“ teilt der 12.-Klässler Ricardo Tönges mit. »Es ist wichtig, dass das Bewusstsein zum Grundgesetz nicht nur in die Großstädte gehört, sondern auch in alle kleinen Gemeinden«, spricht der rheinland-pfälzische Verfassungspräsident Prof. Dr. Lars Brocker.

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Vielfach stellt sich die Frage nach der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes. Dabei ist es der Text, auf dem die deutsche Freiheit fußt und die mittlerweile immer häufiger von innen heraus versucht wird, anzugreifen. Die Hüter des Grundgesetzes sind die Verfassungsrichter der Länder und des Bundes. Es ist kein statischer, sondern flexibler Gesetzestext, der sich der Gegebenheit angepasst hat. Seit 1949 wurden durch über 60 Änderungsgesetze insgesamt 200 Grundgesetzartikel geändert. 83 Artikel blieben unverändert. Siebenmal wurden Grundrechtsabschnitte verändert.

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In Stein gemeißelt war das Grundgesetz nie. Es gibt lediglich eine Ewigkeitsklausel, die in Artikel 79 Absatz 3 besagt, dass eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Damit wird eine Gleichschaltung zu einem Zentralstaat wie 1933 verhindert. Außerdem darf die Garantie der Menschenwürde nicht angetastet werden oder ein Abbau des Rechtsstaat- oder Demokratieprinzips versucht werden. Alles andere darf durchaus verändert werden.

Das Grundgesetz ist die Garantie für ein freiheitliches Leben in Deutschland

Ohne solche Änderungen gäbe es zum Beispiel keine Bundeswehr. Das sah das ursprüngliche Grundgesetz nicht vor. Seit 1986 gibt es die Notstandsregelungen. Zum Artikel 20, der die demokratischen Prinzipien beschreibt, fügte man einen vierten Abschnitt hinzu der besagte, dass gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bis 1992 hieß es im Grundgesetz: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.« Heute ist das aufgeweicht. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ist heute in bestimmten Fällen nicht mehr so unverletzlich. Der Umweltschutz spielte 1949 kaum eine Rolle, jetzt findet sich in Artikel 20a ein eigenes Gesetz dafür, dass auch den Tierschutz beinhaltet. 2021 kam der nächste große Versuch, eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Dabei ging es darum, dass Kinderrechte in das Buch mit aufgenommen werden. Am Ende fand sich dafür noch keine Mehrheit.

In dem bedrückenden Film Schindlers Liste sagte der jüdische Buchhalter Izak Stern: „Diese (Namens-)liste bedeutet Leben“. Gleichermaßen ist das Grundgesetz die Garantie für ein freiheitliches Leben in Deutschland, auf das wir uns alle berufen dürfen. Für die Überlebenden des 2. Weltkriegs keine Selbstverständlichkeit. Sie mussten erst lernen und erkennen, dass jeder Mensch den gleichen Wert hat unabhängig seines Geschlechts, Religion, sexuellen Orientierung, Herkunft oder Hautfarbe.

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Heute sollte es eine Selbstverständlichkeit geben. Frauen heiraten Frauen und Männer ehelichen sich mit Männern, das Geschlecht ist nicht mehr nur Mann oder Frau, sondern vielleicht auch divers und die Religionsausübung in Freiheit ist Normalität, wenn denn nicht schon wieder Unbelehrbare versuchen würden an genau diesen Grundrechten zu sägen. Sie werden längst wieder laut. Die Rede ist vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, Beschneidung des Asylrechts, häuslichen Pflichten der Frauen und keine gleichgeschlechtlichen Ehen und schon gar nicht mit Kindern.

Wehret den Anfängen heißt auch hier die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes stärken. Gerade deswegen freute sich der Loreley-Verbandsbürgermeister Mike Weiland den Festakt in der Marksburg mit den Schülern des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums erleben zu dürfen, denn nach einem Festakt ist vor spannenden Gesprächen mit der jugendlichen Zukunft, die später dafür verantwortlich ist, dass das Grundgesetz beständig bleibt.

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Straßenausbau im Braubacher Rosenacker startet

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Foto: Markus Fischer
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BRAUBACH Im Stadtteil Braubach Nord beginnen am Montag, 12. Januar 2026, die Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Straße „Im Rosenacker“. Mit der Maßnahme haben die Verbandsgemeindewerke Loreley und die Stadt Braubach die Firma EUROVIA Bau GmbH beauftragt.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Kreuzungsbereich Im Rosenacker / Dautenstielweg bis zur Mitte der Einfahrt der Firma Schöntges Automobile. Die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich bis zum Sommer 2026 dauern“, informiert der für Bauen zuständige Beigeordnete der Stadt, Marius Risch. Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn fänden Kampfmittelsondierungen statt. In diesem Zusammenhang würden Halteverbote eingerichtet, die aus Sicherheitsgründen zwingend einzuhalten seien, so Risch.

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Während der Bauphase ist die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke im Bauabschnitt mit Kraftfahrzeugen nicht möglich. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb des gesperrten Bereichs abzustellen. Die Stadt Braubach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen, die mit der Maßnahme verbunden sind.

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Ansprechpartner auf der Baustelle ist der Kolonnenleiter Markus Retzmann. Für allgemeine Rückfragen stehen zudem die Verbandsgemeindewerke Loreley sowie die Stadt Braubach und die Firma Eurovia, Telefon 0261 80890, zur Verfügung.

Anliegerversammlung zur Baumaßnahme im Rosenacker

Um die Anliegerinnen und Anlieger umfassend zu informieren, lädt die Stadt Braubach zu einer Anliegerversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, 21. Januar 2026, um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Braubach statt. Dort werden weitere Informationen zur Baumaßnahme sowie zum geplanten zeitlichen Ablauf gegeben (pm Stadt Braubach).

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BEN Radio

Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik

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RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.

Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.

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Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.

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2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.

Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.

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VG Loreley

Neues Verwaltungsgebäude in St. Goarshausen: Die Vorwürfe waren laut – der Faktencheck ist lauter! Onlinemedium bringt unhaltbare Vorwürfe: Planungsstände mit Realität verwechselt

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Foto: BEN Kurier
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ST. GOARSHAUSEN Rund um das neue Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Loreley in St. Goarshausen ist in den vergangenen Tagen ein Bild entstanden, das viele sofort triggert: Da war plötzlich in einem Onlinemedium die Rede von einer angeblichen Wellnessoase für den Bürgermeister, von einer ausschweifenden Dachterrasse, von einer »gläsernen« Loggia, von einer aufwendig inszenierten Tiefgarage, kurz: von Luxus statt Funktion, von Komfort statt Verwaltung, von Steuergeld für Annehmlichkeiten. Grundlage für diese Debatte sind Anmerkungen aus dem Kommunalbericht 2025, in dem der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Planung und Ausführung des Projekts kritisch beleuchtet.

Genau an diesem Punkt beginnt aber das, was saubere, neutrale Pressearbeit ausmacht: Wer schwere Vorwürfe oder zugespitzte Bilder in den Raum stellt, muss sie überprüfen. Dazu gehört, Betroffene zu Wort kommen zu lassen und, wenn es möglich ist, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Nur so können Leser informiert werden, nicht mit Schlagworten, sondern mit überprüfbaren Fakten.

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Der BEN Kurier war deshalb vor Ort. Wir haben das Verwaltungsgebäude von innen besichtigt und mit Verbandsbürgermeister Mike Weiland gesprochen. Begleitet wurde der Termin von unserer Kollegin Jennifer Schmidt, die den BEN Kurier ehrenamtlich als Reporterin unterstützt. Und das Ergebnis dieser Besichtigung ist eindeutig: Mehrere Kernaussagen, die sich aus dem Prüfbericht und der zugespitzten Weitererzählung in der öffentlichen Debatte verselbständigt haben, halten der Realität im Gebäude nicht stand.

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Wie aus Kritik ein Luxus-Narrativ wurde

Der Kommunalbericht 2025 enthält Hinweise und Kritikpunkte zur Planung, zu Flächen, zu Ausstattungsstandards und zur Wirtschaftlichkeit. Solche Prüfanmerkungen sind wichtig, gerade bei Projekten dieser Größenordnung. Problematisch wird es jedoch, wenn aus Prüfsätzen ein Gesamtbild gebaut wird, das »Luxus für den Chef« suggeriert, ohne den Abgleich mit dem tatsächlichen Planungsstand und dem tatsächlichen Bauzustand zu leisten.

Vor Ort zeigt sich: Viele der Reizworte, die in der Debatte hängen geblieben sind, beschreiben entweder längst überholte Planungsstände , oder sie treffen die Sache sprachlich so verzerrt, dass beim Leser ein falscher Eindruck entsteht.

Die Dachterrasse: was tatsächlich oben liegt

Eines der stärksten Bilder in der Debatte war die Dachterrasse. Das klingt nach Liegestühlen, Ausblick, Privatbereich. Vor Ort ist davon nichts zu sehen und vor allem: Es ist baulich etwas völlig anderes. Was oben als Terrasse gelesen wurde, ist in der Realität die Dacheindeckung über dem darunterliegenden Trauzimmer- und Aufenthaltsbereich. Eine nutzbare Dachterrasse im klassischen Sinn wird es nicht geben. Der angrenzende Bereich, der im Prüfkontext mit 36 Quadratmetern im Raum stand, ist nach Anpassungen nicht nur kein Luxus, sondern ein deutlich kleiner dimensionierter Funktionsraum: 21,3 Quadratmeter, nachgemessen und verkleinert.

Kurz: Das Dachterrassen-Narrativ fällt beim ersten Blick durch die Tür. Es ist »Dach«. Und darunter ein Trauzimmer mit Besprechungsraum, das Aufgaben erfüllt, die bisher Geld kosten, jedes Mal aufs Neue.

Die Wellnessoase: Dusche ja, Luxus nein

Das zweite Schlagwort war die »Wellnessoase«. Es ist das klassische Empörungs-Reizwort: Wer will schon, dass Steuergeld in Wohlfühlbereiche fließt?

Die Realität im Gebäude ist nüchtern. Im sogenannten Bürgermeisterbereich, der nicht »Bürgermeister allein« ist, sondern Arbeitsplätze von Bürgermeister und Vorzimmer umfasst, findet sich eine zu errichtende Nasszelle: Toilette, Handwaschbecken, und eine Dusche, ohne Kabine, ohne Inszenierung. Dazu eine kleine Teeküche, die nicht exklusiv gedacht ist, sondern das Gebäude mitversorgt. »Wellness« ist dafür ersichtlich die falsche Vokabel.

Entscheidend ist auch: Diese Dusche ist nicht als Privatkomfort geplant, sondern in vielen Verwaltungen (z.B. Kreisverwaltung und anderen Verbandsgemeindeverwaltungen) sind solche Sanitärlösungen längst normal, gerade wenn Termine eng getaktet sind und Mitarbeiter auch außerhalb klassischer Bürozeiten im Einsatz sind.

Dazu kommt ein Punkt, der in der moralischen Aufladung gern unterschlagen wird: Ein Verbandsbürgermeister arbeitet nicht von »neun bis fünf«. In der Praxis sind Wochen mit sehr hoher Stundenzahl Realität. Wer von Termin zu Termin geht, Sitzungen, Bürgertermine, Außentermine, Krisenlagen, Baustellen, Repräsentation, der verbringt einen großen Teil seiner Zeit im Büro. Es ist, übersetzt in Alltagslogik, oft eher »Wohnzimmer« als Schreibtischplatz. Und gerade im Sommer ist eine kurze Dusche zwischen Terminen kein Luxus, sondern schlicht funktional, bevor es weitergeht.

Das ist die eigentliche Entlarvung: Aus einem normalen, schlichten Bad mit Dusche wurde rhetorisch eine »Oase«. Die zu errichtende spartanische Nasszelle selbst widerspricht dieser Erzählung.

Dazu noch die Sage mit dem überdimensionierten Bürgermeisterbüro: Die oft zitierte Zahl von 63 Quadratmetern beschreibt nicht ein einzelnes Büro, sondern einen bereits verkleinerten Arbeitsbereich von etwa 57 Quadratmetern inklusive Vorzimmer mit zwei Arbeitsplätzen sowie Teeküche und Sanitär und wirkt damit, verglichen mit den Bürgermeisterzimmern in anderen Verbandsgemeinden, eher klein und spartanisch als luxuriös. Das Bürgermeisterzimmer hat lediglich 28,4 Quadratmeter und nicht 63 Quadratmeter.

Das gläserne Trauzimmer: Planstand vs. Realität

Das nächste Bild: »komplett verglast«. Auch hier wirkt das Wort wie ein Trigger: teuer, extravagant, Showarchitektur. Vor Ort ist entscheidend, was inzwischen umgesetzt und geändert wurde.

Im Gespräch und anhand des Bauzustands wird klar: Eine vollständig bodentiefe Verglasung war in einer frühen Planung einmal enthalten, wurde aber nach Hinweisen angepasst. Die Fassade wurde verändert, Fenster nicht mehr durchgehend bodentief ausgeführt, ausdrücklich auch aus Effizienz-, Energie- und Kostengründen sowie mit Blick auf Folgekosten.

Das heißt: Wer heute noch mit dem Etikett »voll verglast« arbeitet, beschreibt nicht den aktuellen Stand. Und genau hier kippt der Unterschied zwischen Kritik und Verzerrung: Prüfer können frühere Planungen kritisieren, aber Berichterstattung muss dann sauber trennen, ob der kritisierte Zustand noch gilt oder bereits korrigiert wurde.

Die »flutbare Tiefgarage« und warum sie eher ein Carport ist

Kaum ein Begriff klang in der Debatte so nach Bau-Spielerei wie die »flutbare Tiefgarage«. Wer das liest, denkt an ein teures Untergeschoss, aufwendig abgedichtet, technisch kompliziert.

Vor Ort ist das Bild ein anderes: Unter dem aufgeständerten Gebäude entstehen Stellplätze. Nicht als geschlossene, in den Boden eingelassene Tiefgarage, sondern als durchflutbarer Bereich, treffender beschrieben als Carport unter dem Gebäude. Genau das ist im Hochwassergebiet der entscheidende Punkt: Ein geschlossener, erdberührter Tiefgaragen-Bau wäre nach Hochwasserereignissen mit erheblichem Reinigungs- und Schadensrisiko verbunden. Die offene, durchflutbare Lösung reduziert Folgekosten und passt zur gesamten Bauweise auf Stelzen.

Hier zeigt sich ein Grundmuster: Wer ein Wort wie »Tiefgarage« setzt, erzeugt automatisch ein Luxusbild, obwohl die Konstruktion gerade eine Hochwasser-Notwendigkeit und eine Kostenbremse ist.

Dazu kommt ein weiterer Realitätscheck: Die bisherigen Verwaltungsstandorte liegen höhenmäßig tiefer. Hochwasser hat dort bereits Folgekosten erzeugt. Der Neubau ist so geplant, dass genau diese Schäden in Zukunft geringer ausfallen.

Das Hochwassergebie: nicht Wunsch, sondern Zwangslage

Ein Kernargument, das in der Debatte oft moralisch verkürzt wird: »Warum baut man überhaupt dort?« Die Antwort ist banal und politisch unbequem zugleich: Flächen sind knapp und Alternativen nicht vorhanden.

Nach Darstellung aus dem Projektprozess wurden seit 2020 verschiedene Möglichkeiten geprüft: Sanierung, Neubau, andere Bestandsgebäude. Am Ende blieb dieser Standort als realistische Option, auch wegen Erreichbarkeit für Bürger. Damit ist das Bauen im Hochwasserbereich keine romantische Idee, sondern eine Zwangslage und dann entscheidet nicht die Fantasie, sondern die Hochwasserschutzvorgabe: aufgeständertes Bauen, Einhaltung der maßgeblichen Hochwasserlinie.

Wer den Standort kritisiert, muss deshalb fairerweise zwei Dinge nebeneinander legen: ja, Hochwassergebiet ist ein Risiko. Aber nein, es ist nicht automatisch „leichtfertig“, wenn man zugleich so baut, dass das Risiko technisch minimiert wird, Folgekosten sinken und der Standort anhand von kaum vorhandener Flächen alternativlos war und in die Überlegungen von allen Institutionen mit einbezogen wurde.

1089 Quadratmeter: warum die Zahl nicht einfach so steht

Ein weiterer Aufreger war die Fläche: 1089 Quadratmeter. In der öffentlichen Debatte ist so eine Zahl schnell zu »groß«. Der Rechnungshof hinterfragt Diskrepanzen gegenüber bewilligten oder hergeleiteten Nutzflächen.

Vor Ort wird die Flächenfrage aber greifbarer, wenn man sie nicht als Zahl behandelt, sondern als Aufgabenpaket einer modernen Verwaltung: In den bisherigen Gebäuden fehlen Sozialraum, Besprechungsräume, ein vernünftiger Sitzungssaal; dazu kommen neue Aufgaben, die Kommunen seit Jahren zusätzlich schultern müssen: Krisenstäbe, Flüchtlingsbetreuung, Klimaschutz, Ganztagsförderung, immer neue Bundes- und Landesvorgaben. Und: Mit dem Neubau sollen Fachbereiche zusammengeführt werden, Räume werden unmittelbar belegt. Und eines wurde einfach vollkommen vergessen: Es gab einmal zwei Verbandsgemeinden: Loreley und Braubach und die werden nun weiter zusammengeführt. Von Tag eins an sind alle Räume vollständig belegt. Das schafft Synergien die vorher nicht einmal denkbar waren.

Hinzu kommen Standards, die Fläche fressen, ohne dass sie politisch vor Ort beschlossen wurden: Barrierefreiheit, Flurbreiten, Toilettenanforderungen pro Etage, Aufzug: Vorgaben aus Regelwerken, die sich kommunal kaum wegdiskutieren lassen. Das sind Quadratmeter, die in jeder Verwaltung entstehen, aber selten in Empörungsartikeln als Ursache auftauchen.

Kurz: 1089 Quadratmeter sind nicht automatisch Luxus. Die Zahl wird erst dann seriös bewertbar, wenn man sie mit Aufgaben, Pflichten und Standards zusammenliest und genau das fehlt in vielen zugespitzten Darstellungen indem die Fakten rigoros ignoriert oder nicht hinterfragt wurden.

Kosten, Anpassungen, Prüfhinweise – und was daraus geworden ist

Auch beim Geld lohnt der Blick auf den Stand: Im Interview wird ein veranschlagter Gesamtansatz von 9,2 Millionen Euro genannt; ein großer Teil sei bereits gebunden, und man liege aktuell unter der Kalkulation. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Baupreise der vergangenen Jahre massiv gestiegen sind: Entwicklungen, die öffentliche Bauprojekte ebenso treffen wie private Bauherren (Ukrainekrise, gestiegene Preise für Baustoffe usw).

Wichtig in der Entlarvung ist aber weniger das politische Pro oder Contra zu Baukosten, sondern die Frage: Wurden Hinweise aufgegriffen? Nachweisbar ja, etwa bei der Reduzierung und Neubewertung von Flächen (Beispiel 36 → 21,3 Quadratmeter beim Aufenthaltsraum) und bei der Anpassung der Verglasung und Fensterstandards.

Das heißt nicht: »Alles ist perfekt.« Es heißt: Wer den Prüfbericht und seine Kritik zitiert, muss gleichzeitig zeigen, was inzwischen geändert wurde, sonst entsteht beim Leser eine Scheinrealität.

Realität schlägt Reizwort

Die Debatte um das Verwaltungsgebäude zeigt, wie schnell aus Prüfanmerkungen ein Empörungsfilm geschnitten werden kann, mit Begriffen, die im Kopf sofort Bilder erzeugen: Wellnessoase, Dachterrasse, gläsernes Trauzimmer, flutbare Tiefgarage. Der Vor-Ort-Check entzieht diesen Bildern den Boden.

Was im Gebäude tatsächlich zu sehen ist, ist funktionale Verwaltung: ein kleines zu errichtendes Sanitärbad mit Dusche statt »Oase«, ein Dach statt »Terrasse«, ein angepasstes Trauzimmer statt »Glaspalast«, Stellplätze unter einem aufgeständerten Gebäude statt »Tiefgaragen-Prestige«. Und die Flächen- und Kostenfragen werden erst dann fair, wenn man sie mit Aufgabenwachstum, Standards und Hochwasserschutzvorgaben zusammen betrachtet.

Wer das Projekt kritisch begleitet, darf und soll genau hinsehen. Aber wer kritisiert oder zugespitzt berichtet, muss ebenso konsequent prüfen, ob die zugespitzten Bilder stimmen. In St. Goarshausen zeigt sich: Mehrere zentrale Behauptungen, die derzeit kursieren, sind in dieser Form nicht Realität. Genau deshalb waren wir vor Ort. Genau deshalb ist der Faktenabgleich wichtiger als der lauteste Begriff.

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