Blaulicht
Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen
Hochwasserkatastrophe an der Ahr Foto: Marti Seifert - Creative Commons Zero, Public Domain
KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022 und 09.06.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergänzt:
Mittlerweile hat die Polizei die aus den bisherigen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse in wesentlichen Teilen zusammengefasst und mit der Fertigung ihres Abschlussberichts begonnen. In der sich nun anschließenden Phase des Verfahrens erfolgt eine eingehende Auswertung der Erkenntnisse und der bereits zu einzelnen Fragekomplexen vorliegenden Berichte durch die Staatsanwaltschaft. Hierbei finden auch Erkenntnisse aus einzelnen weiteren Zeugenvernehmungen sowie aus den beim Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtages Rheinland-Pfalz angeforderten und von dort zur Verfügung gestellten Unterlagen Berücksichtigung. Auch wird in diesem Zusammenhang das vor wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingegangene Gutachten des hydrologischen Sachverständigen inhaltlich einzuordnen sein.
Der Sachverständige ist insbesondere zu folgenden Schlüssen gelangt:
Bei der Flut im Ahrtal habe es sich um ein Ereignis von hoher Komplexität gehandelt. Diese Komplexität sei im Vorfeld nicht abzusehen gewesen und habe sich auch nicht durch Modellierungen prognostizieren lassen. Das Ausmaß der Zerstörung sei nicht allein auf die extreme Abflussgröße zurückzuführen. Vielmehr seien große Mengen an Treibgut flussabwärts transportiert worden, was an zahlreichen Brücken zu Verklausungen geführt habe. Dies habe lokale und punktuelle weitere Erhöhungen des Wasserstandes durch Rückstau zur Folge gehabt.
Der Sachverständige verweist auch auf die Wasserverdrängung durch Bauten auf dem Talboden. Da der Zufluss aus den Nebenbächen räumlich und zeitlich unterschiedlich erfolgt sei, hätten sich die Wassermengen nur teilweise überlagert, was beobachtete schwankende Wasserstände erkläre. Lokal seien schwallartige Wellen hinzugekommen, die aus dem Aufbruch von Verklausungen resultiert hätten. Die Faktoren hätten sich lokal sehr unterschiedlich auf das Geschehen ausgewirkt. Das plötzliche Auftreten des Hochwassers, der in Schüben erfolgte schnelle Anstieg des Wasserstandes sowie die für die Ahr ungewöhnlich hohen Fließgeschwindigkeiten sprächen für ein als Sturzflut zu bezeichnendes Ereignis, wobei Sturzfluten in Deutschland nur selten vorkämen.
Die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie weiterer meteorologischer Institutionen hätten nahe, teilweise sogar deutlich über den tatsächlich gefallenen Niederschlagsmengen gelegen. Bei der Konkretisierung der erwarteten Regenmengen für das Einzugsgebiet der Ahr zeige sich ein größeres Spektrum der Niederschlagsmengen. Dies sei in der Dynamik des Regenbandes begründet, das sich erst kurzfristig genauer habe verorten lassen. Bereits eine geringfügige räumliche Verschiebung des erwarteten Niederschlagsbandes hätte im Ahr-Einzugsgebiet zu einem erheblichen Unterschied in den Regenmengen geführt. Selbst wenn sich die tatsächlich gefallene Niederschlagsmenge nur im unteren Bereich des durch den Deutschen Wetterdienst prognostizierten Spektrums bewegt hätte, wäre dennoch ein Hochwasser der Größenordnung des 02.06.2016 zu erwarten gewesen.
Konkrete Hochwasserwarnungen und durch das Landesamt für Umwelt prognostizierte Pegelstände seien erst drei Tage später, eine Gefahrenwarnung, welche ein schweres Hochwasser der Größenordnung eines seltener als alle 50 Jahre auftretenden Hochwassers prognostizierte, erst am 14.07.2021 um 17:17 Uhr erfolgt. Die konkreten Pegel-Prognosen hätten am 14.07.2021 um 11:22 Uhr angedeutet, dass ein Hochwasser der Größenordnung vom Juni 2016 zu erwarten sei. Eine realistischere Prognose der erwarteten Pegelstände sei jedoch erst ab 20:22 Uhr und damit erst nach Eintritt des Hochwassers am Oberlauf der Ahr erfolgt. Am Unterlauf sei das Hochwasser erst später eingetreten, und zwar in Bad Neuenahr zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr und in Sinzig ab 02:00 Uhr. Die prognostizierten Pegelstände hätten ab 14:22 Uhr gereicht, um von einem Hochwasser größer als 2016 auszugehen. Ab 20:22 Uhr habe ein nochmals deutlich größeres Hochwasser als 2016 angenommen werden müssen. Das tatsächliche Hochwassergeschehen habe sich insbesondere durch die Warnungen der Hochwassergefahr sowie der Pegelprognosen frühestens um 20:22 Uhr prognostizieren lassen.
Das Ahr-Hochwasser vom 14./15.07.2021 habe sich von dem „Jahrhunderthochwasser“ am 02.06.2016 in seiner Entstehung und Größe signifikant unterschieden. Der 2016 erreichte Scheitelabfluss habe etwa 20 bis 25% von dem betragen, was im Juli 2021 erreicht worden sei. Zwar seien auch 2016 etwa 800 beschädigte Häuser registriert worden, doch habe keine Einsturzgefahr bestanden. Auch andere Faktoren, die das Hochwasser vom Juli 2021 maßgeblich geprägt hätten, wie die großen Mengen an Treibgütern, die daraus entstandenen Verklausungen oder die hohen Fließgeschwindigkeiten innerhalb bebauter Gebiete, seien 2016 nicht beobachtet worden.
Die Ausführungen des Gutachters bestätigen die bereits zuvor durch die bisherigen Ermittlungen gewonnene Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Flut im Ahrtal am 14./15.07.2021 um ein Geschehen handelt, das mit dem Begriff „Hochwasser“ nur unzureichend beschrieben ist. Dies wird im Rahmen der Frage, wie mit im Vorfeld der Katastrophe ergangenen Warnungen umgegangen worden ist, zu berücksichtigen sein. Ansonsten bedarf das Gutachten wie auch die übrigen, bisher gewonnenen Beweismittel der näheren Auswertung, die sich auf den konkreten Ablauf der Katastrophennacht sowie – ggf. – auch auf die Frage bezieht, ob frühere Warnungen zu einer Vermeidung von Todesfällen geführt hätten. Hierbei prüft die Staatsanwaltschaft routinemäßig und ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend weiterhin, ob Anlass besteht, auch gegen andere als die bisher beschuldigten Personen Ermittlungen einzuleiten. Bisher ist dies nicht der Fall.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, parallel zu den Auswertungen der vorliegenden Erkenntnisse den Untersuchungsausschuss um die Übermittlung weiterer dort anfallender Unterlagen zu bitten.
Nähere Auskünfte zum Stand können wegen der noch andauernden Prüfungen leider auch weiterhin nicht erfolgen. Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich bedauerlicherweise noch immer nicht sicher sagen. Auch deshalb sei an dieser Stelle nochmals die für die Beschuldigten weiterhin geltende Unschuldsvermutung besonders betont. Es ist nach wie vor nicht auszuschließen, dass es nach der Sichtung des vorliegenden und sehr umfangreichen Materials noch einzelner Nachermittlungen bedarf. Ungeachtet dessen wird das Verfahren auch weiterhin großem Nachdruck und dem Ziel eines möglichst baldigen Verfahrensabschlusses geführt.
Die Staatsanwaltschaft wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit erneut über den Fortgang des Verfahrens informieren. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt).
Blaulicht
Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp
BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.
Altersstruktur stabiler als oft angenommen
Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.
Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast
Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.
Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber
Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.
Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.
Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen
Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.
Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte
Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.
Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger
Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend
Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.
Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung
Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.
Fazit der Datenlage
In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.
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Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz
OBERNHOF|BAD EMS Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.
Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.
In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.
Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.
Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.
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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!
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