Koblenz
Soldat durfte wegen rechtsextremer Fotoaufnahmen fristlos entlassen werden
Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und
verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen
werden
KOBLENZ Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt, Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf von daher fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im Oktober 2019 kam der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung dieser
Angelegenheit übergab er freiwillig sein Mobiltelefon. Nach dem Abschlussbericht des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst wurde eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bezügen auf dem Mobiltelefon gefunden, was auf eine ideologische Nähe zum Rechtsextremismus hindeute.
In der Folge wurde der Kläger aus der Bundeswehr entlassen. Er habe nicht nur Videos und Fotos mit rechtsextremistischem Bezug auf seinem Mobiltelefon gespeichert, sondern darüber hinaus gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutzbereich verstoßen und die angefertigten Inhalte an Dritte versandt.
Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden
Nachdem weder die Beschwerde noch ein beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellter Eilantrag Erfolg hatten, wandte sich der Kläger im Klageverfahren gegen die Entlassung. Die Klage, mit welcher der Kläger im Wesentlichen die ihm vorgeworfene Gesinnung verneinte, blieb ohne Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe seine sich aus dem Gesetz ergebende Dienstpflicht sowie die ihm ebenfalls obliegende Wohlverhaltenspflicht verletzt, da er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert
habe, die den Staat und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und deformierten.
Auf dem Mobiltelefon des Klägers habe sich eine Vielzahl von Inhalten mit extremistischen Bezügen befunden (z. B. Bilder mit nationalsozialistischen Symbolen sowie rassistische und fremdenfeindliche Witze). Diese habe er vor seinem Eintritt in die Bundeswehr nicht nur empfangen, sondern zu einem nicht unerheblichen
Teil auch weitergeleitet.
Von diesen Inhalten, die objektiv geeignet seien, ihn in die Nähe rechtsextremistischen Gedankenguts zu rücken, habe er sich nicht distanziert. Diese fehlende Distanzierung von der Gewalt- und Willkürherrschaft des national- sozialistischen Regimes habe er nach seinem Eintritt in die Bundeswehr auch nicht nachgeholt. Hierfür wäre die Löschung der Dateien notwendig gewesen. Zudem habe der Kläger auch nach seinem Dienstantritt bei der Bundeswehr Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten empfangen, von denen er sich nicht distanziert habe.
Ohne Bedeutung sei, dass der Kläger die in Rede stehenden Dateien überwiegend im Rahmen eines innerfamiliären Austausches erhalten habe. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Zweifel an seiner persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat zu begründen und damit dessen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen.
Daneben habe der Kläger mit dem Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot die Pflicht zum treuen Dienen verletzt. Er habe hierdurch ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein an den Tag gelegt und zumindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Ordnung der Bundeswehr verursacht.
Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Oktober 2021, 2 K 252/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)
Koblenz
Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren: Mehrere Veranstaltungen in Koblenz Erinnerung an die Opfer aufrechterhalten!
KOBLENZ Am 27. Januar jährt sich zum 81. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Aus diesem Anlass finden in Koblenz mehrere Veranstaltungen statt, die den Opfern des Nationalsozialismus gedenken und die Erinnerung an ihr Schicksal aufrechterhalten.
Noch bis Freitag, 6. Februar, wird in einer Ausstellung in der Citykirche an die Verschleppung von 150 Bewohnerinnen der damaligen „Idiotenanstalt Kühr“ im Mai 1943 in drei deutsche NS-Tötungsanstalten und von dort aus in weitere Tötungsanstalten im von Deutschland besetzten Polen erinnert. Ergänzend dazu zeigt die Ausstellung vom Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e. V., erarbeitete Biografien von Menschen aus Koblenz und Umgebung, die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise sterilisiert oder in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn ermordet wurden.
Am Dienstag, 27. Januar, gedenkt die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ um 17 Uhr an der Stele Balduinstraße (Vorplatz des „Hotel Super 8“ / Görgenstraße) den Opfern aus der Altstadt. Die Balduinstraße war lange Zeit als „kleine Judengasse“ bekannt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden aus der Altstadt in sogenannten „Judenhäusern“ untergebracht, bis sie in die Vernichtungslager der NS-Diktatur deportiert wurden.
Eine weitere Gedenkveranstaltung findet ebenfalls am 27. Januar um 17.30 Uhr am Mahnmal auf dem Reichensperger Platz statt. Oberbürgermeister David Langner gedenkt dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Hans-Zulliger-Schule und der Diesterweg-Schule den NS-Opfern aus Koblenz und Umgebung. Im Zentrum des Erinnerns stehen Menschen, die Opfer von Zwangssterilisationen und Krankenmorden wurden.
Den Schlusspunkt bildet eine anschließende Gedenkveranstaltung in der Citykirche mit Ansprachen des Oberbürgermeisters, des Vorsitzenden des Fördervereins Mahnmal Koblenz, Martin Schlüter sowie einem christlich-jüdischen Gebet. Die Gedenkstunde wird musikalisch umrahmt von Eleonore Ciupka (Flöte) und Werner Höss (Orgel). Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. (pm: Stadt Koblenz)
Blaulicht
Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz
OBERNHOF|BAD EMS Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.
Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.
In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.
Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.
Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.
Koblenz
Sportfreunde Eisbachtal sichern sich den Sieg beim evm-Junior-Cup in Mülheim-Kärlich
MÜLHEIM-KÄRLICH. Beim zehnten evm-Junior-Cup, ausgerichtet vom SG2000 Mülheim-Kärlich 1921 e.V. und unterstützt von der Energieversorgung Mittelrhein (evm), kämpften am Sonntag, 11. Januar, zahlreiche Jugendmannschaften mit großem Sportsgeist um den begehrten Titel. Rund 400 Gäste verfolgten die spannenden Begegnungen in der Philipp-Heift-Halle und sorgten für eine mitreißende Atmosphäre.
Nach packenden Spielen und einem nervenaufreibenden 9-Meter-Schießen setzten sich die Sportfreunde Eisbachtal gegen den Favoriten TUS Koblenz durch und sicherte sich den Turniersieg. Der Titelverteidiger TUS Koblenz belegte in diesem Jahr den zweiten Platz, gefolgt vom JFV Rhein-Hunsrück auf Rang drei.
Doch nicht nur das: Auch Einzelleistungen wurden gewürdigt: Liam Tschauner vom JSG Rhein-Westerwald wurde als bester Torwart ausgezeichnet, während David Szymczuk von den Sportfreunden Eisbachtal den Titel des Torschützenkönigs erhielt. Bester Spieler war Mika Seul von TuS Koblenz.
„Der evm-Junior-Cup ist ein großartiges Event, das jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Jugendsports in unserer Region unterstreicht. Alle Mannschaften haben mit viel Engagement und Fairness um den Sieg gekämpft“, betont Sara Burdenski, verantwortlich für das Sponsoring der evm. Gemeinsam mit Martina Böth-Baulig, Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, und Winfried Erbar, Beigeordneter der Verbandsgemeinde, überreichte sie den Gewinnern den Pokal. „Wir freuen uns, auch 2026 wieder Partner dieses besonderen Turniers zu sein und den regionalen Sport weiterhin zu unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner zu ihren herausragenden Leistungen“, so Burdenski weiter. Bereits jetzt ist klar, dass der evm-Junior-Cup auch im nächsten Jahr erneut stattfinden wird. Dann heißt es zum elften Mal: Wer gewinnt im Kampf um den begehrten Pokal? (pm: evm)
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