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VG Bad Ems-Nassau

Nieverner Martinsleuchten

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Nieverner Martinsleuchten (Foto: Gemeinde Nievern)
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NIEVERN Wie bereits veröffentlicht wird es auch in diesem Jahr leider keinen „klassischen“ Martinsumzug in unserer Ortsgemeinde geben. Nach dem Erfolg vom letzten Jahr laden wir aber dennoch auch 2021 zum Laternen- und/oder Fackelbummel durch die von den Anwohnern in Kerzenlicht, Fackeln und Leuchten gehüllte Straßen unserer Gemeinde ein.

Das „Nieverner Martinsleuchten“ findet am Freitag, den 5. November 2021 ab 17.30 Uhr statt und soll in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen, der Kolpingfamilie, dem Heimat- und Verkehrsverein sowie der Feuerwehr durch eine besondere Ausgestaltung in diesem Jahr noch bereichert werden. So wird der Mühlenweg entlang dem Naturschutzgebiet „Nieverner Wehr“ ausgeleuchtet, auf der Festwiese wird ein Martinsfeuer brennen und die Kinder erhalten in diesem Bereich auch ihren Brezel aus der Hand von St. Martin persönlich. Auch der Schulhof wird in eine besondere Atmosphäre getaucht und die Kolpingfamilie wird ihren traditionellen Bräterkuchen anbieten.

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Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den dann ggf. einzuhaltenden Corona-Bedingungen, werden in Kürze veröffentlicht.

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Wichtig: Gutscheine für Martinsbrezel

Ab kommenden Montag, dem 25. Oktober 2021 gibt es bei der Bäckerei Walldorf in der Schulstraße Bons für einen kostenlosen Martinsbrezel für alle KiTa- und Grundschulkinder, die dann am 5. November beim „Martinsleuchten“ in Empfang genommen werden können

Noch etwas: Warum kein Martinsumzug in Nievern?

Ich kann zunächst die Enttäuschung gerade bei unseren kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie ihren Familien verstehen, dass auch in diesem Jahr kein normaler Martinsumzug stattfindet. Umso mehr, weil in den letzten Tagen durch verschiedene Pressemitteilungen angekündigt wurde, dass in anderen – auch umliegenden Gemeinden – entsprechende Umzüge stattfinden. Allerdings – so ist zumindest meine Kenntnis – stehen dort die Umzüge in der Regel in der Verantwortung von Vereinen oder anderen Organisationen (z.B. der Feuerwehr). Verantwortlicher Veranstalter des Martinsumzuges in Nievern ist schon immer die Ortsgemeinde.

Allen Veranstaltern der diesjährigen Martinsumzüge ist gemein, dass sie sich an den aktuell bestehenden Bestimmungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung zu orientieren haben. Lt. den Hinweisen des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums heißt dies konkret, dass für Martinsumzüge oder vergleichbare Veranstaltungen die Regelungen für Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften gelten. Es gilt daher das Abstandsgebot von 1,5 Metern, wobei Familien oder andere Gruppen zusammen stehen oder gehen dürfen. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich. Musikalische Beiträge von Ensembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig. Für entsprechende Veranstaltungen im Innenbereich gelten darüber hinaus die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Nach Auffassung des Ministeriums sind damit die organisatorischen Anforderungen für einen Martinsumzug „in einem gut händelbaren Rahmen“. Diese Feststellung halte ich persönlich für praxisfremd! Ist doch – und dies sagen die zuständigen Ordnungsbehörden von VG und Kreis unisono – der Veranstalter (und damit die Gemeinde) für die „Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen“ zuständig und nach meiner Auffassung eben nicht gut händelbar. Wie soll dies denn bei einem Umzug mit in der Regel 350 bis 400 fröhlich singenden Teilnehmern, einem Musikzug und St. Martin mit Pferd bewerkstelligt werden. Der vielleicht gut gemeinte Rat, man könnte ja „evtl. die Feuerwehr als Ordnungs- bzw. Regulierungskräfte zwischen den Teilnehmern einsetzen“ ist den ehrenamtlich Tätigen, die sowieso schon für die Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden müssten, nicht zuzumuten und würde von ihnen mit Recht auch abgelehnt. Zudem muss die Frage geklärt werden, was mit denen geschehen soll, die sich trotz freundlicher Aufforderung partout nicht an das Abstandsgebot halten wollen.

All diese Umstände, die trotz gut gemeinten ministeriellen Ansatzes immer noch von dem Veranstalter zu beachten sind, führten zu der Entscheidung der Ortsgemeinde, in diesem Jahr noch einmal auf einen „traditionellen Martinsumzug“ zu verzichten und zumindest eine – wie ich meine – vertretbare Alternative anzubieten. Ich würde mich freuen, wenn diese mit erweitertem Angebot gegenüber dem Vorjahr auch diesmal angenommen würde (Pressemitteilung: Lutz Zaun, Ortsbürgermeister in Nievern).

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Politik

Wahlkreis 7 vor der Landtagswahl: Acht Bewerber kämpfen um das Direktmandat SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler und ÖDP stellen Direktkandidaten

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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POLITIK  Am 22. März findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Im Wahlkreis 7, zu dem die Verbandsgemeinden Diez, Aar-Einrich, Nastätten und Bad Ems-Nassau gehören, bewerben sich acht Kandidaten um ein Direktmandat.

Für die SPD tritt erneut Manuel Liguori aus Nassau an. Er gehört dem rheinland-pfälzischen Landtag seit drei Jahren an. Liguori ist gelernter Maler- und Lackierer, war zuvor Lehrer an der Berufsbildenden Schule Diez und ist aktuell Stadtbürgermeister von Nassau. Zudem ist er Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn und Kreisvorsitzender der SPD Rhein-Lahn. Liguori ist verheiratet und hat ein Kind.

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Die CDU schickt Matthias Lammert ins Rennen. Der gebürtige Tübinger ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und gelernter Jurist. Seit 2001 gehört er ununterbrochen dem Landtag Rheinland-Pfalz an und ist dort Vizepräsident. Lammert ist Mitglied des Kreistags Rhein-Lahn, war von 2009 bis 2022 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion und von 2019 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Zudem ist er Mitglied im Verbandsgemeinderat Diez.

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Für Bündnis 90/Die Grünen kandidiert Annemarie Imgrund. Die 38-Jährige lebt in Nassau, wuchs am Niederrhein auf und ist beruflich als Autorin und Creatorin tätig. Sie ist verheiratet, besitzt das Abitur und gehört der Partei seit dem Sommer 2024 an.

Direktkandidat der AfD ist Robin Classen. Der 35-jährige Familienvater ist Jurist und als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied des AfD-Landes- und Kreisvorstands und steht auf Platz 11 der Landesliste.

Für die FDP tritt Frank Michael Schöberl aus Diez an. Der 60-jährige Diplom-Volkswirt ist Mitglied des Stadtrats und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Er arbeitet als kaufmännischer Niederlassungsleiter und belegt Platz 33 der FDP-Landesliste.

Die Partei Die Linke wird durch Ann-Kathrin Brings vertreten. Die 25-jährige Mutter lebt in Obernhof, ist Heilerziehungspflegerin und in der Pädagogik für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig. Sie steht auf Platz 10 der Landesliste und ist Mitglied im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit.

Für die Freien Wähler kandidiert erneut Lisa-Marie Jäckel. Die 32-jährige Volljuristin gehört dem Landtag seit 2021 an und war 2024 parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion. Jäckel ist Vorsitzende der Jungen Freien Wähler Rheinland-Pfalz und stammt aus Weilburg.

Erstmals stellt die ÖDP im Wahlkreis einen eigenen Kandidaten. Der 26-jährige Wolfgang Schaefer ist Verwaltungsfachangestellter, stammt aus Nassau, steht auf Platz 11 der Landesliste und ist Co-Bundesvorsitzender der Parteijugend .

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VG Bad Ems-Nassau

JOBNOX 2026 in Pohl: Jetzt schnell anmelden! Noch wenige Standflächen frei

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Foto: WFG Rhein-Lahn | Jutta Schützdeller
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POHL Die Zeit drängt, bald endet die Bewerbungsfrist für die Berufs- und Ausbildungsmesse des Rhein-Lahn-Kreises, JOBNOX®. Schon über 100 Unternehmen haben sich einen Platz in einem der beiden  riesigen Zelte oder auf der Außenfläche gesichert, jetzt gibt es nur noch wenige freie Standflächen bis es heißt: „Wir sind ausgebucht!“

Das Team der JOBNOX® freut sich riesig über die großartige Resonanz. „Wir haben in diesem Jahr nach dem Start der Bewerbungsphase so schnell so viele Anfragen erhalten, wir sind total überwältigt!“ sagt Tanja Steeg, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Lahn mbH. „Ja, die Fläche ist zwar groß, wir haben auch in diesem Jahr wieder zwei riesige Zelte, in denen die Messe stattfinden wird, aber irgendwann ist der Platz einfach belegt,“ sagt Andreas Minor, stvtr. Geschäftsführer der WFG und im Team hauptverantwortlich für die Zeltplanung.

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Kostenfrei, aber nicht aufwandsfrei

Mittlerweile hat es sich schon weit herumgesprochen, aber man kann es nicht oft genug betonen: Die Teilnahme an der JOBNOX® ist kostenfrei, aber nicht aufwandsfrei. Was bedeutet das? Bei einer Teilnahme stellt die WFG Rhein-Lahn den Messestand mit einer bedruckten Blende, einer Messetheke mit Logoaufdruck, Tisch und Stühlen sowie einen normalen Stromanschluss zur Verfügung. Auf dieser Basis können sich die Teilnehmenden ganz auf ihre Präsentation konzentrieren. „Es gilt, den Arbeitsalltag so plastisch wie möglich erlebbar zu machen“, sagt Jutta Schützdeller, die im JOBNOX®Team für Marketing und Kommunikation zuständig ist. „Dabei helfen wir gerne und setzen uns gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern die Denkkappe auf, falls gewünscht.“

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Auch für kleine Unternehmen machbar

Nadine Hehner, die im WFG Team für die Zusammenarbeit mit den Schulen zuständig ist, weiß, was die mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler erwarten, wenn sie zur JOBNOX® kommen: „Die JOBNOX® bietet eine breite Auswahl an Berufen, die man vor Ort kennenlernen kann. Aber wir finden, da geht noch mehr. Wir würden uns über Bewerbungen von Apotheken, Friseuren oder Kosmetikinstituten freuen, denn auch für Berufe aus diesem Bereich gibt es viele Interessenten und wir haben noch keine Aussteller aus diesem Bereich.“

Jetzt aber schnell!

Was jetzt zu tun ist? Wer noch bei der JOBNOX® am 8. und 9. Mai 2026 dabei sein will, der sollte sich bis spätestens 31.01.2026 unter https://aussteller.jobnox.de/ anmelden und Teil einer der größten Berufs- und Ausbildungsmessen zwischen Frankfurt und Köln werden!

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Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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