Lahnstein
Neuer Buga-Geschäftsführer zu Besuch in Lahnstein
Neuer Buga-Geschäftsführer zu Besuch in Lahnstein
LAHNSTEIN Kürzlich war der Geschäftsführer der Buga 2029 gGmbH, Berthold Stückle, zu Gast bei der Stadtspitze von Lahnstein. Auch wenn es erst seit gut drei Monaten im Amt ist, bringt er jede Menge Buga-Erfahrung mit: Stückle war bereits bei der Gartenschau in Potsdam, dann in Koblenz und schließlich in Heilbronn in verantwortlichen Positionen tätig. Somit weiß er ganz genau, was die Besucher*innen mögen und sich bei einer Gartenschau wünschen.
Er weiß aber auch, dass eine Bundesgartenschau zunächst einmal ein (Stadt-) Entwicklungsprojekt ist. Industriebrachen werden zu attraktiven Wohn- und Lebensräumen entwickelt – umgesetzt beispielsweise beim Hafengebiet in Heilbronn. Vernachlässigte Flächen werden für Naherholung und Tourismus umgestaltet – so geschehen beispielsweise beim Festungsplateau Ehrenbreitstein mit Aussichtsplattform und Abenteuerspielplatz.
Stückle hatte sich in den letzten Wochen die gemeldeten Flächen für die Buga 2029 „erlaufen“ und besuchte infolgedessen auch die Lahnmündung und das Hafengelände in Lahnstein. Mit Oberbürgermeister Peter Labonte, Bürgermeister und Buga-Ausschuss-Vorsitzendem Adalbert Dornbusch sowie den Beigeordneten der Stadt, Sebastian Seifert und Jochen Sachsenhauser, besprach er Wünsche, Möglichkeiten und Perspektiven für den Buga-Standort Lahnstein.
Der neue Geschäftsführer möchte frühzeitig mit den Planungen beginnen und setzt auf einen ambitionierten Zeitplan: Bereits Ende dieses Jahres sollen die Flächen feststehen, sodass – wie bei den vorangegangen Gartenschauen auch – ein Planungswettbewerb ausgelobt werden kann. Anfang nächsten Jahres soll hierzu eine Bürgerbeteiligung stattfinden, im Herbst 2022 sollen dann die Sieger ermittelt werden.
Die für Lahnstein angedachten Maßnahmen für die Buga 2029 werden das Stadtbild verändern. Bei dem Treffen haben die Anwesenden ganz ähnliche Visionen bezüglich des Lahnsteiner Buga-Beitrags: Sowohl die Stadtspitze, als auch Berthold Stückle sehen die beabsichtigte neue Lahnquerung an exponierter Stelle als oberste Priorität. Dass der Hafen für Lahnstein ein großes Entwicklungspotential hat, ist in Lahnstein nicht erst seit dem Stadtratsbeschluss zur künftigen Nutzung des Hafens im Dreiklang von Wohnen, Arbeit und Freizeit Konsens in Politik und Verwaltung. Auch Stückle, als erfahrener Stadtentwickler „mit dem Blick von außen“, teilt diese Sichtweise. Dieses „Filetstück“ als neue Mitte zwischen Nieder- und Oberlahnstein einer anderen Nutzung zuzuführen als bisher, unterstützt er vorbehaltlos. Dementsprechend wurde vereinbart, dass Berthold Stückle zusammen mit Oberbürgermeister Labonte hierzu das Gespräch mit dem für den Hafen zuständigen Ministerium in Mainz suchen wird.
So kommt mit dem neuen Geschäftsführer weiter Bewegung in die Buga-Planung in Lahnstein. Mit seiner Unterstützung könnte der Hafen zu dem städtebaulichen Leuchtturmprojekt der Buga 2029 in Lahnstein werden und zusätzlich die Lahnquerung ein ungetrübtes neues Stück Rheinerlebnis per Rad oder zu Fuß ermöglichen.
Lahnstein
Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar
LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.
Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.
Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.
Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.
Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.
Lahnstein
55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung
LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.
Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.
Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung
Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.
Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.
Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden
In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.
Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.
Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.
Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.
Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis
Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.
Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.
Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage
Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.
Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.
Lahnstein
NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt
LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.
Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.
Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.
Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.
Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.
Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.
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