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Koblenz

Mehr Kilometer auf dem Tacho wie bei der KFZ Kasko-Versicherung vereinbart? Fall des Monats!

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Mehr Kilometer auf dem Tacho wie bei der KFZ Kasko-Versicherung vereinbart Fall des Monats!
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KOBLENZ Viele kennen diese Frage beim Abschluss einer KFZ Kaskoversicherung für das neue Auto. Wie viele Kilometer werden Sie voraussichtlich mit ihrem Fahrzeug im Jahr fahren? Natürlich kann man dabei etwa die Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren nehmen doch was ist wenn diese deutlich überschritten werden?

Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Koblenz auseinandersetzen. Kann die Versicherung auf Grund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) eine
Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? – Diese Frage hatte die 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten.

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Zum Fall:

Der Beklagte versicherte sein KFZ bei der Klägerin im Rahmen einer Kaskoversicherung. Als maximale Fahrleistung waren 15.000 km pro Jahr vereinbart. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Klägerin auf, dass diese Jahresfahrleistung durch den Beklagten überschritten worden war. Die Klägerin verlangte daraufhin auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die KFZ- Versicherung (AKB) von dem Beklagten eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro.

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So entschied das Landgericht Koblenz

Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AKB) nach Ansicht der Kammer hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen und die Regelung daher unwirksam ist. Die Vertragsstrafe benachteiligt den Versicherungsnehmer nach Ansicht der Richter unangemessen, da diese die Höhe der Vertragsstrafe im Verhältnis zum Verstoß und zu seinen Folgen für den Vertragspartner für unverhältnismäßig erachteten. Dabei hat die Kammer durchaus berücksichtigt, dass die zu Grunde gelegte Fahrleistung mit Prämienvorteilen korrespondiert und eine Änderung der Bemessungsgrundlage, mithin eine Erhöhung der Fahrleistung zu einer neuen Berechnung wegen der Erhöhung des Risikos infolge der erhöhten Fahrleistung führt.

Eine Sanktion für die Nichtanzeige der erhöhten Fahrleistung sieht die Kammer daher grundsätzlich auch nicht als unbillig an, da es sonst jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich wäre, zu Lasten der Versichertengemeinschaft bei Antragstellung unangemessen niedrige Jahreskilometerangaben zu machen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zu zahlen.

Auch entspricht eine Vertragsstrafe grundsätzlich den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die hiesige Regelung wich allerdings ganz erheblich von diesen Musterbedingungen ab. Diese sehen eine Vertragsstrafe nämlich nur bei Vorsatz vor. Bei einem vorsätzlichen Verstoß hätte die Kammer gegen
die Höhe der Vertragsstrafe auch keine Bedenken, da diese um ihre Druck- und Kompensationsfunktion zu erfüllen, auch spürbar sein muss.

Die hier streitgegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung stellten jedoch auf eine bloß schuldhafte Nichtanzeige ab und sahen damit auch bei (einfach) fahrlässigem Verhalten eine Vertragsstrafe in dieser Höhe vor. Dementsprechend wäre hier bei der erforderlichen abstrakten, vom Einzelfall gelösten Betrachtung nach den streitgegenständlichen AKB bereits bei einer fahrlässigen Nichtanzeige von einer Überschreitung der Jahresfahrleistung von nur einem Kilometer und einem deshalb zu niedrig angesetzten Beitrag von 0,01 Euro eine Vertragsstrafe von 500,00 Euro verwirkt.

Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das ggf. geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen.

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Koblenz

Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren: Mehrere Veranstaltungen in Koblenz Erinnerung an die Opfer aufrechterhalten!

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Foto: Stadt Koblenz/ Andreas Egenolf
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KOBLENZ Am 27. Januar jährt sich zum 81. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Aus diesem Anlass finden in Koblenz mehrere Veranstaltungen statt, die den Opfern des Nationalsozialismus gedenken und die Erinnerung an ihr Schicksal aufrechterhalten.

Noch bis Freitag, 6. Februar, wird in einer Ausstellung in der Citykirche an die Verschleppung von 150 Bewohnerinnen der damaligen „Idiotenanstalt Kühr“ im Mai 1943 in drei deutsche NS-Tötungsanstalten und von dort aus in weitere Tötungsanstalten im von Deutschland besetzten Polen erinnert. Ergänzend dazu zeigt die Ausstellung vom Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e. V., erarbeitete Biografien von Menschen aus Koblenz und Umgebung, die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise sterilisiert oder in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn ermordet wurden.

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Am Dienstag, 27. Januar, gedenkt die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ um 17 Uhr an der Stele Balduinstraße (Vorplatz des „Hotel Super 8“ / Görgenstraße) den Opfern aus der Altstadt. Die Balduinstraße war lange Zeit als „kleine Judengasse“ bekannt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden aus der Altstadt in sogenannten „Judenhäusern“ untergebracht, bis sie in die Vernichtungslager der NS-Diktatur deportiert wurden.

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Eine weitere Gedenkveranstaltung findet ebenfalls am 27. Januar um 17.30 Uhr am Mahnmal auf dem Reichensperger Platz statt. Oberbürgermeister David Langner gedenkt dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Hans-Zulliger-Schule und der Diesterweg-Schule den NS-Opfern aus Koblenz und Umgebung. Im Zentrum des Erinnerns stehen Menschen, die Opfer von Zwangssterilisationen und Krankenmorden wurden.

Den Schlusspunkt bildet eine anschließende Gedenkveranstaltung in der Citykirche mit Ansprachen des Oberbürgermeisters, des Vorsitzenden des Fördervereins Mahnmal Koblenz, Martin Schlüter sowie einem christlich-jüdischen Gebet. Die Gedenkstunde wird musikalisch umrahmt von Eleonore Ciupka (Flöte) und Werner Höss (Orgel). Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. (pm: Stadt Koblenz)

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Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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Koblenz

Sportfreunde Eisbachtal sichern sich den Sieg beim evm-Junior-Cup in Mülheim-Kärlich

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Foto: Irene Appel
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MÜLHEIM-KÄRLICH. Beim zehnten evm-Junior-Cup, ausgerichtet vom SG2000 Mülheim-Kärlich 1921 e.V. und unterstützt von der Energieversorgung Mittelrhein (evm), kämpften am Sonntag, 11. Januar, zahlreiche Jugendmannschaften mit großem Sportsgeist um den begehrten Titel. Rund 400 Gäste verfolgten die spannenden Begegnungen in der Philipp-Heift-Halle und sorgten für eine mitreißende Atmosphäre.

Nach packenden Spielen und einem nervenaufreibenden 9-Meter-Schießen setzten sich die Sportfreunde Eisbachtal gegen den Favoriten TUS Koblenz durch und sicherte sich den Turniersieg. Der Titelverteidiger TUS Koblenz belegte in diesem Jahr den zweiten Platz, gefolgt vom JFV Rhein-Hunsrück auf Rang drei.

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Doch nicht nur das: Auch Einzelleistungen wurden gewürdigt: Liam Tschauner vom JSG Rhein-Westerwald wurde als bester Torwart ausgezeichnet, während David Szymczuk von den Sportfreunden Eisbachtal den Titel des Torschützenkönigs erhielt. Bester Spieler war Mika Seul von TuS Koblenz.

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Der evm-Junior-Cup ist ein großartiges Event, das jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Jugendsports in unserer Region unterstreicht. Alle Mannschaften haben mit viel Engagement und Fairness um den Sieg gekämpft“, betont Sara Burdenski, verantwortlich für das Sponsoring der evm. Gemeinsam mit Martina Böth-Baulig, Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, und Winfried Erbar, Beigeordneter der Verbandsgemeinde, überreichte sie den Gewinnern den Pokal. „Wir freuen uns, auch 2026 wieder Partner dieses besonderen Turniers zu sein und den regionalen Sport weiterhin zu unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner zu ihren herausragenden Leistungen“, so Burdenski weiter. Bereits jetzt ist klar, dass der evm-Junior-Cup auch im nächsten Jahr erneut stattfinden wird. Dann heißt es zum elften Mal: Wer gewinnt im Kampf um den begehrten Pokal? (pm: evm)

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