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Koblenz

Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

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Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises
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KOBLENZ Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. bzw. 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

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Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden.

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Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig. Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden.

Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten. Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und3 L 169/22.KO) – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

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Koblenz

Tonnenschwere Pfeiler für neue Stadtteilverbindung in Koblenz eingehoben

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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KOBLENZ Mit dem Neubau einer Geh- und Radwegbrücke werden zukünftig die Koblenzer Stadtteile Rauental und Goldgrube miteinander verbunden. Seit Anfang des Jahres laufen die Arbeiten an dem Millionenprojekt, die nun um einen wichtigen Bestandteil ergänzt werden konnten.

Dieser Tage konnten mit einem Mobilkran auf beiden Seiten jeweils aus zwei Teilen bestehende V-Pfeiler aus Stahl eingehoben werden. Die pro Seite insgesamt rund 25 Tonnen schweren Teile wurden hierbei von einer belgischen Spezialfirma verschraubt und anschließend verschweißt. Später dienen die eingehobenen V-Pfeiler als zentrale Brückenpfeiler der zukünftigen Geh- und Radwegbrücke.

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Parallel zum Einhub der Pfeiler aus Stahl in der Goldgrube und im Rauental geht die Herstellung der Rampe auf der Goldgrube-Seite weiter. „Die Arbeiten am entsprechenden Traggerüst sind nahezu abgeschlossen“, erklärt Tiefbauamtsleiter Dr.-Ing. Kai Mifka.

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Im Baufeld auf der Goldgrube-Seite ist der Verlauf der zukünftigen Rampe bereits gut zu erkennen. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

Im Baufeld auf der Rauentaler Seite werden unterdessen im Dezember die Stützen der der Rampe errichtet. Im März 2026 sollen dann die vorbereitenden Arbeiten für den Einhub des Überbaus beginnen, der sich zukünftig über zwölf Gleise der Deutschen Bahn erstreckt. Die notwendigen Sperrpausen der Bahnstrecke für den Einhub des Überbaus selbst, mussten bereits im Februar 2023 angemeldet werden, um fristgerecht in der Betriebsplanung der Bahn berücksichtigt werden zu können.

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten werden in den erforderlichen Bereichen auch Anpassungen im Bereich der Oberleitungen der Bahnstrecke vorgenommen. „Diese sind für die Montage der Hilfsgerüste, die wir zur Herstellung des Brückenüberbaus benötigten, erforderlich“, sagt Kai Mifka. Die Gerüste selbst sollen im Anschluss an die Oberleitungsarbeiten errichtet werden. Sie dienen dann zum einen als temporäres Auflager der Überbauteile und zum anderen als Arbeitsebene für die auf den Einhub folgenden Schweiß- und Beschichtungsarbeiten.

Aktuell liegen die Bauarbeiten für die neue Brücke im vorgesehenen Zeitplan, der eine voraussichtliche Fertigstellung im Winter 2026/2027 vorsieht. Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro, hiervon entfallen rund 16 Millionen Euro auf den Brückenbau samt der erforderlichen Bahnsicherungsleistungen.

Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Geh- und Radwegbrücke“ finden sich im Internet unter koblenz-baut.de/raugold . Rückfragen zum Projekt sind unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de möglich. (pm Stadt Koblenz)

Während im Vordergrund die Schweißarbeiten am gerade eingehobenen V-Pfeiler im Rauental gerade erst beginnen, sind in der Goldgrube die Arbeiten bereits weiter fortgeschritten. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
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Koblenz

Heiße Suppe und warme Kleidung: „Aktion gegen soziale Kälte“ am Koblenzer Hauptbahnhof

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Foto: Loriana Metzger
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KOBLENZ  Es ist wieder soweit: Zum neunten (!) Mal wird an den letzten vier Samstagen vor Weihnachten (ab 29.11.) im Dezember von 11-15:00 Uhr ein roter Die Linke-Stand den tristen Bahnhofsvorplatz in Koblenz beleben. Mitglieder und Freunde der Partei Die Linke aus Koblenz und dem Rhein-Lahn-Kreis verteilen heiße Suppe, Getränke, warme Kleidung, Isomatten, Decken und mit wichtigen Alltagsdingen und Obst befüllte Taschen u.v.m. an alle, die es benötigen.

Zudem werden für das Mampf (Wohnungslosenrestaurant) Spenden gesammelt. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen unter der stetig wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich leiden, setzt Die Linke damit ein Zeichen der Solidarität mit denjenigen, die das ausbeuterische, ungerechte System mit allergrößter Härte getroffen hat.

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Wohnungslosigkeit ist nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern ein gesellschaftliches Versagen. Wir wollen echten Zusammenhalt schaffen statt mit Sozialabbau den ohnehin schon Armen noch mehr wegnehmen, wie es gerade die Bundesregierung tut. Und wir reden nicht nur, wir machen auch. Daher stehe ich hier, jedes Jahr, seit 2017. Ich will, dass es anders wird, weil es anders geht!“, so Ursula Rosenbaum (83 Jahre), die von Beginn an die Aktion leitet und realisiert.

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Allein in Koblenz sind nach groben Schätzungen der AWO ca. 500 Menschen ohne Wohnung, wobei die Dunkelziffer viel höher ist. Das derzeitige politische und wirtschaftliche System trägt zur Wohnungsnot und Verarmung weiter bei. So liegt für Koblenz der Bedarf an sozial geförderten Wohnungen bei ca. 1.300 – derzeit gibt es jedoch nur 680 solcher Wohnungen und bis 2040 werden rund 500 von ihnen aus der Bindung fallen.

„Sozialer und bezahlbarer Wohnraum sind wichtige politische Fragen für Koblenz. Werden sie weiterhin nur halbherzig behandelt, wird nicht nur die Zahl der Wohnungslosen steigen, sondern auch weiter die soziale Kälte zunehmen“, so Daniel Steinhauser, Spitzenkandidat der Linken im Wahlkreis Koblenz.

Die Linke lädt alle zu einer Beteiligung an der Aktion ein, die nicht länger Teil von Ausgrenzung und Ignoranz sein möchten. Interessierte können die Partei kontaktieren oder spenden: Materialspenden wie Konserven, Isomatten oder Hygieneartikel sind erwünscht sowie Parteispenden. Gebeten wird jedoch auf Kleiderspenden zu verzichten.

Aufwärmen, sich stärken, ins Gespräch kommen und ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft setzen – das ist das Ziel unserer Aktion seit 9 Jahren“, so Ursula Rosenbaum abschließend (pm  Die Linke Bezirksverband Koblenz | Rhein-Lahn).

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Koblenz

„Eine Million Sterne“ leuchteten im Herzen von Koblenz: Spenden in Höhe von 4.873 Euro Tolle Resonanz bei bundesweiter Solidaritätsaktion

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Foto: Marco Wagner
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KOBLENZ Mit der Solidaritätsaktion „Eine Million Sterne“ setzte die Caritas bundesweit in vielen Städten ein Zeichen für eine gerechtere Welt, gegen Armut und Ausgrenzung. Der Caritasverband Koblenz beteiligte sich bereits zum 18. Mal an der Aktion. Im Herzen der Altstadt strahlte ein Lichtermeer rund um den Brunnen auf dem Josef-Görres-Platz. Jede Kerze stand symbolisch für einen Menschen in einer schwierigen Lebenssituation.

Die Resonanz war überwältigend. Viele Besucher stellten eine Kerze auf und setzten leuchtende Zeichen der Solidarität. Am Ende des Tages kamen Spenden in Höhe von 4.873 Euro zusammen. Der Reinerlös kommt der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes Koblenz und einem Hilfsprojekt von Caritas international, Initiator des Aktionstages, für von Gewalt betroffenen junge Menschen in Mexiko zugute.

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Mitmenschlichkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Bei der Organisation und Durchführung der Solidaritätsaktion engagierten sich auch Menschen, die zurzeit von der Wohnungslosenhilfe in der Koblenzer Neustadt 20 begleitet werden oder in der Vergangenheit wohnungslos waren. „Wir leben in einer Zeit, in der Mitmenschlichkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je sind“, sagte Caritasdirektorin Victoria Müller-Ensel. „Danke an alle Spender, Sponsoren, Künstler und ehrenamtlichen Helfer, die gemeinsam ein großes Herz für Menschen in Not zeigten. Jede Kerze war ein wundervolles Zeichen der Solidarität.“

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Live-Musik vollendete die besondere Atmosphäre

Mit einfühlsamen Auftritten umrahmten Daniela und Markus Daniel, Lukas Otte und Daniel Ferber die besondere Atmosphäre auf dem Görres-Platz. Eine Überraschung war der spontane Besuch und stimmungsvolle Abschluss mit der Koblenzer Guggemusik. Eine Million Sterne in Koblenz war erneut ein Ort der Begegnung und Solidarität mit einem starken Gemeinschaftsgefühl.

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