VG Bad Ems-Nassau
David gegen Goliath – Kippt die Bad Emser Werbeanlagensatzung?
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BAD EMS David gegen Goliath oder eher das Anrennen Don Quijote gegen die bürokratischen Windmühlen? Wahrscheinlich von allem ein wenig. Doch diesmal könnte Don Quichote aus dem nahezu aussichtslosen Kampf als Sieger hervorgehen.
Am vergangenen Montag verhandelte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage unseres Don Quijotes gegen die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems. Beklagte in dem Verfahren ist der Rhein-Lahn-Kreis.
Rhein-Lahn-Kreis und Verbandsgemeinde löffeln die Folgen einer Werbeanlagensatzung aus die sie nicht verbrockt haben
Während der Kläger sich selber vor Gericht vertrat, wurde der Kreis durch den Bauamtsmitarbeiter Horst Klöckner und für die Denkmalpflege zuständige Frau Katja Laupert vertreten. Zusätzliche Unterstützung gab es aus der Verbandsgemeinde durch den Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes Herrn Andreas Brings und Herrn Gerrit Schwabach. Doch irgendwie schienen dort die falschen Beklagten zu sitzen denn für die, unter Umständen mangelhafte, Werbeanlagenverordnung ist die Stadt Bad Ems verantwortlich und nicht der Rhein-Lahn-Kreis oder die Verbandsgemeinde. Somit mussten die Beklagten etwas auslöffeln was sie sich selber nicht eingebrockt haben.
Doch um was ging es da genau? Wenn Sie durch Bad Ems fahren, fallen ihnen mit Sicherheit die zahlreichen Werbeplakate am Straßenrand auf. Auch in der Lahnstraße finden sich etliche Plakatwände. Nutznießer davon ist die Stadt denn diese erhält Miet- bzw. Pachtgebühren für die Standorte.
Sind in Bad Ems alle Unternehmen gleich oder einige „gleicher“
Und genau in dieser Straße wollte der Kläger auf eigenen Grund für sein Gewerbe eine Werbewand aufstellen und das wurde ihm untersagt laut der bestehenden Werbeanlagensatzung. Diese sieht ein generelles Verbot der Fremdwerbung in (besonders) schutzwürdigen Gebieten der Stadt vor. Doch wie (besonders) schutzwürdig ist das Gebiet rund um die Lahnstraße?
Handelt es sich dort nicht vielmehr um ein sogenanntes Mischgebiet? Und genau darum geht es. In der Lahnstraße befinden sich neben Restaurants auch handwerkliche Gewerbebetriebe. Bereiche wo das Wohnen und das gewerbliche Arbeiten vereint sind. Und somit ist es unstrittig ein Mischgebiet. Woher dann die Ablehnung zu diesem Projekt?
Verfahrensbeobachter teilten dem BEN Kurier gegenüber mit, dass die Beklagten sich dahingehend äußerten, dass eine weiteres Werbeplakat das Gesamtbild der Stadt bzw. Straße verunstalten würde. Sie argumentierten, dass die in der Lahnstraße befindlichen Plakatwände parallel zur Straße stehen. Der Kläger wolle im Gegenzug seinen Aufsteller schräg stellen. Außerdem dürfte im Umkreis von 40 Metern zur Lahn ein solches Unterfangen nicht gestattet werden.

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Eine vom Richter angeregte außergerichtliche Einigung, lehnten die Beklagten dahingehend ab, dass es an der Störung des örtlichen Landschaftsbau nichts ändern würde.
Und genau diese vermeintliche Störung des örtlichen Landschaftsbaus schaute sich der Richter des Verwaltungsgerichtes Koblenz vor Ort genauer an. Dass er der Argumentation der Beklagten folgen wird, darf bezweifelt werden. Laut Prozessbeobachtern hinterfragte der zuständige Richter sehr kritisch bei den Beklagten.
Bereits 2009 wurde diese Werbeanlagensatzung vom Verwaltungsgericht gerügt. Zwar wurde diese in den Folgejahren nachgebessert aber im Kern blieb der Grundsatz erhalten. Nunmehr droht, dass diese Satzung für ungültig erklärt wird.
Verwaltungsgerichtsbeschluss wird mit Spannung erwartet
Die Chancen für den Kläger stehen nicht schlecht. Denn was dem einen Recht ist, sollte dem anderen billig sein. Doch dieses scheint tatsächlich nicht für das Stadtgebiet Bad Ems zu gelten. Dort zeigte sich nach Recherche des BEN Kurier, dass nicht alle Unternehmen gleich, sondern einige deutlich privilegierter behandelt wurden. Während sich unser Don Quijote durch das Dickicht der Satzungen und die Mühlen der erschwerten Bürokratie hangeln musste, wurden anderweitigen Firmen sehr unbürokratisch Werbeanlagen genehmigt. Seit 2017 kamen zahlreiche Werbeanlagen im Stadtgebiet Bad Ems hinzu. Einer der Hauptbetreiber der Werbeanlagen ist die Firma AWK. Auslaufende Pachtverträge wurde keineswegs gekündigt. Im Gegenteil. Doch wie lässt sich dieses mit dem oft zitierten Stadtbild vereinbaren? Bestandsschutz? Und was ist mit den neuen Werbeanlagen welche die Stadt Bad Ems schmücken? Diese verschandeln nicht das Stadtbild?
Ist die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems rechtswidrig oder unzulässig?
Auch der Emser Therme wurden jüngst mehrere weitere Plakatwände zugestanden. Im Beschlussvorschlag wurde dieses mit der positiven Fortentwicklung des überörtlichen Ansehens begründet.
Und somit stellen sich die Bad Emser Gewerbetreibenden die Frage, ob sie als offensichtlich nicht relevanter Betrieb in der Stadt Bad Ems weniger Rechte genießen?
Viele Ausnahmen von der Werbeanlagenverordnung wurden genehmigt welche nach strikter Auslegung kaum erlaubt werden hätten dürfen.
Auch der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser erhofft sich durch das kommende Urteil des Verwaltungsgerichtes mehr Rechtssicherheit. Denn auch seine Verwaltung (wie auch der Rhein-Lahn-Kreis) musste vor dem Verwaltungsgericht auf die Einhaltung einer möglicherweise fehlerbehafteten bzw. unzureichenden Werbeanlagensatzung dringen ohne diese selbst erarbeitet zu haben. Ein großes Dilemma. Verantwortlich dafür sind andere.
Mit großer Spannung wird in etwa zwei Wochen die richtungsweisende Urteilsverkündung erwartet. Und wer weiß… So mancher Don Quijote brachte die Mühlen der Bürokratie zum Erliegen. Der BEN Kurier wird erneut in der Sache berichten.
VG Bad Ems-Nassau
Ein Jahrhundertleben: Dausenau gratuliert Erna Schäfer zum 103. Geburtstag
DAUSENAU Ein außergewöhnliches Jubiläum durfte im Sonnenau gefeiert werden: Erna Schäfer wurde 103 Jahre alt. Ihren Ehrentag verbrachte sie, ganz nach ihrem Wunsch, in den eigenen vier Wänden, umringt von ihrer Familie. Die Jubilarin wurde 1922 in Wirges geboren und lebte 95 Jahre im oberen Westerwald, bevor sie zu ihren Angehörigen nach Dausenau zog. Dort wird sie bis heute liebevoll von ihren Kindern und weiteren Familienmitgliedern umsorgt.
Die Gratulation zu einem 103. Geburtstag ist selbst für erfahrene Kommunalvertreter ein seltenes Ereignis. Claus Eschenauer überbrachte in Vertretung des Landrates die Glückwünsche des Ministerpräsidenten und der Kreisverwaltung. Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Bruchhäuser gratulierte im Namen der Verbandsgemeinde Bad Ems–Nassau.
An der Spitze der Gratulanten stand Ortsbürgermeisterin Michelle Wittler, die im Namen der Ortsgemeinde Dausenau herzlich gratulierte und ein Präsent überreichte. »Frau Schäfer hat ein beeindruckendes Leben geführt. Es erfüllt mich mit großer Freude, dass sie ihren 103. Geburtstag im vertrauten Kreis der Familie und hier bei uns in Dausenau feiern kann«, sagte Wittler.
Bei Kaffee und Kuchen wurden Erinnerungen geteilt und kleine Einblicke in ein bewegtes Jahrhundertleben gewonnen. Alle Anwesenden zeigten sich dankbar und berührt, dass Frau Schäfer weiterhin im familiären Umfeld leben kann. (dk).
Gesundheit
Hufeland-Klinik Bad Ems zählt 2026 erneut zu Deutschlands Top-Rehakliniken Bundesweite Spitzenbewertungen: FOCUS und STERN sind sich einig
BAD EMS Die Hufeland-Klinik Bad Ems zählt auch 2026 wieder zu den führenden Rehaeinrichtungen in Deutschland. Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat die Einrichtung gleich in zwei Bereichen ausgezeichnet: als TOP-Rehaklinik Lunge 2026 sowie als TOP-Rehaklinik Post-COVID 2026. Damit bestätigt das Magazin erneut die besondere medizinische Kompetenz des Hauses, das sich seit Jahren auf die Behandlung und Rehabilitation von Lungenerkrankungen spezialisiert hat. Auch der STERN weist die Klinik im Sonderheft »Gute Kliniken für mich 2025« als eine der besten Rehaeinrichtungen Deutschlands aus und bestätigt damit die Einschätzung des Nachrichtenmagazin FOCUS.
Für Geschäftsführer Andre Theveßen ist die doppelte Anerkennung ein wichtiges Signal. Er hebt hervor, dass die Auszeichnung die kontinuierliche Leistung der gesamten Belegschaft widerspiegele und das medizinische Gesamtkonzept bestätige, das von der Akutbehandlung über rehabilitative Maßnahmen bis hin zur Nachsorge reicht. Ziel sei immer, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu begleiten und eine nachhaltige Stabilisierung ihrer Erkrankung zu erreichen.
Die Hufeland-Klinik versteht sich nicht ausschließlich als Rehaeinrichtung, sondern als umfassendes Zentrum der Pneumologie. Unter einem Dach finden sich eine Akutstation, eine Intensiv- und eine zertifizierte Weaningstation, eine Station für pneumologische Komplexbehandlung, eine Intermediate Care-Einheit, ein Zentrum für pneumologische Rehabilitation, ein spezialisiertes Therapiezentrum für außerklinische Beatmung sowie ein anerkanntes Schlaflabor. Diese Struktur ermöglicht eine durchgehende Versorgung, wie sie in Deutschland nur wenige Kliniken anbieten können.
Chefarzt Dr. Frank Wimmershoff betont, dass gerade chronisch Atemwegserkrankte oder Patientinnen und Patienten mit langfristigen Post-COVID-Symptomen von diesem ganzheitlichen Ansatz profitieren. Entscheidend sei, alle Phasen einer Erkrankung medizinisch und therapeutisch eng miteinander zu verzahnen und damit eine möglichst stabile gesundheitliche Perspektive zu schaffen.
Grundlage der FOCUS-Auszeichnung ist eine jährliche bundesweite Analyse des Rechercheinstituts FactField. Bewertet werden dabei unter anderem die medizinische Qualität, das fachliche Renommee, pflegerische Standards, Hygiene sowie die Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten. Laut FOCUS punktet die Klinik in Bad Ems besonders durch moderne diagnostische und therapeutische Verfahren, hohe Hygienestandards und eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Teams.
Für Geschäftsführer Theveßen sind die positiven Rückmeldungen von Fachkollegen und Betroffenen gleichermaßen Bestätigung und Verpflichtung. Die Klinik wolle ihren Fokus auf Spezialisierung und hochwertigen medizinischen Standard weiter ausbauen – sowohl in der Akutmedizin als auch im rehabilitativen Bereich.
Mit den aktuellen FOCUS-Siegeln untermauert die Hufeland-Klinik Bad Ems ihren Rang als eines der leistungsstärksten Zentren für Lungenmedizin in Rheinland-Pfalz und als Einrichtung, die medizinische Expertise konsequent mit menschlicher Zuwendung verbindet.
VG Bad Ems-Nassau
Funktionierende Dorfgemeinschaft: Gemeinde Singhofen spendet 500 Euro für das Hospiz Rhein-Lahn
SINGHOFEN In diesem Jahr ging Singhofen bei seinem Heimatfest neue Wege. Der Luftballonumzug der Kinder wurde um zwei Stunden vorverlegt und anschließend ging es zu Kaffee und Kuchen ins Festzelt. Über das Ergebnis der Veranstaltung konnten sich jetzt die Verantwortlichen des Hospizes Rhein-Lahn freuen.
Ortsbürgermeister Detlef Paul und die erste Beigeordnete Ira Strack übergaben an Hospizleiterin Hanne Benz und Rainer Lindner, den Schatzmeister des Fördervereins Stationäres Hospiz Rhein-Lahn, eine Spende in Höhe von 500 Euro.
Zusammengekommen war das Geld durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen. Etliche Frauen des Ortes hatten für ein reichhaltiges Kuchenbuffet gesorgt. Dieses wurde gut angenommen, wobei der Seniorenausschuss die Bewirtung übernahm. Das, so der Ortsbürgermeister, sei ein Zeichen für eine funktionierende Dorfgemeinschaft.
Hanne Benz und Rainer Lindner bedankten sich herzlich für die Spende. Solche Spenden seien außerordentlich wichtig, um die Finanzlücke zu füllen, die dadurch entstehe, dass die Krankenkassen lediglich 95 Prozent der Kosten übernehmen. (pm vy)
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