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Lahnstein

„Containern“ ist strafbar – Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft?

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Containern ist strafbar - Werden Lebensmittelretter zu Recht oder zu Unrecht bestraft? (Symbolbild)
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LAHNSTEIN Wenn das moralische Recht an seine Grenzen stößt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet. Kürzlich wurde vor dem Amtsgericht Lahnstein gegen zwei sogenannte Lebensmittelretter verhandelt. Diese sollen Lebensmittel beim regionalen Globus Warenhaus aus einem umzäunten Außenbereich entwendet haben. Diese waren zur Vernichtung bestimmt. An dieser Stelle könnte die Geschichte enden und zu gerne hätten dieses auch die Befürworter der Containernszene und so mancher Unterstützer gerne gesehen.

Der Gedanke an entsorgtes Essen durch Lebensmittelhändler lässt so manchen Aktivisten zur Hochform auflaufen. Laut Statista (2022) befürworten 64,8% der in Deutschland lebenden Bürger die Legalisierung des sogenannten Containerns. Und so wurde teilweise medial in beispielloser Einseitigkeit berichtet. Ein Internetportal schlug sogar vor, dass der Globus gekühlte Mülltonnen für Bedürftige zur Verfügung stellen sollte.

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Über 6 Millionen Tonnen verschwenden Endverbraucher jährlich an Lebensmittel. Mit 52% aller vernichteten Lebensmittel machen sie den größten Posten aus. 75kg je Person und Jahr

Der Prozess in Lahnstein zeigte deutlich auf, wo die Gesetzgebung an ihre Grenzen stößt. Für die Angeklagten Julia und Nils ist die Verschwendung von weggeworfenen Lebensmitteln eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Für sie ist das Containern eine legale Methode um verwertbare Essensreste zu retten. Dieses sieht das Bundesverfassungsgericht anders. In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wurde 2020 verkündet, dass das Containern, oder auch Dumpster Diving genannt,  strafbar ist und bleibt. Entgegen der Annahme der sogenannten Lebensmittelretter, gibt der Lebensmittelbetrieb sein Eigentumsrecht nicht auf sondern will, dass die Artikel entsorgt werden. Erst durch die Vernichtung der Waren, wird der Handel aus etwaigen Haftungsrisiken (z.B. Streitigkeiten durch den Verzehr von abgelaufenen oder verdorbenen Waren) entlassen.

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Besonders weil die Unternehmen mittlerweile vielfach die Abfallbehälter bewusst schützen durch Zäune oder Schlösser, zeigen diese an, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Eigentumsrecht aufgegeben haben. Die Argumentation der Aktivisten, dass die Ware herrenlos sei, sah das Gericht nicht. Im Gegenteil. Durch den besonderen Schutz der weggeworfenen Lebensmittel, bleibt es eine fremde Ware für die Lebensmittelretter und wer eine fremde bewegliche Sache mit einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade einmal für 4% sind die Lebensmitteleinzelhändler bei der Verschwendung zuständig und bilden damit die kleinste Gruppe

Es ist der Rechtsprechung nach ein Diebstahl und solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt es das auch. In anderen Ländern ist es verboten, genießbare Lebensmittel wegzuwerfen aber es ist auch in anderen Ländern erlaubt zum Beispiel Cannabis zu rauchen doch was fangen wir mit diesen Informationen an?

Die Fakten besagen, dass 11,9 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jedes Jahr in Deutschland vernichtet werden doch die Zahlen sind seit Jahren rückläufig und unterliegen in der Gesellschaft einem großen Irrtum. Gerne werden diese polemisch in vereinzelten Medien zu Propagandazwecken verfälscht widergegeben. Würde wir diese Zahl jetzt so stehenlassen, wüssten sie nur die halbe Wahrheit. Von diesen knapp 12 Millionen Tonnen (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2019) werden rund 52% (6,1 Mio. Tonnen) von privaten Haushalten entsorgt. 1,4 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entstehen bei der Primärproduktion und 2,2 Millionen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei der Außer-Haus-Verpflegung sind es sogar 1,7 Millionen Tonnen. Doch nun wird es interessant. Gerade einmal 4% (0,5 Mio. Tonnen) entfallen auf den Groß- und Einzelhandel denn dieser hat längst reagiert.

64,8% der Deutschen halten Containern für ein legales Mittel um Lebensmittel zu retten – Dafür müsste das Gesetz geändert werden

Der größte Teil der Waren mit knappen Mindesthaltbarkeitsdatum wird reduziert verkauft. Auch der Globus in Lahnstein reagierte auf die Situation und bietet ein ganzes Regal voll mit ermäßigter Ware wo die Haltbarkeit sich dem Ende neigt. In der Tonne landen letztlich nur noch Produkte die beschädigt sind oder Umverpackungen nicht ausreichend sind um die hygienische Sicherheit zu garantieren. Zusätzlich finden sich dort Obst- und Gemüseabfälle. Dieses sind zwar unter Umständen durchaus genießbar, entsprechen aber nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens.

Nicht mehr den Vorgaben des Unternehmens? Genau. Doch warum wird es dann nicht an die Tafeln weitergegeben? Genau dieses machen die Lebensmitteleinzelhändler wie REWE oder auch der Globus. Was dann letztlich tatsächlich vernichtet wird ist in einem solchen Zustand, dass der Einzelhandel Haftungsrisiken ausschließen möchte.

Globus spendet an die Tafel

Die Forderung der Lebensmittelretter ist moralisch nachvollziehbar. Nichts sollte weggeschmissen werden solange es verwertbar ist. Doch weshalb stürzen sich die Lebensmittelretter dann nicht auf die tatsächlichen Lebensmittelverschwender? Dieses sind (wie oben beschrieben) mit 52% oder 6,1 Mio. Tonnen die Bürger des Landes.

Am Ende wird es ein leidiges Thema bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Kein Unternehmen muss es gestatten, dass Personen unbefugt das Gelände betreten. Schon gar nicht wenn es besonders geschützt ist. So nobel die Beweggründe auch sein mögen dennoch bleibt es im besten Fall nur ein Hausfriedensbruch. Sollten für das Containern sogar Schlösser aufgebrochen werden könnte aus dem Offizialdelikt Diebstahl sogar ein besonders schwerer Diebstahl werden.

Die Lebensmittelretter sind davon überzeugt, dass die entwendeten Waren, mindestens für den Einzelhändler, keinen Wert mehr darstellen. Kann eine wertlose Ware ein qualifizierter Diebstahl sein? Ja. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Durch eine Umzäunung oder andere Schutzmaßnahmen zeigt ein Einzelhändler an, dass er das Eigentum auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen will. Ungerecht?

Haben Sie schon einmal Sperrmüll vor die Türe gestellt? Dazu gibt es ein spannendes Beispiel. Ein Künstler wollte ein von ihm gemaltes Bild entsorgen und legte es zum angemeldeten Sperrmüll. Später kam eine Person und wollte es mitnehmen.  Der Künstler verweigerte das und es kam zum Streit. Die Person war der Ansicht, dass das Bild ja sowieso vernichtet wird und somit herrenlos wäre. Dieses sah das Gericht anders. Der Künstler hat das Bild zur Vernichtung gegeben. Diesem Zweck sollte es zugeführt werden. Seine Eigentumsrechte waren damit nicht aufgegeben. Eine ungefragte Mitnahme von Sperrmüll stellt somit ebenfalls einen Diebstahl dar.  Ähnlich wie bei den Lebensmitteln.

Während alle wohlwollend und bewundernd auf die Aktivisten beim Containern blicken, werfen sämtliche Personen in der BRD im Schnitt (Jahr) 75kg an Lebensmitteln weg. Eine unfassbare Verschwendung. Besserung kaum in Sicht. Und genau hier liegt ein Knackpunkt. Während die Forderung laut wird, dass die Lebensmittelhändler ihre nicht verwerteten Waren freigeben, sind dazu die Privathaushalte nicht bereit. Wer möchte schon, dass in seinen Abfällen gewühlt wird doch wo ist der Unterschied? Ist man dazu bereit, dass Fremde das eigene Grundstück betreten um nach Essenswaren zu suchen?

Es gibt mehr Befürworter wie Gegner für das Containern

Eine Gesetzesänderung ist nicht so einfach. Man kann von den Betrieben kaum verlangen, dass sie ihre Rechte an den eigenen Grundstücken preisgeben und auch nicht, dass sie einem Diebstahl zustimmen. Eine solche Tat ist ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden per Gesetz.

Ob es in Deutschland zu einer Gesetzesänderung kommen wird in Hinblick darauf, dass die Betriebe keine Lebensmittel wegwerfen oder vernichten dürfen ist fraglich denn dieses ist nach deutschem Recht ein großer Einschnitt in die Eigentumsverhältnisse. Dabei hilft auch keine polemisch – populistische Berichterstattung mit der Meinungen gebildet werden sollen. Die Bürger haben das Recht auf alle Fakten um sich selbständig eine Meinung bilden zu können und diese wird differenziert sein und das ist gut so denn davon lebt eine Demokratie und die Meinungsvielfalt. Als Presse ist es nicht unsere Aufgaben die Ansichten zu beeinflussen sondern den Menschen das Werkzeug mit allen Fakten in die Hand zu geben um sich selber orientieren zu können. Und die Moral am Ende dieser Geschichte? Vielleicht sind beide Seiten interessant. Die Lebensmittelretter mit hohen moralischen Ansprüchen und der Einzelhandel, der gerade einmal 4% der Lebensmittelverschwendung ausmacht……

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Lahnstein

Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.

Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.

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Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.

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Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.

Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.

Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.

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Lahnstein

55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung

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LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.

Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.

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Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung

Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.

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Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.

Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden

In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.

Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.

Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.

Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.

Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis

Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.

Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.

Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage

Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.

Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.

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Lahnstein

NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt

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Foto und Video: Tobais Steffens
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LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.

Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.

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Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.

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Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.

Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.

Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.

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