Lahnstein
Baugebiet „An der alten Markthalle“ nimmt Fahrt auf
LAHNSTEIN Auf einem viereinhalb Hektar großen Gelände in direkter Nachbarschaft und unmittelbarer Nähe zur Gemarkung der Stadt Koblenz sollen in Lahnstein neue Wohnhäuser für siebzig Familien errichtet werden.
Baumaterialien (Fotos: Stadtverwaltung Lahnstein)
LAHNSTEIN Auf einem viereinhalb Hektar großen Gelände in direkter Nachbarschaft und unmittelbarer Nähe zur Gemarkung der Stadt Koblenz sollen in Lahnstein neue Wohnhäuser für siebzig Familien errichtet werden.
Gemeinsam mit Werkleiter Thomas Becher und Stadtplaner Winfried Hoß machte sich Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte ein Bild von der Baumaßnahme. „Die Ausweisung von Bauland ist nach wie vor eine der großen Herausforderungen in der wachsenden Stadt Lahnstein. Der Trend einer rückläufigen Einwohnerentwicklung in den vergangenen Jahren konnte weitestgehend gestoppt werden und die Nachfrage nach Wohnraum ist nochmals deutlich angestiegen. Insofern freue ich mich darüber, dass dieses Baugebiet deutlich Fahrt aufgenommen hat“, so Labonte.
Ende September 2019 hatte der Stadtrat den abschließenden Satzungsbeschluss über das neue Wohnbaugebiet der Stadt Lahnstein gefasst. Im Norden des Stadtteils Niederlahnstein, in direkter Angrenzung zur Gemarkung der Stadt Koblenz, befindet sich westlich der B 42 und der Kölner Straße eine größere innerörtliche Freifläche. Sie ist seit langer Zeit als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Dank der Initiative eines Projektentwicklers, der Karst Ingenieure GmbH aus Nörtershausen, ist es gelungen, erfolgreiche Abstimmungen mit den Eigentümern zu erzielen und alle maßgeblichen Grundstücke zu erwerben. Bei weit über sechzig Eigentümern kein einfaches Unterfangen, was nicht nur einen hohen personellen Aufwand verursachte, sondern auch viel Zeit kostete. Schließlich war auch das Ergebnis nicht garantiert – das das Projekt wäre gescheitert, wenn nicht alle Eigentümer zum Verkauf bereit gewesen wären.
Das Unternehmen Karst tritt als Erschließungsträger auf und hatte zunächst alle Planungen zur Schaffung des Baurechtes durchgeführt, was insbesondere auch die umfassende Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes beinhaltete.
Es galt aber auch Lösungen für die Abwasserbeseitigung und Kanalisation zu treffen, bauliche Rückhalteräume zu schaffen und nicht zuletzt Regelungen für den passiven Lärmschutz zu formulieren, die über den Bebauungsplan eingefordert werden. Vor wenigen Monaten hat der Projektentwickler begonnen, die Erschließungsanlagen im Plangebiet herzustellen. Heute erkennt man das Gebiet nicht wieder!
Zuvor war vielen Bürgern überhaupt nicht bewusst gewesen, welch großes Baulandpotenzial hinter den bestehenden Gebäuden entlang der Kölner Straße liegt. Nach der Rodung eröffnet sich nicht nur die Fläche, sondern auch der Blick nach Westen zum Fluss, die Aussicht auf Schloss Stolzenfels und bei schönem Wetter noch weiter ins Mittelrheintal.
Bei dem letzten Ort-Termin informierte sich nun Oberbürgermeister Peter Labonte mit seinen Mitarbeitern Thomas Becher und Winfried Hoß über den aktuellen Stand.
Die Geschwister Jutta und Oliver Karst, Geschäftsführer der GmbH, erläuterten die verschieden Tätigkeiten, die derzeit durchgeführt werden, sich aber trotz erkennbarem Fortschritt noch etwas hinziehen werden. Viele Erdmassen müssen bewältigt werden. Der Einbau des 120 Meter langen Stauraumkanals ist hingegen bereits komplett erfolgt.
All dies wird sich in wenigen Monaten zu dem neuen Bild eines Wohngebietes formen, wie es die Visualisierungen der Planer bereits zeigten.
Zwei Zuwegungen führen von der Kölner Straße in das Gebiet, die eine wird die namensgebende Bezeichnung „Alte Markthalle“ tragen, für die andere wurden die künftigen Bewohner um einen eigenen Vorschlag gebeten. In Erinnerung an die Zeit, als hier Erdbeerfelder existierten und die Markthalle belieferten, scheint es naheliegend, daraus einen Straßennamen zu kreieren.
Rund siebzig Wohnbaugrundstücke werden von diesen beiden Straßen erschlossen. Der Bebauungsplan regelt die Vorschriften für Art und Maß der Nutzung und die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten. So werden im Gebiet überwiegend Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden – also die klassischen Familieneigenheime. Zusammen mit zwei Mehrfamilienhäusern am Rand des Gebietes kann man durchaus mit etwa 250 Neubürgern für Lahnstein rechnen. Tatsächlich sind unter den Käufern der neuen Baugrundstücke auch eine Reihe von Lahnsteiner Bürgern zu finden, aber viele kommen auch aus dem Umland, überwiegend aus Koblenz.

Baumaterialien (Fotos: Stadtverwaltung Lahnstein)
Schon im Frühjahr 2021 ist mit dem Baubeginn der ersten Häuser zu rechnen. Die Erschließung des neuen Baugebietes dient der kurz- und mittelfristigen Deckung des Bedarfs an Baugrundstücken. Insbesondere das dichte soziale Infrastrukturangebot der Stadt Lahnstein sowie die sehr gute verkehrliche Anbindung an das nahegelegene Oberzentrum sorgen nach wie vor für eine hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Stadt.
Lahnstein
Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar
LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.
Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.
Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.
Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.
Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.
Lahnstein
55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung
LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.
Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.
Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung
Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.
Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.
Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden
In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.
Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.
Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.
Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.
Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis
Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.
Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.
Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage
Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.
Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.
Lahnstein
NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt
LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.
Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.
Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.
Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.
Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.
Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.
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