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VG Bad Ems-Nassau

Hundebesitzer werden in die Pflicht genommen

NASSAU Hundehalter müs­sen Haufen beseitigen – Leinenpflicht und das Tragen der Hundemarke besteht wei­terhin

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Stadtverwaltung Nassau erinnert: Hundehalter müs­sen Haufen beseitigen – Leinenpflicht und das Tragen der Hundemarke besteht wei­terhin

NASSAU Ich bin ein ganz normaler Hund. Ein Hund, der gerne herumtollt, der Frau­chen und Herrchen liebt und sich über einen schönen Knochen riesig freut. Zu mei­nem Hunde­leben ge­hört aber auch das Gassigehen und da tritt manchmal ein klei­nes Problem auf, wel­ches von Frauchen oder Herrchen in gewisser Maße Verant­wortung fordert.

Die Stadtverwaltung Nassau wurde in den vergan­genen Wo­chen zum wiederholten Male davon in Kenntnis gesetzt, dass Hunde in städtischen Anlagen, Freiherr-vom-Stein-Park, Lahnanlagen, entlang der „Baha­mas Lane“ und nicht zuletzt auch in der Innen­stadt, ihr „Häufchen“ machen. Leider gibt es immer wieder Hundebesit­zer, die ihre vierbeinigen Lieblinge und pflichtbewusste Hundebe­sitzer in einen schlechten Ruf bringen, da sie über die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfach hinweg schauen und den Hundekot nicht entfer­nen.

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Dabei ist es doch so einfach: Durch den städti­schen Bau­hof wurden vor Jahren schon am Zugang Lahn­anlage in Höhe Schwimmbadparkplatz/Bootshaus, Durchgang Römer­straße/Lahnstraße (Höhe Hotel „Krone”), Parkzugang in Höhe Em­ser Straße 21, am Ende der Treppe Straße „Am Kurpark“, Zugang Brühl unter­halb des REWE-Marktes, Parkplätze (Höhe ehemalige Gärtnerei Hermes), in der Innenstadt, sowie in Bergnassau-Scheuern, Hundekot-Ent­sorgungsbo­xen auf­gestellt.

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Mit der Installation der Beutelspender soll für mehr Sau­berkeit in Nassau gesorgt wer­den. Dies funk­tioniert aber nur, wenn alle Hundebesit­zerinnen und -besit­zer mitmachen und zu­künftig den Kot ihrer vierbei­nigen Lieb­liebe auch entsorgen. Dazu entnimmt man aus dem Spender einen Entsorgungs­beutel und zieht diesen, wie einen Handschuh, über die Hand.

Damit nimmt man das Ex­krement auf und wendet anschließend den Beu­tel, der dann entsprechend verknotet im nächsten öf­fentlichen Abfallbehälter entsorgt werden kann. Sollte sich Frau­chen oder Herr­chen der Vierbeiner nicht daranhalten, das Exkrement ihres Hundes zu entsorgen, so müs­sen diese bei Verstoß mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Um für die Verwaltung aufwendige und für die Betroffenen lästige Bußgeldverfahren zu ver­mei­den, bittet Stadtbürgermeister Liguori die bisher noch uneinsichtigen Hundehalter, sich verant­wortungsbewusst ihren Mit­men­schen gegenüber zu verhalten und künftig die Hinter­lassenschaften ihres Hundes zu beseitigen.

Da in jüngster Zeit sich auch die Beschwerden wieder häufen, dass Hun­dehalter ihre Tiere frei um­herlaufen lassen, wird nochmals in Erinnerung gerufen, dass nach der Gefah­renab­wehr­verord­nung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen sowie innerhalb der bebauten Ortsla­ge für Hunde generell Leinen­zwang besteht.

Die Anlein­pflicht für Hunde gilt aber auch außerhalb der Ortschaft, sobald sich der Hund fremden Menschen nä­hert. Und zwar ohne dass der Hunde­halter dazu erst aufgefordert wird. Wer dagegen verstößt muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ferner wird nochmals darauf hinge­wiesen, dass Hun­debesitzer jeden Hund bei der Ver­waltung anzu­melden haben und die ausge­hän­digte Hundemarke der Hund zu tragen hat.

Die Stadt Nassau bittet ihre Bürger darum, Verstöße gegen die Vorschriften, die das Abkotenlassen in den oben angegebenen Bereichen verbieten, sowie das Führen von Hun­den an der Leine verlangen, der Stadtverwaltung umge­hend per­sönlich oder telefonisch unter 02603-793722 mitzuteilen. Text und Foto: Achim Steinhäu­ser

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Gesundheit

Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.

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Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.

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Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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