Connect with us

Blaulicht

Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

Veröffentlicht

am

Foto: Landgericht Koblenz
Foto: Landgericht Koblenz
Anzeige

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

Anzeige

Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

Anzeige

Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

Veröffentlicht

am

von

Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
Anzeige

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.

Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein

Anzeige

Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.

Anzeige

Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

Schnelle Evakuierung auch für ältere und eingeschränkte Menschen bietet die neue Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein | Foto: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Spielabbruch in Dahlheim: Polizei-Einsatz nach Platzverweisen gegen Reinhardtself

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier - Archivbild
Anzeige

DAHLHEIM ,

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Loreley treffen sich in Reitzenhain zum traditionellen Jugendfeuerwehrtag

Veröffentlicht

am

Foto: Jonas Diehm
Anzeige

ST GOARSHAUSEN Am Samstag, dem 30.08.2025, fand der Jugendfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Loreley statt, der in diesem Jahr von der Jugendfeuerwehr-Kooperation Bornich-Reitzenhain-Weisel organisiert und ausgerichtet wurde. Der Austragungsort war Reitzenhain anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr Reitzenhain. Neben den Ausrichtern nahmen die Jugendfeuerwehren Braubach, Dachsenhausen, Dahlheim-Prath, Kaub-Dörscheid-Sauerthal, Nochern-Weyer sowie Osterspai-Filsen am Jugendfeuerwehrtag teil.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Marc Friedrich, Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Reitzenhain, Sven Tiefenbach, Wehrführer der Einheit Reitzenhain, und Fabian Zorn, Jugendfeuerwehrwart der Verbandsgemeinde Loreley, richtete Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, ein paar Grußworte an alle Anwesenden. Dabei bedankte er sich bei der ausrichtenden Wehr aus Reitzenhain und hob die Bedeutung der Nachwuchsarbeit in der Feuerwehr hervor.

Anzeige

Anschließend wurde zunächst eine Dorfrallye durchgeführt, bei der die Jugendlichen an acht verschiedenen Stationen ihr sportliches und feuerwehrtechnisches Geschick demonstrieren konnten. Nach der Mittagspause stand dann die traditionelle Alarmübung auf dem Programm. Nach dem Ertönen der Sirene machten sich die verschiedenen Einsatzfahrzeuge auf den Weg zum Brandobjekt – einem brennenden Holzstapel am Ortsrand. Dabei hieß es mehrere Wasserentnahmestellen herrichten, Schlauchleitungen verlegen und schließlich Strahlrohre zur Brandbekämpfung vornehmen. Binnen weniger Minuten hatten die Nachwuchskräfte den Brand unter Kontrolle, was für die gute Zusammenarbeit der einzelnen Jugendfeuerwehren im Verlauf der Übung spricht. Während der Übung verschafften sich auch Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner und der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann einen Eindruck vom Feuerwehrnachwuchs der Verbandsgemeinde Loreley.

Anzeige

Im Anschluss an die Übung kam es dann zur mit Spannung erwarteten Siegerehrung. Vorher übergab Gerd Werner noch eine Urkunde der Landesjugendfeuerwehr für das 30-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr Reitzenhain an Marc Friedrich. Bei der Siegerehrung belegte die Jugendfeuerwehr Dahlheim-Prath den 1. Platz, gefolgt von der Gruppe 2 der Jugendfeuerwehr Kaub-Dörscheid-Sauerthal. Auf den weiteren Plätzen folgten die Gruppe 1 der Jugendfeuerwehr Kaub-Dörscheid-Sauerthal (3. Platz), die Gruppe 1 der Einheit Nochern-Weyer (4. Platz), die Einheit Dachsenhausen (5. Platz), die Gruppe 2 der Einheit Nochern-Weyer (6. Platz) sowie die Jugendfeuerwehren aus Osterspai (7. Platz) und Braubach (8. Platz) (pm Verbandsgemeinde Loreley).

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending