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VG Bad Ems-Nassau

Grünschnitt gehört nicht in den Wald!

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WINDEN Vermehrt tritt an vielen Stellen im Windener Wald die Unart auf, das Grünabfälle ( Schnittgut von Bäumen, Hecken usw.) entsorgt werden. Dies ist nicht erlaubt, wenn auch sicher die Verursacher denken, auch im Wald sterben Äste ab oder es verfaulen Blätter am Waldboden.

Jedoch werden meist Pflanzenteile entsorgt, die nicht in unseren Wäldern wachsen. Durch diese unregelementierte  und durch Bequemlichkeit geprägte Entsorgung kann es geschehen, das Pflanzen wachsen, die  hier in diesen Breitengeraden  nicht beheimatet sind und alle heimischen Pflanzen unterdrücken. Das beste Beispiel ist das indische Springkraut.

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Zum Schutz der Umwelt bittet Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid darum, die Entsorgung im Wald zu unterlassen und die Deponie in Singhofen anzufahren und dort den Grünschnitt zu entsorgen. Die Natur sagt Danke.

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Foto: Gemeinde Winden

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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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VG Bad Ems-Nassau

Neuer Fitnessparcours im Freiherr vom Stein Park wird eröffnet: Nassau begrüßt den Playfit Park

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Foto: Stadt Nassau

NASSAU Die Stadt Nassau freut sich, die Fertigstellung ihres brandneuen Fitnessparcours bekannt zu geben. Die innovative Playfit Area im Freiherr vom Stein Park, in unmittelbarer Nähe zu den Tennisplätzen, bietet eine Vielzahl hochwertiger Spiel- und Sportgeräte aus Edelstahl für Jung und Alt. Die offizielle Einweihung des Playfit Parks wird am Freitag, den 24. Mai, um 17:00 Uhr, in einer feierlichen Zeremonie durch den Stadtbürgermeister Manuel Liguori vorgenommen. Alle Bürgerinnen und Bürger, Sportbegeisterte sowie Mitglieder der Nassauer Vereine sind herzlich dazu eingeladen, an diesem Ereignis teilzunehmen und die neuen Einrichtungen auszutesten.

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Der Playfit Park repräsentiert eine moderne Interpretation des traditionellen Fitnessparcours, der darauf abzielt, Bewegung, Gesundheit und Gemeinschaft zu fördern. Die robusten Edelstahlgeräte bieten eine Vielzahl von Trainingsmöglichkeiten. Durch die Integration von Fitnessgeräten in die natürliche Umgebung des Parks wird Bewegung zu einem integralen Bestandteil des städtischen Lebens.

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“Der Playfit Park ist ein weiterer Schritt hin zu einer aktiven und gesunden Lebensweise für unsere Bürgerinnen und Bürger”, sagte Stadtbürgermeister Manuel Liguori. “Wir sind stolz darauf, diesen innovativen Ort der Bewegung und Begegnung in unserer Gemeinde zu etablieren und freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Bürgern die Eröffnung zu feiern.”

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Die Einrichtung des Playfit Parks wurde durch eine Kooperation zwischen der Stadt Nassau und der Förderung der Else-Schütz Stiftung ermöglicht, die sich gemeinsam für die Förderung von Gesundheit und Gemeinschaft engagieren.

Der Playfit Park steht allen kostenfrei zur Verfügung und ist täglich geöffnet. Er lädt dazu ein, Bewegung und Spaß im Freien zu erleben und trägt dazu bei, die Lebensqualität in Nassau weiter zu steigern.

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VG Bad Ems-Nassau

So feiert der Rhein-Lahn-Kreis: 01. Mai Wanderstationen auf den Dörfern

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Foto: BEN Kurier

DORNHOLZHAUSEN/ESCHBACH Am Tag der Arbeit darf ruhig einmal etwas gefaulenzt werden. Dazu gehört besonders in den kleinen Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis eine gute Bratwurst, ein alkoholfreies Getränk für die Kinder oder natürlich ein Bier und Wein für die Erwachsenen. Üblicherweise muss man sich diesen dörflichen Hochgenuss verdienen und dazu gehört natürlich eine kleine Wanderschaft zu den Raststationen. In Dornholzhausen wurde pünktlich zum Feiertag der neue Rundwanderweg eröffnet.

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Bei schönstem Frühlingswetter mit sommerlichen Temperaturen ging es auf die Wanderschaft, bevor am Dorfgemeinschaftshaus gefeiert werden durfte. Organisiert wurde die traditionelle Raststation von der Freiwilligen Feuerwehr Dornholzhausen. Ein Pflichttermin für die Bürger? Weit gefehlt. Ein Wunschtermin, an der eine Dorfgemeinschaft ein wenig enger zusammenrückt. Herrlich.

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Ein ähnliches Bild zeigte sich vor dem Backes in Eschbach in der Nachbarverbandsgemeinde Nastätten. Dort wurde im altehrwürdigen Fachwerkgebäude der Holzofen angeschmissen und Pizza für die Dorfbewohner und Wanderer gebacken. Genau das ist es, was funktionierende Gemeinden aus macht: Gemeinschaft.  Jeder hilft, wo er nur kann während zusammen gelacht und gefeiert wird. Dazu humane Preise, die sich auch Familien leisten können. Da freut man sich bereits heute wieder auf den Tag der Arbeit 2025.

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