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Lahnstein

Vor 325 Jahren wurde das „Historische Wirtshaus an der Lahn“ in Lahnstein errichtet

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Das Wirtshaus heute. (Foto: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)
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LAHNSTEIN Am Niederlahnsteiner Lahnufer befindet sich das „Historische Wirtshaus an der Lahn“. Auch wenn mehrere Orte an der Lahn, wie auch Marburg oder Dausenau, sich um das Vorrecht streiten, das Original-Wirtshaus in ihren Mauern zu besitzen, so spricht einiges dafür, dass das berühmt-berüchtigte Lied von der Wirtin an der Lahn in Lahnstein entstanden ist.

Der dreigeschossige Fachwerkbau wurde vor genau 325 Jahren mit steinernem Erdgeschoss errichtet. Über der Tür stehen die Initialen der Erbauer mit der Jahreszahl „WBK 1697 CSHF“. In jenem Jahr erwarben der Gerichtsschöffe „Wilhelm Balthasar Kalkofen und Catharina Seine Hausfrau geb. Filsengräber“ das Grundstück und errichteten einen stattlichen Fachwerkbau. Das Ehepaar hat nach Eintragung in den Kirchenakten im Jahr 1670 geheiratet. Frau Kalkofen starb 1727 als Witwe im Alter von 79 Jahren.

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Seit wann das Gebäude als Gastwirtschaft genutzt wird, ist jedoch nicht belegt. Prominentester Gast war am 18. Juli 1774 Johann Wolfgang von Goethe, der auf seiner Schiffsfahrt von Ems nach Neuwied mit dem Philosophen Johann Kaspar Lavater und dem Theologen Johann Bernhard Basedow hier einkehrte‚ um das Mittagsmahl, Bohnen mit Speck, einzunehmen. Daran erinnert seit dem Goethe-Jahr 1949 eine Gedenktafel am Hauptgebäude.

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Stich von Samuel Prout, 1824. (Sammlung Stadtarchiv Lahnstein)

Von dem mündlich überlieferten Volkslied über die lebenslustige Wirtin soll es inzwischen rund 1.000 Strophen geben. Besonders die hinzugedichteten, nicht immer jugendfreien Verse geben ihm eine besondere Würze und halten es vor allem in Studentenkreisen lebendig. Selbst Goethe soll eine Strophe dazu gedichtet haben:

Frau Wirtin hatte auch ein Kind

Das hatte einen krummen Pint.

Man wollt’ ihn biegen gerade

Doch als er gerade gerade war

Da brach er ab – was schade war.“

Selbst von der ersten, noch nicht schlüpfrigen Strophe, gibt es mehrere Varianten wie diese, die die Comedian Harmonists einst sangen:

Es steht ein Wirtshaus an der Lahn

da klopft ein jeder gern mal an

Frau Wirtin sitzt am Feuer,

und jeder, der am Tische sitzt

greift gern mal zu der Leier.“

Für den Standort Lahnstein spricht folgende Strophe:

Und wer hat wohl dies Lied erdacht?

Zwei Soldaten auf der Wacht.

Ein Tambour und ein Pfeifer.

Und wer das Lied nicht weiter kann,

Der fang es an zu pfeifen.“

Zwei Soldaten auf der Wacht“ – das ist unter den genannten Lahngemeinden nur in Lahnstein möglich. Hier steht das Wirtshaus an der Lahn neben dem kurfürstlichen Zollturm. Dort waren Wachsoldaten (von der Festung Ehrenbreitstein) stationiert und träumten von der Wirtin nebenan, im Wirtshaus an der Lahn.

Das Wirtshaus heute. (Foto: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)

Bei dem Zollturm handelt es sich um keinen Wehrturm, denn Niederlahnstein besaß keine Stadtmauer im eigentlichen Sinne. Das untere massive Bauwerk des turmartigen Gebäudes wurde als Teil einer Landfeste im Jahr 1348 erbaut und 1653 erneuert. Die Landfeste diente als Eisbreche. Da die Lahn zugleich die Landesgrenze zwischen den Kurfürstentümern Mainz und Trier bildete, wurde hier ab dem Jahr 1565 bis 1803 für Kurtrier Zoll erhoben. Oberhalb des Zollturmes bildete sich eine Anlegestelle für die Lahnschifffahrt, im Volksmund „Schiffshafen“ genannt, obwohl dort nie ein richtiges Hafenbecken bestand. Das Kurfürstentum profitierte von dem damals aufblühenden Eisengewerbe, dessen Erzeugnisse über die Lahn verschifft wurden. Über dem steinernen Erdgeschoss des Turmes wurde 1741 ein barocker achteckiger Fachwerkbau, ursprünglich mit achteckigem Glockendach, später mit rundem geschweiftem Glockendach und mit einer aus acht Säulchen versehenen Laterne, ebenfalls mit Glockendach, errichtet.

Das Lahnsteiner „historische Wirtshaus an der Lahn“ dient noch heute als Restaurant mit familiengerechter Pension, bestehend aus mehreren Themenzimmern und hohem Qualitätsstandart. Im Erdgeschoss des Zollturms besteht die Möglichkeit der standesamtlichen Trauung.

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Lahnstein

Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.

Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.

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Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.

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Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.

Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.

Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.

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Lahnstein

55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung

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LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.

Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.

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Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung

Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.

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Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.

Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden

In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.

Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.

Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.

Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.

Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis

Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.

Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.

Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage

Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.

Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.

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Lahnstein

NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt

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Foto und Video: Tobais Steffens
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LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.

Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.

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Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.

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Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.

Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.

Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.

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