Connect with us

Koblenz

Soldat durfte wegen rechtsextremer Fotoaufnahmen fristlos entlassen werden

Veröffentlicht

am

Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden

KOBLENZ Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt, Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf von daher fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im Oktober 2019 kam der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung dieser
Angelegenheit übergab er freiwillig sein Mobiltelefon. Nach dem Abschlussbericht des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst wurde eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bezügen auf dem Mobiltelefon gefunden, was auf eine ideologische Nähe zum Rechtsextremismus hindeute.

In der Folge wurde der Kläger aus der Bundeswehr entlassen. Er habe nicht nur Videos und Fotos mit rechtsextremistischem Bezug auf seinem Mobiltelefon gespeichert, sondern darüber hinaus gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutzbereich verstoßen und die angefertigten Inhalte an Dritte versandt.

Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden

Nachdem weder die Beschwerde noch ein beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellter Eilantrag Erfolg hatten, wandte sich der Kläger im Klageverfahren gegen die Entlassung. Die Klage, mit welcher der Kläger im Wesentlichen die ihm vorgeworfene Gesinnung verneinte, blieb ohne Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe seine sich aus dem Gesetz ergebende Dienstpflicht sowie die ihm ebenfalls obliegende Wohlverhaltenspflicht verletzt, da er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert
habe, die den Staat und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und deformierten.

Auf dem Mobiltelefon des Klägers habe sich eine Vielzahl von Inhalten mit extremistischen Bezügen befunden (z. B. Bilder mit nationalsozialistischen Symbolen sowie rassistische und fremdenfeindliche Witze). Diese habe er vor seinem Eintritt in die Bundeswehr nicht nur empfangen, sondern zu einem nicht unerheblichen
Teil auch weitergeleitet.

Von diesen Inhalten, die objektiv geeignet seien, ihn in die Nähe rechtsextremistischen Gedankenguts zu rücken, habe er sich nicht distanziert. Diese fehlende Distanzierung von der Gewalt- und Willkürherrschaft des national- sozialistischen Regimes habe er nach seinem Eintritt in die Bundeswehr auch nicht nachgeholt. Hierfür wäre die Löschung der Dateien notwendig gewesen. Zudem habe der Kläger auch nach seinem Dienstantritt bei der Bundeswehr Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten empfangen, von denen er sich nicht distanziert habe.

Ohne Bedeutung sei, dass der Kläger die in Rede stehenden Dateien überwiegend im Rahmen eines innerfamiliären Austausches erhalten habe. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Zweifel an seiner persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat zu begründen und damit dessen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen.

Daneben habe der Kläger mit dem Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot die Pflicht zum treuen Dienen verletzt. Er habe hierdurch ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein an den Tag gelegt und zumindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Ordnung der Bundeswehr verursacht.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Oktober 2021, 2 K 252/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Die Festung im Lichte der „Laternenführung“ entdecken!

Veröffentlicht

am

von

Foto: Schmalenbach

KOBLENZ Auch in den Wintermonaten hat die Festung Ehrenbreitstein ihren ganz eigenen Charme. Diesen können kleine und große Gäste im Rahmen der beliebten „Laternenführung“ diesen Januar und Februar erneut erleben. Wer könnte gemeinsam mit den Gästen der spannenden Geschichte dieses Ortes besser nachspüren als ein waschechter preußischer Soldat?

Wenn es draußen schon dämmert, entzündet „Festungskanonier“ Jörg Höfer die Laterne und zeigt die Festung aus einem ganz anderen Blickwinkel im Laternenschein. Die Laternen erhalten die Teilnehmenden für die Führung selbstverständlich gestellt.

Start ist jeweils um 16:30 Uhr im Januar und 17:00 Uhr im Februar (Dauer ca. 90 Minuten).

Termine:

10.01. + 11.01. + 17.01. + 18.01. + 24.01. + 25.01. + 31.01.25

01.02. + 07.02. + 14.02. + 15.02.+ 21.02. + 22.02. + 28.02.25

Kosten: 5 € Erwachsene, 2,50 € Kinder. Festungseintritt fällt nicht an.

Die limitierten Eintrittskarten gibt es als Online-Tickets unter www.festungsticket.de oder im Vorverkauf an der Festungskasse.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

Erster Schängel des Jahres 2025 im Kemperhof geboren

Veröffentlicht

am

von

Foto: Stadt Koblenz | T. Knaak

KOBLENZ Es ist eine Tradition, dass der Oberbürgermeister den ersten Schängel des Jahres im Krankenhaus begrüßt. Dieses Mal führte es Oberbürgermeister David Langner in den Kemperhof wo der erste Erdenbürger des Jahres 2025 in Koblenz geboren worden ist. Felix Koenen kam dort um 4.38 Uhr zur Welt und war zu dem Zeitpunkt 3780 Gramm schwer und 57 Zentimeter groß. OB Langner gratulierte den Eltern Celine und Alexander Koenen zur Geburt ihres zweiten Kindes und wünschte dem kleinen Felix alles Gute für die Zukunft.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Neues Landesamt für Katastrophenschutz aus Koblenz unterstützt bereits am Neujahrstag bei Einsätzen

Veröffentlicht

am

von

Foto: LANDESAMT FÜR BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ

KOBLENZ/WW Mit dem Jahreswechsel wurde das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz offiziell gegründet. Bereits wenige Stunden später wechselte das Landesamt erstmals in den „Einsatzmodus“.

Neben verschiedenen Bränden kam es in der Neujahrsnacht zu mehreren Stromausfällen in Rheinland-Pfalz. Einsatzschwerpunkt bildete ein Stromausfall im oberen Westerwald. Hier waren rund 33.000 Haushalte mit insgesamt rund 85.000 Einwohnern betroffen.

Präsident Schubert: „Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“

Im Lagezentrum Bevölkerungsschutz wurden daher die vorgesehenen Rufbereitschaften aktiviert und Verbindungspersonen zur Polizei und in die zuständige Technische Einsatzleitung nach Selters entsendet.

Durch die ungewisse Dauer bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung hat sich das Landesamt auf ein längerfristiges Szenario eingerichtet und verschiedene Möglichkeiten der Führungs- und Einsatzunterstützung vorbereitet. Unter anderem fragte das Landesamt in umliegenden Landkreisen und Leitstellenbereichen Transport- und Versorgungskapazitäten zur Aufnahme von Personen aus den betroffenen Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen ab.

Aktive Führungsunterstützung hat neben der Verbindungsperson auch die Landesfacheinheit Presse- und Medienarbeit geleistet. So wurde mit sechs Einsatzkräften in Selters eine ad-hoc-Pressestelle eingerichtet.

Präsident René Schubert dankte den Einsatzkräften für ihr Engagement: „Das Landesamt soll im Einsatzfall eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen in Rheinland-Pfalz einnehmen. Die Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im zuständigen Landkreis vor Ort ist dabei eine unserer Hauptaufgaben. Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

 
×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier
20:27