Lahnstein
Zum 20. Todestag von Dr. Max Otto Bruker (1909–2001)
LAHNSTEIN Max Otto Bruker wurde am 16. November 1909 in Reutlingen geboren. Nach dem Abitur studierte er Medizin in Tübingen, München, Berlin und Wien.
Dr. Max Otto Bruker (Stadtarchiv)
LAHNSTEIN Max Otto Bruker wurde am 16. November 1909 in Reutlingen geboren. Nach dem Abitur studierte er Medizin in Tübingen, München, Berlin und Wien. 1932 bestand er in Tübingen das medizinische Staatsexamen in allen 14 Fächern mit der Note „sehr gut“. Anschließend promovierte er an der Augenklinik Tübingen.
Einen Teil seiner Medizinalpraktikantenzeit war er am Pathologischen Institut der Universität tätig, anschließend auf der Inneren Abteilung des Städtischen Krankhauses Esslingen am Neckar.
Nach Erlangen der Approbation absolvierte Dr. Bruker die chirurgische Ausbildung im Krankenhaus in Schwerte. Zur Vervollständigung der fachinternistischen Ausbildung und mit der Absicht, auch die naturheilerische und homöopathische Richtung in gründlicher klinisch-wissenschaftlicher Unterbauung und Kritik kennenzulernen, ging er 1936 in die von Dr. Schlütz, Facharzt für Innere Krankheiten, geleitete homöopathisch-biologische Klinik der Krankenanstalten Bremen.
1937 hatte er die internistische Ausbildung beendet und erhielt die Anerkennung als Facharzt für Innere Krankheiten, blieb aber weiter an der Klinik. 1938 ließ er sich in Bremen in freier Praxis nieder. 1939 heiratete er die Krankenschwester Irmgard Engelage. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.
Gleich nach Kriegsbeginn wurde Dr. Bruker zum Militärdienst eingezogen und 1940 in Paris an einem Kriegslazarett als Unterarzt eingesetzt. Die weiteren Kriegsjahre wurde er als leitender Arzt in mehreren Kriegslazaretten in Lappland und Norwegen eingesetzt. Nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft im November 1945 fand er seine Praxis und Wohnung in Bremen vollständig zerstört, eine Rückkehr war nicht mehr möglich. Seine Frau war seit 1943 nach Lemgo/Lippe evakuiert.
Am 1. Januar 1946 übernahm er als Anstaltsarzt die ärztliche Leitung der Heilerziehungs- und Pflegeanstalt für Schwachsinnige und Epileptiker, Eben-Ezer in Lemgo. Von 1946 bis 1974 war Dr. Max Otto Bruker dort tätig. Wie umfassend und schwer der Tätigkeitsbereich dort war, kann in der Chronik 125 Jahre Stiftung Eben-Ezer nachgelesen werden.
1949 errichtete der Anstaltsleiter Herbert Müller, der selbst einen behinderten Sohn hatte, auf dem Anstaltsgelände das Krankenhaus Eben-Ezer mit 45 Belegbetten. Er zeigte auf diese Weise seine Anerkennung für Dr. Brukers unermüdlichen Einsatz für die Geistesschwachen und Körperbehinderten. Mit 65 Jahren schied Dr. Bruker in Eben-Ezer aus. Das Krankenhaus wurde nun für akut erkrankte oder sehr pflegebedürftige Heimbewohner genutzt.
Anschließend leitete er zwei Jahre eine Station mit 70 Betten in den Kliniken am Burggraben in Bad Salzuflen. Im Frühjahr 1977 übernahm Dr. Bruker die ärztliche Leitung der Klinik Lahnhöhe in Lahnstein mit 220 Betten. Hier konnte er sein Konzept der ganzheitlichen Medizin umsetzen. Lebensberatung, Ernährungstherapie und Naturheilverfahren waren in diesem Haus eine Selbstverständlichkeit.
Jeden Mittwochvormittag hielt er einen Vortrag vor Patienten, in dem er auf deren Belange einging. Für Bettlägerige wurde der Vortrag ins Krankenzimmer übertragen. In der Öffentlichkeit war dieser Arzt durch seine Bücher bekannt, aber auch durch seine bundesweit und im deutschsprachigen Ausland gehaltenen Vorträge. Er publizierte unermüdlich in Fachblättern und Zeitschriften und klärte über Krankheitsursachen auf. Vehement engagierte er sich gegen die Errichtung von Atomkraftwerken und war der erste Arzt, der gegen das Atomkraftwerk Würgassen prozessierte. Es wurde im Jahr 1999 abgeschaltet.
1978 gründete Dr. Max Otto Bruker die gemeinnützige Gesellschaft für Gesundheitsberatung GGB. Damit erfüllte er sich einen Traum. Unabhängig von wirtschaftlichen Interessengruppen können sich dort an Gesundheitsfragen interessierte Menschen fachlichen Rat holen, aber auch in Seminaren zum ärztlich geprüften Gesundheitsberater GGB ausbilden lassen. 1989 folgte die Gründung der Dr.-Max-Otto-Bruker-Stiftung. Die Stiftung erbaute das Dr.-Max-Otto-Bruker-Haus, ein Zentrum für Gesundheit und ganzheitliche Lebensweise, das 1994 bezogen wurde.
In Seminaren sowie in ärztlicher und psychotherapeutischer Sprechstunde werden dort Menschen über Krankheitsursachen informiert. Dr. Max Otto Bruker teilte die Krankheiten in drei große Ursachengruppen ein: ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten, lebensbedingte Krankheiten und umweltbedingte Krankheiten. Unermüdlich klärte er darüber auf. Zahlreiche Krankheiten sind ernährungsbedingt. Sie entstehen in Folge von Fehlernährung durch einen Mangel an Vitalstoffen (biologischen Wirkstoffen). Dazu gehören z. B. der Gebissverfall, aber auch Rheuma, Ischias, Arthritis, Arthrose, Arteriosklerose, Herzinfarkt, Steinbildung, Diabetes, zum großen Teil auch Krebs u. a. m. Der Arzt Bruker verwies dabei auf exakte wissenschaftliche Studien und auf seine jahrzehntelangen Erfahrungen und Beobachtungen an mehr als 50.000 Patienten und deren erfolgreiche Behandlung.
Dr. Bruker starb am 06. Januar 2001. Sieben Jahre war es ihm noch vergönnt, im „Bruker-Haus“ zu leben. Wenige Wochen vor seinem Tod würdigte der Lahnsteiner Stadtrat das Werk dieses bundesweit bekannten Pioniers der ganzheitlichen Medizin, indem er eine Straße nach ihm benannte. Das Werk dieses Arztes wird im Dr.-Max-Otto-Bruker-Haus fortgeführt.
Lahnstein
Lahnsteiner Servicecenter zieht auf den Salhofplatz um Vorübergehende Schließung Ende Januar
LAHNSTEIN Der bisherige Standort des städtischen Servicecenters in der Westallee wird umfassend kernsaniert. Aus diesem Grund zieht das Servicecenter vorübergehend an einen neuen Standort um. Im Zuge dessen ist in der Woche von Montag, 26. Januar bis einschließlich Freitag, 30. Januar 2026 geschlossen und keine Bearbeitung von Anliegen möglich.
Ab Montag, 2. Februar 2026 steht das Servicecenter den Bürgerinnen und Bürgern am Salhofplatz direkt hinter dem Salhofgebäude in einer modernen, zweigeschossigen Büro-Containeranlage wieder zur Verfügung. Hier werden alle Dienstleistungen unverändert angeboten. Auch digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können weiterhin direkt vor Ort aufgenommen werden.
Das Bürgerbüro ist am neuen Standort bis auf eine einzelne Stufe weiterhin barrierefrei erreichbar. Die Führerscheinstelle befindet sich im ersten Obergeschoss der Containeranlage. Kundinnen und Kunden werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und sich zunächst an der Information beziehungsweise am Anmeldeterminal im Erdgeschoss anzumelden.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots bittet die Stadtverwaltung darum, Termine möglichst alleine wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Betreuerinnen und Betreuer. Bei Terminen mit Kindern sollte das Kind nur von einem Elternteil begleitet werden. Weitere Begleitpersonen müssen außerhalb der Räumlichkeiten warten.
Das Servicecenter der Syna wird ebenfalls Teil des neuen Komplexes sein und angrenzende Räumlichkeiten beziehen.
Der Aufenthalt am Salhofplatz ist für rund ein Jahr vorgesehen. Währenddessen wird der bisherige Standort vollständig kernsaniert. Ab dem Frühjahr 2027 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger auf moderne Büroräume freuen, die durch ein klares, frisches Raumkonzept überzeugen und zugleich den Schutz persönlicher Daten während der Sachbearbeitung weiter verbessern.
Lahnstein
55 Euro nach Jobcenter-Termin in Lahnstein: Parkplatzbetreiber kassiert bei längerer Beratung
LAHNSTEIN Die Parkplatzsituation am Jobcenter Rhein-Lahn in der Goethestraße sorgt weiterhin für Diskussionen. Anlass sind Forderungen aus der privaten Parkraumbewirtschaftung in Höhe von bis zu 55 Euro, die Besucher erhalten können, wenn sie die kostenfreie Parkdauer von einer Stunde überschreiten. Besonders problematisch ist die Situation für Menschen, deren Beratungstermine länger dauern und für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für die ein Ausweichen auf weiter entfernte Parkplätze kaum zumutbar ist.
Der BEN Kurier war vor Ort und hat mehrere Fälle dokumentiert. Betroffene berichten, dass Beratungsgespräche eine Stunde und zehn bis fünfzehn Minuten dauerten. In diesen Fällen folgten Schreiben über 45 Euro sowie 6 Euro Bearbeitungsgebühr und 4 Euro Halterermittlung. Die Gesamtforderung belief sich damit auf 55 Euro.
Private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung
Der Parkplatz am Jobcenter befindet sich im Privatbesitz des Vermieters. Die Parkraumbewirtschaftung wurde an die PRM Parkraummanagement GmbH aus Erlangen übertragen. Nach Recherchen des BEN Kuriers erfolgt die Kontrolle mittels Videoüberwachung, bei der jedes Fahrzeug erfasst und die Parkdauer automatisiert überprüft wird.
Überschreitungen der kostenfreien Parkzeit führen nicht zu einem behördlichen Bußgeld, sondern zu einer zivilrechtlichen Forderung des Betreibers. Für die Betroffenen ist der Unterschied jedoch rein formal, finanziell wirkt sich die Forderung unmittelbar aus.
Kreis und Jobcenter sehen Problem – sind aber rechtlich gebunden
In einer Stellungnahme gegenüber dem BEN Kurier stellt die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises klar, dass keine Einflussmöglichkeit auf die Parkregelung besteht. Das Jobcenter Rhein-Lahn ist Mieter der Büroräume, nicht Eigentümer des Grundstücks. Angemietet wurde lediglich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung, um einen barrierefreien Zugang sicherzustellen.
Die allgemeine Parkplatzregelung liege vollständig in der Verantwortung des Vermieters. Eine rechtliche Überprüfung durch das Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement der Bundesagentur für Arbeit habe ergeben, dass eine kostenfreie Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspreche. Vertragsrechtlich könne das Jobcenter daher keine Änderungen erzwingen.
Wichtig ist dabei: Weder der Kreis noch das Jobcenter weisen die Problematik zurück. Im Gegenteil. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, man nehme die Situation sehr ernst und sei sich bewusst, dass die geltenden Regelungen für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Der Dialog mit dem Vermieter sei mehrfach gesucht worden, unter anderem mit dem Ziel, die Parkdauer auszuweiten oder Gebühren anzupassen. Diese Bemühungen blieben bislang ohne Erfolg.
Ausweichen möglich – aber nicht für alle praktikabel
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, außerhalb des Jobcenters in der Goethestraße oder in angrenzenden Straßen zu parken. Genau hier liegt jedoch ein weiterer Kritikpunkt. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mobilitätsproblemen oder chronischen Erkrankungen ist ein längerer Fußweg oft nicht realistisch. Auch Beratungstermine selbst sind nicht immer planbar. Komplexe Lebenslagen, Rückfragen oder notwendige Klärungen können Gespräche verlängern. Ein vorzeitiger Abbruch, nur um eine Parkzeit einzuhalten, ist in der Praxis kaum sinnvoll.
Grüne empfehlen Ausweichen – als pragmatischen Hinweis
Zwischenzeitlich haben auch Bündnis 90/Die Grünen aus Lahnstein das Thema aufgegriffen. In einer Stellungnahme empfehlen sie Besuchern des Jobcenters, bei absehbar längeren Beratungsterminen nicht den Parkplatz direkt am Gebäude zu nutzen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes auszuweichen.
Dabei handelt es sich nicht um Kritik am Jobcenter oder am Kreis, sondern um einen pragmatischen Hinweis, wie Betroffene das Risiko einer Forderung vermeiden können. Eine politische Lösung oder Einflussnahme auf den privaten Betreiber ist damit nicht verbunden.
Belastung für Menschen in ohnehin schwieriger Lage
Unabhängig von Zuständigkeiten bleibt die Wirkung der Regelung deutlich spürbar. Betroffen sind ausgerechnet Menschen, die ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation sind und auf Unterstützung angewiesen sind. Eine Forderung von 55 Euro kann in diesen Fällen eine erhebliche Belastung darstellen.
Solange der Vermieter an der bestehenden Parkregelung festhält, bleibt das Problem bestehen. Kreis und Jobcenter sehen nach eigener Darstellung Handlungsbedarf, verfügen jedoch über keine rechtlichen Mittel, um Änderungen durchzusetzen. Der BEN Kurier wird die Entwicklung weiter begleiten. Weitere Betroffene können sich an die Redaktion wenden.
Lahnstein
NCV in Lahnstein kürt Stefan Mross zum Ehrenelferrat: Ross Antony sorgt für Überraschungsauftritt
LAHNSTEIN Der Niederlahnsteiner Carneval Verein (NCV) hat den Lahnsteiner Stefan Mross mit einer besonderen Auszeichnung geehrt: Er wurde zum Ehrenelferrat „humoris causa“ ernannt und ist damit der 39. Träger dieses Titels. Mit der Ehrung würdigt der NCV Persönlichkeiten, die sich durch Menschlichkeit, Humor und Nähe zu den Menschen auszeichnen.
Die Auszeichnung hat beim NCV eine lange Tradition. Ihren Anfang nahm sie 1986 mit der Ehrung des damaligen Ministerpräsidenten Rudolf Scharping. Seitdem wurde der Titel regelmäßig an Persönlichkeiten verliehen, die über den Karneval hinaus gesellschaftliche Bedeutung erlangt haben. Mit Stefan Mross reiht sich nun ein Lahnsteiner in diese Liste ein.
Durch das Programm der Feierstunde führten Sitzungspräsident Günter Groß und die Vorsitzende des NCV, Lisa Halbig. Sie begrüßten zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Vereinsleben der Stadt und sorgten für einen festlichen Rahmen der Veranstaltung.
Die Laudatio hielt Peter Labonte, der in seiner Rede den beruflichen Werdegang und die vielseitigen Engagements von Stefan Mross beleuchtete. Dabei verband er humorvolle Anekdoten mit einer wertschätzenden Würdigung seiner Persönlichkeit und seiner Verbundenheit zur Region.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand anschließend die feierliche Verleihung. Die bisherigen Ehrenelferräte wurden auf die Bühne gebeten, um den neuen Würdenträger in ihre Reihen aufzunehmen. Stefan Mross erhielt dabei die offizielle Urkunde sowie die Narrenkappe, die ihn als Ehrenelferrat kennzeichnen. In seiner ersten Büttenrede zeigte er sich bewegt und dankte dem NCV für die Ehrung.
Für einen besonderen Moment sorgte ein Überraschungsgast: Entertainer Ross Antony trat mit musikalischen Einlagen auf und brachte das Publikum in ausgelassene Stimmung. Sein Auftritt wurde mit großem Applaus aufgenommen.
Im Anschluss gratulierten zahlreiche Vertreter der Lahnsteiner Vereine sowie viele Gäste dem neuen Ehrenelferrat. Neben Glückwünschen überreichten sie Orden und Geschenke und würdigten damit die besondere Rolle, die Stefan Mross in der Lahnsteiner Karnevalsgemeinschaft einnimmt.
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