Blaulicht
Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen
Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen (Symbolbild Pixabay)
KOBLENZ Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Nachdem mit Presseerklärung vom 21.12.2021 der damalige Stand der Ermittlungen mitgeteilt worden war, sollen nunmehr die seither durchgeführten Ermittlungsschritte und das geplante weitere Vorgehen dargestellt werden.
Die bisher beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Zeuginnen konnten mittlerweile weitestgehend abgeschlossen werden. Die Ermittlungsgruppe bei dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist mit Nachdruck dabei, die durch die Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu sichten und zu einem Bild der Ereignisse am 14./15.07.2021 zusammenzusetzen. Parallel hierzu ist beabsichtigt, nach vorheriger Gewährung rechtlichen Gehörs an die Beschuldigten einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin mit der hydrologischen Überprüfung der durch die bisherigen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu beauftragen. Soweit möglich, sollen die polizeilichen Erkenntnisse auch aus naturwissenschaftlicher Sicht ergänzt werden.
Ein Fokus der Ermittlungen liegt weiterhin auf der Frage, welche Erkenntnisse zu den späteren Entwicklungen entlang der Ahr zu welchen Zeiten den mit dem Katastrophenschutz gesetzlich betrauten Personen vorgelegen haben. Wesentlich für die strafrechtliche Beurteilung ist, welche Handlungspflichten zu welchen Zeitpunkten bestanden und welche konkreten Handlungsoptionen zu diesen Zeitpunkten zur Verfügung gestanden haben, deren Ergreifen zur Vermeidung des Verlustes von Menschenleben geführt hätte.
Wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch prüft die Staatsanwaltschaft in jeder Verfahrensphase, ob die Ermittlungen inhaltlich auszuweiten oder gegen noch nicht beschuldigte Personen zu richten sind. Im vorliegenden Fall hat sich bei dieser fortlaufend vorgenommenen Prüfung bisher kein Anfangsverdacht gegen andere als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Anfangsverdacht gegen die beiden Beschuldigten im Wesentlichen aus den Zuständigkeitsnormen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes abgeleitet worden ist, da die Leitung des Katastropheneinsatzes am Nachmittag des 14.07.2021 im Landkreis Ahrweiler übernommen worden war. Ob diesen jedoch tatsächlich die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln geboten hätte, ob tatsächlich Handlungsoptionen bestanden haben, durch deren Ergreifung der Tod von Menschen hätte vermieden werden können, ist – wie schon in der Pressekonferenz am 06.08.2021 dargestellt – Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen. Genau aus diesem Grund betont die Staatsanwaltschaft auch in besonderer Weise die für beide Beschuldigten unvermindert geltende Unschuldsvermutung.
Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten, die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Solche sind namentlich auch nicht der Presseberichterstattung oder den hier bekannt gewordenen Inhalten der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses 18/1 „Flutkatastrophe“ des Landtags von Rheinland-Pfalz zu entnehmen, aus denen eher auf fehlende Informationen zu schließen ist.
Dies gilt sowohl in Bezug auf den Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen wie auch für den einer unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Da das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich unter Strafe stellt, ist nach § 15 StGB Vorsatz erforderlich. Dabei gilt, dass die strafbewehrte Hilfs- bzw. Handlungspflicht entfällt, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Hilfe von anderer Seite geleistet wird. Doch auch, wenn Letzteres im Ergebnis nicht der Fall ist, geht damit eine Strafbarkeit nicht ohne Weiteres einher. Denn wenn jemand – und sei es auch irrig – subjektiv davon ausgeht und darauf vertraut, dass die erforderlichen Maßnahmen von anderen Stellen oder Personen ergriffen werden, handelt er bzw. sie ohne den für eine Strafbarkeit nach § 323c StGB erforderlichen Vorsatz. Der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen bisher keine Hinweise darauf vor, dass (frühere) Mitglieder der Landesregierung oder andere Personen im Landesdienst davon ausgegangen sind oder nach ihrem Erkenntnisstand davon hätten ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden.
Bei den Ermittlungen werden auch in hier eingegangenen etwa 75 Strafanzeigen enthaltene Informationen berücksichtigt. Die Anzeigen richten sich überwiegend gegen die Beschuldigten des Verfahrens, z.T. aber auch gegen die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, den Staatsminister des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weitere (frühere) politische Verantwortliche in anderen Bundesländern oder im Bund. Allerdings geben die Strafanzeigen gegen (frühere) politische Verantwortungsträger lediglich hier bereits bekanntes und in die Ermittlungen ohnehin einbezogenes Wissen aus der Medienberichterstattung wieder.
Abschließend weist die Staatsanwaltschaft nochmals darauf hin, dass sie ihre Ermittlungen ausschließlich entlang der bestehenden Anfangsverdachtsmomente führen darf. Hiervon nicht umfassten Fragen darf sie weder nachgehen, noch ist sie berufen, diese zu kommentieren.
Wir werden die Öffentlichkeit und die Medien auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen unterrichten, bitten jedoch um Verständnis, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskünfte bis auf Weiteres nicht möglich sind. Pressemitteilung: Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz
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Feuerwehr-Ehrungen der Verbandsgemeinde Diez: Dank für jahrzehntelanges Engagement
DIEZ In der Orangerie von Schloss Oranienstein fand am Abend des 13. November die diesjährige Ehrungsveranstaltung für Feuerwehrangehörige der Verbandsgemeinde Diez statt. Bürgermeisterin Maren Busch und Landrat Jörg Denninghoff zeichneten zahlreiche Feuerwehrangehörige für langjährige Verdienste aus, außerdem wurden Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Zu Beginn der Veranstaltung gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute der verstorbenen Feuerwehrkameraden Carsten Schwarz und Thomas Thorn sowie aller weiteren im vergangenen Jahr verstorbenen Feuerwehrleuten.
In ihrer Ansprache würdigte Bürgermeisterin Busch das unermüdliche Engagement der Feuerwehrangehörigen: „Feuerwehr ist #Immerda – Tag und Nacht, an Feiertagen und auch im Urlaub. Dieses Ehrenamt ist alles andere als selbstverständlich.“ Sie hob hervor, dass die Kameradinnen und Kameraden nicht nur bei Einsätzen rund um die Uhr zur Stelle seien, sondern sich auch in Übungen, Lehrgängen, der Ausbildung sowie in Festen, Fördervereinen und überregionalen Einsätzen engagieren. Besonders er wähnte sie markante Einsätze des vergangenen Jahres, darunter der Trafobrand in Holzappel, der Gebäudebrand in Fachingen, die Explosion in Laurenburg sowie der Brand im Steinbruch Steinsberg und ganz aktuell den Brand in einerm Altendiezer Einkaufsmarkt. Die Bürgermeisterin dankte den Einsatzkräften für ihre Zuverlässigkeit, ihre Kameradschaft und ihr Durchhaltevermögen.
Sie wies auf die erreichten Fortschritte in Technik, Ausstattung und Infrastruktur hin, darunter der Beitritt zum Feuerwehr-Dienstleistungszentrum, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie die Fertigstellung mehrerer neuer bzw. umfassend sanierter Gerätehäuser. Auch die Einführung der digitalen Alarmierung und die Unterstützung bei der Sandsackfüllaktion zur Gefahrenvorsorge hob sie hervor. Mit dem neuen Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan werde die Planung und Optimierung von Ausstattung, Ausbildung und Personal in den kommenden fünf Jahren transparent und realistisch gestaltet. Hierauf aufbauend wird der Verbandsgemeinderat einen konkreten Maßnahmenplan erarbeiten. Die Bürgermeisterin betonte, dass Investitionsprojekte Schritt für Schritt umgesetzt würden, immer mit dem Ziel, Arbeitsschutz, Einsatzbedingungen und Motivation der Einsatzkräfte zu verbessern. Abschließend dankte sie allen Feuerwehrangehörigen nochmals persönlich und auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Diez für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ihr seid das Herzstück unserer Feuerwehr, und für euren Beitrag gebührt euch größter Respekt.“
Sodann ehrte die Bürgermeisterin die Kameradinnen und Kameraden für 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Zu den Geehrten gehören: Leon Weimer (Altendiez), Luca Fogolin (Birlenbach), Marc Isselbächer (Holzappel), Lukas Nink (Holzheim), Kim Epstein (Isselbach), Benjamin Schilling (Isselbach), Eric Maxeiner (Scheidt), Robin Merkler (Scheidt) und Teresa Kroll (Scheidt). Anschließend nahm sie die Ehrungen für 25 Jahre aktiven Dienst vor: Peter Albus (Aull), Markus Bäcker (Charlottenberg), Nadine Gronewold (Diez), Frank Ackermann (Eppenrod), Kevin Hubert (Isselbach) und Florian Schölkmann (Steinsberg).
Daraufhin übernahm Landrat Jörg Denninghoff die Ehrungen für besonders langjährigen Dienst: Für 35 Jahre aktiven Dienst wurden ausgezeichnet: Olaf Roßtäuscher (Altendiez), Markus Wolf (Cramberg), Isabel Stein (Diez), Thorsten Kasper (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Sascha Faßbender (Hambach) und Tobias Meffert (Laurenburg). Die Ehrungen für 45 Jahre aktiven Dienst nahm der Landrat ebenfalls persönlich vor: Udo Saß (Aull), Andreas Schmittel (Aull), Rüdiger Bostelmann (Diez) und Werner Wölbert (Isselbach). Darüber hinaus wurden Feuerwehrangehörige verabschiedet, die die Altersgrenze erreicht hatten, sowie infolge Zeitablauf ausgeschiedene Funktionsträger gewürdigt. Zu den Entpflichteten und ausgeschiedenen Funktionsträgern zählen: Peter Fast (Altendiez), Michael Alfred Holleyn (Balduinstein), Klaus Artur Langschied (Birlenbach), Rüdiger Gemmer (Charlottenberg), Erhard Stötzer (Cramberg), Walter Bernd Stillger (Diez), Heinz Dieter Aloys Buhs (Eppenrod), Bruno Stecker (Eppenrod), Edwin Sukdolak (Geilnau), Clementine Maria Storto (Heistenbach), Detlef Theo Ott Holzappel) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Ausgeschiedene Funktionsträger sind Walter Bernd Stillger (Diez), Roland Hofmann (Scheidt) und Ulrich Thiem (Steinsberg). Sie alle erhielten ein Weinpräsent.
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande an Andreas Moog (Eppenrod) für herausragende Dienste während seiner 25 Jahre in Führungsverantwortung. (Ein gesonderter Bericht hierzu folgt.)
Zum Ende des Ehrungsabends ergriffen Marcus Grün und Thomas Wilbert, Wehrleiter bzw. stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde, das Wort und schlossen sich den lobenden Worten der Bürgermeisterin an. Beide betonten die herausragende Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und Professionalität aller Feuerwehrangehörigen und hoben hervor, wie sehr der gemeinsame Zusammenhalt die Arbeit der Feuerwehr prägt. „Ohne diese engagierten Frauen und Männer wäre ein sicherer und verlässlicher Feuerwehrdienst in unserer Verbandsgemeinde nicht möglich“, erklärte Marcus Grün.
Auch Thomas Wilbert bedankte sich bei allen Einsatzkräften für ihr kontinuierliches Engagement und vergaß dabei nicht, auch die Ehefrauen, -männer und Lebenspartner der Aktiven für deren familiären Rückhalt zu würdigen: „Unser Hobby ist zeitlich leider nur bedingt planbar – nämlich bei Übungen.“ (pm VG Diez)
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Weltweite Razzien gegen Cyber-Betrüger: Spur führt nach Montabaur!
MONTABAUR Ein internationaler Schlag gegen organisierte Online-Betrüger hat in dieser Woche zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen geführt, auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden insgesamt 18 Personen festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen: Montabaur im Westerwald
Der Ursprung der Ermittlungen liegt in Montabaur. Dort soll einer der Hauptverdächtigen seinen Wohn- oder Firmensitz gehabt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Spur aus dem Westerwald zu einem groß angelegten Betrugsnetzwerk führte, das weltweit aktiv war. Durchsuchungen fanden unter anderem in Mainz und Wiesbaden statt, wo ebenfalls eine Person festgenommen wurde.
Auch in Baden-Württemberg waren Ermittler aktiv: In Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Esslingen durchsuchten die Behörden mehrere Objekte.
Operation auf drei Kontinenten
Im Rahmen der internationalen Aktion wurden 29 Objekte in Deutschland durchsucht, darunter in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Berlin, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Mehr als 250 Ermittler waren beteiligt. Weltweit kam es zu Einsätzen in Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den USA und Zypern.
Millionenschaden durch gefälschte Webseiten
Den 44 Beschuldigten, 36 Männern und acht Frauen im Alter zwischen 32 und 74 Jahren, wird vorgeworfen, mit gefälschten Webseiten und gestohlenen Kreditkartendaten über mehrere Jahre hinweg Geld abgebucht zu haben. Die Täter sollen mehr als 19 Millionen Schein-Abos über fingierte Internetseiten zu angeblichen Streaming-, Dating- oder Erotikangeboten abgeschlossen haben. Dabei wurden laut Ermittlern über vier Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt.
Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. Geplante weitere Geldflüsse in Höhe von rund 750 Millionen Euro konnten rechtzeitig gestoppt werden.
Cybercrime in neuer Dimension
Die Ermittlungen zeigten, wie stark sich Vermögensdelikte durch den digitalen Wandel verändert haben. So sollen die Täter sogar vier große deutsche Zahlungsdienstleister manipuliert und eigens entwickelte Software zur Geldwäsche eingeschleust haben.
Die Abbuchungen waren meist gering, etwa 50 Euro oder 50 Dollar, und mit unklaren Verwendungszwecken versehen, sodass viele Betroffene die betrügerischen Zahlungen nicht bemerkten.
Internationale Zusammenarbeit und laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen, die über fünf Jahre andauerten, umfassten mehr als 90 Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und reichten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bis nach Nordkorea. Die Aktion wurde unter dem Codenamen „Operation Chargeback“ geführt, benannt nach dem Verfahren, mit dem Kreditkarteninhaber betrügerische Abbuchungen zurückbuchen lassen können.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die betrügerischen Aktivitäten wurden bereits 2021 gestoppt. Der SWR hatte zuerst über den Fall berichtet, siehe hier.
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