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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen (Symbolbild Pixabay)
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KOBLENZ  Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Nachdem mit Presseerklärung vom 21.12.2021 der damalige Stand der Ermittlungen mitgeteilt worden war, sollen nunmehr die seither durchgeführten Ermittlungsschritte und das geplante weitere Vorgehen dargestellt werden.

Die bisher beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Zeuginnen konnten mittlerweile weitestgehend abgeschlossen werden. Die Ermittlungsgruppe bei dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist mit Nachdruck dabei, die durch die Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu sichten und zu einem Bild der Ereignisse am 14./15.07.2021 zusammenzusetzen. Parallel hierzu ist beabsichtigt, nach vorheriger Gewährung rechtlichen Gehörs an die Beschuldigten einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin mit der hydrologischen Überprüfung der durch die bisherigen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu beauftragen. Soweit möglich, sollen die polizeilichen Erkenntnisse auch aus naturwissenschaftlicher Sicht ergänzt werden.

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Ein Fokus der Ermittlungen liegt weiterhin auf der Frage, welche Erkenntnisse zu den späteren Entwicklungen entlang der Ahr zu welchen Zeiten den mit dem Katastrophenschutz gesetzlich betrauten Personen vorgelegen haben. Wesentlich für die strafrechtliche Beurteilung ist, welche Handlungspflichten zu welchen Zeitpunkten bestanden und welche konkreten Handlungsoptionen zu diesen Zeitpunkten zur Verfügung gestanden haben, deren Ergreifen zur Vermeidung des Verlustes von Menschenleben geführt hätte.

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Wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch prüft die Staatsanwaltschaft in jeder Verfahrensphase, ob die Ermittlungen inhaltlich auszuweiten oder gegen noch nicht beschuldigte Personen zu richten sind. Im vorliegenden Fall hat sich bei dieser fortlaufend vorgenommenen Prüfung bisher kein Anfangsverdacht gegen andere als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Anfangsverdacht gegen die beiden Beschuldigten im Wesentlichen aus den Zuständigkeitsnormen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes abgeleitet worden ist, da die Leitung des Katastropheneinsatzes am Nachmittag des 14.07.2021 im Landkreis Ahrweiler übernommen worden war. Ob diesen jedoch tatsächlich die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln geboten hätte, ob tatsächlich Handlungsoptionen bestanden haben, durch deren Ergreifung der Tod von Menschen hätte vermieden werden können, ist – wie schon in der Pressekonferenz am 06.08.2021 dargestellt – Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen. Genau aus diesem Grund betont die Staatsanwaltschaft auch in besonderer Weise die für beide Beschuldigten unvermindert geltende Unschuldsvermutung.

Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten, die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Solche sind namentlich auch nicht der Presseberichterstattung oder den hier bekannt gewordenen Inhalten der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses 18/1 „Flutkatastrophe“ des Landtags von Rheinland-Pfalz zu entnehmen, aus denen eher auf fehlende Informationen zu schließen ist.

Dies gilt sowohl in Bezug auf den Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen wie auch für den einer unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Da das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich unter Strafe stellt, ist nach § 15 StGB Vorsatz erforderlich. Dabei gilt, dass die strafbewehrte Hilfs- bzw. Handlungspflicht entfällt, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Hilfe von anderer Seite geleistet wird. Doch auch, wenn Letzteres im Ergebnis nicht der Fall ist, geht damit eine Strafbarkeit nicht ohne Weiteres einher. Denn wenn jemand – und sei es auch irrig – subjektiv davon ausgeht und darauf vertraut, dass die erforderlichen Maßnahmen von anderen Stellen oder Personen ergriffen werden, handelt er bzw. sie ohne den für eine Strafbarkeit nach § 323c StGB erforderlichen Vorsatz. Der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen bisher keine Hinweise darauf vor, dass (frühere) Mitglieder der Landesregierung oder andere Personen im Landesdienst davon ausgegangen sind oder nach ihrem Erkenntnisstand davon hätten ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden.

Bei den Ermittlungen werden auch in hier eingegangenen etwa 75 Strafanzeigen enthaltene Informationen berücksichtigt. Die Anzeigen richten sich überwiegend gegen die Beschuldigten des Verfahrens, z.T. aber auch gegen die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, den Staatsminister des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weitere (frühere) politische Verantwortliche in anderen Bundesländern oder im Bund. Allerdings geben die Strafanzeigen gegen (frühere) politische Verantwortungsträger lediglich hier bereits bekanntes und in die Ermittlungen ohnehin einbezogenes Wissen aus der Medienberichterstattung wieder.

Abschließend weist die Staatsanwaltschaft nochmals darauf hin, dass sie ihre Ermittlungen ausschließlich entlang der bestehenden Anfangsverdachtsmomente führen darf. Hiervon nicht umfassten Fragen darf sie weder nachgehen, noch ist sie berufen, diese zu kommentieren.

Wir werden die Öffentlichkeit und die Medien auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen unterrichten, bitten jedoch um Verständnis, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskünfte bis auf Weiteres nicht möglich sind. Pressemitteilung:  Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz

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Ehrenamtsstudie Feuerwehr: Engagement stark, doch die Zeit wird knapp

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BLAULICHT Die landesweite Ehrenamtsstudie zu den Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz zeichnet ein zweigeteiltes Bild: Die Bereitschaft zum Engagement ist hoch, zugleich werden strukturelle Belastungen sichtbar, die die Zukunftsfähigkeit des Systems beeinflussen. An der Online-Befragung beteiligten sich mehr als 12.500 Feuerwehrangehörige. Das entspricht rund 22 Prozent aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Land.

Altersstruktur stabiler als oft angenommen

Zunächst wird sichtbar: Das Ehrenamt trägt sich noch. Rund 80 Prozent der Befragten planen, ihr Engagement in der Feuerwehr im bisherigen Umfang fortzusetzen. Mehr als ein Drittel kann sich sogar vorstellen, künftig noch mehr zu übernehmen. Auch bei jungen Einsatzkräften ist die Bereitschaft hoch. Die Studie zeigt außerdem, dass die Altersstruktur differenzierter ist, als oft behauptet wird: Etwa 31 Prozent der Einsatzkräfte sind 16 bis 29 Jahre alt, 46 Prozent 30 bis 49, 22 Prozent 50 bis 67. Ein sofortiger Nachwuchseinbruch ist damit nicht die zentrale Baustelle. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass der Anteil älterer Aktiver steigt.

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Das Kernproblem: Zeit, Vereinbarkeit, Zusatzlast

Der eigentliche Kern der Studie liegt an einer anderen Stelle: Nicht der Wille fehlt, sondern Zeit und Verfügbarkeit werden zum Engpass. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Arbeitsverdichtung, Schichtmodelle, flexible Arbeitszeiten, längere Wege, all das macht spontane Einsatzbereitschaft schwieriger. Die Studie hält fest, dass weniger als die Hälfte der Befragten ihre Arbeitszeiten so flexibel gestalten kann, dass genug Zeit für das Feuerwehrengagement bleibt. Das ist entscheidend, weil Einsätze nicht nach Kalender kommen. Dazu kommen familiäre Verpflichtungen: Wer kleine Kinder hat, muss im Einsatzfall Betreuung organisieren, ein Problem, das im Alltag vieler Ehrenamtlicher mitläuft, aber selten offen thematisiert wird.

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Einsätze nehmen zu: Extremwetter als Belastungstreiber

Gleichzeitig nimmt die Belastung durch Einsätze zu. Die Studie beschreibt eine steigende Einsatzentwicklung und nennt häufiger auftretende Extremwetterlagen als Treiber. Damit wächst der Bedarf an Kräften genau in dem Moment, in dem Verfügbarkeit durch Beruf und Alltag knapper wird. Aus dieser Kombination entsteht die stille Schere, die viele Feuerwehren spüren: Mehr Anforderungen treffen auf weniger Zeitfenster.

Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, steht in der Studie sehr klar: Das Feuerwehr-Ehrenamt besteht nicht nur aus Einsätzen. Neben Einsatzdienst und Übungen fallen technische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben und Gremienarbeit an. Die Studie beziffert das deutlich: 97 Prozent nehmen regelmäßig an Einsätzen teil, 96 Prozent an Übungen und Fortbildungen, 47 Prozent erledigen technische Arbeiten, 31 Prozent übernehmen Verwaltungstätigkeiten, 19 Prozent arbeiten in Gremien. Gerade Verwaltungstätigkeiten werden häufig als belastend beschrieben, besonders bei Führungskräften, die davon einen großen Teil tragen.

Ausstattung und Gerätehäuser: Unterschiede zwischen Kommunen

Hinzu kommt die Ausstattung. Viele Einsatzkräfte bewerten den Zustand von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerwehrgerätehäusern kritisch. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass es zwischen Kommunen spürbare Unterschiede gibt. Für die Betroffenen ist das kein Nebenthema: Ausstattung und Infrastruktur sind Teil der Einsatzfähigkeit und sie sind auch ein Maßstab dafür, ob Ehrenamtliche verlässliche Rahmenbedingungen erleben.

Ausbildung: Zufriedenheit nur bei gut der Hälfte

Auch die Ausbildung ist ein klarer Befund der Studie. Nur 54 Prozent der Befragten sind mit den Aus- und Weiterbildungsangeboten in ihrer Einheit zufrieden. Genannt werden Verbesserungsbedarfe bei taktischem Einsatztraining, technischen Schulungen und dem Umgang mit Stresssituationen. Zusätzlich wird der Wunsch nach flexibleren Grundausbildungsmodellen und kürzeren Wartezeiten an der Akademie deutlich.

Anerkennung: intern hoch, extern deutlich niedriger

Deutlich messbar ist außerdem die Frage der Anerkennung. Innerhalb der eigenen Einheit fühlen sich 72 Prozent ausreichend wertgeschätzt. Gegenüber der Öffentlichkeit fällt dieser Wert auf 38 Prozent, gegenüber behördlichen Stellen sogar auf 27 Prozent. Das bedeutet: Zusammenhalt und Anerkennung funktionieren intern, aber die Rückmeldung von außen wird oft als schwach erlebt. Bei der Frage, welche Formen der Anerkennung als sinnvoll gelten, nennt die Studie hohe Zustimmungswerte für Rentenpunkte oder eine „Feuerwehrrente“ (73 Prozent). Aufwandsentschädigungen halten 43 Prozent für sinnvoll. Frauen: junges Potenzial, Bindung wird entscheidend

Beim Thema Frauen ist die Studie ebenfalls klar: Frauen stellen rund zehn Prozent der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Mehr als die Hälfte von ihnen ist unter 30 Jahre alt. Das zeigt Potenzial in den jüngeren Jahrgängen. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Perspektiven von Frauen gezielt berücksichtigt werden müssen, etwa durch bessere Zugänge zu Führungsfunktionen und sichtbare Vorbilder.

Zehn Empfehlungen: Fokus auf Gewinnung und Bindung

Aus den Ergebnissen leitet die Studie zehn Handlungsempfehlungen ab: sechs zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte und vier zur langfristigen Bindung. Zu den Ansätzen gehören stärkere Präsenz in Bildungseinrichtungen, der Ausbau von Bambini-Strukturen, eine modularere und flexiblere Grundausbildung sowie eine professionellere Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Für die Bindung nennt die Studie unter anderem Talentförderung und Entwicklungspfade, eine stärker koordinierte Beschaffung, finanzielle Anerkennung und eine attraktivere, besser nutzbare Ehrenamtskarte.

Fazit der Datenlage

In der Summe zeigt die Ehrenamtsstudie damit kein Feuerwehrsystem, dem die Motivation ausgeht. Sie zeigt ein System, das von hoher Identifikation lebt, aber unter Rahmenbedingungen arbeitet, die sich schneller verändern als die Strukturen drumherum. Die entscheidenden Probleme sind klar benennbar: Zeit und Verfügbarkeit werden knapper, Einsätze nehmen zu, die organisatorische Last wächst, Ausstattung und Ausbildung sind nicht überall auf dem Stand, den Einsatzkräfte erwarten. Wer die Studie ernst nimmt, kommt zu einem nüchternen Ergebnis: Das Ehrenamt trägt den Bevölkerungsschutz weiter, aber es braucht spürbare Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen, damit es das auch in Zukunft kann.

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Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

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Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
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OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

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Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

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In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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EILMELDUNG Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Rheinland-Pfalz und Hessen eine amtliche Unwetterwarnung vor Glätte ausgerufen. Es gilt Warnstufe 3 von 4. Nach Angaben des DWD besteht 𝐚𝐤𝐮𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐛 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 durch plötzlich überfrierende Nässe und gefrierenden Regen.
Die Warnung gilt landesweit von Mitternacht bis zunächst Montag, 13 Uhr.
Handlungsempfehlungen DWD: Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen
Bild: Fotomontage
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