Politik
Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?
Foto: Realschule plus Aar-Einrich (Symbolbild)
BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.
Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?
Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.
Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht
Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.
Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?
Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.
Einsparungen nicht automatisch entlastend
Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.
Transparenz gefordert
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.
Entscheidung steht bevor
Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.
Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger
In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.
Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).
BEN Radio
Mittelrheinbrücke: Streit um Unterhaltungskosten noch vor dem ersten Spatenstich
LORELEY DIE ZEIT berichtete zuerst über eine Debatte, die zeigt, wie sensibel große Infrastrukturprojekte im Mittelrheintal politisch und finanziell sind: Noch bevor die geplante Mittelrheinbrücke bei St. Goar und St. Goarshausen gebaut ist, entzündet sich bereits ein Streit über die Frage, wer später für die Unterhaltungskosten aufkommen soll.
Auslöser war eine schriftliche Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage zweier CDU-Abgeordneter (Matthias Lammert und Tobias Vogt – CDU). Darin machte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz keine dauerhafte Beteiligung an den laufenden Unterhaltungskosten der Brücke plane. Gleichzeitig stellte sie jedoch in Aussicht, dass das Land bis zu 90 Prozent der Baukosten übernehmen wolle, vorbehaltlich künftiger Haushaltsentscheidungen.
Ein Projekt mit langer Vorgeschichte
Die Mittelrheinbrücke soll eine feste Rheinquerung in der Verbandsgemeinde Loreley schaffen und damit eine Lücke zwischen Mainz und Koblenz schließen. Über das Projekt wird seit Jahren diskutiert. Bereits vor längerer Zeit wurde ein Architekten- und Planungswettbewerb durchgeführt, später folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2023 abgeschlossen wurde. Einen konkreten Baubeginn gibt es bislang jedoch nicht.
CDU warnt vor Scheitern des Projekts
Aus der CDU kommt scharfe Kritik an der Haltung des Verkehrsministeriums. Der Landtagsabgeordnete Tobias Vogt sieht das Projekt gefährdet, sollte das Land dauerhaft keine Verantwortung für die Unterhaltung übernehmen. Sein Fraktionskollege Matthias Lammert betont die Bedeutung der Brücke für die Region und fordert eine umfassendere finanzielle Beteiligung des Landes. Gerade für finanziell stark belastete Kommunen sei es kaum leistbar, die Unterhaltung eines Bauwerks dieser Größenordnung allein zu stemmen.
Ministerium: Bau ist kommunale Aufgabe – Land hilft dennoch
Das Verkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ministerin Schmitt betont, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke formal um eine kommunale Brücke handle und die laufende Unterhaltung daher grundsätzlich Aufgabe der beteiligten Landkreise sei. Gleichzeitig verweist sie auf die außergewöhnlich hohe Förderquote beim Bau und signalisiert Gesprächsbereitschaft für die Zukunft.
Sollten später größere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, schließt das Land eine finanzielle Unterstützung ausdrücklich nicht aus. Die Kommunen würden bei einem derart zentralen Infrastrukturprojekt nicht allein gelassen, so Schmitt.
Landkreise setzen auf Einigung
Auch die beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn zeigen sich bereits im Oktober 2025 vorsichtig optimistisch (wir berichteten hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, man habe sich mit dem Land grundsätzlich auf eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten verständigt. Weitere Gespräche zur Ausgestaltung der Finanzierung stünden noch aus.
Angesichts der Dimension des Projekts liege es im Interesse der Kreise, dass sich das Land auch langfristig möglichst stark beteilige, insbesondere bei der späteren Unterhaltung. Diese müsse ebenfalls angemessen gefördert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu überfordern.
Ob und in welcher Form sich das Land künftig an den Unterhaltungskosten beteiligen wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um die Mittelrheinbrücke hat längst eine neue Phase erreicht und sie beginnt nicht erst mit dem Bau, sondern schon mit der Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn das Bauwerk eines Tages Realität wird (dk).
Politik
Prügel an Kindern, Rassismus, Holocaust: Der AfD-Eklat um Jo Meurer in Ransbach-Baumbach beschäftigt weiter In dem hessencam-Interview äußerte sich Jo Meurer unter anderem über angebliche Inzucht bei Muslimen, rechtfertigte Gewalt gegen Kinder und relativierte den Holocaust
RANSBACH-BAUMBACH Es sind Sätze, die man nicht vergisst, wenn man sie einmal gehört hat. Sätze über Kinder, die geschlagen werden. Über Menschen, die angeblich weniger wert seien. Über den Holocaust, der relativiert wird. Gesprochen werden sie von einem Mann, der bis vor wenigen Tagen Stadtrats- und Verbandsgemeinderatsmitglied in Ransbach-Baumbach war.
Jo Meurer steht vor der Stadthalle, am Rand eines AfD-Bürgerdialogs. Vor ihm die Kamera von hessencam, hinter der Joachim Schaefer steht. Was als Interview beginnt, entwickelt sich zu einem Protokoll radikaler Enthemmung.
Meurer spricht über seine Zeit als Lehrer. Auf die Nachfrage, ob er Kinder geschlagen habe, antwortet er ohne Zögern mit Ja. Er schildert einen konkreten Fall: Ein Schüler habe geschrien, er habe weiter geprügelt und erklärt, er werde nicht aufhören, solange der Junge nicht still sei. Später sagt Meurer, auch seine Enkelin habe er geschlagen, unter anderem im Kleinkindalter. Er beschreibt diese Gewalt nicht als Fehler, nicht als Unrecht, sondern als Teil seiner Vorstellung von Erziehung.
Im weiteren Verlauf richtet sich Meurers Blick auf ganze Bevölkerungsgruppen. Über Muslime sagt er, sie entwickelten sich nicht weiter, sie seien primitiv. Muslimische Kinder würden den Unterricht stören und »nichts bringen«. Er behauptet, ein erheblicher Teil der in Deutschland geborenen Muslime sei »behindert durch Inzucht«. Er spricht über Schulklassen mit »30 Prozent solcher Kinder« und stellt die Frage, was man mit ihnen machen solle. Seine Antwort: keine weiteren aufnehmen, die anderen abschieben. Auf Nachfrage bejaht er sinngemäß, dass staatliche Stellen auch in Schulen eingreifen könnten, um Kinder abzuholen und abzuschieben.
Dann spricht Meurer über Menschen afrikanischer Herkunft. Er sagt, sie hätten im Durchschnitt weniger intelligente Gene als Deutsche. Auch hier stellt er Herkunft als biologisches Schicksal dar, nicht als soziale oder individuelle Frage.
Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, dass es in diesem Interview nicht um zugespitzte politische Meinungen geht, sondern um ein geschlossenes Weltbild. Herkunft, Religion und angebliche Leistungsfähigkeit werden miteinander verknüpft. Menschen erscheinen nicht als Individuen, sondern als Gruppen mit festgeschriebenen Eigenschaften.
Noch schwerer wiegen Meurers Aussagen zur deutschen Geschichte. Er greift den Begriff der sogenannten „Holocaust-Industrie“ auf und behauptet, Juden hätten den Holocaust »industrialisiert«. Die Zahl der Toten, sagt er sinngemäß, sei hochgerechnet worden, um Geld zu erhalten. Der Holocaust erscheint in seinen Worten nicht als beispielloses Verbrechen, sondern als etwas, über das man verhandeln könne. Die Erinnerungskultur erklärt er für beendet. Der »Schuldkult« sei vorbei, sagt Meurer. Er selbst sei 1944 geboren und trage keine Verantwortung.
In einer weiteren Passage spricht Meurer über deutsche Geschichte und Technik und formuliert dabei einen Satz, der fassungslos macht: Niemand sei so in der Lage gewesen, Millionen Menschen in so kurzer Zeit zu vergasen wie die Deutschen. Der industrielle Massenmord erscheint in diesem Moment nicht als Verbrechen, sondern als zynisch verzerrte »Leistung«.
Zwischen diesen Aussagen äußert sich Meurer immer wieder zur AfD. Er bezeichnet Björn Höcke nicht als Nazi oder Rechtsextremisten, obwohl dieser öffentlich als rechtsextrem eingestuft ist. Er sieht in der AfD die einzige Partei, die »realistisch« denke.
Das Video wird nach der Veröffentlichung tausendfach aufgerufen und verbreitet. Die Reaktionen in Ransbach-Baumbach folgen schnell. Stadt und Verbandsgemeinde veröffentlichen eine Erklärung, in der sie sich ausdrücklich von den Aussagen distanzieren und diese verurteilen. Es handele sich um persönliche Äußerungen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der kommunalen Gremien stünden. Weitere Konsequenzen, so heißt es, lägen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, sondern bei zuständigen Behörden.
Kurz darauf legt Jo Meurer alle politischen Ämter nieder, im Stadtrat, im Verbandsgemeinderat und in Ausschüssen. Auch innerhalb der AfD folgen Reaktionen. Parteiintern werden Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss angekündigt; Meurer tritt aus der AfD aus. Weitere AfD-Mandatsträger in Ransbach-Baumbach erklären ihren Rücktritt und distanzieren sich von den Aussagen.
Ob einzelne Passagen des Interviews strafrechtlich relevant sind, müssen Ermittlungsbehörden prüfen. In Betracht kommen je nach Wortlaut und Kontext unter anderem Fragen der Volksverhetzung, der strafrechtlichen Bewertung von Holocaust-Relativierungen sowie der Einordnung der Aussagen über Gewalt gegen Kinder. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Stellungnahmen lagen nach bekannten Angaben noch keine bestätigten Ermittlungsverfahren vor.
Das Interview wurde von Hessencam geführt, einem Projekt, das seit Jahren politische Gespräche dokumentiert und öffentlich zugänglich macht. Hessencam erreicht mit seinem YouTube-Kanal eine hohe Reichweite und ist wiederholt Ziel von Angriffen und rechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Der Fall Meurer zeigt, welche Rolle solche dokumentarischen Formate spielen: Sie halten fest, was gesagt wird und überlassen die Bewertung der Öffentlichkeit und den zuständigen Stellen. (dk)
Anmerkung: Copyright des Videos liegt bei hessencam. Danke, dass wir es für die Berichterstattung nutzen durften!
Politik
Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß
POLITIK Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die seit 2025 geltende Grundsteuerreform bestätigt. Drei Eigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das neue Bewertungsverfahren geklagt – ohne Erfolg. Schon die Vorinstanzen hatten ihre Klagen zurückgewiesen. Ob die Kläger nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist offen.
Die Grundsteuer betrifft Eigentümer wie Mieter, da Vermieter die Abgabe in der Regel weitergeben. Kritiker hatten bemängelt, dass Finanzämter bei der Bewertung auf pauschale Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen. Der BFH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegenstand der Entscheidungen war das sogenannte Bundesmodell, das in den meisten Ländern gilt. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, die ebenfalls rechtlich umstritten sind.
Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er oder sogar 1930er Jahren und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
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