Connect with us

Koblenz

Klage abgewiesen: Landesfinanzausgleichsgesetz bleibt in der Übergangsphase anwendbar

Veröffentlicht

am

Landesfinanzausgleichsgesetz bleibt in der Übergangsphase anwendbar
Anzeige

KOBLENZ Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betreffend die Regelungen des für verfassungswidrig erklärten Landesfinanzausgleichsgesetzes kann dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Normenkontrolle vorgelegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies damit Klagen der Verbandsgemeinde Birkenfeld und der Ortsgemeinde Ellweiler ab.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz erhalten vom Land im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen nach den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Mit Urteil vom 14. Februar 2012 – VGH N 3/11 – entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland- Pfalz, dass die einschlägigen Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungswidrig seien und verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Nach Erlass eines neuen Landesfinanzausgleichsgesetztes setzte das Land Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 24. Juli 2015 die Schlüsselzuweisungen betreffend das Jahr 2014 neu fest, und zwar für die Verbandsgemeinde Birkenfeld in Höhe in Höhe von 2.167.208,00 € und für die Ortsgemeinde Ellweiler in Höhe von 37.922,00 €.

Anzeige

Landesfinanzausgleichsgesetz: Keine Normenkontrolle gegen Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland- Pfalz

Hiergegen erhoben beide Kommunen jeweils Klage und machten einen Anspruch auf höhere Schlüsselzuweisungen geltend. Auch das novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz sei verfassungswidrig, da sie nach wie vor durch das Land nicht in einer Weise finanziell ausgestattet würden, die der Verfassung entspreche. Beide Klagen wurden zunächst wegen vorgreiflicher anderer Verfahren u. a. vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zum Ruhen gebracht bzw. ausgesetzt.

Anzeige

Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 stellte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH N 12/19,VGH N 13/19, VGH N 14/19) zwar auch die Verfassungswidrigkeit des novellierten Landesfinanzausgleichsgesetzes fest, entschied jedoch, dass dessen Regelungen bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar sind und der Gesetzgeber verpflichtet ist, eine Neuregelung spätestens bis zum 1. Januar 2023 zu treffen. Verfahrensbeendende Erklärungen gaben die beiden Kommunen daraufhin nicht ab, sondern beantragten, dass die Verfahren vom Verwaltungsgericht erneut auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen seien. Zur Begründung führten sie aus, es liege hier ein Wiederholungsverstoß des Gesetzgebers zu Lasten der Kommunen vor.

Die vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ausgesprochene Weitergeltungsanordnung sei deswegen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Klagen hatten keinen Erfolg.

Die beiden Bescheide, so das Gericht, seien rechtmäßig. Sie verfügten insbesondere weiterhin über die erforderliche Rechtsgrundlage, da die finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen angesichts der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 für die noch laufende Übergangszeit weiter anzuwenden seien. Nach der Landesverfassung Rheinland-Pfalz sei das Gericht an diese Entscheidung gebunden. Eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht.

Gegenstand einer Normenkontrolle könne nur ein formelles, nachkonstitutionelles Gesetz des Bundestags oder eines Landtags sein. Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz sei jedoch ein Richterausspruch und damit kein tauglicher Vorlagegegenstand. Ferner liege der Zweck einer konkreten Normenkontrolle darin, die Normverwerfungskompetenz bei den Verfassungsgerichten zu monopolisieren, um zu verhindern, dass Gerichte im Verhältnis zu den Parlamenten die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen unterschiedlich bewerteten.

Im Verhältnis zu dem rheinland-pfälzischen Landtag sei aber verbindlich geklärt, dass die Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungswidrig seien. Von daher fehle für eine Normenkontrolle auch die sachliche Rechtfertigung. Zudem unterliege der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bei der Auslegung der Landesverfassung keinen Beschränkungen durch seine frühere Rechtsprechung.

Mithin sei er auch in Ansehung seines Urteils vom 14. Februar 2012 (a. a. O.), mit welchem dem Gesetzgeber auferlegt worden sei, spätestens bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung betreffend den kommunalen Finanzausgleich zu treffen, nicht daran gehindert gewesen, anzuordnen, dass auch das novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz trotz seiner Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit weiter anwendbar bleibe.

Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 8. November 2021, 1 K 1033/19.KO und 1 K 1035/19.KO) – (Pressemittelung: Verwaltungsgericht Koblenz)

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren: Mehrere Veranstaltungen in Koblenz Erinnerung an die Opfer aufrechterhalten!

Veröffentlicht

am

Foto: Stadt Koblenz/ Andreas Egenolf
Anzeige

KOBLENZ Am 27. Januar jährt sich zum 81. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Aus diesem Anlass finden in Koblenz mehrere Veranstaltungen statt, die den Opfern des Nationalsozialismus gedenken und die Erinnerung an ihr Schicksal aufrechterhalten.

Noch bis Freitag, 6. Februar, wird in einer Ausstellung in der Citykirche an die Verschleppung von 150 Bewohnerinnen der damaligen „Idiotenanstalt Kühr“ im Mai 1943 in drei deutsche NS-Tötungsanstalten und von dort aus in weitere Tötungsanstalten im von Deutschland besetzten Polen erinnert. Ergänzend dazu zeigt die Ausstellung vom Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e. V., erarbeitete Biografien von Menschen aus Koblenz und Umgebung, die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangsweise sterilisiert oder in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn ermordet wurden.

Anzeige


Am Dienstag, 27. Januar, gedenkt die Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“ um 17 Uhr an der Stele Balduinstraße (Vorplatz des „Hotel Super 8“ / Görgenstraße) den Opfern aus der Altstadt. Die Balduinstraße war lange Zeit als „kleine Judengasse“ bekannt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Juden aus der Altstadt in sogenannten „Judenhäusern“ untergebracht, bis sie in die Vernichtungslager der NS-Diktatur deportiert wurden.

Anzeige

Eine weitere Gedenkveranstaltung findet ebenfalls am 27. Januar um 17.30 Uhr am Mahnmal auf dem Reichensperger Platz statt. Oberbürgermeister David Langner gedenkt dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Hans-Zulliger-Schule und der Diesterweg-Schule den NS-Opfern aus Koblenz und Umgebung. Im Zentrum des Erinnerns stehen Menschen, die Opfer von Zwangssterilisationen und Krankenmorden wurden.

Den Schlusspunkt bildet eine anschließende Gedenkveranstaltung in der Citykirche mit Ansprachen des Oberbürgermeisters, des Vorsitzenden des Fördervereins Mahnmal Koblenz, Martin Schlüter sowie einem christlich-jüdischen Gebet. Die Gedenkstunde wird musikalisch umrahmt von Eleonore Ciupka (Flöte) und Werner Höss (Orgel). Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ausstellung zu besichtigen. (pm: Stadt Koblenz)

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Blaulicht

Betrugsserie mit falschen Polizeibeamten im Rhein-Lahn-Kreis: Prozess gegen 19-Jährigen startet in Koblenz

Veröffentlicht

am

von

Bildrechte: Landgerichtgericht Koblenz
Anzeige

OBERNHOF|BAD EMS  Vor der 9. Strafkammer des Landgericht Koblenz beginnt am 22. Januar ein Strafprozess gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Teil einer Betrugsgruppe, die ältere Menschen mit der Masche angeblicher Polizeianrufe um ihr Vermögen gebracht haben soll. Für das Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll der Angeklagte als Heranwachsender an einer Serie von Betrugstaten beteiligt gewesen sein, die sich unter anderem in Bad Ems, Obernhof und Koblenz ereignet haben sollen. Insgesamt stehen elf Fälle im Raum, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben sein soll.

Anzeige

Die mutmaßlichen Täter sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft übernahmen einzelne Beteiligte Telefonanrufe, in denen sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Den Angerufenen sei vorgespiegelt worden, dass Einbrüche oder andere Straftaten in ihrer Nähe stattgefunden hätten und ihre Ersparnisse deshalb in Gefahr seien.

Anzeige

In der Folge sollen die Geschädigten dazu gebracht worden sein, Bargeld oder Wertgegenstände zur angeblichen Sicherstellung bereitzulegen. Diese seien anschließend von weiteren Beteiligten persönlich abgeholt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, selbst mehrfach bei solchen Abholungen eingesetzt gewesen zu sein.

Mindestens eine geplante Übergabe scheiterte laut Anklage, weil die Betroffenen misstrauisch wurden und die echte Polizei einschalteten. Dadurch konnte ein weiterer Schaden verhindert werden.

Mit dem nun beginnenden Prozess will das Gericht klären, welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen Betrugsstruktur spielte und ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vorliegen.

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Koblenz

Sportfreunde Eisbachtal sichern sich den Sieg beim evm-Junior-Cup in Mülheim-Kärlich

Veröffentlicht

am

Foto: Irene Appel
Anzeige

MÜLHEIM-KÄRLICH. Beim zehnten evm-Junior-Cup, ausgerichtet vom SG2000 Mülheim-Kärlich 1921 e.V. und unterstützt von der Energieversorgung Mittelrhein (evm), kämpften am Sonntag, 11. Januar, zahlreiche Jugendmannschaften mit großem Sportsgeist um den begehrten Titel. Rund 400 Gäste verfolgten die spannenden Begegnungen in der Philipp-Heift-Halle und sorgten für eine mitreißende Atmosphäre.

Nach packenden Spielen und einem nervenaufreibenden 9-Meter-Schießen setzten sich die Sportfreunde Eisbachtal gegen den Favoriten TUS Koblenz durch und sicherte sich den Turniersieg. Der Titelverteidiger TUS Koblenz belegte in diesem Jahr den zweiten Platz, gefolgt vom JFV Rhein-Hunsrück auf Rang drei.

Anzeige

Doch nicht nur das: Auch Einzelleistungen wurden gewürdigt: Liam Tschauner vom JSG Rhein-Westerwald wurde als bester Torwart ausgezeichnet, während David Szymczuk von den Sportfreunden Eisbachtal den Titel des Torschützenkönigs erhielt. Bester Spieler war Mika Seul von TuS Koblenz.

Anzeige

Der evm-Junior-Cup ist ein großartiges Event, das jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Jugendsports in unserer Region unterstreicht. Alle Mannschaften haben mit viel Engagement und Fairness um den Sieg gekämpft“, betont Sara Burdenski, verantwortlich für das Sponsoring der evm. Gemeinsam mit Martina Böth-Baulig, Beigeordnete der Stadt Mülheim-Kärlich, und Winfried Erbar, Beigeordneter der Verbandsgemeinde, überreichte sie den Gewinnern den Pokal. „Wir freuen uns, auch 2026 wieder Partner dieses besonderen Turniers zu sein und den regionalen Sport weiterhin zu unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner zu ihren herausragenden Leistungen“, so Burdenski weiter. Bereits jetzt ist klar, dass der evm-Junior-Cup auch im nächsten Jahr erneut stattfinden wird. Dann heißt es zum elften Mal: Wer gewinnt im Kampf um den begehrten Pokal? (pm: evm)

Teilen Sie mit anderen
Anzeige
Weiterlesen

Trending