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Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

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Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
Foto: Christian Meinecke
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HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

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Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

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Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

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2 Kommentare

2 Comments

  1. S. Podehl

    13. März 2024 at 10:50

    Liebe Redaktion vom BEN Kurier, lieber Reporter,

    vielen Dank für diesen Bericht – vor allem vielen Dank, dass Sie selber dorthin gefahren sind und sich ein Bild gemacht haben. Grosse Medien inklusive Fernsehen haben sich bisher ja nicht die Mühe gemacht und nur irgendwelche Pressemitteilungen übernommen. Das verstehe ich nicht unter seriösem Journalismus und es ist eine Schande, dass auch ich für diese Medien Gebühren zahlen muss. Pressemitteilungen kann ich auch selber abdrucken….
    Ich hoffe sehr, dass sich nun doch auch noch andere mal aufmachen und vor allem hoffe ich, dass für den Gnadenhof eine Entscheidung zugunsten der Hunde und Ihres Frauchens getroffen wird. In einem überfüllten Tierheim in einem winzigen Zwinger, wo ab und an mal jemand zum Futter geben und putzen kommt, haben die Hunde es wohl kaum besser.
    Übrigens sieht man auch im Vorzeigetierheim Koblenz am morgen sehr oft Häufchen und Urin – da scheint kein Vetamt was dagegen zu haben….Ist schon seltsam, wie hier mit zweierlei Mass gemessen wird!

  2. ilona

    9. Mai 2024 at 12:48

    Helft den Lebenshof für die Tiere zu retten. Sie haben es dort gut. Tiere haben eine Seele, sie sind Geschöpfe Gottes.

    Es ist so schön, dass es Menschen gibt die sich um Tiere kümmern, das ist in dieser Welt nicht selbstverständlich.

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Reformen in 2026 möglich: Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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POLITIK Deutschlands geltender Glücksspielstaatsvertrag läuft aktuell noch bis 2028. Wie es danach weitergehen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach bereits 2026. Für dieses Jahr sind Evaluierungsgespräche und Diskussionsrunden unter Branchenvertretern geplant. Im Rahmen dieser Sitzungen wird zu prüfen sein, wie erfolgreich das bisherige Modell des Glücksspielstaatsvertrags war und welche Veränderungen nötig sein werden.

Aus Sicht von Glücksspielbetreibern und Spielern könnte 2026 ein wichtiges Jahr werden. Die aktuellen Maßnahmen werden häufig als „zu hart“ kritisiert, stellenweise wird sogar von einer indirekten Förderung des Graumarktes gesprochen. Hier wird man prüfen müssen, ob einzelne Regulierungsmaßnahmen aufzulösen oder zu optimieren sind. Gleichzeitig dürfte aber auch das Thema Netzsperren wieder auf den Tisch kommen. In der Innenministerkonferenz von 2025 einigte man sich bereits darauf, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mehr Kompetenzen einzuräumen.

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Glücksspielinteresse steigt in Deutschland an

Seit 2021 ist das Interesse an Online-Glücksspielen in Deutschland angestiegen, die Prognosen sagen weiteres Wachstum voraus. Spieler legen dabei zum einen Wert auf Seriosität, aber zum anderen auch auf Attraktivität. Spontananmeldungen sind selten, meist informieren sich Nutzer vorher und greifen beispielsweise auf Angebote zurück, die von Esportinsider empfohlen werden. Solche Plattformen stehen für neutrale und werbefreie Vergleiche, die dem Spieler einen sachlichen Überblick gewährleisten.

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Vergleichsplattformen sind für Spieler auch aus dem Grund der weitläufigen Werbeverbote wichtig. Hier können sie sich sachlich informieren, welche Angebote es gibt und wie es um die Lizenzierung steht. Bei Werbungen besteht die Gefahr, dass sich ein Spieler von einer nicht legalen Plattform ködern lässt, die den Werberichtlinien von Deutschland nicht entspricht und sich „durchgedrängt“ hat.

Glücksspielstaatsvertrag unter der Lupe – wie erfolgreich war er?

Stand 2025 gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und wird auch erst 2028 seine Gültigkeit verlieren. Das Inkrafttreten war für die Branche eine enorme Erleichterung, denn erstmals gab es bundeseinheitliche Regeln in Deutschland. Trotzdem gibt es mittlerweile Kritiken, vor allem die Einschränkung des Spielangebots wird skeptisch angesehen. In Zusammenarbeit mit der Politik wird es im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen nötig sein, den Status Quo zu diskutieren und herauszufinden, welche Maßnahmen tauglich und welche zu streng sind.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Spielersperrdatei OASIS weiter halten wird, denn sie hat erfolgreich dazu beigetragen, Spieler vor Glücksspielsucht zu schützen. Über OASIS wurden 2024 etwa 307.000 Spielersperren durchgeführt, dabei ist zwischen Fremd- und Selbstsperren zu unterscheiden. Spieler können sich bei Gefahr selbst für mehrere Monate sperren lassen, die Sperrung gilt anbieterübergreifend und trägt so zum Schutz bei.

Rund 425 Millionen Abfragen finden pro Monat statt, 2024 waren es insgesamt fünf Milliarden. Damit zeigt sich, dass das System sowohl von den Betreibern als auch von den Spielern anerkannt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesbezüglich Änderungen geben wird. Gegebenenfalls könnte über die Auflösung der Sperren gesprochen werden, die bislang nur nach einem durch den Spieler gestellten Antrag erfolgt. Auf den aktuellen Agenda-Plänen für die Evaluierung steht das Thema aber nicht.

Der Schwarzmarkt als Thema

Von großer Relevanz wird der Graubereich in Deutschland sein, denn er erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bei Google sind Stichwortsuchen wie „Casino ohne Oasis“ oder „Roulette in Deutschland online“ sehr gefragt. Das zeigt klar, dass die erfolgreichen Maßnahmen nicht vollständig wirken. Wer als Spieler gesperrt wird, versucht nicht selten, die Blockade zu umgehen und bei Anbietern ohne OASIS-Prüfung zu spielen. Hier kommt das Sperrsystem nicht zum Einsatz und der Spieler kann weiterhin an Glücksspielen teilnehmen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird darüber zu sprechen sein, ob Netzsperren ein Thema werden. Die Schweiz ist damit sehr erfolgreich und unterbindet den Zugang zu allen Anbietern aus dem Ausland rigoros.

In Deutschland ist die Teilnahme bei lizenzierten Anbietern aus Malta oder Curacao zwar offiziell nicht erlaubt, wird aber auch strafrechtlich nicht verfolgt. Der Zugriffsanteil ist hoch, selbst nicht-gesperrte Spieler entscheiden sich für diese Alternativen.

Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten zuletzt laut geworden, denn die maltesischen Behörden argumentieren mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und sehen es als ihr Recht an, um deutsche Spieler zu werben. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über dieses Thema verhandelt. Wenn das Urteil wie erhofft 2025 noch gesprochen wird, könnte das die Evaluierungsgespräche verändern.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 2026 mit mehr Befugnissen

Im Rahmen der Innenministerkonferenz 2025 wurde bereits hitzig über die aktuellen Glücksspielregelungen debattiert. Man entschied darauf, dass ein zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits 2026 umgesetzt werden solle. Dabei geht es zwar nicht um die ganz großen Maßnahmen, dennoch soll die GGL mehr Befugnisse erhalten. Das Ziel dahinter ist es, illegale Anbieter in Deutschland weitgehend einzudämmen.

Bislang konnte die GGL lediglich den Anbietern illegaler Inhalte eine „Sperrpflicht“ auferlegen. Künftig sollen auch die Internetanbieter in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortungsbereiche für die Inhalte sollten dabei keine Rolle mehr spielen. Außerdem möchte man selektive Handlungen ermöglichen. Anstatt einen ganzen Betreiber zu sperren, soll es möglich sein, einzelne Spielangebote von deutschen Websites zu entfernen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die Arbeit der GGL. So wird unter anderem die Arbeit mit dem Verwaltungsrat erleichtert. Er muss nur noch einberufen werden, wenn ein Vertragsabschluss ein Mindestvolumen von 100.000 Euro und mehr mitbringt. Ebenso möchte man die Überprüfung der Jahresabschlüsse für die Behörde vereinbaren. Zuständig sollen dann nur noch das Innenministerium selbst und der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt sein. Bislang waren stets alle Landesrechnungshöfe in der Pflicht.

Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ab. In Sachsen und Thüringen gibt es politische Schwierigkeiten, sodass hier potenzielle Bremsen gesehen werden.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag ab 2028 wahrscheinlich

Eine vollständig neue Version des Glücksspielstaatsvertrags wird ab 2028 erwartet. Im Rahmen der Evaluierung wird man Vorschläge einbringen, anhören, darüber diskutieren und am Ende entscheiden, was aus Sicht der Spieler und Betreiber die besten Lösungen sind. Vor allem Themen wie Werbung, aber auch Spielerschutz durch Sperren sowie die Erlaubnis von Tischspielen dürften relevant sein.

Der Staatsvertrag von 2021 war der Erstversuch für eine bundeseinheitliche Regelung. Dass es hier zu Fehlschlägen kam, war zu erwarten. Wenn die neue Version in Kraft tritt, steckt dahinter mehr Expertise und damit die Chance, langfristig tatsächlich den Schwarzmarkt zu zerschlagen und seriöse, aber auch attraktive Angebote für Spieler bereitzustellen.

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Montabaur

Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.

Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken

Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.

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Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen

Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Warum das Urteil wichtig ist

Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.

1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.

Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).

Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1

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„Es ging mir um Gerechtigkeit“: Frank Herrig-Jansen eröffnet Kanzlei in Nastätten

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NASTÄTTEN Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen hat in Nastätten eine neue Kanzlei eröffnet. Mit seiner Familie hat er seinen Lebensmittelpunkt in die Blaufärberstadt verlegt und damit einen persönlichen Neuanfang gewagt. Nach über 25 Jahren Tätigkeit in einer großen Sozietät arbeitet er nun unabhängig und baut sich in der Region eine neue Basis auf.

Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging

Herrig-Jansen begann seine Laufbahn als Strafverteidiger. „Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging. Ich wollte Menschen helfen und sie in Prozessen verteidigen“, erzählt er im Gespräch mit dem BEN Kurier. Doch die Auseinandersetzung mit schweren Gewalt- und Straftaten brachte ihn früh an moralische Grenzen. Er orientierte sich um und spezialisierte sich zunächst auf das Autokauf- und Werkstattrecht. In dieser Zeit verfasste er ein Fachbuch und vertrat Autohäuser, bevor er über diesen Weg mit dem Arbeitsrecht in Berührung kam.

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Zunächst war er auf Arbeitgeberseite tätig. Ein langjähriger Bekannter, damals Vorsitzender eines Gesamtbetriebsrats, bat ihn schließlich, Mandate zu übernehmen – allerdings mit der Bedingung, sich klar für eine Seite zu entscheiden. „Für mich war sofort klar, dass ich künftig Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten möchte“, so Herrig-Jansen. Seitdem konzentriert er sich ausschließlich auf diese Mandate.

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Das Arbeitsrecht sei für ihn besonders reizvoll, weil es unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen habe. Fälle von Kündigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz gehörten ebenso dazu wie die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen oder in Beschlussverfahren. Dabei weist der Anwalt immer wieder auf die besondere Bedeutung von Fristen hin: Eine Kündigungsschutzklage müsse innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz binnen zwei Monaten. Auch in Arbeits- oder Tarifverträgen seien Ausschlussfristen üblich, deren Versäumnis hohe finanzielle Einbußen bedeuten könne. „Wer eine Zielvereinbarung über 20.000 Euro hat und die Frist verpasst, verliert dieses Geld“, macht er deutlich.

Neben den inhaltlichen Fragen spielt auch die Kostenregelung im Arbeitsrecht eine Rolle. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Deshalb sei eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Für Bedürftige bestehe die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Trotz aller digitalen Möglichkeiten legt Herrig-Jansen Wert auf den persönlichen Kontakt. „Ich bin noch von der alten Schule. Für mich gehört es dazu, den Mandanten wenigstens einmal persönlich zu sprechen – sei es telefonisch oder in der Kanzlei. Nur so kann man die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.“ Gerade bei Kündigungen sei dies wichtig, da die Begründungen oft unklar oder gar nicht angegeben seien und die entscheidenden Informationen vom Mandanten kommen müssten.

Mit der Eröffnung seiner Kanzlei in Nastätten verbindet Herrig-Jansen einen bewussten Neuanfang. „Ich wollte unabhängig arbeiten. Mit dem Umzug meiner Familie nach Nastätten entstand die Idee, hier eine Kanzlei aufzubauen. Daran arbeite ich nun mit ganzer Kraft.“

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