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Blaulicht

Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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,Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz
Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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BEN Radio

14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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