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Demenzkranker aus dem Westerwald soll vor Schülerin masturbiert haben – Zeugin sagte vor Gericht aus

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(Foto: Landgericht Koblenz - Lizenz CC BY-SA 4.0 - Rechteinhaber: Asperatus)
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KOBLENZ Der zweite Verhandlungstag in diesem schwierigen und außergewöhnlichen Fall begann mit der Vernehmung der Geschädigten. Ein Demenkranker soll mehrfach vor einer damals minderjährigen Schülerin aus dem Westerwald masturbiert haben. Die mittlerweile 18-Jährige erzählte über den Anfang der merkwürdigen und verstörenden Ereignisse mit Herrn P. auf ihrem Nachhauseweg.  Seitdem sie die weiterführende Schule besuchte, lief die Schülerin fast jeden Nachmittag die relativ ruhige und wenig befahrene Straße entlang, heute meidet sie die Route eher, fährt jedoch selten mal mit ihrem Auto dort lang. Auffällig war eigentlich nie etwas, jedoch veränderte sich die Lage im Sommer 2018.

Zu dieser Zeit war sie grade einmal dreizehn Jahre alt. Das erste Mal sah sie ihr Gegenüber im Garten, nackt bis auf die Socken, er selbst habe sie hier aber wohl nicht gesehen. Dieses Ereignis konnte sie sich nur schwer erklären, sie dachte sich „wieso zieht sich dieser Mann im Garten um?“. Hier erkannte sie keine Handlungen an seinem Genitalbereich, sie verdrängte diesen Vorfall schlichtweg. Relativ zeitnah sah sie ihn erneut, nackt, mit seinem Glied in der Hand. Hier verdeutlichte sie, dass er am masturbieren war. Nach diesem Schreck bewegte sie sich noch schneller nachhause. Hier erwähnte sie, dass sein Blick auf die Straße gerichtet war, fast so als wenn er sie beobachtet hatte.

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Die nächste „Begegnung“ ereignete sich an einem regnerischen Tag. Da wirkte es laut der Geschädigten so, als würde er die Straße von seinem Fenster aus absuchen und nach potentiellen Zuschauern Ausschau halten.  Ein anderes Mal konnte sie sehen, wie Herr P. sich nackt aus seinem Fenster lehnte und die Straße mit seinen Blicken durchkämmte. Dabei soll er  sein Glied in der Hand gehalten haben. Die Geschädigte fügte hinzu, dass sie deutlich von ihm gesehen werden konnte, da an diesem Straßenstück keine Bäume wären, die seine Sicht erschwerten. Als er sie dann erblickte, soll er angefangen haben sich zu masturbieren.

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Aus einem Polizeibericht ist eine weitere Begegnung bekannt, zu dieser die Zeugin nicht viel sagen konnte, da die Geschehnisse fünf Jahre zurück liegen würden,  jedoch erzählte die Mutter der Geschädigten, was ihre Tochter damals gesagt haben soll. Hier soll Herr P. in einem Pferdeanhänger, vor seinem Haus gesehen worden sein, erneut entblößt und mit der Hand in seinem Genitalbereich.  Laut der Geschädigten, soll es zu keiner Zeit zu Annäherungsversuchen seitens Herrn P. gekommen sein. Auch habe er sie nicht angesprochen oder ansatzweise versuchte in die Nähe der damaligen Schülerin zu gelangen. Im Ort habe sie den Angeklagten niemals angetroffen, sondern lediglich auf dem Nachhauseweg.

Vier Jahre sind die Vorfälle her. Erst jetzt kam es zu der Gerichtsverhandlung vor dem Koblenzer Landgericht. Wieso hat das Mädchen nicht sofort gehandelt? Wieso hat sie keinem davon erzählt? Das soll nicht der Fall gewesen sein, wie die heute 18-Jährige schilderte. „Sie wäre ein typischer Teenager gewesen“, teilte sie dem Gericht in ihrer Aussage mit. Sie hätte sich mit Gleichaltrigen ausgetauscht. Diese hätten gemeint, dass es gar nicht so wäre, wie sie denken würde. Vielmehr seinen die Handlungen des Mannes ein Kompliment an sie. Aus diesem Grund, hätte die Geschädigte über die Vorfälle hinweggesehen und wolle diese einfach nur vergessen. Kurz vor ihrem 15. Geburtstag hätte sie sich dann doch ihren Eltern anvertraut. Beide sollen sehr aufgebracht über die Situation gewesen sein.

Im Frühjahr 2019 hätte man dann Strafanzeige nach einem erneuten Vorfall gestellt. Seit diesem soll es keine weiteren Begegnungen zwischen der Geschädigten und Herrn P. gegeben haben.

In der Vernehmung der Mutter der Geschädigten, wurden weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Es hätte einige merkwürdige Ereignisse gegeben. „Da man sich im Dorf kennt, spricht man natürlich miteinander“, führte die Mutter aus. So hätte eine Bekannte von einem Annäherungsversuch des Herrn P. berichtet. Eine weitere Person soll von einer unangemessenen Berührung gesprochen haben. Einer weiteren Person soll das Gleiche widerfahren sein, wie ihrer Tochter. Die Mutter hatte zu keinem Zeitpunkt die Taten beobachtet. Sie möchte nur die Vorfälle widergegeben haben, die ihre Tochter ihr im Gespräch anvertraut haben will.

Bereits morgen wird die Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht fortgeführt. Dabei geht es um eine ganz besondere Frage: Sollte der Angeklagte schuldig sein, wie kann man ihn dafür bestrafen? Der Mann ist an Demenz erkrankt. War er noch in der Lage sein Unrecht zu erkennen? Wusste er genau was er tut? Doch selbst wenn dem so war, so ist es heute nicht mehr so. Eine Strafe sollte verstanden werden, doch das kann der Mann heute sicherlich nicht mehr. Da es seit 2019 auch keine weiteren Vorfälle mehr gegeben haben soll, dürfte auch eine Unterbringung nach §63 StGB in eine geschlossene Psychiatrie  unangemessen sein, da keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Ein interessanter Fall, denn Demenzerkrankungen nehmen zu und werden auch die Strafkammern unter Umständen häufiger beschäftigen.

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Mehr als eine Tonne Wasserpfeifentabak bei Großkontrolle sichergestellt

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Fotorechte: Generalzolldirektion
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KOBLENZ (ots)  Am Nachmittag und in den Abendstunden des 1. November führten Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz in der Eifel eine Schwerpunktkontrolle im Bereich Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Verbrauchsteuerkriminalität durch. Haupteinsatzbereiche waren die B51 und A60. Unterstützt wurden sie hierbei durch Kräfte der Landes- und Bundespolizei und der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Ebenso waren Zöllner aus Luxemburg und Belgien und belgische Polizisten an der Maßnahme beteiligt. Insgesamt waren ca. 70 Kräfte im Einsatz. Während der Kontrolle wurden etwa 400 Fahrzeuge und ca. 520 Personen kontrolliert. Es wurden hierbei 35 Sachverhalte festgestellt, die zu beanstanden waren. Besonders hervorzuheben ist der Fund von 1,2 Tonnen unversteuertem Wasserpfeifentabak, der in einem niederländischen Fahrzeuggespann gefunden wurde.

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Der Steuerschaden beläuft sich auf ca. 60.000 Euro. Gegen den niederländischen Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Tabak wurde sichergestellt. Eine Person wurde durch die Bundespolizei festgenommen, da sie ausgeschrieben war zur Festnahme zwecks Abschiebung. Durch die Landespolizei wurden verschiedene Verfahren eingeleitet, z. B. wegen Fahren unter Drogeneinfluss.

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Nach Abschluss der Kontrollmaßnahme stellten belgische Zollbeamte auf einem Parkplatz in Belgien ein verdächtiges Fahrzeug fest. Bei der Kontrolle des Transporters fanden sie dann mehr als 440.000 Zigaretten im Fahrzeug. Der Steuerschaden beläuft sich hier auf ca. 220.000 Euro. Es ist nicht auszuschließen, dass der Transporter auf dem Weg nach Deutschland war.

Insgesamt ist die Schwerpunktkontrolle als Erfolg zu werten, und es hat sich gezeigt, wie wichtig und erfolgreich solche behörden- und länderübergreifenden Maßnahmen sind. Logistisch unterstützt wurde die Aktion durch das THW und die Straßen- und Autobahnmeisterei durch Absperrmaßnahmen und Bereitstellen von Zelten und weiterer Infrastruktur.

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Sperrung des Bahnübergangs in Nassau vom 26. – 27. Oktober

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Foto: BEN Kurier
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NASSAU Der Bahnübergang im Bereich der Kettenbrücke wird im Zeitfenster vom 26.10 (20:00 Uhr) bis zum 27.10 (12:00 Uhr) für den fließenden Verkehr gesperrt. Dies hängt mit der Beseitigung von Gefahrenstellen im Gleisbereich im Auftrag der DB Infra Go AG zusammen. Die Umleitung wird über die B 417 bzw. B 260 beschildert.

Zudem ergeht eine lärmschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Nachtarbeiten während des o.g. Zeitraums.  Wir bitten Sie hinsichtlich der temporär veränderten Verkehrsregelung um Beachtung und Verständnis (pm Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau).

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Schulzeit verbindet für immer: Kamp-Bornhofen feiert 1075 Jahre und ein besonderes Wiedersehen

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KAMP-BORNHOFEN Es war ein Wochenende voller Emotionen, Erinnerungen und Begegnungen: In Kamp-Bornhofen wurde das 1075-jährige Bestehen der traditionsreichen Rheingemeinde gefeiert, verbunden mit dem Heimatfest der Kolpingkapelle und einem großen Jahrgangstreffen.

Rund 25 Jahrgänge kamen zusammen, um gemeinsam in Erinnerungen zu schwelgen, alte Freunde wiederzusehen und das Gefühl von Heimat zu spüren. Viele waren extra angereist – teils nach Jahrzehnten – und erlebten ein herzliches Wiedersehen im festlich geschmückten Ort.

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Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley und selbst gebürtiger Kamp-Bornhofener, war mitten im Geschehen: »Dieses Wochenende feiert die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen ihr 1075-jähriges Bestehen. Dabei auch das Heimatfest der Kolpingkapelle, eine ganz tolle Mischung. Heute mit einem Jahrgangstreffen, bei dem mein Jahrgang sogar das Quiz über die Ortsgemeinde gewonnen hat. Ein richtig schönes Heimspiel für mich als Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde.«

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Neben Weiland war auch Landtagsabgeordneter Roger Lewentz privat unter den Gästen, kein offizieller Termin, sondern ein Besuch in seiner Heimatgemeinde am Rhein, wo er seit vielen Jahren lebt.

Für Andre Vickos, den Vorsitzenden der Kolpingkapelle Kamp-Bornhofen, war das Wochenende ein besonderer Höhepunkt: »Wir hatten am gestrigen Tag unseren Kölschabend und heute das große Jahrgangstreffen mit etwa 260 Teilnehmern. Viele sehen sich nach 25 Jahren erstmals wieder. Morgen geht es mit dem Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde weiter, wir freuen uns auf viele Gäste.«

Auch Uwe Vogt vom Gemeinderat war begeistert: »Von 1942 bis 1990, so viele Jahrgänge, die sich hier wiedersehen. Es ist ein großes Hallo! Wir hatten ein Quiz, bei dem einige Preise vergeben wurden, und am Abend gab es ein Serenadenkonzert unserer Kolpingkapelle

Die 1075-Jahr-Feier in Kamp-Bornhofen zeigte eindrucksvoll, wie stark der Zusammenhalt in der Gemeinde ist, über Generationen hinweg. Zwischen Musik, Erinnerungen und vielen herzlichen Begegnungen wurde eines deutlich: Heimat ist dort, wo Menschen sich nach Jahren wieder in die Arme schließen.

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