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Blaulicht

Brand am 18.01.2023 in der Kurfürstenstraße in Koblenz: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Brand im Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Kurfürstenstraße in Koblenz am 18.01.2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

Ihm wird zur Last gelegt, zunächst am frühen Abend des 18.01.2023 versucht zu haben, in eine Wohnung in einem anderen Anwesen in der Kurfürstenstraße einzubrechen, um daraus Wertgegenstände zu entwenden. Er steht im Verdacht, nach dem Aufbruch eines auf einem Balkon stehenden Schranks versucht zu haben, die Balkontür zur Wohnung aufzubrechen. Dies soll er aufgegeben haben, nachdem er festgestellt hatte, dass sich jemand in der Wohnung befand und er die Tat deshalb nicht ungestört durchführen konnte.

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Anschließend soll er ein ebenfalls in der Kurfürstenstraße gelegenes Mehrfamilienhaus betreten und in einem dortigen Kellerabteil Unrat mit einem Feuerzeug entzündet haben. Aufgrund der Tat wurden u.a. eine hölzerne Abtrennung des Abteils und der Putz des Kellerraums beschädigt. Zudem kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass 15 Personen, die sich im Haus aufhielten, das Anwesen nicht mehr über das Treppenhaus verlassen konnten, sondern von der Feuerwehr gerettet werden mussten.

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Der Schaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren fünfstelligen Bereich. Die betroffenen Bewohner sind nach bisherigem Kenntnisstand unverletzt geblieben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Haftrichterin des zuständigen Amtsgerichts Koblenz am 19.01.2023 gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen wegen Fluchtgefahr und des dringenden Tatverdachts des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls und der versuchten schweren Brandstiftung. Bei seiner Vorführung hat der Beschuldigte sich nicht zur Sache geäußert, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen, die u.a. die Einholung eines Brandsachverständigengutachtens umfassen, dauern an.


Rechtliche Hinweise:

Für einen Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung droht das Gesetz in § 244 Absatz 1 und 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an.

Für eine vorsätzliche Brandstiftung sieht § 306 Absatz 1 StGB grundsätzlich einen entsprechenden Strafrahmen vor. Wer durch eine vorsätzliche Brandstiftung einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt, kann aufgrund § 306a Absatz 2 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Nach § 23 StGB kann der Versuch einer Straftat milder bestraft werden. Im Übrigen hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl einzelfallbezogener Gesichtspunkte ab, insbesondere den näheren Umständen etwaiger Taten und individuellen Gegebenheiten in der Person des Beschuldigten, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich sind.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Presemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt)

 

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Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.

Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.

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Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.

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BEN Radio

14-jähriger Tatverdächtiger bei Sprengung eines Zigarettenautomaten schwer verletzt

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BAD EMS Am 26. Dezember wurde in der Bachstraße in Bad Ems versucht, einen Zigarettenautomaten mit einem starken Silvesterböller zu sprengen. Bereits am Abend des Vorfalls berichteten wir nach einer Presseanfrage bei der Polizei über eine dabei verletzte Person.

Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Koblenz auf schriftliche Nachfrage ergänzend mitteilte, wurde im Rahmen der Tatausführung ein 14-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Er steht im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen könnten, wurden vor Ort nicht angetroffen.

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Nach aktuellem Ermittlungsstand erfolgte die Sprengung durch den Einsatz von Böllern. Ob es sich dabei um zugelassene oder nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kriminalinspektion Montabaur.

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Blaulicht

Stromausfall nach Baggerarbeiten: Kreisverwaltung Bad Ems weiterhin ohne reguläre Versorgung

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Foto: BEN Kurier
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BAD EMS Ein Stromausfall hat am heutigen Morgen Teile von Bad Ems betroffen. Nach erster telefonischer Auskunft des Energieversorgers Syna kam es um 10:18 Uhr infolge von End- und Baggerarbeiten zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Dabei wurden Stromkabel beschädigt.

Ein Großteil der Haushalte konnte bereits nach kurzer Zeit wieder ans Netz angeschlossen werden. Laut Syna waren alle übrigen betroffenen Anschlüsse spätestens um 11:13 Uhr wieder versorgt. Privathaushalte sind aktuell nicht mehr betroffen. Deutlich länger betroffen ist weiterhin die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises auf der Silberau. Dort fiel die Stromversorgung vollständig aus. Zunächst überbrückten unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) an Computern vorübergehend den Ausfall. Das geht aber nur kurzweilig. Anschließend übernahm ein Notstromaggregat des THW die Versorgung.
Ein Großteil der Mitarbeiter wurde vorsorglich nach Hause geschickt, denn ein regulärer Betrieb war unmöglich. Auf Anfrage des BEN Kurier erklärte der Energieversorger Syna: »Durch Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma wurde ein Erdkabel beschädigt und in der Folge kam es zur Abschaltung der Leitung, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Aktuell wird die Kreisverwaltung sowie eine unserer Ortsnetzstationen über ein Notstromaggregat des THW bzw. der Syna versorgt, bis das beschädigte Kabel repariert ist. Privathaushalte sind von der Situation nicht mehr betroffen. Vermutlich am frühen Abend wird das Kabel repariert und damit die Stromversorgung wieder ordnungsgemäß hergestellt sein.«
Vor der Kreisverwaltung arbeiten Mitarbeiter des Stromversorgers weiterhin an den beschädigten Leitungen. Auch wenn die Reparatur des Kabels bis zum frühen Abend abgeschlossen sein dürfte, ist mit einem sofortigen Normalbetrieb nicht zu rechnen. Das geordnete Hochfahren der Server wird mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen.
Zwar funktionieren Telefone und Beleuchtung derzeit wieder über die Notstromversorgung, doch auch diese Lösung bleibt nur vorübergehend. Sobald das Notstromaggregat wieder abgekoppelt wird, müssen die Computer-Server wieder kontrolliert hochgefahren werden, bevor der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und das dauert Stunden….
Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass voraussichtlich am morgigen Tag wieder Normalbetrieb herrschen werde. Eine endgültige Gewissheit gebe es jedoch nicht, da der Zeitplan von der Dauer der Reparaturarbeiten abhänge.
Der Vorfall bedeutet nicht nur einen vorübergehenden Stromausfall, sondern faktisch den Ausfall eines gesamten Arbeitstages, verbunden mit zusätzlichem Einsatz für die Helfer des Technischen Hilfswerks. Gleichzeitig zeigte die Situation auch, dass die Notfallstrukturen funktionieren. Das THW war schnell vor Ort und stellte die provisorische Stromversorgung sicher. Nun heißt es abwarten, bis die beschädigten Kabel wieder dauerhaft Strom liefern (dk).
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