Recht
Account gehackt, Identität gestohlen: Wie verhält man sich richtig und vermeidet es?
Account gehackt, Identität gestohlen: Wie verhält man sich richtig und vermeidet es?
RECHT Plötzlich stimmt das Passwort nicht mehr. Der Login funktioniert nicht. Im Postfach warten Nachrichten über fremde Einkäufe und Benachrichtigungen zu Aktivitäten, die nie stattgefunden haben. Ein paar Stunden später klingelt das Handy, weil Freunde irritiert nachfragen, was dieser merkwürdige Link in der Nachricht bedeuten soll.
Wenn ein Account gehackt wurde, bleibt selten viel Zeit zum Nachdenken. Die Realität trifft schnell und meistens ohne Vorwarnung. Und wenn zusätzlich die eigene Identität missbraucht wird, zieht das digitale Chaos rasch Kreise bis in die analoge Welt hinein.
Die gute Nachricht lautet: Wer versteht, was hinter einem solchen Angriff steckt und wie die Abläufe funktionieren, kann nicht nur schneller reagieren, sondern sich auch deutlich besser davor schützen. Denn Cyberkriminelle mögen gerissen sein. Sie sind aber nicht unbesiegbar.
Was bedeutet es, wenn ein Account gehackt oder eine Identität gestohlen wird?
Ein Account-Hack klingt im ersten Moment nach einer technischen Lappalie. Jemand hat sich Zugriff auf ein Benutzerkonto verschafft. Das ist ärgerlich, aber noch überschaubar. Problematisch wird es, wenn genau dieser Zugang das Eintrittstor für weitere Plattformen ist. Die E-Mail-Adresse, über die Passwörter zurückgesetzt werden. Das Social-Media-Profil, das mit Zahlungsdaten verknüpft ist. Oder das Kundenkonto, über das der wöchentliche Einkauf läuft.
Identitätsdiebstahl geht noch einen Schritt weiter. Hier wird nicht nur ein Zugang gekapert, sondern die betroffene Person gleich mit. Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisdaten. Alles, was digital verwertbar ist, wird zu einem neuen Ich zusammengeschustert und für allerlei dubiose Zwecke genutzt. Kredit beantragen, Verträge abschließen, Fake-Profile erstellen. Das Original bleibt ahnungslos, bis die Post vom Inkassobüro eintrudelt oder der Schufa-Score in den Keller rauscht.
Umso erfrischender ist es, wenn digitale Angebote ganz ohne persönliche Daten auskommen. Kein Konto, keine Anmeldung. Das bedeutet nicht nur weniger Aufwand, sondern auch deutlich weniger Angriffsfläche für Hacker. Inzwischen gibt es sogar zahlreiche Glücksspielseiten, bei denen dies möglich ist und in Shops kann man sowieso meist ohne Account einkaufen.
Wer gezielt auf datensparsame Nutzung setzt, macht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Selbstbestimmung. Trotzdem lohnt es sich, zu verstehen, wie Angriffe überhaupt passieren und wie sich der eigene Schutz nachhaltig verbessern lässt.
Diese Warnzeichen deuten auf einen Hack oder Datenmissbrauch hin
Die klassischen Anzeichen sind oft unspektakulär. Eine E-Mail vom Anbieter mit dem Hinweis auf einen Login aus Singapur, obwohl das letzte Sushi aus dem Supermarkt um die Ecke kam. Ein Passwort, das nicht mehr akzeptiert wird. Freunde, die besorgt nachfragen, ob man wirklich mitten in der Nacht ein dubioses Gewinnspiel beworben hat.
Manchmal sind es auch kleine Veränderungen im System: Ein neues Gerät, das in der Geräteliste auftaucht. Einstellungen, die plötzlich anders aussehen. Oder Abbuchungen für Produkte, die niemand bestellt hat. In besonders miesen Fällen geht alles auf einmal: Konto gesperrt, Zugang verloren, Identität weg.
Wenn der Ernstfall eintritt
Der erste Reflex ist Panik. Verständlich, bringt aber nichts. Viel wichtiger ist eine klare Reihenfolge. E-Mail-Passwort zuerst ändern, denn dort laufen alle Wiederherstellungsanfragen zusammen. Danach folgen Onlinebanking, Cloud-Zugänge, soziale Netzwerke und alles, was Geld oder persönliche Daten beinhaltet.
Das Gerät, von dem aus gearbeitet wird, sollte einen gründlichen Sicherheitscheck durchlaufen. Keine halbherzige Virensuche, sondern ein vollständiger Scan mit aktueller Software.
Wer sich unsicher ist, lässt notfalls einen Fachmann ran. Es geht immerhin um mehr als ein paar Urlaubsfotos. Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte direkt überall aktiviert werden, wo es möglich ist. Und falls ein Zugriff komplett verloren geht, hilft nur noch der Support der Plattform. Wichtig: Alle Vorgänge lückenlos dokumentieren, Screenshots machen und notieren, was wann passiert ist. Das mag bürokratisch wirken, spart später aber wertvolle Zeit.
Der rechtliche Weg aus dem Identitätsdiebstahl
Auch wenn es unangenehm ist: Der Gang zur Polizei führt in solchen Fällen nicht vorbei. Eine Anzeige sorgt nicht nur dafür, dass der Vorfall offiziell wird, sie dient auch als Nachweis gegenüber Banken, Vertragspartnern oder Plattformen. Wer sich fragt, was dort genau gesagt werden soll, braucht keine Romane. Daten, Zeitpunkt des Vorfalls, betroffene Dienste und vorhandene Belege reichen vollkommen aus.
Ob die Anzeige online oder vor Ort erstattet wird, hängt vom Bundesland ab. Wichtig ist nur, dass sie existiert und das Aktenzeichen notiert wird. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, macht zusätzlich eine Verlustanzeige für Ausweisdokumente, falls diese betroffen sind.
Wer informiert werden muss, wenn die eigene Identität betroffen ist
Je nach Umfang des Diebstahls braucht es eine kleine Benachrichtigungswelle. Banken und Kreditkartenanbieter stehen ganz oben auf der Liste. Auch dann, wenn noch keine verdächtigen Bewegungen auf dem Konto zu sehen sind. Viele Institute können vorbeugend Schutzmechanismen aktivieren.
Auch Dienstanbieter, bei denen Accounts bestehen, sollten informiert werden. Das betrifft nicht nur soziale Netzwerke oder Onlineshops, sondern auch Mobilfunkanbieter, Streamingdienste und Cloud-Speicher. Wer berufliche Accounts nutzt, spricht den Arbeitgeber an. Besonders dann, wenn Kundendaten oder interne Systeme betroffen sein könnten.
Bei gestohlenen Ausweisdaten hilft es, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Der Personalausweis kann gesperrt und neu beantragt werden, Online-Ausweisfunktionen sollten deaktiviert werden. Zusätzlich kann eine Anfrage bei der Schufa aufdecken, ob bereits Versuche unternommen wurden, im eigenen Namen Verträge abzuschließen.
Typische Fehler, die Hacker Tür und Tor öffnen
Der Klassiker ist schnell erzählt: ein zu kurzes Passwort, das gleich für sieben verschiedene Dienste genutzt wird. Noch bequemer wird’s mit dem Haustiernamen oder dem Geburtsdatum. Wer dann auch noch auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtet, serviert seine digitale Identität auf dem Silbertablett.
Öffentliche WLANs ohne Absicherung sind ein weiteres Risiko. Vor allem dann, wenn man sich beim Surfen auch noch bei sensiblen Diensten einloggt. Phishing-Mails mit täuschend echten Logos und leicht schiefen Domains gehören ebenfalls zum Standardrepertoire digitaler Angreifer.
Und manchmal ist es schlicht Unwissen. Ein Link wird weitergeleitet, weil er von einer bekannten Person kommt. Ein Gewinnspiel wird geteilt, weil der Preis verlockend klingt. Plötzlich sitzt der Angreifer direkt auf dem eigenen Account.
So lässt sich digitale Identität langfristig schützen
Ein sicheres Passwort besteht nicht aus einem Lieblingswort mit einer Zahl dahinter, sondern aus einer zufälligen Kombination, die sich niemand merken kann und das ist gut so. Wer sich nicht alles merken möchte, nutzt einen Passwortmanager. Die machen nichts anderes, als alles zu speichern, was kompliziert und sicher ist.
Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte kein Extra sein, sondern Standard. Tools wie „Have I Been Pwned“ helfen dabei, frühzeitig mitzubekommen, ob eigene Daten in Leaks aufgetaucht sind. Regelmäßige Backups, aktualisierte Software und ein klares Gefühl dafür, welche Geräte und Dienste eigentlich noch im Einsatz sind, machen den digitalen Alltag sicherer.
Es hilft auch, regelmäßig aufzuräumen. Welche Accounts werden noch genutzt? Wo liegen sensible Daten? Und was lässt sich komplett löschen, weil es längst in Vergessenheit geraten ist? Wer seine Daten kennt, kann sie schützen.
Was mit gestohlenen Daten wirklich passiert
Gestohlene Identitäten landen nicht einfach in irgendeiner Datenbank und verstauben dort. Sie werden verkauft, weitergegeben, analysiert und in neue Kontexte gepackt. Einmal missbraucht, immer in Bewegung. Und oft bleibt der Missbrauch unbemerkt, bis es zu spät ist.
Ein Konto wird aufgemacht, ein Kredit beantragt, ein falsches Profil in einem Dating-Portal angelegt und alles unter dem Namen einer Person, die davon nichts weiß. Wer nicht frühzeitig handelt, läuft Gefahr, mit juristischen Folgen, Zahlungserinnerungen und Erklärungsnöten konfrontiert zu werden.
Dabei muss digitale Gesundheit nicht kompliziert sein. Schon einfache Gewohnheiten helfen, das Risiko drastisch zu senken. Weniger Preisgabe, weniger Logins, weniger Datensammelei. Manchmal steckt die Lösung sogar in der Einfachheit. Wer gezielt auf Dienste setzt, die ohne persönliche Registrierung funktionieren, reduziert die Angriffsfläche auf das Nötigste und entlastet nebenbei auch das digitale Immunsystem.
Recht
Reformen in 2026 möglich: Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?
POLITIK Deutschlands geltender Glücksspielstaatsvertrag läuft aktuell noch bis 2028. Wie es danach weitergehen wird, entscheidet sich aller Voraussicht nach bereits 2026. Für dieses Jahr sind Evaluierungsgespräche und Diskussionsrunden unter Branchenvertretern geplant. Im Rahmen dieser Sitzungen wird zu prüfen sein, wie erfolgreich das bisherige Modell des Glücksspielstaatsvertrags war und welche Veränderungen nötig sein werden.
Aus Sicht von Glücksspielbetreibern und Spielern könnte 2026 ein wichtiges Jahr werden. Die aktuellen Maßnahmen werden häufig als „zu hart“ kritisiert, stellenweise wird sogar von einer indirekten Förderung des Graumarktes gesprochen. Hier wird man prüfen müssen, ob einzelne Regulierungsmaßnahmen aufzulösen oder zu optimieren sind. Gleichzeitig dürfte aber auch das Thema Netzsperren wieder auf den Tisch kommen. In der Innenministerkonferenz von 2025 einigte man sich bereits darauf, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mehr Kompetenzen einzuräumen.
Glücksspielinteresse steigt in Deutschland an
Seit 2021 ist das Interesse an Online-Glücksspielen in Deutschland angestiegen, die Prognosen sagen weiteres Wachstum voraus. Spieler legen dabei zum einen Wert auf Seriosität, aber zum anderen auch auf Attraktivität. Spontananmeldungen sind selten, meist informieren sich Nutzer vorher und greifen beispielsweise auf Angebote zurück, die von Esportinsider empfohlen werden. Solche Plattformen stehen für neutrale und werbefreie Vergleiche, die dem Spieler einen sachlichen Überblick gewährleisten.
Vergleichsplattformen sind für Spieler auch aus dem Grund der weitläufigen Werbeverbote wichtig. Hier können sie sich sachlich informieren, welche Angebote es gibt und wie es um die Lizenzierung steht. Bei Werbungen besteht die Gefahr, dass sich ein Spieler von einer nicht legalen Plattform ködern lässt, die den Werberichtlinien von Deutschland nicht entspricht und sich „durchgedrängt“ hat.
Glücksspielstaatsvertrag unter der Lupe – wie erfolgreich war er?
Stand 2025 gilt der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und wird auch erst 2028 seine Gültigkeit verlieren. Das Inkrafttreten war für die Branche eine enorme Erleichterung, denn erstmals gab es bundeseinheitliche Regeln in Deutschland. Trotzdem gibt es mittlerweile Kritiken, vor allem die Einschränkung des Spielangebots wird skeptisch angesehen. In Zusammenarbeit mit der Politik wird es im Rahmen der Evaluierungsmaßnahmen nötig sein, den Status Quo zu diskutieren und herauszufinden, welche Maßnahmen tauglich und welche zu streng sind.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Spielersperrdatei OASIS weiter halten wird, denn sie hat erfolgreich dazu beigetragen, Spieler vor Glücksspielsucht zu schützen. Über OASIS wurden 2024 etwa 307.000 Spielersperren durchgeführt, dabei ist zwischen Fremd- und Selbstsperren zu unterscheiden. Spieler können sich bei Gefahr selbst für mehrere Monate sperren lassen, die Sperrung gilt anbieterübergreifend und trägt so zum Schutz bei.
Rund 425 Millionen Abfragen finden pro Monat statt, 2024 waren es insgesamt fünf Milliarden. Damit zeigt sich, dass das System sowohl von den Betreibern als auch von den Spielern anerkannt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesbezüglich Änderungen geben wird. Gegebenenfalls könnte über die Auflösung der Sperren gesprochen werden, die bislang nur nach einem durch den Spieler gestellten Antrag erfolgt. Auf den aktuellen Agenda-Plänen für die Evaluierung steht das Thema aber nicht.
Der Schwarzmarkt als Thema
Von großer Relevanz wird der Graubereich in Deutschland sein, denn er erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bei Google sind Stichwortsuchen wie „Casino ohne Oasis“ oder „Roulette in Deutschland online“ sehr gefragt. Das zeigt klar, dass die erfolgreichen Maßnahmen nicht vollständig wirken. Wer als Spieler gesperrt wird, versucht nicht selten, die Blockade zu umgehen und bei Anbietern ohne OASIS-Prüfung zu spielen. Hier kommt das Sperrsystem nicht zum Einsatz und der Spieler kann weiterhin an Glücksspielen teilnehmen.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird darüber zu sprechen sein, ob Netzsperren ein Thema werden. Die Schweiz ist damit sehr erfolgreich und unterbindet den Zugang zu allen Anbietern aus dem Ausland rigoros.
In Deutschland ist die Teilnahme bei lizenzierten Anbietern aus Malta oder Curacao zwar offiziell nicht erlaubt, wird aber auch strafrechtlich nicht verfolgt. Der Zugriffsanteil ist hoch, selbst nicht-gesperrte Spieler entscheiden sich für diese Alternativen.
Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten zuletzt laut geworden, denn die maltesischen Behörden argumentieren mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und sehen es als ihr Recht an, um deutsche Spieler zu werben. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird über dieses Thema verhandelt. Wenn das Urteil wie erhofft 2025 noch gesprochen wird, könnte das die Evaluierungsgespräche verändern.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 2026 mit mehr Befugnissen
Im Rahmen der Innenministerkonferenz 2025 wurde bereits hitzig über die aktuellen Glücksspielregelungen debattiert. Man entschied darauf, dass ein zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits 2026 umgesetzt werden solle. Dabei geht es zwar nicht um die ganz großen Maßnahmen, dennoch soll die GGL mehr Befugnisse erhalten. Das Ziel dahinter ist es, illegale Anbieter in Deutschland weitgehend einzudämmen.
Bislang konnte die GGL lediglich den Anbietern illegaler Inhalte eine „Sperrpflicht“ auferlegen. Künftig sollen auch die Internetanbieter in die Pflicht genommen werden. Die Verantwortungsbereiche für die Inhalte sollten dabei keine Rolle mehr spielen. Außerdem möchte man selektive Handlungen ermöglichen. Anstatt einen ganzen Betreiber zu sperren, soll es möglich sein, einzelne Spielangebote von deutschen Websites zu entfernen.
Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die Arbeit der GGL. So wird unter anderem die Arbeit mit dem Verwaltungsrat erleichtert. Er muss nur noch einberufen werden, wenn ein Vertragsabschluss ein Mindestvolumen von 100.000 Euro und mehr mitbringt. Ebenso möchte man die Überprüfung der Jahresabschlüsse für die Behörde vereinbaren. Zuständig sollen dann nur noch das Innenministerium selbst und der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt sein. Bislang waren stets alle Landesrechnungshöfe in der Pflicht.
Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ab. In Sachsen und Thüringen gibt es politische Schwierigkeiten, sodass hier potenzielle Bremsen gesehen werden.
Neuer Glücksspielstaatsvertrag ab 2028 wahrscheinlich
Eine vollständig neue Version des Glücksspielstaatsvertrags wird ab 2028 erwartet. Im Rahmen der Evaluierung wird man Vorschläge einbringen, anhören, darüber diskutieren und am Ende entscheiden, was aus Sicht der Spieler und Betreiber die besten Lösungen sind. Vor allem Themen wie Werbung, aber auch Spielerschutz durch Sperren sowie die Erlaubnis von Tischspielen dürften relevant sein.
Der Staatsvertrag von 2021 war der Erstversuch für eine bundeseinheitliche Regelung. Dass es hier zu Fehlschlägen kam, war zu erwarten. Wenn die neue Version in Kraft tritt, steckt dahinter mehr Expertise und damit die Chance, langfristig tatsächlich den Schwarzmarkt zu zerschlagen und seriöse, aber auch attraktive Angebote für Spieler bereitzustellen.
Montabaur
Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL
MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.
Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken
Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.
Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen
Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Warum das Urteil wichtig ist
Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.
1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.
Was Kunden jetzt beachten sollten
Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.
Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).
Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1
Recht
„Es ging mir um Gerechtigkeit“: Frank Herrig-Jansen eröffnet Kanzlei in Nastätten
NASTÄTTEN Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen hat in Nastätten eine neue Kanzlei eröffnet. Mit seiner Familie hat er seinen Lebensmittelpunkt in die Blaufärberstadt verlegt und damit einen persönlichen Neuanfang gewagt. Nach über 25 Jahren Tätigkeit in einer großen Sozietät arbeitet er nun unabhängig und baut sich in der Region eine neue Basis auf.
Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging
Herrig-Jansen begann seine Laufbahn als Strafverteidiger. „Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging. Ich wollte Menschen helfen und sie in Prozessen verteidigen“, erzählt er im Gespräch mit dem BEN Kurier. Doch die Auseinandersetzung mit schweren Gewalt- und Straftaten brachte ihn früh an moralische Grenzen. Er orientierte sich um und spezialisierte sich zunächst auf das Autokauf- und Werkstattrecht. In dieser Zeit verfasste er ein Fachbuch und vertrat Autohäuser, bevor er über diesen Weg mit dem Arbeitsrecht in Berührung kam.
Zunächst war er auf Arbeitgeberseite tätig. Ein langjähriger Bekannter, damals Vorsitzender eines Gesamtbetriebsrats, bat ihn schließlich, Mandate zu übernehmen – allerdings mit der Bedingung, sich klar für eine Seite zu entscheiden. „Für mich war sofort klar, dass ich künftig Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten möchte“, so Herrig-Jansen. Seitdem konzentriert er sich ausschließlich auf diese Mandate.
Das Arbeitsrecht sei für ihn besonders reizvoll, weil es unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen habe. Fälle von Kündigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz gehörten ebenso dazu wie die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen oder in Beschlussverfahren. Dabei weist der Anwalt immer wieder auf die besondere Bedeutung von Fristen hin: Eine Kündigungsschutzklage müsse innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz binnen zwei Monaten. Auch in Arbeits- oder Tarifverträgen seien Ausschlussfristen üblich, deren Versäumnis hohe finanzielle Einbußen bedeuten könne. „Wer eine Zielvereinbarung über 20.000 Euro hat und die Frist verpasst, verliert dieses Geld“, macht er deutlich.
Neben den inhaltlichen Fragen spielt auch die Kostenregelung im Arbeitsrecht eine Rolle. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Deshalb sei eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Für Bedürftige bestehe die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Trotz aller digitalen Möglichkeiten legt Herrig-Jansen Wert auf den persönlichen Kontakt. „Ich bin noch von der alten Schule. Für mich gehört es dazu, den Mandanten wenigstens einmal persönlich zu sprechen – sei es telefonisch oder in der Kanzlei. Nur so kann man die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.“ Gerade bei Kündigungen sei dies wichtig, da die Begründungen oft unklar oder gar nicht angegeben seien und die entscheidenden Informationen vom Mandanten kommen müssten.
Mit der Eröffnung seiner Kanzlei in Nastätten verbindet Herrig-Jansen einen bewussten Neuanfang. „Ich wollte unabhängig arbeiten. Mit dem Umzug meiner Familie nach Nastätten entstand die Idee, hier eine Kanzlei aufzubauen. Daran arbeite ich nun mit ganzer Kraft.“
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