Gesundheit
Gelebte Inklusion: 175 Jahre Stiftung Scheuern in Nassau

NASSAU Mit einem Festakt und einem vielfältigen Rahmenprogramm hat die Stiftung Scheuern am vergangenen Sonntag ihr 175-jähriges Bestehen begangen. Die Veranstaltung auf dem Gelände in Nassau würdigte die lange Geschichte der Einrichtung und gab zugleich Einblicke in aktuelle Entwicklungen und zukünftige Perspektiven.
Gegründet im Jahr 1850, zählt die Stiftung Scheuern heute zu den bedeutendsten Trägern von Angeboten der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz. Aus kleinen Anfängen – zunächst als Rettungshaus für verwahrloste Jungen – entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte eine moderne Einrichtung, die sich heute auf zahlreiche Standorte verteilt und über 1.200 Mitarbeitende beschäftigt. Rund 1.000 davon leben im Rhein-Lahn-Kreis, was die Stiftung zu einem der größten Arbeitgeber der Region macht.
Rückblick mit Verantwortung
Ein zentrales Thema war auch die historische Verantwortung der Einrichtung. Während der Zeit des Nationalsozialismus diente Scheuern als sogenannte Zwischenanstalt. Von hier aus wurden über 1.500 Menschen in die Tötungsanstalt Hadamar deportiert und ermordet. Ein Mahnmal auf dem Gelände erinnert bis heute an dieses Kapitel. Die Auseinandersetzung mit dieser Geschichte ist fester Bestandteil der Stiftungskultur.
Anerkennung und politische Begleitung
Unter den Gästen des Jubiläumsfestes befanden sich auch Vertreter aus Politik und Gesellschaft. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph (SPD) zeigte sich beim Rundgang mit Arbeits- und Sozialministerin Dörte Schall beeindruckt vom Umfang der Leistungen und bezeichnete die Stiftung als ein Beispiel für „gelebte Inklusion“.
Manuel Liguori, Landtagsabgeordneter und Stadtbürgermeister von Nassau, hob in seinem Grußwort die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stiftung hervor. Besonders im Bereich des betreuten Wohnens habe sich in den vergangenen Jahren viel bewegt. In Nassau wie auch in Lahnstein seien entsprechende Projekte auf den Weg gebracht worden, für die er sich auch in Mainz eingesetzt habe. Die Stiftung sei, so Liguori, „ein verlässlicher Partner mit klarer sozialer Zielsetzung“.
Ein wichtiger Bestandteil des Wirkens der Stiftung ist der Förderverein, der dort aktiv wird, wo öffentliche Mittel nicht greifen. Wolfgang Grüttner, stellvertretender Vorsitzender, nannte als Beispiel die Unterstützung eines Projektgartens am Standort Bad Ems. Dort erhalten Menschen mit psychischer Erkrankung die Möglichkeit, in geschütztem Rahmen aktiv zu werden. Auch kleinere Anschaffungen zur Freizeitgestaltung würden regelmäßig gefördert. Heike Pfaff, Schatzmeisterin des Vereins, verwies in diesem Zusammenhang auf das unkomplizierte Antragsverfahren für förderfähige Projekte.
Soziale Teilhabe als Leitgedanke
Pfarrer Gerd Biesgen, theologischer Vorstand der Stiftung, betonte in seiner Ansprache, dass soziale Teilhabe weiterhin das zentrale Anliegen der Stiftung sei – „stellvertretend für eine Gesellschaft, die sich am christlichen Menschenbild orientiert“. Trotz des durchwachsenen Wetters sei das Jubiläumsfest ein gelungener Tag der Begegnung gewesen. Im Mittelpunkt hätten dabei die Menschen gestanden, für die die Stiftung arbeitet – ihre Klientinnen und Klienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner.
Der Festtag begann mit einem Gottesdienst unter freiem Himmel, gehalten von der neuen Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, und wurde durch ein Nachmittagsprogramm mit Musik, Präsentationen und Begegnungsmöglichkeiten ergänzt.
Die Stiftung Scheuern steht heute für moderne Konzepte in der Behindertenhilfe und versteht sich als Einrichtung im Wandel, die auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert. Das 175-jährige Bestehen war dabei nicht nur Anlass zum Feiern, sondern auch zur Standortbestimmung und zur Bestätigung ihres Auftrags, Menschen mit Unterstützungsbedarf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Gesundheit
Insolventes MVZ Galeria Med in Nastätten schließt zum 01. Oktober

NASTÄTTEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass die insolvente MVZ Galeria Med GmbH unter Leitung von Geschäftsführer und Arzt Markus Abts ihre Standorte in Nastätten, Andernach und Neuwied zum 1. Oktober schließen wird. Ob weitere Niederlassungen betroffen sein werden, blieb zunächst offen.
Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, arbeitet die KV RLP nach eigenen Angaben bereits an Lösungen. Geplant sind Gespräche mit Ärzten in den betroffenen Praxen und in der jeweiligen Region. Zudem prüft die KV RLP den kurzfristigen Einsatz einer der beiden mobilen Arztpraxen, die zur Verfügung stehen.
Gesundheit
Erste-Hilfe-Kurs bei der SG Balduinstein: Kinder lernen spielerisch helfen

BALDUINSTEIN Am Samstag, den 13.09., fand im Sportlerheim in Hausen ein besonderer Erste-Hilfe-Kurs für Kinder statt, organisiert von der SG Balduinstein. Unter der Leitung von Andrea Stock und mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienstes erlebten die jungen Teilnehmer einen spannenden und lehrreichen Tag.
Mit viel Freude und kindgerechten Übungen lernten die Mädchen und Jungen, wie sie in Notsituationen richtig reagieren können – vom Absetzen eines Notrufs über die stabile Seitenlage bis hin zur Versorgung kleiner Verletzungen. Dabei kam der Spaß nicht zu kurz: Spielerische Elemente sorgten für Abwechslung und machten die wichtigen Inhalte leicht verständlich.
Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Der Förderverein des Sportvereins spendierte leckere Pizza, während die SG Balduinstein Getränke bereitstellte. So konnten die Kinder nach den praktischen Übungen in geselliger Runde neue Kraft tanken.
Die Organisatoren zeigten sich begeistert vom Engagement der jungen Teilnehmer und betonten die Bedeutung solcher Angebote: „Je früher Kinder lernen, anderen in Notlagen zu helfen, desto selbstverständlicher wird das Handeln im Ernstfall.“
Mit viel Spaß, Wissen und Gemeinschaftsgefühl endete ein rundum gelungener Tag im Zeichen der Ersten Hilfe.
Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
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