Blaulicht
Nach Morddrohungen: Wahlstand der Grünen in Bad Ems mit Polizeischutz

BAD EMS Der Bundestagswahlkampf in Rheinland-Pfalz hat eine besorgniserregende Wendung genommen. Nachdem Kim Theisen, Bundestagskandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, wiederholt mit massiven Bedrohungen, darunter auch Schusswaffendrohungen, konfrontiert wurde, stand der Wahlkampfstand der Grünen in Bad Ems am heutigen Tag unter Polizeischutz.
Kim Theisen erklärte dazu: „Die letzten Tage war bei uns sehr viel los, weil ich im Wahlkampf, jetzt in Bezug auf einen Wahlkampfstand, sehr, sehr viele Bedrohungen bekommen habe. Das haben auch einige schon mitbekommen. Heute sind wir trotzdem hier in Bad Ems und machen den Stand.“
Trotz der alarmierenden Situation zeigten sich die Grünen entschlossen, ihre Wahlkampfpräsenz aufrechtzuerhalten. „Wir werden heute den ganzen Tag auch von der Polizei begleitet, die uns sehr unterstützt und auch für unsere Sicherheit sorgt. Beleidigungen bin ich mittlerweile als junge Frau, als grüne junge Frau in der Politik schon gewöhnt, aber diese Bedrohungen, auch gerade mit Schusswaffen, sind tatsächlich eine neue Situation gewesen und deswegen bin ich auch dankbar, dass die Polizei an der Stelle so super reagiert hat“, so Theisen weiter.
„Wir hatten über 300 Hasskommentare“
Petra Spielmann, Vorsitzende der Grünen in Bad Ems, betonte die Ernsthaftigkeit der Situation: „Ja, wir sind heute hier in Bad Ems am Wahlstand und es war lange nicht klar, ob wir heute hier überhaupt sein können, weil unsere Bundestagskandidatin Kim Theisen im Netz auf die unflätigste und gemeinste Weise angegriffen worden ist. Es wurden Morddrohungen ausgesprochen, und ich muss sagen, ich bin persönlich ganz schön angefasst, dass das heute in Deutschland so passieren kann.“
Laut Theisen haben die Hasskommentare, die sich unter einem simplen Wahlkampf-Post gesammelt hatten, sie besonders getroffen. „Die Kommentare waren für mich natürlich schockierend. Ich hatte ja eben schon mal gesagt, Beleidigungen kenne ich als junge Frau in der Politik schon sehr gut, aber wenn es dann um Bedrohungen und auch Bedrohungen mit Waffengewalt geht, ist das eine neue Situation gewesen und lässt einen natürlich auch ein bisschen unsicher fühlen“, so Theisen.
Spielmann schilderte die Dimension der verbalen Angriffe: „Wir hatten über 300 Hasskommentare unter einem ganz normalen Post, dass wir heute hier in der Römerstraße stehen mit der Direktkandidatin. Die Qualität der Posts hat mich wirklich schockiert, auch gerade als Frau, weil es auch wirklich sexistische Kommentare waren. Hasskommentare, Gewaltandrohungen, alles, was man haben will, das war so ein Gefühl, als wenn irgendeiner den Güllewagen in unseren Vorgarten ausgekippt hat.“
„Die Debatte wird immer unschöner für uns Demokratinnen und Demokraten“
Nicht nur die Grünen, sondern auch Vertreter anderer demokratischer Parteien zeigten sich tief betroffen. Pauline Sauerwein, Vorsitzende der SPD Bad Ems, machte deutlich: „Der Infostand in Bad Ems steht unter einem besonderen Stern. Kim Theisen, die Direktkandidatin der Grünen, wurde mit Waffengewalt bedroht und unter diesem Stern steht für uns Demokratinnen und Demokraten der gesamte Wahlkampf. In Mainz wurde eine Genossin, ein Genosse bedroht, in Kaiserslautern wurde ein Genosse beim Flyer-Verteilen angegriffen. Das verurteilen wir aufs Schärfste.“
Besonders besorgt zeigte sich Sauerwein über die zunehmende Verrohung der politischen Debatte: „Wir verlieren an anständiger politischer Debatte, Tag zu Tag. Die Debatte wird immer unschöner für uns als Demokratinnen und Demokraten, nicht zuletzt durch das, was vor zwei oder drei Wochen im Deutschen Bundestag passiert ist, nämlich die Abstimmung der Union mit der AfD. Auch das macht mir große Sorgen und ich hoffe sehr, dass wir nächste Woche eine demokratische Mehrheit im Deutschen Bundestag haben werden. Eine Mehrheit ohne AfD. Und bitte, liebe Bürgerinnen und Bürger, die AfD nicht als Zweit- oder Drittstärkstekraft, sondern ganz unten auf der Liste.“
Zusätzlich warb Sauerwein für die Wiederwahl von Thorsten Rudolph: „Bitte gehen Sie wählen. Bitte wählen Sie demokratisch und im besten Fall natürlich SPD. Meine erste Stimme gebe ich Dr. Thorsten Rudolph, denn Thorsten Rudolph ist ein wahnsinnig guter Abgeordneter. Es ist nicht nur für uns als SPD wichtig, dass er wieder in den Deutschen Bundestag kommt, sondern auch für ganz Rheinland-Pfalz. Denn Thorsten Rudolph ist der einzige Rheinland-Pfälzer im Haushaltsausschuss. Keine andere Partei hat im letzten Deutschen Bundestag jemanden in den Haushaltsausschuss aus Rheinland-Pfalz entsendet. Thorsten kann dafür sorgen, dass das wieder passiert, dass er sich für Rheinland-Pfalz einsetzen kann und uns auch Fördergelder in unser schönes Bundesland, allen voran in unseren Wahlkreis, bringen kann.“
Solidarität kam auch von der Partei Die Linke. Sebastian Dohn, Vorstandsmitglied der Linken in Koblenz und Rhein-Lahn, stellte klar: „Wir von der Linken sind heute hier in Bad Ems und wir haben auch durchaus das mitbekommen, was Kim Theisen passiert ist. Wir wollen ganz klar unsere Solidarität aussprechen. Bei allem Diskurs, den wir führen und inhaltlich nicht einer Meinung sind, ist Gewalt das, was nicht sein darf. Wir dürfen miteinander diskutieren, aber Gewalt ist eine Grenze, die nicht überschritten werden darf.“
Der Vorfall in Bad Ems reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung zunehmender Gewaltandrohungen gegen Politikerinnen und Politiker. Die demokratischen Parteien rufen daher die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich klar gegen diese Formen der Einschüchterung zu positionieren und sich aktiv für eine respektvolle politische Kultur einzusetzen.
Blaulicht
Lars Kreusel ist neuer Wehrführer in Oberneisen

OBERNEISEN Am Freitag, dem 05. September 2025, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Oberneisen zur turnusmäßigen Neuwahl ihres Wehrführers im Feuerwehrgerätehaus in Oberneisen.
Pünktlich um 19 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Aar-Einrich Lars Denninghoff die Wahlversammlung und begrüßte 23 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins sowie den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, der bisher auch zeitgleich Wehrführer der Ortsgemeinde Oberneisen war. Nachdem er bereits im Vorfeld der Wahl erklärt hatte, dass er für eine Wiederwahl als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung steht, dankte ihm Bürgermeister Lars Denninghoff für die in den letzten 10 Jahren geleistete Arbeit als Wehrführer und überreichte ihm die Entlassungsurkunde.
Anschließend wurden aus den Reihen der 23 wahlberechtigten Feuerwehrkameraden der bisherige stellvertretende Wehrführer Lars Kreusel sowie Jens Keilholz für die Wahl zum Wehrführer vorgeschlagen. Nachdem Keilholz nicht für das Amt des Wehrführers zur Verfügung stand, erhielt Lars Kreusel direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Lars Kreusel wurde anschließend von Lars Denninghoff für die nächsten 10 Jahre zum Wehrführer der Einheit Oberneisen ernannt.
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers wurde aus den Reihen der wahlberechtigten Feuerwehrkameraden Jens Keilholz vorgeschlagen, der bei der anschließenden Wahl ebenfalls einstimmig die Zustimmung aller Wahlberechtigten erhielt und die Wahl annahm. Bürgermeister Lars Denninghoff beauftragte daraufhin Jens Keilholz kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehreinheit Oberneisen, da er noch vorgeschriebene Ausbildungslehrgänge absolvieren muss.
Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Oberneisen Axel Saueressig gratulierte den Gewählten und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dem bisherigen Wehrführer Johannes Mack sprach er seinen Dank für die vergangenen 10 Jahre als Wehrführer aus und betonte sein Engagement.
Der neue Wehrführer Lars Kreusel bedankte sich bei den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für das entgegengebrachte Vertrauen an ihn und seinen künftigen Stellvertreter Jens Keilholz sowie bei seinem Vorgänger für die gute Zusammenarbeit und überreichte diesem ein Präsent.
Der bisherige Wehrführer Johannes Mack bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren und freute sich, dass die neue Wehrführung eine hundertprozentige Zustimmung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erhalten hat.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Blaulicht
Stadt Lahnstein rüstet Katastrophenschutz auf – zwei neue Hochwasserboote im Einsatz

LAHNSTEIN Die Stadt Lahnstein hat ihre Ausstattung für den Katastrophenschutz deutlich erweitert: Zwei neue Hochwasserboote vom Typ RTB 1 wurden angeschafft und ergänzen ab sofort den bestehenden Fuhrpark. Damit stehen den Einsatzkräften nun insgesamt sieben Boote dieser Art zur Verfügung – ein wichtiger Schritt, um bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen schnell und effizient reagieren zu können.
Die Boote werden im Ernstfall von der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein eingesetzt. Neben der Standardausrüstung wie Motor, Paddel und Rettungsring verfügen die über zusätzliche Einstieghilfen, Rollstuhlrampen und Auflageflächen für Verletzte. „Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen konnten in der Vergangenheit nur mit erheblichem Aufwand in Sicherheit gebracht werden. Mit der neuen Ausstattung ist das nun deutlich einfacher und sicherer“, betont Sascha Lauer, kommissarischer Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Neben den Booten hat die Stadt außerdem weitere Einsatzmittel angeschafft, darunter leistungsstarke Großtauchpumpen und Watthosen. Zusammen mit mehreren Hundert Metern Stegmaterial ist der Katastrophenschutz nach dem Gefahrenabwehrplan nun vollständig ausgestattet.
Für die kommenden Jahre sind im städtischen Haushalt zusätzliche Mittel eingeplant, um den Schutz der Bevölkerung weiter zu stärken (pm Stadt Lahnstein).

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