Blaulicht
Regelaltersgrenze des feuerwehrtechnischen Dienstes soll sinken
Neuaufstellung Katastrophenschutz: Auch im Rhein-Lahn-Kreis
RHEIN-LAHN Der Ministerrat hat in dieser Woche dem Änderungsentwurf zum Landesbeamtengesetz (LBG) zugestimmt. Mit der Änderung soll die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb von Leitstellen und des Einsatzdienstes der Feuerwehr abgesenkt werden.
„Land und Kommunen müssen für die kommenden Aufgaben im Katastrophenschutz gut aufgestellt sein. Bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes bauen wir auch auf das Wissen, die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in den Verwaltungen. Es braucht dazu entsprechende dienstrechtliche Rahmenbedingungen, die wir mit der Gesetzesänderung schaffen. Auch das ist einer von vielen Bausteinen bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und soll dazu beitragen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen und zu halten“, so Ebling.
Der Gesetzentwurf sieht eine Absenkung der Altersgrenze auf 62 Jahre vor, wenn bereits 25 Jahre lang Dienst in der Feuerwehr oder in Leitstellen geleistet wurde. Die Altersgrenze für die übrigen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes soll zunächst auf 64 Jahre abgesenkt werden und in zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung abermals von 64 auf 63 Jahre, um einen moderaten Übergang zu gewährleisten.
„Die Absenkung der Regelaltersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst soll den Belastungen und veränderten Anforderungen an diese Gruppe von Beamtinnen und Beamten gerecht werden“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch der Nachwuchsgewinnung könne die neue Regelung nur förderlich sein.
Blaulicht
Waldbrandübung am Wochenende
WEISEL Mit dem Waldbrandlöschzug wurde neben dem kreisweit agierenden Gefahrstoffzug und der Kreisbereitschaft ein weiteres kreisweit und überregional einsetzbares schlagkräftiges Gefahrenabwehrmodul im vergangenen Jahr generiert (wir berichteten). In Abstimmung mit den Wehrleitern konnten die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Kreises den Waldbrandlöschzug aufstellen.
Um die Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern, wird es am kommenden Samstag, 11. Mai, eine Waldbrandübung in Weisel (Verbandsgemeinde Loreley) von ca. 10 bis 15 Uhr geben. Beteiligt sind um die 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, der Schnellen Einsatzgruppe (Mitglieder Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst) und THW, unter Mitwirken des Forstamtes Nastätten und der Polizei.
Blaulicht
Olaf Jobst aus Rettershain wurde zum Hauptbrandmeister befördert
RETTERSHAIN Olaf Jobst ist Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Früher war er hauptberuflicher Feuerwehrmann, seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten in Rettershain. Kurz bevor Olaf Jobst wegen Erreichens der Altersgrenze in den „Feuerwehr-Ruhestand“ eintritt, konnte Bürgermeister Jens Güllering ihn nun noch zum Hauptbrandmeister befördern. Diese Beförderung wurde im Rahmen des Maifeuers im Kreise der Öffentlichkeit und der Feuerwehrkameraden aus Rettershain unter Beteiligung der Wehrleitung der Verbandsgemeinde durchgeführt.
Grundlage hierfür war die Anerkennung der in Hessen absolvierten Lehrgänge durch die rheinland-pfälzische Behörde. Bürgermeister, Wehrleitung und Wehrführung freuen sich gemeinsam Olaf Jobst, dass diese Beförderung nach langer Wartezeit nun noch erfolgen konnte.
Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich immer an den absolvierten Lehrgängen und den Voraussetzungen der Feuerwehrverordnung. Ehrungen und Beförderungen finden im Blauen Ländchen in der Regel zentral am Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag statt. In diesem Jahr ist dieser am 15. September in Bogel. Da Olaf Jobst bis dahin bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein wird, erfolgte die Beförderung vorgezogen vor Ort in seiner Heimateinheit.
Blaulicht
In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!
DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.
Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.
Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.
Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.
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