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Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Loreley treffen sich in Reitzenhain zum traditionellen Jugendfeuerwehrtag

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Bei der großen Alarmübung zeigte der Feuerwehrnachwuchs sein Können
Foto: Jonas Diehm
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ST GOARSHAUSEN Am Samstag, dem 30.08.2025, fand der Jugendfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Loreley statt, der in diesem Jahr von der Jugendfeuerwehr-Kooperation Bornich-Reitzenhain-Weisel organisiert und ausgerichtet wurde. Der Austragungsort war Reitzenhain anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr Reitzenhain. Neben den Ausrichtern nahmen die Jugendfeuerwehren Braubach, Dachsenhausen, Dahlheim-Prath, Kaub-Dörscheid-Sauerthal, Nochern-Weyer sowie Osterspai-Filsen am Jugendfeuerwehrtag teil.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Marc Friedrich, Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Reitzenhain, Sven Tiefenbach, Wehrführer der Einheit Reitzenhain, und Fabian Zorn, Jugendfeuerwehrwart der Verbandsgemeinde Loreley, richtete Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, ein paar Grußworte an alle Anwesenden. Dabei bedankte er sich bei der ausrichtenden Wehr aus Reitzenhain und hob die Bedeutung der Nachwuchsarbeit in der Feuerwehr hervor.

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Anschließend wurde zunächst eine Dorfrallye durchgeführt, bei der die Jugendlichen an acht verschiedenen Stationen ihr sportliches und feuerwehrtechnisches Geschick demonstrieren konnten. Nach der Mittagspause stand dann die traditionelle Alarmübung auf dem Programm. Nach dem Ertönen der Sirene machten sich die verschiedenen Einsatzfahrzeuge auf den Weg zum Brandobjekt – einem brennenden Holzstapel am Ortsrand. Dabei hieß es mehrere Wasserentnahmestellen herrichten, Schlauchleitungen verlegen und schließlich Strahlrohre zur Brandbekämpfung vornehmen. Binnen weniger Minuten hatten die Nachwuchskräfte den Brand unter Kontrolle, was für die gute Zusammenarbeit der einzelnen Jugendfeuerwehren im Verlauf der Übung spricht. Während der Übung verschafften sich auch Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner und der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann einen Eindruck vom Feuerwehrnachwuchs der Verbandsgemeinde Loreley.

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Im Anschluss an die Übung kam es dann zur mit Spannung erwarteten Siegerehrung. Vorher übergab Gerd Werner noch eine Urkunde der Landesjugendfeuerwehr für das 30-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr Reitzenhain an Marc Friedrich. Bei der Siegerehrung belegte die Jugendfeuerwehr Dahlheim-Prath den 1. Platz, gefolgt von der Gruppe 2 der Jugendfeuerwehr Kaub-Dörscheid-Sauerthal. Auf den weiteren Plätzen folgten die Gruppe 1 der Jugendfeuerwehr Kaub-Dörscheid-Sauerthal (3. Platz), die Gruppe 1 der Einheit Nochern-Weyer (4. Platz), die Einheit Dachsenhausen (5. Platz), die Gruppe 2 der Einheit Nochern-Weyer (6. Platz) sowie die Jugendfeuerwehren aus Osterspai (7. Platz) und Braubach (8. Platz) (pm Verbandsgemeinde Loreley).

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EILMELDUNG: Amtliche Unwetterwarnung vor Glätte!

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage
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EILMELDUNG Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Rheinland-Pfalz und Hessen eine amtliche Unwetterwarnung vor Glätte ausgerufen. Es gilt Warnstufe 3 von 4. Nach Angaben des DWD besteht 𝐚𝐤𝐮𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐟𝐚𝐡𝐫 𝐟ü𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐛 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧 durch plötzlich überfrierende Nässe und gefrierenden Regen.
Die Warnung gilt landesweit von Mitternacht bis zunächst Montag, 13 Uhr.
Handlungsempfehlungen DWD: Aufenthalt im Freien und Fahrten vermeiden bzw. Verhalten im Straßenverkehr anpassen; auf Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen, notfalls Fahrweise anpassen, möglichst volltanken, Decken und warme Getränke mitführen
Bild: Fotomontage
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Blaulicht

Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

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Foto: Kreisverwaltung
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RHEIN-LAHN Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen.   Betreten Sie Eisflächen nur, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.

Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Abflüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.

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Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Betreten Sie die Fläche nicht.

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Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; halten Sie Abstand.

Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.

Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 rufen und mit Hilfsmitteln (Stange, Seil) aus sicherer Entfernung retten.

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Gericht bestätigt Verfassungsschutz: Mainzer Burschenschaft bleibt unter Beobachtung Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einschätzung zu völkischen Ideologien, AfD-Nähe und Verbindungen zur Neuen Rechten

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Foto: BEN Kurier | Fotomontage
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MAINZ Mit Urteil vom 23. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz gegen das rheinland-pfälzische Innenministerium abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Einstufung der pflichtschlagenden Studentenverbindung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sowie ihre namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder die Beobachtung noch die Veröffentlichung einen rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz.

Innenminister Michael Ebling erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz. Das Gericht sehe Anhaltspunkte dafür, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die Beobachtung sei daher rechtmäßig und diene der weiteren Aufklärung dieser Bestrebungen.

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Nach Angaben des Innenministeriums bewertet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz als problematisch, weil sie in ihrer Gesamtschau mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Insbesondere werde durch Äußerungen, Veranstaltungen und ideologische Positionierungen Menschen anderer Herkunft oder Abstammung das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Diese Sichtweise widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Menschenwürdeprinzip.

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Ein zentrales Element der Bewertung sind die Veranstaltungen im Verbindungshaus der Germania. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes dienen diese nicht nur der internen Diskussion, sondern entfalten eine gezielte Außenwirkung. Bestimmte Vortragsthemen und eingeladene Referenten seien darauf ausgerichtet, Einfluss auf die politische Meinungsbildung junger Menschen zu nehmen und diese ideologisch zu binden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung und stellte fest, dass es sich nicht um vereinzelte Vorgänge, sondern um ein strukturiertes Vorgehen handele.

Hinzu kommt die Einbindung der Burschenschaft in ein überregionales Netzwerk von Verbindungen mit vergleichbarer ideologischer Ausrichtung. Die Germania Halle zu Mainz ist Mitglied der Deutschen Burschenschaft und Teil des sogenannten Schwarz-Weiß-Roten Kartells. Dieses Kartell besteht aus der Mainzer Germania, der Hamburger Burschenschaft Germania sowie der Erlanger Burschenschaft Frankonia. Sowohl die Hamburger als auch die Erlanger Verbindung standen beziehungsweise stehen im Fokus von Verfassungsschutzbehörden. Die Einbindung in dieses Kartell wird von Sicherheitsbehörden als relevanter Faktor gewertet, da es sich um eine dauerhafte, ideologisch geprägte Verbindung handelt und nicht um lose Kontakte.

Darüber hinaus wird die Germania Halle zu Mainz der sogenannten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugerechnet, einem Zusammenschluss innerhalb der Deutschen Burschenschaft, der seit Jahren als besonders weit rechtsstehend gilt. Politikwissenschaftliche Einordnungen und Verfassungsschutzberichte beschreiben diese Gruppierung als Träger völkisch-nationalistischer Positionen. Zusätzlich unterhält die Germania nach öffentlich zugänglichen Quellen freundschaftliche Beziehungen zu weiteren Verbindungen, die als rechtsextrem eingestuft werden, darunter die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks.

Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ordnet die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ zu. Diese Strömung verfolgt einen intellektuell auftretenden Rechtsextremismus, der sich bewusst vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt, jedoch grundlegende Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates ablehnt. Charakteristisch sind dabei ein völkischer Volksbegriff, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle sowie eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse.

In diesem Zusammenhang spielen auch politische Querverbindungen eine Rolle. Nach Angaben des Innenministeriums bestehen enge Kontakte zur Alternative für Deutschland, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Die Mainzer Burschenschaft werde inzwischen als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede für AfD-nahe Strukturen bewertet. Sichtbar geworden seien diese Verbindungen unter anderem im Umfeld des ehemaligen „Zentrums Rheinhessen“ in Mainz, das als Treffpunkt der rechten Szene galt.

Ideologische Überschneidungen sieht der Verfassungsschutz zudem mit der Identitäre Bewegung Deutschland, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Diese Schnittmengen betreffen insbesondere migrationsfeindliche Positionen, identitäre Weltbilder und die Ablehnung einer offenen, pluralistischen Gesellschaft.

Auch die Selbstdarstellung der Burschenschaft floss in die Bewertung ein. Auf ihrer Internetseite beschreibt sich die Germania Halle zu Mainz als Verbindung für patriotische Studenten und grenzt sich ausdrücklich von politischer Korrektheit, Genderdiskursen und sogenannten linken Denkverboten ab. Diese Aussagen werden von den Sicherheitsbehörden nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit den personellen Netzwerken, den ideologischen Bezügen und den dokumentierten Aktivitäten bewertet.

Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Urteil klar, dass die Beobachtung der Burschenschaft nicht einer Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit gleichkommt, sondern der Aufklärung eines begründeten Verdachts dient. Maßgeblich sei die Gesamtschau der tatsächlichen Anhaltspunkte, nicht einzelne Äußerungen oder isolierte Ereignisse. Die namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei zulässig und diene dem legitimen Zweck der öffentlichen Information.

Innenminister Michael Ebling betonte abschließend, die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Das Urteil zeige, dass der Staat seiner Verantwortung nachkomme, verfassungsfeindliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, transparent zu benennen und im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten (dk).

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